und Hohlfuhrleute. Er erneuerte 1628 die Bergordnung von 1622 wegen verschiedener Unordnungen bey den pirnaischen Steinwer- ken, und gab eine Postaer Steinbergwerks- ordnung p). Er ließ in einem Patent 1628 eine neue Verordnung für den allgemeinen Erzkauf zur Beförderung und Erweiterung des freybergischen Bergbaues ergehen q), worinnen, wie in den vorigen, eine neue Cam- mertaxe bestimmt wurde, nach welcher die Er- ze angenommen wurden, um die Ausforde- rung und den Bau der Gruben zu vermehren. Er stellte 1629 durch ein Bergwerksdekret ei- nige Gebrechen bey den freybergischen Berg- werken ab. Er verordnete in einem Patente 1629, daß die Eisenhändler, Nadler, Knopf- macher, Kupferschmiede und andere, so Drath und gezähnt Eisen führen und gebrauchen, sol- ches aus der Drathmühle zu Lohmen nehmen sollten. Man suchte hierdurch dieser der Cam- mer gehörigen Drathmühle zu Statten zu kom- men, und den Beschwerden des Pachters ab- zuhelfen. Zu dem Behuf wurde auch dem Faktor der Seigerhütte Grünthal untersagt, seinen Drath an die 3 Städte Freyberg, Dres- den und Pirna zu verkaufen. Im J. 1653 kam man durch ein Patent den Kupferschmie- den zu Statten, gegen diejenigen, welche dem
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p)p. 287.
q)l. c. p. 299.
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und Hohlfuhrleute. Er erneuerte 1628 die Bergordnung von 1622 wegen verſchiedener Unordnungen bey den pirnaiſchen Steinwer- ken, und gab eine Poſtaer Steinbergwerks- ordnung p). Er ließ in einem Patent 1628 eine neue Verordnung fuͤr den allgemeinen Erzkauf zur Befoͤrderung und Erweiterung des freybergiſchen Bergbaues ergehen q), worinnen, wie in den vorigen, eine neue Cam- mertaxe beſtimmt wurde, nach welcher die Er- ze angenommen wurden, um die Ausforde- rung und den Bau der Gruben zu vermehren. Er ſtellte 1629 durch ein Bergwerksdekret ei- nige Gebrechen bey den freybergiſchen Berg- werken ab. Er verordnete in einem Patente 1629, daß die Eiſenhaͤndler, Nadler, Knopf- macher, Kupferſchmiede und andere, ſo Drath und gezaͤhnt Eiſen fuͤhren und gebrauchen, ſol- ches aus der Drathmuͤhle zu Lohmen nehmen ſollten. Man ſuchte hierdurch dieſer der Cam- mer gehoͤrigen Drathmuͤhle zu Statten zu kom- men, und den Beſchwerden des Pachters ab- zuhelfen. Zu dem Behuf wurde auch dem Faktor der Seigerhuͤtte Gruͤnthal unterſagt, ſeinen Drath an die 3 Staͤdte Freyberg, Dres- den und Pirna zu verkaufen. Im J. 1653 kam man durch ein Patent den Kupferſchmie- den zu Statten, gegen diejenigen, welche dem
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und Hohlfuhrleute. Er erneuerte 1628 die
Bergordnung von 1622 wegen verſchiedener
Unordnungen bey den pirnaiſchen Steinwer-
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ordnung p). Er ließ in einem Patent 1628
eine neue Verordnung fuͤr den allgemeinen
Erzkauf zur Befoͤrderung und Erweiterung
des freybergiſchen Bergbaues ergehen q),
worinnen, wie in den vorigen, eine neue Cam-
mertaxe beſtimmt wurde, nach welcher die Er-
ze angenommen wurden, um die Ausforde-
rung und den Bau der Gruben zu vermehren.
Er ſtellte 1629 durch ein Bergwerksdekret ei-
nige Gebrechen bey den freybergiſchen Berg-
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1629, daß die Eiſenhaͤndler, Nadler, Knopf-
macher, Kupferſchmiede und andere, ſo Drath
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ſollten. Man ſuchte hierdurch dieſer der Cam-
mer gehoͤrigen Drathmuͤhle zu Statten zu kom-
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Faktor der Seigerhuͤtte Gruͤnthal unterſagt,
ſeinen Drath an die 3 Staͤdte Freyberg, Dres-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 787. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/797>, abgerufen am 23.11.2024.
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