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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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langer Zeit nur noch Weichen mit Hakenschloß beschafft werden. Das Schloß legt die abliegende Weichenzunge unmittelbar und die anliegende mittelbar durch die Zungenverbindungsstange sowie den Haken des Weichenhakenschlosses fest. Der Haken, der die anliegende Zunge mit der Backenschiene verklammert, kann nicht bewegt, also diese Zunge auch nicht entriegelt werden, wenn die abliegende Zunge durch das Weichenhandschloß festgelegt ist. Ist die Zungenverbindungsstange oder ein Teil des Weichenhakenschlosses beschädigt oder abgenommen, durch den Verschluß der abliegenden Zunge die anliegende Zunge also nicht mehr gesichert,


Abb. 200. Weichenhandschloß. Auf den preußischen Strecken der deutschen Reichsbahn übliche Bauart.
so muß neben dem Handverschluß der abliegenden Zunge auch die anliegende besonders gesichert werden. Hierzu ist eine andere Vorrichtung, die Zungensperre vorhanden.

Das preußische Einheitsweichenhandschloß ist ein Schubriegelschloß, das in einem Gehäuse aus Flußeisenformguß untergebracht ist. Es wird an der Außenseite des Gleises mit 2 Schraubbolzen an den Steg der Backenschiene angeschraubt. Die Befestigung ist derart, daß beim Verschließen des Schlosses auch das ganze Schloß am Gleis festgeschlossen wird. Die abliegende Zunge wird dadurch festgelegt, daß der Schubriegel durch den Steg der Backenschiene hindurch in die Lücke zwischen diese und die Weichenzunge geschoben und in dieser Lage durch einen Schließriegel festgeschlossen wird. Abb. 200 läßt die Anbringung des Schlosses an der Schiene und rechts von der Schiene den Schubriegel erkennen. Durch besondere Vorrichtungen ist es unmöglich gemacht, daß das Schloß verschlossen und der Schlüssel abgeliefert werden kann, ohne daß der Schubriegel sich im Schloß befindet und die Weiche ordnungsmäßig festgelegt ist. Das Schlüsselloch ist so angeordnet, daß der Schlüssel nur bei verschlossenem Schloß herausgezogen und eingesteckt werden kann. Zum Schutz gegen Regen, Schnee und Staub ist das Schlüsselloch durch eine Schutzklappe überdeckt. Für die Schlüssel sind 24 verschiedene Bartformen vorhanden.

Die zum Anbringen des Schlosses für die Befestigungsbolzen und den Schubriegel in den Backenschienen erforderlichen Löcher sind bei den neu zur Anlieferung kommenden Weichen bereits vorhanden.

Nach den für die preußisch-hessischen Staatsbahnen erlassenen Vorschriften über die Einrichtung von Handverschlüssen und für die Aufbewahrung der Schlüssel soll für jedes Schloß immer nur ein Schlüssel in Benutzung sein. Ein zweiter Schlüssel soll als Ersatzschlüssel unter Bleisiegelverschluß an einem Schlüsselbrett (Abb. 201) aufgehängt werden. Die Schlüsselgriffe werden 50 mm breit und 25 mm hoch hergestellt und erhalten einen Einschnitt an der oberen Seite des Griffs und ein Loch im Griff, denen Stifte im Schlüsselbrett entsprechen. Die Einschnitte und Löcher sind bei jedem Griff verschieden, so daß jeder Schlüssel sich nur an einer bestimmten Stelle des Schlüsselbretts aufhängen läßt. Die Schlüssel müssen sich stets an der vorgeschriebenen Stelle am Schlüsselbrett befinden, sofern sie nicht zur Bedienung oder Unterhaltung der Weichen gebraucht werden. Eine Zugfahrt darf nur zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter persönlich festgestellt hat, daß die zugehörigen Schlüssel am Schlüsselbrett hängen, oder wenn ihm vorschriftsmäßig gemeldet ist, daß die zugehörigen Schlüssel an der dafür bestimmten Stelle am Brett angebracht sind.

