Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.Zungensperre die Bewegung der abliegenden Zunge nach der Backenschiene hin, im zweiten Fall hält sie die anliegende Zunge an der Backenschiene fest. Das unbefugte Abnehmen der Zungensperre wird durch einen Verschlußschieber verhindert, der durch den Kopf des Bügels und einen der 6 Schlitze des Handrades (Abb. 204) gesteckt und durch ein Vorhängeschloß oder ein angebautes Schloß gegen Herausziehen gesichert wird. Mit der Zungensperre kann hiernach sowohl die anliegende wie die abliegende Weichenzunge festgelegt werden. Ist die zu verschließende Weiche und ihr Hakenschloß in Ordnung, so wird die Zungensperre stets so angelegt, daß sie die abliegende Zunge sperrt. Sie genügt dann zum Festlegen beider Zungen. Bei parallel geschalteten doppelten Kreuzungsweichen reicht auch eine Zungensperre an einer abliegenden Zunge zur Festlegung aller 4 an dem einen Ende der Kreuzungsweiche liegenden Zungen aus. Ist dagegen das Hakenschloß oder die Stellvorrichtung der zu verschließenden Weichen nicht in Ordnung, so muß die abliegende Zunge durch ein Weichenhandschloß oder eine Zungensperre und außerdem die anliegende Zunge durch eine Zungensperre festgelegt werden. Soll eine Handweiche von einem Blockwerk oder einem Hebelwerk abhängig gemacht werden, so wird an diesem ein Abhängigkeitsschloß - ein Blockschloß oder ein Hebelwerkschloß - angebracht, in dem der zum Weichenhandschloß gehörige Schlüssel in der Grundstellung steckt. Das Blockschloß wird am Blockuntersatz so eingebaut, daß der Schloßriegel sich einem an der Übertragungsstange des Blockfelds angebrachten Knaggen gegenüber befindet, wenn das Feld geblockt ist. Dieser Knagge verhindert bei geblocktem Feld das Umdrehen und somit auch das Herausziehen des Schlüssels. Abb. 201. Schlüsselbrett. Zungensperre. Abb. 203. Sperrung der anliegenden Zunge. Zungensperre. Das diesem geblockten Feld entsprechende entblockte Feld an anderer Stelle ist ein Zeichen dafür, daß die Weiche, zu der der Schlüssel des Blockschlosses gehört, verschlossen Abb. 204. Stellrad der Zungensperren. a) Mit Vorhängschloß. b) Mit angebautem Schloß. ist. Bei entblocktem Feld steht die Übertragungsstange mit dem Knaggen hoch. Der Schlüssel kann nunmehr umgedreht und herausgezogen, die Weiche also umgestellt werden. Das Blocken des Feldes ist dann ausgeschlossen. Das Hebelwerkschloß wird auf einem Hebelplatz der Hebelbank zusammen mit einem zweiarmigen Hebel angebracht, der einen Verschlußbalken steuert. Der Schlüssel im Hebelwerkschloß kann nur umgedreht und aus dem Schloß herausgezogen werden, wenn der Hebel angehoben wird. Dieses Anheben wird verhindert, wenn der Verschlußbalken durch einen umgelegten Fahrstraßenhebel gesperrt ist. Solange dies der Fall ist, kann daher der im Hebelwerkschloß sitzende Schlüssel nicht herausgezogen und zum Umstellen einer Weiche benutzt werden. Bei Zungensperre die Bewegung der abliegenden Zunge nach der Backenschiene hin, im zweiten Fall hält sie die anliegende Zunge an der Backenschiene fest. Das unbefugte Abnehmen der Zungensperre wird durch einen Verschlußschieber verhindert, der durch den Kopf des Bügels und einen der 6 Schlitze des Handrades (Abb. 204) gesteckt und durch ein Vorhängeschloß oder ein angebautes Schloß gegen Herausziehen gesichert wird. Mit der Zungensperre kann hiernach sowohl die anliegende wie die abliegende Weichenzunge festgelegt werden. Ist die zu verschließende Weiche und ihr Hakenschloß in Ordnung, so wird die Zungensperre stets so angelegt, daß sie die abliegende Zunge sperrt. Sie genügt dann zum Festlegen beider Zungen. Bei parallel geschalteten doppelten Kreuzungsweichen reicht auch eine Zungensperre an einer abliegenden Zunge zur Festlegung aller 4 an dem einen Ende der Kreuzungsweiche liegenden Zungen aus. Ist dagegen