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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

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Im Jahre 1726 erschien eine altenburgi-
sche Jagdorgnung p). Uebrigens bleibt der
Jagdzustand der nämliche. Es breitete sich
sonderlich zu Anfang dieses Jahrhunderts die
Parforcejagd sehr aus; deren eigentliche Aus-
bildung und Verfassung wir aus England
und Frankreich erhielten. Der Landesherr
hat diese als eines der höchsten Regalien, in

Ab-
kleinen Weidewerk großen Schaden zufügen thä-
ten, eine Generalverordnung dahin erlassen wer-
den solle, damit allen und jeden jungen Katzen,
bey Vermeidung eines Reichsthalers auf jedes
Stücke beym Unterlassungsfall gesetzter Stra-
fe, die Ohren abgeschnitten, mithin hierdurch
derselben Aus- und Herumlaufen in denen Fel-
dern und Gärten und dadurch entstehende Ver-
äsung des kleinen Weidewerks, so viel thunlich
abgewendet und verhindert werde: Als haben
euch sothane Königliche Specialverordnung hier-
mit bekannt machen, anbey Nahmens aller-
höchst-ermeldter Ihro Königlichen Majestät be-
gehren wollen, selbige nicht nur so bald nach
Empfang dieses in eurem Gericht zu jedermanns
Nachricht und Achtung unter öffentlichem Glocken-
schlag publiciren zu lassen, sondern auch, daß
solcher genau nachgelebet werde, vor euch und
durch eure Iustitiarios fleißig Aufsicht zu tragen,
weniger nicht bey sich ereignenden Contraven-
tionsfällen die determinirte Strafe eintreiben,
und an den Herrschaftlichen Beamten zur Be-
rechnung abgeben zu lassen. In dessen Verse-
hung Wir euch günstig und freundlich zu dienen
geneigt verbleiben. Cassel, den 30 Nov. 1735.
p) S. Stisser l. c. p. 301.

Im Jahre 1726 erſchien eine altenburgi-
ſche Jagdorgnung p). Uebrigens bleibt der
Jagdzuſtand der naͤmliche. Es breitete ſich
ſonderlich zu Anfang dieſes Jahrhunderts die
Parforcejagd ſehr aus; deren eigentliche Aus-
bildung und Verfaſſung wir aus England
und Frankreich erhielten. Der Landesherr
hat dieſe als eines der hoͤchſten Regalien, in

Ab-
kleinen Weidewerk großen Schaden zufuͤgen thaͤ-
ten, eine Generalverordnung dahin erlaſſen wer-
den ſolle, damit allen und jeden jungen Katzen,
bey Vermeidung eines Reichsthalers auf jedes
Stuͤcke beym Unterlaſſungsfall geſetzter Stra-
fe, die Ohren abgeſchnitten, mithin hierdurch
derſelben Aus- und Herumlaufen in denen Fel-
dern und Gaͤrten und dadurch entſtehende Ver-
aͤſung des kleinen Weidewerks, ſo viel thunlich
abgewendet und verhindert werde: Als haben
euch ſothane Koͤnigliche Specialverordnung hier-
mit bekannt machen, anbey Nahmens aller-
hoͤchſt-ermeldter Ihro Koͤniglichen Majeſtaͤt be-
gehren wollen, ſelbige nicht nur ſo bald nach
Empfang dieſes in eurem Gericht zu jedermanns
Nachricht und Achtung unter oͤffentlichem Glocken-
ſchlag publiciren zu laſſen, ſondern auch, daß
ſolcher genau nachgelebet werde, vor euch und
durch eure Iuſtitiarios fleißig Aufſicht zu tragen,
weniger nicht bey ſich ereignenden Contraven-
tionsfaͤllen die determinirte Strafe eintreiben,
und an den Herrſchaftlichen Beamten zur Be-
rechnung abgeben zu laſſen. In deſſen Verſe-
hung Wir euch guͤnſtig und freundlich zu dienen
geneigt verbleiben. Caſſel, den 30 Nov. 1735.
p) S. Stiſſer l. c. p. 301.
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[463/0473] Im Jahre 1726 erſchien eine altenburgi- ſche Jagdorgnung p). Uebrigens bleibt der Jagdzuſtand der naͤmliche. Es breitete ſich ſonderlich zu Anfang dieſes Jahrhunderts die Parforcejagd ſehr aus; deren eigentliche Aus- bildung und Verfaſſung wir aus England und Frankreich erhielten. Der Landesherr hat dieſe als eines der hoͤchſten Regalien, in Ab- o) p) S. Stiſſer l. c. p. 301. o) kleinen Weidewerk großen Schaden zufuͤgen thaͤ- ten, eine Generalverordnung dahin erlaſſen wer- den ſolle, damit allen und jeden jungen Katzen, bey Vermeidung eines Reichsthalers auf jedes Stuͤcke beym Unterlaſſungsfall geſetzter Stra- fe, die Ohren abgeſchnitten, mithin hierdurch derſelben Aus- und Herumlaufen in denen Fel- dern und Gaͤrten und dadurch entſtehende Ver- aͤſung des kleinen Weidewerks, ſo viel thunlich abgewendet und verhindert werde: Als haben euch ſothane Koͤnigliche Specialverordnung hier- mit bekannt machen, anbey Nahmens aller- hoͤchſt-ermeldter Ihro Koͤniglichen Majeſtaͤt be- gehren wollen, ſelbige nicht nur ſo bald nach Empfang dieſes in eurem Gericht zu jedermanns Nachricht und Achtung unter oͤffentlichem Glocken- ſchlag publiciren zu laſſen, ſondern auch, daß ſolcher genau nachgelebet werde, vor euch und durch eure Iuſtitiarios fleißig Aufſicht zu tragen, weniger nicht bey ſich ereignenden Contraven- tionsfaͤllen die determinirte Strafe eintreiben, und an den Herrſchaftlichen Beamten zur Be- rechnung abgeben zu laſſen. In deſſen Verſe- hung Wir euch guͤnſtig und freundlich zu dienen geneigt verbleiben. Caſſel, den 30 Nov. 1735.

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Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/473>, abgerufen am 22.07.2024.