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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923.

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Berlin 1897. - Das englische Gesetz über die Errichtung eines Verkehrsministeriums, Arch. f. Ebw. 1920, S. 757. - Denkschrift über die Neuordnung der bayerischen Verkehrsanstalten vom 20. Mai 1906; Landtagsverhandlungen, Beil. 232, S. 149 ff. - McDermott, Railways, London 1904. - Dewsnup, American Railway Organization and Working 1906. - Findlay, The Working an Management of an English Railway, London 1891. - Frahm, Das englische Eisenbahnwesen, Berlin 1911. - Dr. Glücklich, Organisation und Personalvorschriften der k. k. österr. Staatseisenbahnen, Wien 1915. - Hoff, 25 Jahre Eisenbahnverwaltungsordnung. 1920. - Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen, 1906. - Jahrbuch des deutschen Verkehrswesens, 1921. - Marggraff, Zum 50jährigen Jubiläum der deutschen Eisenbahnen 1885. - Monkswell, French Railways, London 1911. - Dr. Ötiker, die Eisenbahngesetzgebung des Bundes Bd. III, 1915. - Dr. Quaatz, Die Reichseisenbahnen 1919. - Dr. Quaatz, Das Schicksal des Einheitsgedankens im deutschen Verkehrswesen 1920. - v. Reden, Die Eisenbahnen Deutschlands 1843. - Ried, Organisation und Verwaltung öffentlicher Unternehmungen. - v. Ritter, Neuordnung der italienischen Staatseisenbahnverwaltung, Bulletin 1914, Bd. XXVIII, Nr. 4, Arch. f. Ebw. 1913, S. 1431. - Dr. Sarter, Die Reichseisenbahnen. 1920. - Schapper, Finanzielle Selbstverwaltung der Staatsbahnen in Italien und der Schweiz, Arch. f. Ebw. 1914, S. 692. - Dr. Schumacher, Das eidgenössische Eisenbahndepartement. - Seydel, Die Organisation der preußischen Staatseisenbahnen bis zum Kriegsausbruch, geschichtliche Beiträge 1919. - Taylor-Wallichs, Die Betriebsleitung, autorisierte deutsche Ausgabe der Schrift "Shop management". - v. Völcker, Eisenbahn Verwaltungsordnung im "Deutschen Eisenbahnwesen der Gegenwart", Bd. I, S. 453. - v. Völcker, Verwaltungsreformen im Bereiche der deutschen Staatseisenbahnen, Österreichische Zeitschrift für Eisenbahnrecht. 1912, Bd. II, H. 1. - Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. 1913. - Weisenbach, Das Eisenbahnwesen der Schweiz, 1914. - Wernekke, Bestrebungen zur Vereinheitlichung im Eisenbahnwesen, Arch, f. Ebw. 1921, S. 309. - Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1911, S. 315, 525; 1914, S. 301; Französische Eisenbahnen. - Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1914, S. 387; Englische Eisenbahnen. - Zutter, La Reorganisation des Chemins de Fer Federeaux, Zürich 1917.

B) Besonderer Teil.

Einzelne Eisenbahnverwaltungen1.

I. Deutschland.

a) Die deutschen Reichseisenbahnen.

Durch die Reichsverfassung ist dem Reich die Aufgabe zugefallen, die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten. Im Hinblick hierauf ist durch Verfügung des Reichspräsidenten vom 21. Juni 1919 die Bildung eines Reichsverkehrsministeriums angeordnet worden.

Nachdem die Verhandlungen über die Übernahme der deutschen Staatseisenbahnen auf das Reich durchgeführt waren, hat der Reichsverkehrsminister am 5. Mai 1920 nach Verkündung des Reichsgesetzes vom 30. April 1920 (RGB. S. 773) über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich die oberste Leitung der Reichseisenbahnen übernommen.

Nach der Verwaltungsordnung (RGB. 1920, S. 797) steht an der Spitze der Reichseisenbahnverwaltung der Reichsverkehrsminister1. Seine Befugnisse übt er mit Hilfe zweier Staatssekretäre durch die Eisenbahnabteilungen und durch die Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums aus. Das Reichsverkehrsministerium umfaßt zurzeit 10 Eisenbahnabteilungen:


1. VerwaltungsabteilungE I
2. PersonalabteilungE II
3. VerkehrsabteilungE III
4. BetriebsabteilungE IV
5. TarifabteilungE V
6. FinanzabteilungE VI
7. WerkstättenabteilungE VII
8. BetriebsmaschinenabteilungE VII a
9. BauabteilungE VIII
10. AufsichtsabteilungE A.

Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums bestehen:

a) in Berlin unter der Bezeichnung "Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Preußen-Hessen", für den Bereich der früheren vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen;

b) in München unter der Bezeichnung "Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Bayern", für den Bereich der früheren bayerischen Staatseisenbahnen.

Der Aufbau der Reichseisenbahnverwaltung entspricht dem Aufbau der Behörden der früheren Staatseisenbahnverwaltungen.

1. Im Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen bestehen 19 Eisenbahndirektionen und 1 Eisenbahnzentralamt in Berlin. Den Eisenbahndirektionen sind unterstellt:

a) 252 Betriebsämter (Bahnunterhaltungs-, Bahnbewachungs- und Betriebsdienst);

b) 106 Maschinenämter (Maschinen- und Betriebswerkstättendienst);

c) 139 Werkstättenämter (Werkstätten- und Werkstättenmaterialiendienst);

d) 88 Verkehrsämter (Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst);

e) 73 selbständige Bauabteilungen.

2. Im Bereich der Zweigstelle Bayern bestehen 6 Eisenbahndirektionen und 10 zentrale Amter (Personalamt, Revisionsamt, Verkehrsamt, Reklamationsamt, Tarifamt, Baukonstruktionsamt, Maschinenkonstruktionsamt, Wohlfahrtsamt und 2 Verkehrskontrollen).

Den Direktionen unterstehen 37 Bauinspektionen, 31 Betriebsinspektionen, 15 Betriebs- und Bauinspektionen, 21 Maschineninspektionen, 20 Werkstätteninspektionen, 2 Materialbeschaffungsinspektionen und 9 Neubauinspektionen. Abweichend von der Organisation der früheren preußisch-hessischen Eisenbahnverwaltung obliegt den ehemals bayerischen Betriebsinspektionen die Sorge für Betrieb und Verkehr.

3. Der Eisenbahn-Generaldirektion Dresden sind 6 Betriebsdirektionen für die Ausführung und Überwachung des Betriebs-, Verkehrs und Abfertigungsdienstes unterstellt. Weiterhin sind der Generaldirektion untergeordnet: 5 Maschinenämten,

1 Die äußeren Vollzugstellen sind unter A VII i allgemein behandelt. Sie sind daher hier nur insoweit aufgeführt, als hierzu besondere Veranlassung besteht.
1 Vom Reichsverkehrsministerium ressortieren das Eisenbahnwesen, die Wasserstraßen und das Luft- und Kraftfahrwesen.

Berlin 1897. – Das englische Gesetz über die Errichtung eines Verkehrsministeriums, Arch. f. Ebw. 1920, S. 757. – Denkschrift über die Neuordnung der bayerischen Verkehrsanstalten vom 20. Mai 1906; Landtagsverhandlungen, Beil. 232, S. 149 ff. – McDermott, Railways, London 1904. – Dewsnup, American Railway Organization and Working 1906. – Findlay, The Working an Management of an English Railway, London 1891. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen, Berlin 1911. – Dr. Glücklich, Organisation und Personalvorschriften der k. k. österr. Staatseisenbahnen, Wien 1915. – Hoff, 25 Jahre Eisenbahnverwaltungsordnung. 1920. – Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen, 1906. – Jahrbuch des deutschen Verkehrswesens, 1921. – Marggraff, Zum 50jährigen Jubiläum der deutschen Eisenbahnen 1885. – Monkswell, French Railways, London 1911. – Dr. Ötiker, die Eisenbahngesetzgebung des Bundes Bd. III, 1915. – Dr. Quaatz, Die Reichseisenbahnen 1919. – Dr. Quaatz, Das Schicksal des Einheitsgedankens im deutschen Verkehrswesen 1920. – v. Reden, Die Eisenbahnen Deutschlands 1843. – Ried, Organisation und Verwaltung öffentlicher Unternehmungen. – v. Ritter, Neuordnung der italienischen Staatseisenbahnverwaltung, Bulletin 1914, Bd. XXVIII, Nr. 4, Arch. f. Ebw. 1913, S. 1431. – Dr. Sarter, Die Reichseisenbahnen. 1920. – Schapper, Finanzielle Selbstverwaltung der Staatsbahnen in Italien und der Schweiz, Arch. f. Ebw. 1914, S. 692. – Dr. Schumacher, Das eidgenössische Eisenbahndepartement. – Seydel, Die Organisation der preußischen Staatseisenbahnen bis zum Kriegsausbruch, geschichtliche Beiträge 1919. – Taylor-Wallichs, Die Betriebsleitung, autorisierte deutsche Ausgabe der Schrift „Shop management“. – v. Völcker, Eisenbahn Verwaltungsordnung im „Deutschen Eisenbahnwesen der Gegenwart“, Bd. I, S. 453. – v. Völcker, Verwaltungsreformen im Bereiche der deutschen Staatseisenbahnen, Österreichische Zeitschrift für Eisenbahnrecht. 1912, Bd. II, H. 1. – Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. 1913. – Weisenbach, Das Eisenbahnwesen der Schweiz, 1914. – Wernekke, Bestrebungen zur Vereinheitlichung im Eisenbahnwesen, Arch, f. Ebw. 1921, S. 309. – Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1911, S. 315, 525; 1914, S. 301; Französische Eisenbahnen. – Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1914, S. 387; Englische Eisenbahnen. – Zutter, La Réorganisation des Chemins de Fer Fédéreaux, Zürich 1917.

