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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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der gleichen Höhe wie die Rampenoberfläche liegt. Eine besondere Auffahrt ist dann nicht erforderlich. Bei der Entladung von Fahrzeugen mittels Kopframpen ist man bisweilen gezwungen, die Eisenbahnwagen zu drehen, falls das Bremshäuschen die Entladung unmöglich machen würde oder das Heranziehen des Fuhrwerks mit Deichsel voran erfolgen soll. Es ist daher zweckmäßig, wenigstens auf größeren Stationen in der Nähe von Kopframpen eine Wagendrehscheibe anzuordnen.

Als Befestigung der Rampenoberfläche empfiehlt sich für schweren Verkehr gutes Steinpflaster auf Kies oder besser auf einer Betonunterlage; für leichten Verkehr genügt Bekiesung. Auch sog. Teerzementpflaster, das bedeutend billiger als gewöhnliches Pflaster ist, hat man mit Erfolg angewendet (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 138). Die Ladekanten werden am besten aus Bordsteinen hergestellt, die Umfassungswände aus festen Mauern. Auf schlechtem Baugrund empfiehlt sich unter Umständen eine Ausführung aus Bohlwänden oder alten Eisenschwellen, auch dürfte hierfür unter Umständen die Verwendung zusammensetzbarer Winkelstützmauern (s. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 315) in Frage kommen.

An der Straßenseite ersetzt man zuweilen die Mauer durch eine Erdböschung. Der Abstand der Rampenkante von der Gleismitte richtet sich nach der vorgeschriebenen Umgrenzung des Lichtraumes. Er beträgt in Deutschland und Österreich meist 1·65 m. Wo schwere Lasten zu heben sind, werden die L. bisweilen mit Drehkranen ausgerüstet. Auf einzelnen englischen Bahnhöfen sind Spills auf Kopframpen angeordnet worden, um die Fuhrwerke mittels Seiles bequem ein- und ausladen zu können.

Neuerdings hat man die L. mehrfach überdacht, besonders wo wertvolle Güter verladen werden. An Stelle der festen L. verwendet man auf kleinen Stationen zuweilen fahrbare L. (Abb. 87).

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. - Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909.

+ Oder.


Laderaum (loading room; capacite de chargement; capacita di carico), der für die Aufnahme der Ladung nutzbare Raum der Güterwagen. Nach den Vorschriften des VDEV. für die Verfassung der Güterwagenparkverzeichnisse wird der L. aus der Ladefläche mal der lichten Höhe der Seitenwände bzw. Seitenbordwände berechnet, daher ohne Rücksicht auf die etwaige Überhöhung der Stirnwände für offene Güterwagen und ohne Häufelung. Der L. wird gewöhnlich an den Langseiten der Güterwagen in m3 angeschrieben; s. Güterwagen und Güterwagenparkverzeichnisse.


Ladestelle, Ladeplatz (loading station; quai de chargement; posto di carico), ein an Güterschuppen, Rampen oder Fahrstraßen liegender, zum Ein- oder Ausladen von Gütern, Tieren, Militär u. s. w. dienender Platz. In diesem Sinne wird der Ausdruck z. B. in der Deutschen Militärtransportordnung gebraucht. Auch versteht man in einzelnen Gegenden unter L. an den Bahnhöfen oder an der freien Strecke gelegene, durch Gleise mit der Bahn verbundene Plätze, die von der Bahnverwaltung einzelnen Parteien zur Be- oder Entladung der für sie bestimmten Wagen überlassen sind.

+ Oder.


Ladestraße (cart road; trottoir de chargement; marciapiede di caricamento) nennt man die neben einem Freiladegleise gelegene Straße; vielfach bezeichnet man auch die an den Güterschuppen entlang führenden Straßen als L. Sie werden bei schwerem Verkehr durch Steinpflaster, bei leichtem dagegen durch Schotter befestigt; auch im letzten Falle ist es zweckmäßig, einen Streifen von 3-4 m Breite an der Ladekante entlang einzupflastern, wobei vielfach Kleinpflaster genügt. Die Oberfläche der L. liegt in Deutschland meist 10-20 cm über Schienenoberkante. Über die Breite der L. neben Freiladegleisen s. d. Vor Güterschuppen sollten L. mindestens eine Breite von 10 m besitzen. Liegt auf der einen Seite der Güterschuppen, auf der andern ein Freiladegleis, so empfiehlt es sich, zwischen der Ladebühne und der Mitte des Gleises einen Abstand von 16-22 m einzuhalten. Bei L., die so schmal sind, daß das Wenden der Fuhrwerke nicht möglich ist, müssen besondere Wendeplätze angelegt werden, deren Durchmesser für gewöhnliche Verhältnisse mindestens 14 m betragen sollte. Für landwirtschaftliches Fuhrwerk können jedoch noch größere Abmessungen von 17-18 m, für Langholzfuhrwerk 20 m und mehr nötig werden.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. - Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909.

