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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Bahn in den Hafenanlagen werden in der Regel nicht bahnseitig betrieben, sondern gehören meist zur Ausrüstung der Häfen.

I. Ladeeinrichtungen.

Für das Beladen der Eisenbahnwagen von vorhandenen Haufen, insbesondere für das Beladen mit Erde, Kies und Sand, verwendet man in der Regel Bagger (s. d.) in Form von Kettenbaggern, Löffelbaggern oder Greifbaggern.

Für das Beladen der Tender mit Lokomotivkohlen sind bahnseitig verschiedenartige Anlagen beschafft worden (s. Bekohlungsanlagen).

Wenn das Ladegut aus größeren Entfernungen, z. B. aus Gruben oder Steinbrüchen, herangebracht wird, so werden meistens Vorratsbehälter angewendet, die die Zubringeförderung von der Gestellung der Eisenbahnwagen unabhängig machen. Aus diesen Hochbehältern wird das Fördergut mit Hilfe entsprechender Verschlußeinrichtungen und Ladeschurren abgezapft. Die Verschlüsse werden für lockere und kleinstückige Materialien, wie Sand, Kies, Kohle u. dgl. meistens von Hand bewegt. Bei großstückigem Ladegut, wie z. B. Erz, Kalkstein u. dgl. verwendet man für die Bewegung der Verschlüsse in neuerer Zeit meistens Elektromotoren, wenn die Umschlagmenge nur irgend die Aufwendung der größeren Anlagekosten rechtfertigt.

Krane. Für das Beladen der Eisenbahnwagen vom Schiff aus werden in der Regel Drehkrane verwendet. Ausnahmsweise verwendet man Ausladevorrichtungen, wie z. B. in Abb. 88 in Gestalt eines Elevators dargestellt, bei dem die Last durch eine Winde senkrecht bis zum Ausleger gehoben, dann auf diesem mit der Lastkatze verfahren und hinten entladen wird. Solche und ähnliche Ausladevorrichtungen bedingen, daß die Eisenbahnwagen bis unter den Kran verschoben werden. Da dies nicht immer in der Zeitfolge durchgeführt werden kann, wie es das Entladen erfordert, wird ein Füllrumpf als Ausgleichsbehälter angeordnet. Wenn das Fördergut in kleinen Wagen, Abteilbahnwagen
Abb. 88. Hunt-Elevator mit festem Ausleger zum Entladen aus Schiffen in Hängebahnwagen und ausnahmsweise in Eisenbahnwagen.
(Hunten) u. dgl., weiterbefördert werden soll, so braucht man einen solchen Ausgleichsbehälter auch beim Drehkran. In solchen Fällen ist die Ausladevorrichtung mit festem Ausleger, weil einfacher und leistungsfähiger, vorzuziehen. Das Beladen der großen Eisenbahnwagen kann man aber mit dem Drehkran ohne Zwischenbehälter ausführen. Dabei können dann mit dem drehbaren Ausleger mehrere Wagen beladen werden, ohne daß ein Verschieben der Wagen erforderlich ist.

Dieser Vorteil kann dadurch vergrößert werden, daß der ganze Kran längs des Kais fahrbar eingerichtet wird. In der einfachsten Form fährt der auf einem einfachen Unterwagen aufgebaute Drehkran auf einem Eisenbahngleis am Kai entlang. Bei dieser Kranbauart kann das eine Gleis dicht am Kai für den Bahnverkehr nicht ausgenutzt werden. Man führt daher die Drehkräne mit schrägem Unterbau aus, wenn man schräge Böschungen am Hafen verwenden will, oder man stützt den Drehkran durch ein portalartiges Gerüst. Die letztere Ausführungsform wird im allgemeinen bevorzugt, da der auf der schrägen Böschung laufende Kran nur wenige Eisenbahngleise bestreichen kann, wenn die Ausladung nicht zu groß werden soll, und da der durch die schräge Böschung bedingte Platzverbrauch in der Regel die größeren Kosten einer senkrechten Kaimauer aufwiegt. Die Drehkrane werden als Vollportalkrane ausgebildet, wie in Abb. 91 für eine größere Hafenanlage angegeben oder auch als Halbportalkrane

Bahn in den Hafenanlagen werden in der Regel nicht bahnseitig betrieben, sondern gehören meist zur Ausrüstung der Häfen.