B) Besonderer Teil.

Einzelne Eisenbahnverwaltungen1.

I. Deutschland.

a) Die deutschen Reichseisenbahnen.

Durch die Reichsverfassung ist dem Reich die Aufgabe zugefallen, die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten. Im Hinblick hierauf ist durch Verfügung des Reichspräsidenten vom 21. Juni 1919 die Bildung eines Reichsverkehrsministeriums angeordnet worden.

Nachdem die Verhandlungen über die Übernahme der deutschen Staatseisenbahnen auf das Reich durchgeführt waren, hat der Reichsverkehrsminister am 5. Mai 1920 nach Verkündung des Reichsgesetzes vom 30. April 1920 (RGB. S. 773) über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich die oberste Leitung der Reichseisenbahnen übernommen.

Nach der Verwaltungsordnung (RGB. 1920, S. 797) steht an der Spitze der Reichseisenbahnverwaltung der Reichsverkehrsminister1. Seine Befugnisse übt er mit Hilfe zweier Staatssekretäre durch die Eisenbahnabteilungen und durch die Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums aus. Das Reichsverkehrsministerium umfaßt zurzeit 10 Eisenbahnabteilungen:


1. VerwaltungsabteilungE I
2. PersonalabteilungE II
3. VerkehrsabteilungE III
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5. TarifabteilungE V
6. FinanzabteilungE VI
7. WerkstättenabteilungE VII
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10. AufsichtsabteilungE A.

Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums bestehen:

a) in Berlin unter der Bezeichnung „Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Preußen-Hessen“, für den Bereich der früheren vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen;

b) in München unter der Bezeichnung „Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Bayern“, für den Bereich der früheren bayerischen Staatseisenbahnen.

Der Aufbau der Reichseisenbahnverwaltung entspricht dem Aufbau der Behörden der früheren Staatseisenbahnverwaltungen.

1. Im Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen bestehen 19 Eisenbahndirektionen und 1 Eisenbahnzentralamt in Berlin. Den Eisenbahndirektionen sind unterstellt:

a) 252 Betriebsämter (Bahnunterhaltungs-, Bahnbewachungs- und Betriebsdienst);

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2. Im Bereich der Zweigstelle Bayern bestehen 6 Eisenbahndirektionen und 10 zentrale Amter (Personalamt, Revisionsamt, Verkehrsamt, Reklamationsamt, Tarifamt, Baukonstruktionsamt, Maschinenkonstruktionsamt, Wohlfahrtsamt und 2 Verkehrskontrollen).

Den Direktionen unterstehen 37 Bauinspektionen, 31 Betriebsinspektionen, 15 Betriebs- und Bauinspektionen, 21 Maschineninspektionen, 20 Werkstätteninspektionen, 2 Materialbeschaffungsinspektionen und 9 Neubauinspektionen. Abweichend von der Organisation der früheren preußisch-hessischen Eisenbahnverwaltung obliegt den ehemals bayerischen Betriebsinspektionen die Sorge für Betrieb und Verkehr.

