Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782.

Bild:
<< vorherige Seite

vornehmlich der Fehler, daß sie nicht Rücksicht
nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel
Stücke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher
wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen
kleinen Schaden zugefügt, so hart bestraft,
als der schon viele Stücke erlegt hatte. Her-
zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der
Rechtslehrer in Tübingen und einiger Räthe,
diese Ordnung begreifen, oder zusammenfassen.
Sie wurde dem landschaftlichen Ausschuß vor-
gelegt, welcher es aber für zu wichtig hielt,
ein Gutachten von sich zu geben, und deswe-
gen einen Landtag anzustellen bat. Allein
dieses schien dem Herzoge zu weitläuftig und
unnöthig, und so ließ daher Herzog Ludwig
1588 diese Ordnung drucken und bekannt
machen u). Sie erschien 1588 x) unter dem
Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die
neue Constitution und Ordnung, welcher Ge-
stalt in Würtenberg die Wildpretsschützen
fernerhin nach eines jeden Verwürken und
Verbrechen gestraft werden sollen. Es war
diese durch die Unzulänglichkeit und unterblie-
bene Wirkung der erstern veranlasset worden;
der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-

ster,
u) Sattlers würtenbergische Geschichte unter den
Herzogen Th. 5. Abschn. 6. §. 76.
x) Fritsch p. 182. S. auch die ältern Sammlungen
der allerhand Ordnungen in dem Würtenbergi-
schen, wo auch ein Abdruck befindlich ist.

vornehmlich der Fehler, daß ſie nicht Ruͤckſicht
nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel
Stuͤcke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher
wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen
kleinen Schaden zugefuͤgt, ſo hart beſtraft,
als der ſchon viele Stuͤcke erlegt hatte. Her-
zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der
Rechtslehrer in Tuͤbingen und einiger Raͤthe,
dieſe Ordnung begreifen, oder zuſammenfaſſen.
Sie wurde dem landſchaftlichen Ausſchuß vor-
gelegt, welcher es aber fuͤr zu wichtig hielt,
ein Gutachten von ſich zu geben, und deswe-
gen einen Landtag anzuſtellen bat. Allein
dieſes ſchien dem Herzoge zu weitlaͤuftig und
unnoͤthig, und ſo ließ daher Herzog Ludwig
1588 dieſe Ordnung drucken und bekannt
machen u). Sie erſchien 1588 x) unter dem
Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die
neue Conſtitution und Ordnung, welcher Ge-
ſtalt in Wuͤrtenberg die Wildpretsſchuͤtzen
fernerhin nach eines jeden Verwuͤrken und
Verbrechen geſtraft werden ſollen. Es war
dieſe durch die Unzulaͤnglichkeit und unterblie-
bene Wirkung der erſtern veranlaſſet worden;
der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-