I. Ladeeinrichtungen.

Für das Beladen der Eisenbahnwagen von vorhandenen Haufen, insbesondere für das Beladen mit Erde, Kies und Sand, verwendet man in der Regel Bagger (s. d.) in Form von Kettenbaggern, Löffelbaggern oder Greifbaggern.

Für das Beladen der Tender mit Lokomotivkohlen sind bahnseitig verschiedenartige Anlagen beschafft worden (s. Bekohlungsanlagen).

Wenn das Ladegut aus größeren Entfernungen, z. B. aus Gruben oder Steinbrüchen, herangebracht wird, so werden meistens Vorratsbehälter angewendet, die die Zubringeförderung von der Gestellung der Eisenbahnwagen unabhängig machen. Aus diesen Hochbehältern wird das Fördergut mit Hilfe entsprechender Verschlußeinrichtungen und Ladeschurren abgezapft. Die Verschlüsse werden für lockere und kleinstückige Materialien, wie Sand, Kies, Kohle u. dgl. meistens von Hand bewegt. Bei großstückigem Ladegut, wie z. B. Erz, Kalkstein u. dgl. verwendet man für die Bewegung der Verschlüsse in neuerer Zeit meistens Elektromotoren, wenn die Umschlagmenge nur irgend die Aufwendung der größeren Anlagekosten rechtfertigt.

Krane. Für das Beladen der Eisenbahnwagen vom Schiff aus werden in der Regel Drehkrane verwendet. Ausnahmsweise verwendet man Ausladevorrichtungen, wie z. B. in Abb. 88 in Gestalt eines Elevators dargestellt, bei dem die Last durch eine Winde senkrecht bis zum Ausleger gehoben, dann auf diesem mit der Lastkatze verfahren und hinten entladen wird. Solche und ähnliche Ausladevorrichtungen bedingen, daß die Eisenbahnwagen bis unter den Kran verschoben werden. Da dies nicht immer in der Zeitfolge durchgeführt werden kann, wie es das Entladen erfordert, wird ein Füllrumpf als Ausgleichsbehälter angeordnet. Wenn das Fördergut in kleinen Wagen, Abteilbahnwagen
Abb. 88. Hunt-Elevator mit festem Ausleger zum Entladen aus Schiffen in Hängebahnwagen und ausnahmsweise in Eisenbahnwagen.
(Hunten) u. dgl., weiterbefördert werden soll, so braucht man einen solchen Ausgleichsbehälter auch beim Drehkran. In solchen Fällen ist die Ausladevorrichtung mit festem Ausleger, weil einfacher und leistungsfähiger, vorzuziehen. Das Beladen der großen Eisenbahnwagen kann man aber mit dem Drehkran ohne Zwischenbehälter ausführen. Dabei können dann mit dem drehbaren Ausleger mehrere Wagen beladen werden, ohne daß ein Verschieben der Wagen erforderlich ist.

Dieser Vorteil kann dadurch vergrößert werden, daß der ganze Kran längs des Kais fahrbar eingerichtet wird. In der einfachsten Form fährt der auf einem einfachen Unterwagen aufgebaute Drehkran auf einem Eisenbahngleis am Kai entlang. Bei dieser Kranbauart kann das eine Gleis dicht am Kai für den Bahnverkehr nicht ausgenutzt werden. Man führt daher die Drehkräne mit schrägem Unterbau aus, wenn man schräge Böschungen am Hafen verwenden will, oder man stützt den Drehkran durch ein portalartiges Gerüst. Die letztere Ausführungsform wird im allgemeinen bevorzugt, da der auf der schrägen Böschung laufende Kran nur wenige Eisenbahngleise bestreichen kann, wenn die Ausladung nicht zu groß werden soll, und da der durch die schräge Böschung bedingte Platzverbrauch in der Regel die größeren Kosten einer senkrechten Kaimauer aufwiegt. Die Drehkrane werden als Vollportalkrane ausgebildet, wie in Abb. 91 für eine größere Hafenanlage angegeben oder auch als Halbportalkrane

