richterhunde. Im Jahre 1763 ließ das Oberamt das Mandat wegen Schonung der Hohen-, Mittlern- und Niedern-, auch Fasa- nenjagde[n] publicieren; 1768 ergieng ein Ober- amtspatent, wegen Erneurung der im Jahre 1726 publicirten Conventionalvereinigung wegen des Weidewerks, auch der Raub- und Wildschützen.
In dem Mecklenburgischen ergieng eine erneuerte vermehrte Forst-, Holz-, auch Jagd- und Wildordnung im Jahre 1706, worin- nen auf die Jagdökonomie besondere Rück- sicht genommen wird, und wodurch dieses Ge- schäft sowohl für die Cammer, als den Pri- vatvortheil der Unterthanen eingerichtet ist.
Von der Stadt Zittau erschien 1730 eine Forst- und Jagdordnung.
Im Steyerischen ergieng 1746 eine neuver- faßte Jägerordnung.
Eine fürstlich blankenburgische Jagdord- nung erschien 1718 in 4to gedruckt, und in dem fürstlich blankenburgischen Directorium vom Jahre 1730 ist auch ein besonderer Arti- kel, wie die Forstvrogen zu bestrafen; 1735 zog man in dem Casselischen sogar die Katzen mit zur Jagd o).
Im
o) S. Stissers Forst- und Jagdhistorie p. 204. "Unsern etc. Nachdem Ihro Königliche Majestät gnädigst resolviret und befohlen haben, daß, weilen die Katzen in Gärten und Feldern dem
klei-
richterhunde. Im Jahre 1763 ließ das Oberamt das Mandat wegen Schonung der Hohen-, Mittlern- und Niedern-, auch Faſa- nenjagde[n] publicieren; 1768 ergieng ein Ober- amtspatent, wegen Erneurung der im Jahre 1726 publicirten Conventionalvereinigung wegen des Weidewerks, auch der Raub- und Wildſchuͤtzen.
In dem Mecklenburgiſchen ergieng eine erneuerte vermehrte Forſt-, Holz-, auch Jagd- und Wildordnung im Jahre 1706, worin- nen auf die Jagdoͤkonomie beſondere Ruͤck- ſicht genommen wird, und wodurch dieſes Ge- ſchaͤft ſowohl fuͤr die Cammer, als den Pri- vatvortheil der Unterthanen eingerichtet iſt.
Von der Stadt Zittau erſchien 1730 eine Forſt- und Jagdordnung.
Im Steyeriſchen ergieng 1746 eine neuver- faßte Jaͤgerordnung.
Eine fuͤrſtlich blankenburgiſche Jagdord- nung erſchien 1718 in 4to gedruckt, und in dem fuͤrſtlich blankenburgiſchen Directorium vom Jahre 1730 iſt auch ein beſonderer Arti- kel, wie die Forſtvrogen zu beſtrafen; 1735 zog man in dem Caſſeliſchen ſogar die Katzen mit zur Jagd o).
Im
o) S. Stiſſers Forſt- und Jagdhiſtorie p. 204. „Unſern ꝛc. Nachdem Ihro Koͤnigliche Majeſtaͤt gnaͤdigſt reſolviret und befohlen haben, daß, weilen die Katzen in Gaͤrten und Feldern dem
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richterhunde. Im Jahre 1763 ließ das
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nenjagden publicieren; 1768 ergieng ein Ober-
amtspatent, wegen Erneurung der im Jahre
1726 publicirten Conventionalvereinigung
wegen des Weidewerks, auch der Raub- und
Wildſchuͤtzen.
In dem Mecklenburgiſchen ergieng eine
erneuerte vermehrte Forſt-, Holz-, auch Jagd-
und Wildordnung im Jahre 1706, worin-
nen auf die Jagdoͤkonomie beſondere Ruͤck-
ſicht genommen wird, und wodurch dieſes Ge-
ſchaͤft ſowohl fuͤr die Cammer, als den Pri-
vatvortheil der Unterthanen eingerichtet iſt.
Von der Stadt Zittau erſchien 1730 eine
Forſt- und Jagdordnung.
Im Steyeriſchen ergieng 1746 eine neuver-
faßte Jaͤgerordnung.
Eine fuͤrſtlich blankenburgiſche Jagdord-
nung erſchien 1718 in 4to gedruckt, und in
dem fuͤrſtlich blankenburgiſchen Directorium
vom Jahre 1730 iſt auch ein beſonderer Arti-
kel, wie die Forſtvrogen zu beſtrafen; 1735
zog man in dem Caſſeliſchen ſogar die Katzen
mit zur Jagd o).
Im
o) S. Stiſſers Forſt- und Jagdhiſtorie p. 204.
„Unſern ꝛc. Nachdem Ihro Koͤnigliche Majeſtaͤt
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 462. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/472>, abgerufen am 22.11.2024.
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