das Hakenschloß oder die Stellvorrichtung der zu verschließenden Weichen nicht in Ordnung, so muß die abliegende Zunge durch ein Weichenhandschloß oder eine Zungensperre und außerdem die anliegende Zunge durch eine Zungensperre festgelegt werden. Soll eine Handweiche von einem Blockwerk oder einem Hebelwerk abhängig gemacht werden, so wird an diesem ein Abhängigkeitsschloß – ein Blockschloß oder ein Hebelwerkschloß – angebracht, in dem der zum Weichenhandschloß gehörige Schlüssel in der Grundstellung steckt. Das Blockschloß wird am Blockuntersatz so eingebaut, daß der Schloßriegel sich einem an der Übertragungsstange des Blockfelds angebrachten Knaggen gegenüber befindet, wenn das Feld geblockt ist. Dieser Knagge verhindert bei geblocktem Feld das Umdrehen und somit auch das Herausziehen des Schlüssels. Abb. 201. Schlüsselbrett. Zungensperre. Abb. 203. Sperrung der anliegenden Zunge. Zungensperre. Das diesem geblockten Feld entsprechende entblockte Feld an anderer Stelle ist ein Zeichen dafür, daß die Weiche, zu der der Schlüssel des Blockschlosses gehört, verschlossen Abb. 204. Stellrad der Zungensperren. a) Mit Vorhängschloß. b) Mit angebautem Schloß. ist. Bei entblocktem Feld steht die Übertragungsstange mit dem Knaggen hoch. Der Schlüssel kann nunmehr umgedreht und herausgezogen, die Weiche also umgestellt werden. Das Blocken des Feldes ist dann ausgeschlossen. Das Hebelwerkschloß wird auf einem Hebelplatz der Hebelbank zusammen mit einem zweiarmigen Hebel angebracht, der einen Verschlußbalken steuert. Der Schlüssel im Hebelwerkschloß kann nur umgedreht und aus dem Schloß herausgezogen werden, wenn der Hebel angehoben wird. Dieses Anheben wird verhindert, wenn der Verschlußbalken durch einen umgelegten Fahrstraßenhebel gesperrt ist. Solange dies der Fall ist, kann daher der im Hebelwerkschloß sitzende Schlüssel nicht herausgezogen und zum Umstellen einer Weiche benutzt werden. Bei <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0336" n="321"/> Zungensperre die Bewegung der abliegenden Zunge nach der Backenschiene hin, im zweiten Fall hält sie die anliegende Zunge an der Backenschiene fest. Das unbefugte Abnehmen der Zungensperre wird durch einen Verschlußschieber verhindert, der durch den Kopf des Bügels und einen der 6 Schlitze des Handrades (Abb. 204) gesteckt und durch ein Vorhängeschloß oder ein angebautes Schloß gegen Herausziehen gesichert wird.</p><lb/> <p>Mit der Zungensperre kann hiernach sowohl die anliegende wie die abliegende Weichenzunge festgelegt werden. 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Ist dagegen das Hakenschloß oder die Stellvorrichtung der zu verschließenden Weichen nicht in Ordnung, so muß die abliegende Zunge durch ein Weichenhandschloß oder eine Zungensperre und außerdem die anliegende Zunge durch eine Zungensperre festgelegt werden.</p><lb/> <p>Soll eine Handweiche von einem Blockwerk oder einem Hebelwerk abhängig gemacht werden, so wird an diesem ein Abhängigkeitsschloß – ein Blockschloß oder ein Hebelwerkschloß – angebracht, in dem der zum Weichenhandschloß gehörige Schlüssel in der Grundstellung steckt.</p><lb/> <p>Das <hi rendition="#g">Blockschloß</hi> wird am Blockuntersatz so eingebaut, daß der Schloßriegel sich einem an der Übertragungsstange des Blockfelds angebrachten Knaggen gegenüber befindet, wenn das Feld geblockt ist. 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Zungensperre die Bewegung der abliegenden Zunge nach der Backenschiene hin, im zweiten Fall hält sie die anliegende Zunge an der Backenschiene fest. Das unbefugte Abnehmen der Zungensperre wird durch einen Verschlußschieber verhindert, der durch den Kopf des Bügels und einen der 6 Schlitze des Handrades (Abb. 204) gesteckt und durch ein Vorhängeschloß oder ein angebautes Schloß gegen Herausziehen gesichert wird.
