pommerischen Grenze liegt, genannt, gefangen werden; noch andere finden sich in der Neu- mark am hernsdorfischen See der großen Wutz- lau genannt, Lochstettschen und im Dolgen- schen, die Lipe genannt. Am Geschmacke sollen die mittelmäßigen und kleinen den Fo- rellen ähnlich, aber noch wohlschmeckender seyn. Die Murenen leichen im späten Herbst etwa 3 Wochen nach Michael, da andere Fi- sche meist im Frühlinge leichen, sie leichen nicht bey Tage, sondern bey Nacht, werden auch bey Nacht in sehr kleinen Netzen gefangen, und schimmern darinnen gleich Silber und Dia- manten. Man pflegt eingesalzene oder geräu- cherte aufzubehalten y).
In der Oberlausitz ergiengen auch in die- sem Jahrhunderte verschiedene Verordnungen zum Besten der Fischerey, zugleich mit den Jagdpatenten. So nimmt ein Oberamtspa- tent von 1703 auch Rücksicht auf die Fisch- und Krebsdiebe, und in der conventionellen Vereinigung und dem Landtagsschlusse vom Jahre 1726 ist auch wegen der Fischerey ver- ordnet.
In dem Brandenburgischen ergiengen in diesem Jahrhunderte verschiedene Verordnun- gen wegen der Fischerey. 1703 wurde in ei- nem Patent der Misbrauch der Fischerey un-
ter-
y) Flemming l. c. p. 450.
pommeriſchen Grenze liegt, genannt, gefangen werden; noch andere finden ſich in der Neu- mark am hernsdorfiſchen See der großen Wutz- lau genannt, Lochſtettſchen und im Dolgen- ſchen, die Lipe genannt. Am Geſchmacke ſollen die mittelmaͤßigen und kleinen den Fo- rellen aͤhnlich, aber noch wohlſchmeckender ſeyn. Die Murenen leichen im ſpaͤten Herbſt etwa 3 Wochen nach Michael, da andere Fi- ſche meiſt im Fruͤhlinge leichen, ſie leichen nicht bey Tage, ſondern bey Nacht, werden auch bey Nacht in ſehr kleinen Netzen gefangen, und ſchimmern darinnen gleich Silber und Dia- manten. Man pflegt eingeſalzene oder geraͤu- cherte aufzubehalten y).
In der Oberlauſitz ergiengen auch in die- ſem Jahrhunderte verſchiedene Verordnungen zum Beſten der Fiſcherey, zugleich mit den Jagdpatenten. So nimmt ein Oberamtspa- tent von 1703 auch Ruͤckſicht auf die Fiſch- und Krebsdiebe, und in der conventionellen Vereinigung und dem Landtagsſchluſſe vom Jahre 1726 iſt auch wegen der Fiſcherey ver- ordnet.
In dem Brandenburgiſchen ergiengen in dieſem Jahrhunderte verſchiedene Verordnun- gen wegen der Fiſcherey. 1703 wurde in ei- nem Patent der Misbrauch der Fiſcherey un-
ter-
y) Flemming l. c. p. 450.
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pommeriſchen Grenze liegt, genannt, gefangen
werden; noch andere finden ſich in der Neu-
mark am hernsdorfiſchen See der großen Wutz-
lau genannt, Lochſtettſchen und im Dolgen-
ſchen, die Lipe genannt. Am Geſchmacke
ſollen die mittelmaͤßigen und kleinen den Fo-
rellen aͤhnlich, aber noch wohlſchmeckender
ſeyn. Die Murenen leichen im ſpaͤten Herbſt
etwa 3 Wochen nach Michael, da andere Fi-
ſche meiſt im Fruͤhlinge leichen, ſie leichen nicht
bey Tage, ſondern bey Nacht, werden auch
bey Nacht in ſehr kleinen Netzen gefangen, und
ſchimmern darinnen gleich Silber und Dia-
manten. Man pflegt eingeſalzene oder geraͤu-
cherte aufzubehalten y).
In der Oberlauſitz ergiengen auch in die-
ſem Jahrhunderte verſchiedene Verordnungen
zum Beſten der Fiſcherey, zugleich mit den
Jagdpatenten. So nimmt ein Oberamtspa-
tent von 1703 auch Ruͤckſicht auf die Fiſch-
und Krebsdiebe, und in der conventionellen
Vereinigung und dem Landtagsſchluſſe vom
Jahre 1726 iſt auch wegen der Fiſcherey ver-
ordnet.
In dem Brandenburgiſchen ergiengen in
dieſem Jahrhunderte verſchiedene Verordnun-
gen wegen der Fiſcherey. 1703 wurde in ei-
nem Patent der Misbrauch der Fiſcherey un-
ter-
y) Flemming l. c. p. 450.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 550. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/560>, abgerufen am 22.11.2024.
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