ergieng ein anderes Mandat, wegen Klöppe- lung und Innenbehaltung der Bauerhunde, wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde, um das Wildverscheuchen zu verhüten; 1733 erschien ein Mandat, welches die ins Freye gelassenen Auerthiere zu schonen befohl; man hatte verschiedene derselben aus dem Auergar- ten bey Königsburg herausgelassen. Wegen Einlieferung der abgeworfenen Hirschgeweihe, ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man- dat gegen die Raubschützen; und 1739 wurde sogar die Miliz angehalten, den Jägern ge- gen die Raubschützen beyzustehen; 1742 er- gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe- rung der Hirschstangen; so ergiengen auch 1743, 1747 und 1748 verschiedene die Jagd, Jagdhunde, Forstbediente und Jagdver- brechen betreffende Verordnungen; 1763 er- gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag- den auf gewisse Zeiten, wodurch man dem durch Kriege zerstörten Wildstand wieder auf- zuhelfen suchte; und in dem nämlichen Jahre ergieng ein Dekret an die Landstände, welches eine Erläuterung des vorigen enthielt; auch noch ein anderes Erläuterungsmandat erschien in dem nämlichen Jahre; wegen der durch Wildschaden veranlaßten Beschwerden und de- ren Abstellung erschien 1766 ein Generalbe- fehl.
Die sächsische Jägerey ist übrigens sehr vorzüglich und ansehnlich. Nach dem Cam-
mer-
ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe- lung und Innenbehaltung der Bauerhunde, wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde, um das Wildverſcheuchen zu verhuͤten; 1733 erſchien ein Mandat, welches die ins Freye gelaſſenen Auerthiere zu ſchonen befohl; man hatte verſchiedene derſelben aus dem Auergar- ten bey Koͤnigsburg herausgelaſſen. Wegen Einlieferung der abgeworfenen Hirſchgeweihe, ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man- dat gegen die Raubſchuͤtzen; und 1739 wurde ſogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge- gen die Raubſchuͤtzen beyzuſtehen; 1742 er- gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe- rung der Hirſchſtangen; ſo ergiengen auch 1743, 1747 und 1748 verſchiedene die Jagd, Jagdhunde, Forſtbediente und Jagdver- brechen betreffende Verordnungen; 1763 er- gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag- den auf gewiſſe Zeiten, wodurch man dem durch Kriege zerſtoͤrten Wildſtand wieder auf- zuhelfen ſuchte; und in dem naͤmlichen Jahre ergieng ein Dekret an die Landſtaͤnde, welches eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erſchien in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch Wildſchaden veranlaßten Beſchwerden und de- ren Abſtellung erſchien 1766 ein Generalbe- fehl.
Die ſaͤchſiſche Jaͤgerey iſt uͤbrigens ſehr vorzuͤglich und anſehnlich. Nach dem Cam-
mer-
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0466"n="456"/>
ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe-<lb/>
lung und Innenbehaltung der Bauerhunde,<lb/>
wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde,<lb/>
um das Wildverſcheuchen zu verhuͤten; 1733<lb/>
erſchien ein Mandat, welches die ins Freye<lb/>
gelaſſenen Auerthiere zu ſchonen befohl; man<lb/>
hatte verſchiedene derſelben aus dem Auergar-<lb/>
ten bey Koͤnigsburg herausgelaſſen. Wegen<lb/>
Einlieferung der abgeworfenen Hirſchgeweihe,<lb/>
ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man-<lb/>
dat gegen die Raubſchuͤtzen; und 1739 wurde<lb/>ſogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge-<lb/>
gen die Raubſchuͤtzen beyzuſtehen; 1742 er-<lb/>
gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe-<lb/>
rung der Hirſchſtangen; ſo ergiengen auch<lb/>
1743, 1747 und 1748 verſchiedene die Jagd,<lb/>
Jagdhunde, Forſtbediente und Jagdver-<lb/>
brechen betreffende Verordnungen; 1763 er-<lb/>
gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag-<lb/>
den auf gewiſſe Zeiten, wodurch man dem<lb/>
durch Kriege zerſtoͤrten Wildſtand wieder auf-<lb/>
zuhelfen ſuchte; und in dem naͤmlichen Jahre<lb/>
ergieng ein Dekret an die Landſtaͤnde, welches<lb/>
eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch<lb/>
noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erſchien<lb/>
in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch<lb/>
Wildſchaden veranlaßten Beſchwerden und de-<lb/>
ren Abſtellung erſchien 1766 ein Generalbe-<lb/>
fehl.</p><lb/><p>Die ſaͤchſiſche Jaͤgerey iſt uͤbrigens ſehr<lb/>
vorzuͤglich und anſehnlich. Nach dem Cam-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">mer-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[456/0466]
ergieng ein anderes Mandat, wegen Kloͤppe-
lung und Innenbehaltung der Bauerhunde,
wie auch wegen Kuppelung der Jagdhunde,
um das Wildverſcheuchen zu verhuͤten; 1733
erſchien ein Mandat, welches die ins Freye
gelaſſenen Auerthiere zu ſchonen befohl; man
hatte verſchiedene derſelben aus dem Auergar-
ten bey Koͤnigsburg herausgelaſſen. Wegen
Einlieferung der abgeworfenen Hirſchgeweihe,
ergieng 1735 ein Generale; 1738 ein Man-
dat gegen die Raubſchuͤtzen; und 1739 wurde
ſogar die Miliz angehalten, den Jaͤgern ge-
gen die Raubſchuͤtzen beyzuſtehen; 1742 er-
gieng ein erneuertes Mandat wegen Einliefe-
rung der Hirſchſtangen; ſo ergiengen auch
1743, 1747 und 1748 verſchiedene die Jagd,
Jagdhunde, Forſtbediente und Jagdver-
brechen betreffende Verordnungen; 1763 er-
gieng ein Mandat wegen Schonung der Jag-
den auf gewiſſe Zeiten, wodurch man dem
durch Kriege zerſtoͤrten Wildſtand wieder auf-
zuhelfen ſuchte; und in dem naͤmlichen Jahre
ergieng ein Dekret an die Landſtaͤnde, welches
eine Erlaͤuterung des vorigen enthielt; auch
noch ein anderes Erlaͤuterungsmandat erſchien
in dem naͤmlichen Jahre; wegen der durch
Wildſchaden veranlaßten Beſchwerden und de-
ren Abſtellung erſchien 1766 ein Generalbe-
fehl.
Die ſaͤchſiſche Jaͤgerey iſt uͤbrigens ſehr
vorzuͤglich und anſehnlich. Nach dem Cam-
mer-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 456. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/466>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.