Neben dem Weichenhandschloß wird auf den preußisch-hessischen Bahnen zur vorübergehenden Sicherung von Weichen gegen unzeitiges Umstellen auch die sog. Zungensperre verwendet. Sie besteht aus einem aus Schmiedeeisen oder Stahlguß hergestellten Bügel, der mittels einer durch ein Handrad drehbaren Spindel an die Backenschiene allein oder an die Backenschiene und die Weichenzunge zusammen angeklemmt werden kann (Abb. 202 u. 203). Im ersten Fall verhindert die

langer Zeit nur noch Weichen mit Hakenschloß beschafft werden. Das Schloß legt die abliegende Weichenzunge unmittelbar und die anliegende mittelbar durch die Zungenverbindungsstange sowie den Haken des Weichenhakenschlosses fest. Der Haken, der die anliegende Zunge mit der Backenschiene verklammert, kann nicht bewegt, also diese Zunge auch nicht entriegelt werden, wenn die abliegende Zunge durch das Weichenhandschloß festgelegt ist. Ist die Zungenverbindungsstange oder ein Teil des Weichenhakenschlosses beschädigt oder abgenommen, durch den Verschluß der abliegenden Zunge die anliegende Zunge also nicht mehr gesichert,


Abb. 200. Weichenhandschloß. Auf den preußischen Strecken der deutschen Reichsbahn übliche Bauart.
so muß neben dem Handverschluß der abliegenden Zunge auch die anliegende besonders gesichert werden. Hierzu ist eine andere Vorrichtung, die Zungensperre vorhanden.

Das preußische Einheitsweichenhandschloß ist ein Schubriegelschloß, das in einem Gehäuse aus Flußeisenformguß untergebracht ist. Es wird an der Außenseite des Gleises mit 2 Schraubbolzen an den Steg der Backenschiene angeschraubt. Die Befestigung ist derart, daß beim Verschließen des Schlosses auch das ganze Schloß am Gleis festgeschlossen wird. Die abliegende Zunge wird dadurch festgelegt, daß der Schubriegel durch den Steg der Backenschiene hindurch in die Lücke zwischen diese und die Weichenzunge geschoben und in dieser Lage durch einen Schließriegel festgeschlossen wird. Abb. 200 läßt die Anbringung des Schlosses an der Schiene und rechts von der Schiene den Schubriegel erkennen. Durch besondere Vorrichtungen ist es unmöglich gemacht, daß das Schloß verschlossen und der Schlüssel abgeliefert werden kann, ohne daß der Schubriegel sich im Schloß befindet und die Weiche ordnungsmäßig festgelegt ist. Das Schlüsselloch ist so angeordnet, daß der Schlüssel nur bei verschlossenem Schloß herausgezogen und eingesteckt werden kann. Zum Schutz gegen Regen, Schnee und Staub ist das Schlüsselloch durch eine Schutzklappe überdeckt. Für die Schlüssel sind 24 verschiedene Bartformen vorhanden.

Die zum Anbringen des Schlosses für die Befestigungsbolzen und den Schubriegel in den Backenschienen erforderlichen Löcher sind bei den neu zur Anlieferung kommenden Weichen bereits vorhanden.

Nach den für die preußisch-hessischen Staatsbahnen erlassenen Vorschriften über die Einrichtung von Handverschlüssen und für die Aufbewahrung der Schlüssel soll für jedes Schloß immer nur ein Schlüssel in Benutzung sein. Ein zweiter Schlüssel soll als Ersatzschlüssel unter Bleisiegelverschluß an einem Schlüsselbrett (Abb. 201) aufgehängt werden. Die Schlüsselgriffe werden 50 mm breit und 25 mm hoch hergestellt und erhalten einen Einschnitt an der oberen Seite des Griffs und ein Loch im Griff, denen Stifte im Schlüsselbrett entsprechen. Die Einschnitte und Löcher sind bei jedem Griff verschieden, so daß jeder Schlüssel sich nur an einer bestimmten Stelle des Schlüsselbretts aufhängen läßt. Die Schlüssel müssen sich stets an der vorgeschriebenen Stelle am Schlüsselbrett befinden, sofern sie nicht zur Bedienung oder Unterhaltung der Weichen gebraucht werden. Eine Zugfahrt darf nur zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter persönlich festgestellt hat, daß die zugehörigen Schlüssel am Schlüsselbrett hängen, oder wenn ihm vorschriftsmäßig gemeldet ist, daß die zugehörigen Schlüssel an der dafür bestimmten Stelle am Brett angebracht sind.