+ Oder.


Lade- und Entladeeinrichtungen (loading appliances; installations de chargement et de transbordement; apparecchi di carico e scarico di trasbordo). Der größte Teil der auf den Eisenbahnen verfrachteten Güter ist Massengut oder Schüttgut, das lose auf offenen Eisenbahnwagen verladen wird. Das Beladen und Entladen der Wagen mit Massengut erfolgt in der Regel durch die Verfrachter. Die Einrichtungen hierfür werden teils aus eigenen Mitteln, teils seitens der Bahnverwaltungen angelegt. Die bahnseitig gestellten Verladeeinrichtungen sind meistens für Stückgüter vorgesehen. Die Umschlagvorrichtungen zwischen Schiff und

der gleichen Höhe wie die Rampenoberfläche liegt. Eine besondere Auffahrt ist dann nicht erforderlich. Bei der Entladung von Fahrzeugen mittels Kopframpen ist man bisweilen gezwungen, die Eisenbahnwagen zu drehen, falls das Bremshäuschen die Entladung unmöglich machen würde oder das Heranziehen des Fuhrwerks mit Deichsel voran erfolgen soll. Es ist daher zweckmäßig, wenigstens auf größeren Stationen in der Nähe von Kopframpen eine Wagendrehscheibe anzuordnen.

Als Befestigung der Rampenoberfläche empfiehlt sich für schweren Verkehr gutes Steinpflaster auf Kies oder besser auf einer Betonunterlage; für leichten Verkehr genügt Bekiesung. Auch sog. Teerzementpflaster, das bedeutend billiger als gewöhnliches Pflaster ist, hat man mit Erfolg angewendet (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 138). Die Ladekanten werden am besten aus Bordsteinen hergestellt, die Umfassungswände aus festen Mauern. Auf schlechtem Baugrund empfiehlt sich unter Umständen eine Ausführung aus Bohlwänden oder alten Eisenschwellen, auch dürfte hierfür unter Umständen die Verwendung zusammensetzbarer Winkelstützmauern (s. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 315) in Frage kommen.

An der Straßenseite ersetzt man zuweilen die Mauer durch eine Erdböschung. Der Abstand der Rampenkante von der Gleismitte richtet sich nach der vorgeschriebenen Umgrenzung des Lichtraumes. Er beträgt in Deutschland und Österreich meist 1·65 m. Wo schwere Lasten zu heben sind, werden die L. bisweilen mit Drehkranen ausgerüstet. Auf einzelnen englischen Bahnhöfen sind Spills auf Kopframpen angeordnet worden, um die Fuhrwerke mittels Seiles bequem ein- und ausladen zu können.

Neuerdings hat man die L. mehrfach überdacht, besonders wo wertvolle Güter verladen werden. An Stelle der festen L. verwendet man auf kleinen Stationen zuweilen fahrbare L. (Abb. 87).

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909.

† Oder.


Laderaum (loading room; capacité de chargement; capacità di carico), der für die Aufnahme der Ladung nutzbare Raum der Güterwagen. Nach den Vorschriften des VDEV. für die Verfassung der Güterwagenparkverzeichnisse wird der L. aus der Ladefläche mal der lichten Höhe der Seitenwände bzw. Seitenbordwände berechnet, daher ohne Rücksicht auf die etwaige Überhöhung der Stirnwände für offene Güterwagen und ohne Häufelung. Der L. wird gewöhnlich an den Langseiten der Güterwagen in m3 angeschrieben; s. Güterwagen und Güterwagenparkverzeichnisse.


