vergleiche die Brandenburgischen mit der Au- gusteischen, und man wird immer nur Verord- nungen gegen sehr grobe und boshafte Ver- wüstungen finden, aber nicht gegen die, wel- che durch unklügliches Verfahren bey dem Aus- holzen und Schlagen des Holzes vorfallen, nichts von den nähern Regeln der Oekonomie zur Erhaltung der Hölzer, zu Anbauung und Beförderung des Wachsthums u. s. w. fin- den, nichts von den genauern und bestimmten Pflichten der Forstbedienten, welches Alles die Augusteische zu einem nachahmungswürdi- gen Muster macht.
Im Gegentheil siehet man eine große Ver- änderung in den nach 1560 erschienenen Forst- ordnungen, welche auch in andern Landen weit ausführlicher, bestimmter und genauer, und mehr nach den Grundsätzen einer guten Oekonomie eingerichtet sind. Zwar zeigt es sich in dem Brandenburgischen vom J. 1563 noch nicht so; allein, in der vom Jahre 1566 wird es sehr merklich, daß die Augusteische das Muster war, nach welcher man arbeitete. Es gilt dieses fast von den meisten deutschen Ver- ordnungen in diesen Geschäften, da ich viele derselben durchsehen und verglichen habe. Im Jahre 1590 und 1593 erschienen in dem Brandenburgischen nochmals Verordnungen, die das Forstwesen angiengen.
Die braunschweigischen Lande zeichnen sich in diesem Jahrhunderte hierinnen nicht weni-
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vergleiche die Brandenburgiſchen mit der Au- guſteiſchen, und man wird immer nur Verord- nungen gegen ſehr grobe und boshafte Ver- wuͤſtungen finden, aber nicht gegen die, wel- che durch unkluͤgliches Verfahren bey dem Aus- holzen und Schlagen des Holzes vorfallen, nichts von den naͤhern Regeln der Oekonomie zur Erhaltung der Hoͤlzer, zu Anbauung und Befoͤrderung des Wachsthums u. ſ. w. fin- den, nichts von den genauern und beſtimmten Pflichten der Forſtbedienten, welches Alles die Auguſteiſche zu einem nachahmungswuͤrdi- gen Muſter macht.
Im Gegentheil ſiehet man eine große Ver- aͤnderung in den nach 1560 erſchienenen Forſt- ordnungen, welche auch in andern Landen weit ausfuͤhrlicher, beſtimmter und genauer, und mehr nach den Grundſaͤtzen einer guten Oekonomie eingerichtet ſind. Zwar zeigt es ſich in dem Brandenburgiſchen vom J. 1563 noch nicht ſo; allein, in der vom Jahre 1566 wird es ſehr merklich, daß die Auguſteiſche das Muſter war, nach welcher man arbeitete. Es gilt dieſes faſt von den meiſten deutſchen Ver- ordnungen in dieſen Geſchaͤften, da ich viele derſelben durchſehen und verglichen habe. Im Jahre 1590 und 1593 erſchienen in dem Brandenburgiſchen nochmals Verordnungen, die das Forſtweſen angiengen.
Die braunſchweigiſchen Lande zeichnen ſich in dieſem Jahrhunderte hierinnen nicht weni-
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vergleiche die Brandenburgiſchen mit der Au-
guſteiſchen, und man wird immer nur Verord-
nungen gegen ſehr grobe und boshafte Ver-
wuͤſtungen finden, aber nicht gegen die, wel-
che durch unkluͤgliches Verfahren bey dem Aus-
holzen und Schlagen des Holzes vorfallen,
nichts von den naͤhern Regeln der Oekonomie
zur Erhaltung der Hoͤlzer, zu Anbauung und
Befoͤrderung des Wachsthums u. ſ. w. fin-
den, nichts von den genauern und beſtimmten
Pflichten der Forſtbedienten, welches Alles
die Auguſteiſche zu einem nachahmungswuͤrdi-
gen Muſter macht.
Im Gegentheil ſiehet man eine große Ver-
aͤnderung in den nach 1560 erſchienenen Forſt-
ordnungen, welche auch in andern Landen
weit ausfuͤhrlicher, beſtimmter und genauer,
und mehr nach den Grundſaͤtzen einer guten
Oekonomie eingerichtet ſind. Zwar zeigt es
ſich in dem Brandenburgiſchen vom J. 1563
noch nicht ſo; allein, in der vom Jahre 1566
wird es ſehr merklich, daß die Auguſteiſche das
Muſter war, nach welcher man arbeitete. Es
gilt dieſes faſt von den meiſten deutſchen Ver-
ordnungen in dieſen Geſchaͤften, da ich viele
derſelben durchſehen und verglichen habe. Im
Jahre 1590 und 1593 erſchienen in dem
Brandenburgiſchen nochmals Verordnungen,
die das Forſtweſen angiengen.
Die braunſchweigiſchen Lande zeichnen ſich
in dieſem Jahrhunderte hierinnen nicht weni-
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Rössig, Carl Gottlob: Versuch einer pragmatischen Geschichte der Ökonomie- Polizey- und Cameralwissenschaften. Deutschland. Bd. 2,1. Leipzig, 1782, S. 259. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roessig_oekonomie02_1782/269>, abgerufen am 23.11.2024.
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