Mit der Zungensperre kann hiernach sowohl die anliegende wie die abliegende Weichenzunge festgelegt werden. Ist die zu verschließende Weiche und ihr Hakenschloß in Ordnung, so wird die Zungensperre stets so angelegt, daß sie die abliegende Zunge sperrt. Sie genügt dann zum Festlegen beider Zungen. Bei parallel geschalteten doppelten Kreuzungsweichen reicht auch eine Zungensperre an einer abliegenden Zunge zur Festlegung aller 4 an dem einen Ende der Kreuzungsweiche liegenden Zungen aus. Ist dagegen das Hakenschloß oder die Stellvorrichtung der zu verschließenden Weichen nicht in Ordnung, so muß die abliegende Zunge durch ein Weichenhandschloß oder eine Zungensperre und außerdem die anliegende Zunge durch eine Zungensperre festgelegt werden.
Soll eine Handweiche von einem Blockwerk oder einem Hebelwerk abhängig gemacht werden, so wird an diesem ein Abhängigkeitsschloß – ein Blockschloß oder ein Hebelwerkschloß – angebracht, in dem der zum Weichenhandschloß gehörige Schlüssel in der Grundstellung steckt.
Das Blockschloß wird am Blockuntersatz so eingebaut, daß der Schloßriegel sich einem an der Übertragungsstange des Blockfelds angebrachten Knaggen gegenüber befindet, wenn das Feld geblockt ist. Dieser Knagge verhindert bei geblocktem Feld das Umdrehen und somit auch das Herausziehen des Schlüssels.
[Abbildung Abb. 201. Schlüsselbrett.
]
[Abbildung Abb. 202. Sperrung der abliegenden Zunge.
Zungensperre.
]
[Abbildung Abb. 203. Sperrung der anliegenden Zunge.
Zungensperre.
]
Das diesem geblockten Feld entsprechende entblockte Feld an anderer Stelle ist ein Zeichen dafür, daß die Weiche, zu der der Schlüssel des Blockschlosses gehört, verschlossen
[Abbildung Abb. 204. Stellrad der Zungensperren.
a) Mit Vorhängschloß. b) Mit angebautem Schloß.
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ist. Bei entblocktem Feld steht die Übertragungsstange mit dem Knaggen hoch. Der Schlüssel kann nunmehr umgedreht und herausgezogen, die Weiche also umgestellt werden. Das Blocken des Feldes ist dann ausgeschlossen.
Das Hebelwerkschloß wird auf einem Hebelplatz der Hebelbank zusammen mit einem zweiarmigen Hebel angebracht, der einen Verschlußbalken steuert. Der Schlüssel im Hebelwerkschloß kann nur umgedreht und aus dem Schloß herausgezogen werden, wenn der Hebel angehoben wird. Dieses Anheben wird verhindert, wenn der Verschlußbalken durch einen umgelegten Fahrstraßenhebel gesperrt ist. Solange dies der Fall ist, kann daher der im Hebelwerkschloß sitzende Schlüssel nicht herausgezogen und zum Umstellen einer Weiche benutzt werden. Bei
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