Ladestelle, Ladeplatz (loading station; quai de chargement; posto di carico), ein an Güterschuppen, Rampen oder Fahrstraßen liegender, zum Ein- oder Ausladen von Gütern, Tieren, Militär u. s. w. dienender Platz. In diesem Sinne wird der Ausdruck z. B. in der Deutschen Militärtransportordnung gebraucht. Auch versteht man in einzelnen Gegenden unter L. an den Bahnhöfen oder an der freien Strecke gelegene, durch Gleise mit der Bahn verbundene Plätze, die von der Bahnverwaltung einzelnen Parteien zur Be- oder Entladung der für sie bestimmten Wagen überlassen sind.

† Oder.


Ladestraße (cart road; trottoir de chargement; marciapiede di caricamento) nennt man die neben einem Freiladegleise gelegene Straße; vielfach bezeichnet man auch die an den Güterschuppen entlang führenden Straßen als L. Sie werden bei schwerem Verkehr durch Steinpflaster, bei leichtem dagegen durch Schotter befestigt; auch im letzten Falle ist es zweckmäßig, einen Streifen von 3–4 m Breite an der Ladekante entlang einzupflastern, wobei vielfach Kleinpflaster genügt. Die Oberfläche der L. liegt in Deutschland meist 10–20 cm über Schienenoberkante. Über die Breite der L. neben Freiladegleisen s. d. Vor Güterschuppen sollten L. mindestens eine Breite von 10 m besitzen. Liegt auf der einen Seite der Güterschuppen, auf der andern ein Freiladegleis, so empfiehlt es sich, zwischen der Ladebühne und der Mitte des Gleises einen Abstand von 16–22 m einzuhalten. Bei L., die so schmal sind, daß das Wenden der Fuhrwerke nicht möglich ist, müssen besondere Wendeplätze angelegt werden, deren Durchmesser für gewöhnliche Verhältnisse mindestens 14 m betragen sollte. Für landwirtschaftliches Fuhrwerk können jedoch noch größere Abmessungen von 17–18 m, für Langholzfuhrwerk 20 m und mehr nötig werden.

Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909.

† Oder.


Lade- und Entladeeinrichtungen (loading appliances; installations de chargement et de transbordement; apparecchi di carico e scarico di trasbordo). Der größte Teil der auf den Eisenbahnen verfrachteten Güter ist Massengut oder Schüttgut, das lose auf offenen Eisenbahnwagen verladen wird. Das Beladen und Entladen der Wagen mit Massengut erfolgt in der Regel durch die Verfrachter. Die Einrichtungen hierfür werden teils aus eigenen Mitteln, teils seitens der Bahnverwaltungen angelegt. Die bahnseitig gestellten Verladeeinrichtungen sind meistens für Stückgüter vorgesehen. Die Umschlagvorrichtungen zwischen Schiff und

