ster, (welche eine Art von obersten Polizey- oder doch Cammerbedienten gewesen zu seyn scheinen, und in dieser neuen Constitution er- wähnt werden y), Canzler und Räthe, auch etliche aus der Juristenfacultät zu Rathe, die sowohl diese Vergehungen und ihre Straf- barkeit untersuchen, als auch die erwähnten ältern drey Vergleichungen erläutern, und ver- schiedene neue Constitutionen der peinlichen Halsgerichtsordnung und den Zeitumständen gemäß, fertigen mußten, welche sodann in dieser Hauptverordnung oder neuen Constitu- tion im J. 1588 zusammen getragen und be- kannt gemacht wurden.
Es finden sich in diesen Jagdgesetzen viele angemessene Strafen. Die Aufsicht über die Beobachtung dieser Gesetze hatten die Wald- vögte, Forstmeister und Knechte, oder die so- genannten Forstknechte. Es wurde ihnen zur Aufmunterung von jeder Strafe, die nicht über 3 Pfund Pfennige 5 Schillinge beträgt,
der
y) S. Fritsch l. c. p. 182. Es heißt S. 183. Und haben demnach diesem hochwichtigen und nöthigen Werke unsere Landhofmeister, Canzler und Räthe, auch etliche der Juristenfacultät zeit- lich und mit Fleiß nachdenken, die alte Verglei- chung erläutern, und etliche neue Constitutiones, der peinlichen Halsgerichtsordnung gemäß, und nach Gelegenheit jetziger Läufe und begegneter Fälle, zusammentragen, begreifen, und in diese Ordnung und Satzung verfassen lassen.
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ſter, (welche eine Art von oberſten Polizey- oder doch Cammerbedienten geweſen zu ſeyn ſcheinen, und in dieſer neuen Conſtitution er- waͤhnt werden y), Canzler und Raͤthe, auch etliche aus der Juriſtenfacultaͤt zu Rathe, die ſowohl dieſe Vergehungen und ihre Straf- barkeit unterſuchen, als auch die erwaͤhnten aͤltern drey Vergleichungen erlaͤutern, und ver- ſchiedene neue Conſtitutionen der peinlichen Halsgerichtsordnung und den Zeitumſtaͤnden gemaͤß, fertigen mußten, welche ſodann in dieſer Hauptverordnung oder neuen Conſtitu- tion im J. 1588 zuſammen getragen und be- kannt gemacht wurden.
Es finden ſich in dieſen Jagdgeſetzen viele angemeſſene Strafen. Die Aufſicht uͤber die Beobachtung dieſer Geſetze hatten die Wald- voͤgte, Forſtmeiſter und Knechte, oder die ſo- genannten Forſtknechte. Es wurde ihnen zur Aufmunterung von jeder Strafe, die nicht uͤber 3 Pfund Pfennige 5 Schillinge betraͤgt,
der
y) S. Fritſch l. c. p. 182. Es heißt S. 183. Und haben demnach dieſem hochwichtigen und noͤthigen Werke unſere Landhofmeiſter, Canzler und Raͤthe, auch etliche der Juriſtenfacultaͤt zeit- lich und mit Fleiß nachdenken, die alte Verglei- chung erlaͤutern, und etliche neue Conſtitutiones, der peinlichen Halsgerichtsordnung gemaͤß, und nach Gelegenheit jetziger Laͤufe und begegneter Faͤlle, zuſammentragen, begreifen, und in dieſe Ordnung und Satzung verfaſſen laſſen.
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ſter, (welche eine Art von oberſten Polizey-
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waͤhnt werden y), Canzler und Raͤthe, auch
etliche aus der Juriſtenfacultaͤt zu Rathe, die
ſowohl dieſe Vergehungen und ihre Straf-
barkeit unterſuchen, als auch die erwaͤhnten
aͤltern drey Vergleichungen erlaͤutern, und ver-
ſchiedene neue Conſtitutionen der peinlichen
Halsgerichtsordnung und den Zeitumſtaͤnden
gemaͤß, fertigen mußten, welche ſodann in
dieſer Hauptverordnung oder neuen Conſtitu-
tion im J. 1588 zuſammen getragen und be-
kannt gemacht wurden.
Es finden ſich in dieſen Jagdgeſetzen viele
angemeſſene Strafen. Die Aufſicht uͤber die
Beobachtung dieſer Geſetze hatten die Wald-
voͤgte, Forſtmeiſter und Knechte, oder die ſo-
genannten Forſtknechte. Es wurde ihnen zur
Aufmunterung von jeder Strafe, die nicht
uͤber 3 Pfund Pfennige 5 Schillinge betraͤgt,
der
y) S. Fritſch l. c. p. 182. Es heißt S. 183.
Und haben demnach dieſem hochwichtigen und
noͤthigen Werke unſere Landhofmeiſter, Canzler
und Raͤthe, auch etliche der Juriſtenfacultaͤt zeit-
lich und mit Fleiß nachdenken, die alte Verglei-
chung erlaͤutern, und etliche neue Conſtitutiones,
der peinlichen Halsgerichtsordnung gemaͤß, und
nach Gelegenheit jetziger Laͤufe und begegneter
Faͤlle, zuſammentragen, begreifen, und in dieſe
Ordnung und Satzung verfaſſen laſſen.
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/417>, abgerufen am 22.11.2024.
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