3. Der Eisenbahn-Generaldirektion Dresden sind 6 Betriebsdirektionen für die Ausführung und Überwachung des Betriebs-, Verkehrs und Abfertigungsdienstes unterstellt. Weiterhin sind der Generaldirektion untergeordnet: 5 Maschinenämten,

1 Die äußeren Vollzugstellen sind unter A VII i allgemein behandelt. Sie sind daher hier nur insoweit aufgeführt, als hierzu besondere Veranlassung besteht.
1 Vom Reichsverkehrsministerium ressortieren das Eisenbahnwesen, die Wasserstraßen und das Luft- und Kraftfahrwesen.
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[178/0193] Berlin 1897. – Das englische Gesetz über die Errichtung eines Verkehrsministeriums, Arch. f. Ebw. 1920, S. 757. – Denkschrift über die Neuordnung der bayerischen Verkehrsanstalten vom 20. Mai 1906; Landtagsverhandlungen, Beil. 232, S. 149 ff. – McDermott, Railways, London 1904. – Dewsnup, American Railway Organization and Working 1906. – Findlay, The Working an Management of an English Railway, London 1891. – Frahm, Das englische Eisenbahnwesen, Berlin 1911. – Dr. Glücklich, Organisation und Personalvorschriften der k. k. österr. Staatseisenbahnen, Wien 1915. – Hoff, 25 Jahre Eisenbahnverwaltungsordnung. 1920. – Hoff u. Schwabach, Nordamerikanische Eisenbahnen, 1906. – Jahrbuch des deutschen Verkehrswesens, 1921. – Marggraff, Zum 50jährigen Jubiläum der deutschen Eisenbahnen 1885. – Monkswell, French Railways, London 1911. – Dr. Ötiker, die Eisenbahngesetzgebung des Bundes Bd. III, 1915. – Dr. Quaatz, Die Reichseisenbahnen 1919. – Dr. Quaatz, Das Schicksal des Einheitsgedankens im deutschen Verkehrswesen 1920. – v. Reden, Die Eisenbahnen Deutschlands 1843. – Ried, Organisation und Verwaltung öffentlicher Unternehmungen. – v. Ritter, Neuordnung der italienischen Staatseisenbahnverwaltung, Bulletin 1914, Bd. XXVIII, Nr. 4, Arch. f. Ebw. 1913, S. 1431. – Dr. Sarter, Die Reichseisenbahnen. 1920. – Schapper, Finanzielle Selbstverwaltung der Staatsbahnen in Italien und der Schweiz, Arch. f. Ebw. 1914, S. 692. – Dr. Schumacher, Das eidgenössische Eisenbahndepartement. – Seydel, Die Organisation der preußischen Staatseisenbahnen bis zum Kriegsausbruch, geschichtliche Beiträge 1919. – Taylor-Wallichs, Die Betriebsleitung, autorisierte deutsche Ausgabe der Schrift „Shop management“. – v. Völcker, Eisenbahn Verwaltungsordnung im „Deutschen Eisenbahnwesen der Gegenwart“, Bd. I, S. 453. – v. Völcker, Verwaltungsreformen im Bereiche der deutschen Staatseisenbahnen, Österreichische Zeitschrift für Eisenbahnrecht. 1912, Bd. II, H. 1. – Wehrmann, Die Verwaltung der Eisenbahnen. 1913. – Weisenbach, Das Eisenbahnwesen der Schweiz, 1914. – Wernekke, Bestrebungen zur Vereinheitlichung im Eisenbahnwesen, Arch, f. Ebw. 1921, S. 309. – Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1911, S. 315, 525; 1914, S. 301; Französische Eisenbahnen. – Zeitung des Vereins Deutscher Eisenbahnverwaltungen 1914, S. 387; Englische Eisenbahnen. – Zutter, La Réorganisation des Chemins de Fer Fédéreaux, Zürich 1917. B) Besonderer Teil. Einzelne Eisenbahnverwaltungen 1. I. Deutschland. a) Die deutschen Reichseisenbahnen. Durch die Reichsverfassung ist dem Reich die Aufgabe zugefallen, die Eisenbahnen des allgemeinen Verkehrs zu übernehmen und als einheitliche Verkehrsanstalt zu verwalten. Im Hinblick hierauf ist durch Verfügung des Reichspräsidenten vom 21. Juni 