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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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in Deutschland, Ungarn, Italien. In Österreich, England, Frankreich, Amerika fehlt der Aufsichtsrat.

Die Form der Gesellschaft m. b. H. ist beweglicher, ihre Organe sind der Vorstand und die Gesellschafterversammlung, während der Aufsichtsrat nicht obligatorisch ist.

Organe der ausführenden V. sind die Direktion (Generaldirektion, Betriebsdirektion u. s. w.), die in Deutschland in der Regel zugleich der Vorstand der Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne ist, dann die ihr nachgeordneten Verwaltungsstellen und die Stellen des äußern Dienstvollzugs.

XII. Personalaufwand.

Den Personalaufwand der verschiedenen V. statistisch zu vergleichen, ist schwierig, schon weil es an einer einheitlichen Vergleichsgrundlage fehlt. Die Betriebslänge ist wegen der verschiedenen Dichtigkeit des Verkehrs bei den einzelnen Bahnen ein nur mit Vorbehalt anwendbarer Vergleichsmaßstab, die Zugs- und Wagenachs/km müssen von vornherein ausscheiden, es bleibt sohin als brauchbarste Vergleichsgrundlage die Gesamteinnahme, wenn sie auch wegen der ungleichen Höhe der Tarife nicht einwandfrei ist. Die Tarife entsprechen aber im allgemeinen den Selbstkosten und durch die Unterschiede in der Verzinsung des Anlagekapitals wird das Vergleichsergebnis nicht wesentlich beeinflußt.

Was den Personalaufwand selbst anlangt, so ist der Geldaufwand wegen der Unterschiede in der Bezahlung des Personals und in den Wohlfahrtsaufwendungen nicht vergleichbar. Den brauchbarsten Vergleichsmaßstab bildet die Kopfzahl des Personals, wenn auch hier in der statistischen Ermittlung gewisse Unterschiede bestehen, indem von vielen V. der wirkliche Personalstand, von den deutschen V. aber die Anzahl der Arbeiter und diätarischen Beamten unter Umrechnung nach dem Jahresdurchschnitt der Dauer der Dienstleistung nachgewiesen wird (Reichsstatistik Tab. 25).

Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung statistischer Ergebnisse aus der Vorkriegszeit. Die für den Aufwand an Personal des Verwaltungsdienstes gegebenen Ziffern sind wegen der Uneinheitlichkeit des Begriffes "Verwaltungsdienst" (vgl. Abschnitt I) noch unsicher. Soweit möglich, wurde versucht, die einschlägigen Ziffern auf eine einheitliche Grundlage zu bringen und den Personalstand der "leitenden oder inneren V." (Direktionen, zentralen Ämter, Inspektionen) im Gegensatz zum Personalstand der äußeren Dienststellen nachzuweisen.

Von besonderer Wichtigkeit ist eine fortgesetzte Vergleichung des Personalstandes innerhalb der gleichen V.



Literatur: Acworth, Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft. Aus dem Englischen übersetzt von Doktor Wittek 1907. - Dr. Bresciani, Die Neuordnung des italienischen Eisenbahnwesens, Arch. f. Ebw. 1905, S. 1017 ff. - Bleek u. Unterholtz, Jahrbuch Amerikanischer Eisenbahnen. - Bulletin, 1911, S. 1547; 1909, S. 163. - Das Bundesverkehrsgesetz, 1920, Text mit Einleitung von van der Leyen, Arch. f. Ebw. 1921, S. 1. - Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatseisenbahnen,

in Deutschland, Ungarn, Italien. In Österreich, England, Frankreich, Amerika fehlt der Aufsichtsrat.

Die Form der Gesellschaft m. b. H. ist beweglicher, ihre Organe sind der Vorstand und die Gesellschafterversammlung, während der Aufsichtsrat nicht obligatorisch ist.

Organe der ausführenden V. sind die Direktion (Generaldirektion, Betriebsdirektion u. s. w.), die in Deutschland in der Regel zugleich der Vorstand der Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne ist, dann die ihr nachgeordneten Verwaltungsstellen und die Stellen des äußern Dienstvollzugs.

XII. Personalaufwand.

Den Personalaufwand der verschiedenen V. statistisch zu vergleichen, ist schwierig, schon weil es an einer einheitlichen Vergleichsgrundlage fehlt. Die Betriebslänge ist wegen der verschiedenen Dichtigkeit des Verkehrs bei den einzelnen Bahnen ein nur mit Vorbehalt anwendbarer Vergleichsmaßstab, die Zugs- und Wagenachs/km müssen von vornherein ausscheiden, es bleibt sohin als brauchbarste Vergleichsgrundlage die Gesamteinnahme, wenn sie auch wegen der ungleichen Höhe der Tarife nicht einwandfrei ist. Die Tarife entsprechen aber im allgemeinen den Selbstkosten und durch die Unterschiede in der Verzinsung des Anlagekapitals wird das Vergleichsergebnis nicht wesentlich beeinflußt.

Was den Personalaufwand selbst anlangt, so ist der Geldaufwand wegen der Unterschiede in der Bezahlung des Personals und in den Wohlfahrtsaufwendungen nicht vergleichbar. Den brauchbarsten Vergleichsmaßstab bildet die Kopfzahl des Personals, wenn auch hier in der statistischen Ermittlung gewisse Unterschiede bestehen, indem von vielen V. der wirkliche Personalstand, von den deutschen V. aber die Anzahl der Arbeiter und diätarischen Beamten unter Umrechnung nach dem Jahresdurchschnitt der Dauer der Dienstleistung nachgewiesen wird (Reichsstatistik Tab. 25).

Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung statistischer Ergebnisse aus der Vorkriegszeit. Die für den Aufwand an Personal des Verwaltungsdienstes gegebenen Ziffern sind wegen der Uneinheitlichkeit des Begriffes „Verwaltungsdienst“ (vgl. Abschnitt I) noch unsicher. Soweit möglich, wurde versucht, die einschlägigen Ziffern auf eine einheitliche Grundlage zu bringen und den Personalstand der „leitenden oder inneren V.“ (Direktionen, zentralen Ämter, Inspektionen) im Gegensatz zum Personalstand der äußeren Dienststellen nachzuweisen.

Von besonderer Wichtigkeit ist eine fortgesetzte Vergleichung des Personalstandes innerhalb der gleichen V.



Literatur: Acworth, Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft. Aus dem Englischen übersetzt von Doktor Wittek 1907. – Dr. Bresciani, Die Neuordnung des italienischen Eisenbahnwesens, Arch. f. Ebw. 1905, S. 1017 ff. – Bleek u. Unterholtz, Jahrbuch Amerikanischer Eisenbahnen. – Bulletin, 1911, S. 1547; 1909, S. 163. – Das Bundesverkehrsgesetz, 1920, Text mit Einleitung von van der Leyen, Arch. f. Ebw. 1921, S. 1. – Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatseisenbahnen,

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[177/0192] in Deutschland, Ungarn, Italien. In Österreich, England, Frankreich, Amerika fehlt der Aufsichtsrat. Die Form der Gesellschaft m. b. H. ist beweglicher, ihre Organe sind der Vorstand und die Gesellschafterversammlung, während der Aufsichtsrat nicht obligatorisch ist. Organe der ausführenden V. sind die Direktion (Generaldirektion, Betriebsdirektion u. s. w.), die in Deutschland in der Regel zugleich der Vorstand der Gesellschaft im handelsrechtlichen Sinne ist, dann die ihr nachgeordneten Verwaltungsstellen und die Stellen des äußern Dienstvollzugs. XII. Personalaufwand. Den Personalaufwand der verschiedenen V. statistisch zu vergleichen, ist schwierig, schon weil es an einer einheitlichen Vergleichsgrundlage fehlt. Die Betriebslänge ist wegen der verschiedenen Dichtigkeit des Verkehrs bei den einzelnen Bahnen ein nur mit Vorbehalt anwendbarer Vergleichsmaßstab, die Zugs- und Wagenachs/km müssen von vornherein ausscheiden, es bleibt sohin als brauchbarste Vergleichsgrundlage die Gesamteinnahme, wenn sie auch wegen der ungleichen Höhe der Tarife nicht einwandfrei ist. Die Tarife entsprechen aber im allgemeinen den Selbstkosten und durch die Unterschiede in der Verzinsung des Anlagekapitals wird das Vergleichsergebnis nicht wesentlich beeinflußt. Was den Personalaufwand selbst anlangt, so ist der Geldaufwand wegen der Unterschiede in der Bezahlung des Personals und in den Wohlfahrtsaufwendungen nicht vergleichbar. Den brauchbarsten Vergleichsmaßstab bildet die Kopfzahl des Personals, wenn auch hier in der statistischen Ermittlung gewisse Unterschiede bestehen, indem von vielen V. der wirkliche Personalstand, von den deutschen V. aber die Anzahl der Arbeiter und diätarischen Beamten unter Umrechnung nach dem Jahresdurchschnitt der Dauer der Dienstleistung nachgewiesen wird (Reichsstatistik Tab. 25). Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung statistischer Ergebnisse aus der Vorkriegszeit. Die für den Aufwand an Personal des Verwaltungsdienstes gegebenen Ziffern sind wegen der Uneinheitlichkeit des Begriffes „Verwaltungsdienst“ (vgl. Abschnitt I) noch unsicher. Soweit möglich, wurde versucht, die einschlägigen Ziffern auf eine einheitliche Grundlage zu bringen und den Personalstand der „leitenden oder inneren V.“ (Direktionen, zentralen Ämter, Inspektionen) im Gegensatz zum Personalstand der äußeren Dienststellen nachzuweisen. Von besonderer Wichtigkeit ist eine fortgesetzte Vergleichung des Personalstandes innerhalb der gleichen V. Literatur: Acworth, Grundzüge der Eisenbahnwirtschaft. Aus dem Englischen übersetzt von Doktor Wittek 1907. – Dr. Bresciani, Die Neuordnung des italienischen Eisenbahnwesens, Arch. f. Ebw. 1905, S. 1017 ff. – Bleek u. Unterholtz, Jahrbuch Amerikanischer Eisenbahnen. – Bulletin, 1911, S. 1547; 1909, S. 163. – Das Bundesverkehrsgesetz, 1920, Text mit Einleitung von van der Leyen, Arch. f. Ebw. 1921, S. 1. – Cauer, Betrieb und Verkehr der preußischen Staatseisenbahnen,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 177. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/192>, abgerufen am 24.07.2024.