Neben dem Weichenhandschloß wird auf den preußisch-hessischen Bahnen zur vorübergehenden Sicherung von Weichen gegen unzeitiges Umstellen auch die sog. Zungensperre verwendet. Sie besteht aus einem aus Schmiedeeisen oder Stahlguß hergestellten Bügel, der mittels einer durch ein Handrad drehbaren Spindel an die Backenschiene allein oder an die Backenschiene und die Weichenzunge zusammen angeklemmt werden kann (Abb. 202 u. 203). Im ersten Fall verhindert die

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[320/0335] langer Zeit nur noch Weichen mit Hakenschloß beschafft werden. Das Schloß legt die abliegende Weichenzunge unmittelbar und die anliegende mittelbar durch die Zungenverbindungsstange sowie den Haken des Weichenhakenschlosses fest. Der Haken, der die anliegende Zunge mit der Backenschiene verklammert, kann nicht bewegt, also diese Zunge auch nicht entriegelt werden, wenn die abliegende Zunge durch das Weichenhandschloß festgelegt ist. Ist die Zungenverbindungsstange oder ein Teil des Weichenhakenschlosses beschädigt oder abgenommen, durch den Verschluß der abliegenden Zunge die anliegende Zunge also nicht mehr gesichert, [Abbildung Abb. 200. Weichenhandschloß. Auf den preußischen Strecken der deutschen Reichsbahn übliche Bauart. ] so muß neben dem Handverschluß der abliegenden Zunge auch die anliegende besonders gesichert werden. Hierzu ist eine andere Vorrichtung, die Zungensperre vorhanden. Das preußische Einheitsweichenhandschloß ist ein Schubriegelschloß, das in einem Gehäuse aus Flußeisenformguß untergebracht ist. Es wird an der Außenseite des Gleises mit 2 Schraubbolzen an den Steg der Backenschiene angeschraubt. Die Befestigung ist derart, daß beim Verschließen des Schlosses auch das ganze Schloß am Gleis festgeschlossen wird. Die abliegende Zunge wird dadurch festgelegt, daß der Schubriegel durch den Steg der Backenschiene hindurch in die Lücke zwischen diese und die Weichenzunge geschoben und in dieser Lage durch einen Schließriegel festgeschlossen wird. Abb. 200 läßt die Anbringung des Schlosses an der Schiene und rechts von der Schiene den Schubriegel erkennen. Durch besondere Vorrichtungen ist es unmöglich gemacht, daß das Schloß verschlossen und der Schlüssel abgeliefert werden kann, ohne daß der Schubriegel sich im Schloß befindet und die Weiche ordnungsmäßig festgelegt ist. Das Schlüsselloch ist so angeordnet, daß der Schlüssel nur bei verschlossenem Schloß herausgezogen und eingesteckt werden kann. Zum Schutz gegen Regen, Schnee und Staub ist das Schlüsselloch durch eine Schutzklappe überdeckt. Für die Schlüssel sind 24 verschiedene Bartformen vorhanden. Die zum Anbringen des Schlosses für die Befestigungsbolzen und den Schubriegel in den Backenschienen erforderlichen Löcher sind bei den neu zur Anlieferung kommenden Weichen bereits vorhanden. Nach den für die preußisch-hessischen Staatsbahnen erlassenen Vorschriften über die Einrichtung von Handverschlüssen und für die Aufbewahrung der Schlüssel soll für jedes Schloß immer nur ein Schlüssel in Benutzung sein. Ein zweiter Schlüssel soll als Ersatzschlüssel unter Bleisiegelverschluß an einem Schlüsselbrett (Abb. 201) aufgehängt werden. Die Schlüsselgriffe werden 50 mm breit und 25 mm hoch hergestellt und erhalten einen Einschnitt an der oberen Seite des Griffs und ein Loch im Griff, denen Stifte im Schlüsselbrett entsprechen. Die Einschnitte und Löcher sind bei jedem Griff verschieden, so daß jeder Schlüssel sich nur an einer bestimmten Stelle des Schlüsselbretts aufhängen läßt. Die Schlüssel müssen sich stets an der vorgeschriebenen Stelle am Schlüsselbrett befinden, sofern sie nicht zur Bedienung oder Unterhaltung der Weichen gebraucht werden. Eine Zugfahrt darf nur zugelassen werden, wenn der Fahrdienstleiter persönlich festgestellt hat, daß die zugehörigen Schlüssel am Schlüsselbrett hängen, oder wenn ihm vorschriftsmäßig gemeldet ist, daß die zugehörigen Schlüssel an der dafür bestimmten Stelle am Brett angebracht sind. Neben dem Weichenhandschloß wird auf den preußisch-hessischen Bahnen zur vorübergehenden Sicherung von Weichen gegen unzeitiges Umstellen auch die sog. Zungensperre verwendet. Sie besteht aus einem aus Schmiedeeisen oder Stahlguß hergestellten Bügel, der mittels einer durch ein Handrad drehbaren Spindel an die Backenschiene allein oder an die Backenschiene und die Weichenzunge zusammen angeklemmt werden kann (Abb. 202 u. 203). Im ersten Fall verhindert die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 320. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/335>, abgerufen am 02.07.2024.