1919 die Bildung eines Reichsverkehrsministeriums angeordnet worden. Nachdem die Verhandlungen über die Übernahme der deutschen Staatseisenbahnen auf das Reich durchgeführt waren, hat der Reichsverkehrsminister am 5. Mai 1920 nach Verkündung des Reichsgesetzes vom 30. April 1920 (RGB. S. 773) über den Übergang der Staatseisenbahnen auf das Reich die oberste Leitung der Reichseisenbahnen übernommen. Nach der Verwaltungsordnung (RGB. 1920, S. 797) steht an der Spitze der Reichseisenbahnverwaltung der Reichsverkehrsminister 1. Seine Befugnisse übt er mit Hilfe zweier Staatssekretäre durch die Eisenbahnabteilungen und durch die Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums aus. Das Reichsverkehrsministerium umfaßt zurzeit 10 Eisenbahnabteilungen: 1. Verwaltungsabteilung E I 2. Personalabteilung E II 3. Verkehrsabteilung E III 4. Betriebsabteilung E IV 5. Tarifabteilung E V 6. Finanzabteilung E VI 7. Werkstättenabteilung E VII 8. Betriebsmaschinenabteilung E VII a 9. Bauabteilung E VIII 10. Aufsichtsabteilung E A. Zweigstellen des Reichsverkehrsministeriums bestehen: a) in Berlin unter der Bezeichnung „Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Preußen-Hessen“, für den Bereich der früheren vereinigten preußischen und hessischen Staatseisenbahnen; b) in München unter der Bezeichnung „Reichsverkehrsministerium, Zweigstelle Bayern“, für den Bereich der früheren bayerischen Staatseisenbahnen. Der Aufbau der Reichseisenbahnverwaltung entspricht dem Aufbau der Behörden der früheren Staatseisenbahnverwaltungen. 1. Im Bereich der Zweigstelle Preußen-Hessen bestehen 19 Eisenbahndirektionen und 1 Eisenbahnzentralamt in Berlin. Den Eisenbahndirektionen sind unterstellt: a) 252 Betriebsämter (Bahnunterhaltungs-, Bahnbewachungs- und Betriebsdienst); b) 106 Maschinenämter (Maschinen- und Betriebswerkstättendienst); c) 139 Werkstättenämter (Werkstätten- und Werkstättenmaterialiendienst); d) 88 Verkehrsämter (Verkehrs-, Abfertigungs- und Kassendienst); e) 73 selbständige Bauabteilungen. 2. Im Bereich der Zweigstelle Bayern bestehen 6 Eisenbahndirektionen und 10 zentrale Amter (Personalamt, Revisionsamt, Verkehrsamt, Reklamationsamt, Tarifamt, Baukonstruktionsamt, Maschinenkonstruktionsamt, Wohlfahrtsamt und 2 Verkehrskontrollen). Den Direktionen unterstehen 37 Bauinspektionen, 31 Betriebsinspektionen, 15 Betriebs- und Bauinspektionen, 21 Maschineninspektionen, 20 Werkstätteninspektionen, 2 Materialbeschaffungsinspektionen und 9 Neubauinspektionen. Abweichend von der Organisation der früheren preußisch-hessischen Eisenbahnverwaltung obliegt den ehemals bayerischen Betriebsinspektionen die Sorge für Betrieb und Verkehr. 3. Der Eisenbahn-Generaldirektion Dresden sind 6 Betriebsdirektionen für die Ausführung und Überwachung des Betriebs-, Verkehrs und Abfertigungsdienstes unterstellt. Weiterhin sind der Generaldirektion untergeordnet: 5 Maschinenämten, 1 Die äußeren Vollzugstellen sind unter A VII i allgemein behandelt. Sie sind daher hier nur insoweit aufgeführt, als hierzu besondere Veranlassung besteht. 1 Vom Reichsverkehrsministerium ressortieren das Eisenbahnwesen, die Wasserstraßen und das Luft- und Kraftfahrwesen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 10. Berlin, Wien, 1923, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen10_1923/193>, abgerufen am 28.11.2024.