ſter,
u) Sattlers wuͤrtenbergiſche Geſchichte unter den
Herzogen Th. 5. Abſchn. 6. §. 76.
x) Fritſch p. 182. S. auch die aͤltern Sammlungen
der allerhand Ordnungen in dem Wuͤrtenbergi-
ſchen, wo auch ein Abdruck befindlich iſt.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0416" n="406"/>
vornehmlich der Fehler, daß &#x017F;ie nicht Ru&#x0364;ck&#x017F;icht<lb/>
nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel<lb/>
Stu&#x0364;cke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher<lb/>
wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen<lb/>
kleinen Schaden zugefu&#x0364;gt, &#x017F;o hart be&#x017F;traft,<lb/>
als der &#x017F;chon viele Stu&#x0364;cke erlegt hatte. Her-<lb/>
zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der<lb/>
Rechtslehrer in Tu&#x0364;bingen und einiger Ra&#x0364;the,<lb/>
die&#x017F;e Ordnung begreifen, oder zu&#x017F;ammenfa&#x017F;&#x017F;en.<lb/>
Sie wurde dem land&#x017F;chaftlichen Aus&#x017F;chuß vor-<lb/>
gelegt, welcher es aber fu&#x0364;r zu wichtig hielt,<lb/>
ein Gutachten von &#x017F;ich zu geben, und deswe-<lb/>
gen einen Landtag anzu&#x017F;tellen bat. Allein<lb/>
die&#x017F;es &#x017F;chien dem Herzoge zu weitla&#x0364;uftig und<lb/>
unno&#x0364;thig, und &#x017F;o ließ daher Herzog Ludwig<lb/>
1588 die&#x017F;e Ordnung drucken und bekannt<lb/>
machen <note place="foot" n="u)">Sattlers wu&#x0364;rtenbergi&#x017F;che Ge&#x017F;chichte unter den<lb/>
Herzogen Th. 5. Ab&#x017F;chn. 6. §. 76.</note>. Sie er&#x017F;chien 1588 <note place="foot" n="x)">Frit&#x017F;ch <hi rendition="#aq">p.</hi> 182. S. auch die a&#x0364;ltern Sammlungen<lb/>
der allerhand Ordnungen in dem Wu&#x0364;rtenbergi-<lb/>
&#x017F;chen, wo auch ein Abdruck befindlich i&#x017F;t.</note> unter dem<lb/>
Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die<lb/>
neue Con&#x017F;titution und Ordnung, welcher Ge-<lb/>
&#x017F;talt in Wu&#x0364;rtenberg die Wildprets&#x017F;chu&#x0364;tzen<lb/>
fernerhin nach eines jeden Verwu&#x0364;rken und<lb/>
Verbrechen ge&#x017F;traft werden &#x017F;ollen. Es war<lb/>
die&#x017F;e durch die Unzula&#x0364;nglichkeit und unterblie-<lb/>
bene Wirkung der er&#x017F;tern veranla&#x017F;&#x017F;et worden;<lb/>
der Herzog nahm deswegen die Landhofmei-<lb/>
<fw place="bottom" type="catch">&#x017F;ter,</fw><lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[406/0416] vornehmlich der Fehler, daß ſie nicht Ruͤckſicht nahmen bey der Strafe, ob ein Wilderer viel Stuͤcke Wild oder wenig erlegt hatte? Daher wurde oft der, der der Wildfuhr nur einen kleinen Schaden zugefuͤgt, ſo hart beſtraft, als der ſchon viele Stuͤcke erlegt hatte. Her- zog Ludwig ließ daher 1587, mit Zuziehung der Rechtslehrer in Tuͤbingen und einiger Raͤthe, dieſe Ordnung begreifen, oder zuſammenfaſſen. Sie wurde dem landſchaftlichen Ausſchuß vor- gelegt, welcher es aber fuͤr zu wichtig hielt, ein Gutachten von ſich zu geben, und deswe- gen einen Landtag anzuſtellen bat. Allein dieſes ſchien dem Herzoge zu weitlaͤuftig und unnoͤthig, und ſo ließ daher Herzog Ludwig 1588 dieſe Ordnung drucken und bekannt machen u). Sie erſchien 1588 x) unter dem Herzog Ludwig unter folgenden Titel: die neue Conſtitution und Ordnung, welcher Ge- ſtalt in Wuͤrtenberg die Wildpretsſchuͤtzen fernerhin nach eines jeden Verwuͤrken und Verbrechen geſtraft werden ſollen. Es war dieſe durch die Unzulaͤnglichkeit und unterblie- bene Wirkung der erſtern veranlaſſet worden; der Herzog nahm deswegen die Landhofmei- ſter, u) Sattlers wuͤrtenbergiſche Geſchichte unter den Herzogen Th. 5. Abſchn. 6. §. 76. x) Fritſch p. 182. S. auch die aͤltern Sammlungen der allerhand Ordnungen in dem Wuͤrtenbergi- ſchen, wo auch ein Abdruck befindlich iſt.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/416
Zitationshilfe: Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/416>, abgerufen am 22.11.2024.