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[49/0057] der gleichen Höhe wie die Rampenoberfläche liegt. Eine besondere Auffahrt ist dann nicht erforderlich. Bei der Entladung von Fahrzeugen mittels Kopframpen ist man bisweilen gezwungen, die Eisenbahnwagen zu drehen, falls das Bremshäuschen die Entladung unmöglich machen würde oder das Heranziehen des Fuhrwerks mit Deichsel voran erfolgen soll. Es ist daher zweckmäßig, wenigstens auf größeren Stationen in der Nähe von Kopframpen eine Wagendrehscheibe anzuordnen. Als Befestigung der Rampenoberfläche empfiehlt sich für schweren Verkehr gutes Steinpflaster auf Kies oder besser auf einer Betonunterlage; für leichten Verkehr genügt Bekiesung. Auch sog. Teerzementpflaster, das bedeutend billiger als gewöhnliches Pflaster ist, hat man mit Erfolg angewendet (Zentralbl. d. Bauverw. 1912, S. 138). Die Ladekanten werden am besten aus Bordsteinen hergestellt, die Umfassungswände aus festen Mauern. Auf schlechtem Baugrund empfiehlt sich unter Umständen eine Ausführung aus Bohlwänden oder alten Eisenschwellen, auch dürfte hierfür unter Umständen die Verwendung zusammensetzbarer Winkelstützmauern (s. Zentralbl. d. Bauverw. 1914, S. 315) in Frage kommen. An der Straßenseite ersetzt man zuweilen die Mauer durch eine Erdböschung. Der Abstand der Rampenkante von der Gleismitte richtet sich nach der vorgeschriebenen Umgrenzung des Lichtraumes. Er beträgt in Deutschland und Österreich meist 1·65 m. Wo schwere Lasten zu heben sind, werden die L. bisweilen mit Drehkranen ausgerüstet. Auf einzelnen englischen Bahnhöfen sind Spills auf Kopframpen angeordnet worden, um die Fuhrwerke mittels Seiles bequem ein- und ausladen zu können. Neuerdings hat man die L. mehrfach überdacht, besonders wo wertvolle Güter verladen werden. An Stelle der festen L. verwendet man auf kleinen Stationen zuweilen fahrbare L. (Abb. 87). Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909. † Oder. Laderaum (loading room; capacité de chargement; capacità di carico), der für die Aufnahme der Ladung nutzbare Raum der Güterwagen. Nach den Vorschriften des VDEV. für die Verfassung der Güterwagenparkverzeichnisse wird der L. aus der Ladefläche mal der lichten Höhe der Seitenwände bzw. Seitenbordwände berechnet, daher ohne Rücksicht auf die etwaige Überhöhung der Stirnwände für offene Güterwagen und ohne Häufelung. Der L. wird gewöhnlich an den Langseiten der Güterwagen in m3 angeschrieben; s. Güterwagen und Güterwagenparkverzeichnisse. Ladestelle, Ladeplatz (loading station; quai de chargement; posto di carico), ein an Güterschuppen, Rampen oder Fahrstraßen liegender, zum Ein- oder Ausladen von Gütern, Tieren, Militär u. s. w. dienender Platz. In diesem Sinne wird der Ausdruck z. B. in der Deutschen Militärtransportordnung gebraucht. Auch versteht man in einzelnen Gegenden unter L. an den Bahnhöfen oder an der freien Strecke gelegene, durch Gleise mit der Bahn verbundene Plätze, die von der Bahnverwaltung einzelnen Parteien zur Be- oder Entladung der für sie bestimmten Wagen überlassen sind. † Oder. Ladestraße (cart road; trottoir de chargement; marciapiede di caricamento) nennt man die neben einem Freiladegleise gelegene Straße; vielfach bezeichnet man auch die an den Güterschuppen entlang führenden Straßen als L. Sie werden bei schwerem Verkehr durch Steinpflaster, bei leichtem dagegen durch Schotter befestigt; auch im letzten Falle ist es zweckmäßig, einen Streifen von 3–4 m Breite an der Ladekante entlang einzupflastern, wobei vielfach Kleinpflaster genügt. Die Oberfläche der L. liegt in Deutschland meist 10–20 cm über Schienenoberkante. Über die Breite der L. neben Freiladegleisen s. d. Vor Güterschuppen sollten L. mindestens eine Breite von 10 m besitzen. Liegt auf der einen Seite der Güterschuppen, auf der andern ein Freiladegleis, so empfiehlt es sich, zwischen der Ladebühne und der Mitte des Gleises einen Abstand von 16–22 m einzuhalten. Bei L., die so schmal sind, daß das Wenden der Fuhrwerke nicht möglich ist, müssen besondere Wendeplätze angelegt werden, deren Durchmesser für gewöhnliche Verhältnisse mindestens 14 m betragen sollte. Für landwirtschaftliches Fuhrwerk können jedoch noch größere Abmessungen von 17–18 m, für Langholzfuhrwerk 20 m und mehr nötig werden. Literatur: Hb. d. Ing. W. V, 4, 1. Leipzig 1907. – Eis. T. d. G. II, 3. Wiesbaden 1909. † Oder. Lade- und Entladeeinrichtungen (loading appliances; installations de chargement et de transbordement; apparecchi di carico e scarico di trasbordo). Der größte Teil der auf den Eisenbahnen verfrachteten Güter ist Massengut oder Schüttgut, das lose auf offenen Eisenbahnwagen verladen wird. Das Beladen und Entladen der Wagen mit Massengut erfolgt in der Regel durch die Verfrachter. Die Einrichtungen hierfür werden teils aus eigenen Mitteln, teils seitens der Bahnverwaltungen angelegt. Die bahnseitig gestellten Verladeeinrichtungen sind meistens für Stückgüter vorgesehen. Die Umschlagvorrichtungen zwischen Schiff und

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 49. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/57>, abgerufen am 05.07.2024.