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[50/0058] Bahn in den Hafenanlagen werden in der Regel nicht bahnseitig betrieben, sondern gehören meist zur Ausrüstung der Häfen. I. Ladeeinrichtungen. Für das Beladen der Eisenbahnwagen von vorhandenen Haufen, insbesondere für das Beladen mit Erde, Kies und Sand, verwendet man in der Regel Bagger (s. d.) in Form von Kettenbaggern, Löffelbaggern oder Greifbaggern. Für das Beladen der Tender mit Lokomotivkohlen sind bahnseitig verschiedenartige Anlagen beschafft worden (s. Bekohlungsanlagen). Wenn das Ladegut aus größeren Entfernungen, z. B. aus Gruben oder Steinbrüchen, herangebracht wird, so werden meistens Vorratsbehälter angewendet, die die Zubringeförderung von der Gestellung der Eisenbahnwagen unabhängig machen. Aus diesen Hochbehältern wird das Fördergut mit Hilfe entsprechender Verschlußeinrichtungen und Ladeschurren abgezapft. Die Verschlüsse werden für lockere und kleinstückige Materialien, wie Sand, Kies, Kohle u. dgl. meistens von Hand bewegt. Bei großstückigem Ladegut, wie z. B. Erz, Kalkstein u. dgl. verwendet man für die Bewegung der Verschlüsse in neuerer Zeit meistens Elektromotoren, wenn die Umschlagmenge nur irgend die Aufwendung der größeren Anlagekosten rechtfertigt. Krane. Für das Beladen der Eisenbahnwagen vom Schiff aus werden in der Regel Drehkrane verwendet. Ausnahmsweise verwendet man Ausladevorrichtungen, wie z. B. in Abb. 88 in Gestalt eines Elevators dargestellt, bei dem die Last durch eine Winde senkrecht bis zum Ausleger gehoben, dann auf diesem mit der Lastkatze verfahren und hinten entladen wird. Solche und ähnliche Ausladevorrichtungen bedingen, daß die Eisenbahnwagen bis unter den Kran verschoben werden. Da dies nicht immer in der Zeitfolge durchgeführt werden kann, wie es das Entladen erfordert, wird ein Füllrumpf als Ausgleichsbehälter angeordnet. Wenn das Fördergut in kleinen Wagen, Abteilbahnwagen [Abbildung Abb. 88. Hunt-Elevator mit festem Ausleger zum Entladen aus Schiffen in Hängebahnwagen und ausnahmsweise in Eisenbahnwagen. ] (Hunten) u. dgl., weiterbefördert werden soll, so braucht man einen solchen Ausgleichsbehälter auch beim Drehkran. In solchen Fällen ist die Ausladevorrichtung mit festem Ausleger, weil einfacher und leistungsfähiger, vorzuziehen. Das Beladen der großen Eisenbahnwagen kann man aber mit dem Drehkran ohne Zwischenbehälter ausführen. Dabei können dann mit dem drehbaren Ausleger mehrere Wagen beladen werden, ohne daß ein Verschieben der Wagen erforderlich ist. Dieser Vorteil kann dadurch vergrößert werden, daß der ganze Kran längs des Kais fahrbar eingerichtet wird. In der einfachsten Form fährt der auf einem einfachen Unterwagen aufgebaute Drehkran auf einem Eisenbahngleis am Kai entlang. Bei dieser Kranbauart kann das eine Gleis dicht am Kai für den Bahnverkehr nicht ausgenutzt werden. Man führt daher die Drehkräne mit schrägem Unterbau aus, wenn man schräge Böschungen am Hafen verwenden will, oder man stützt den Drehkran durch ein portalartiges Gerüst. Die letztere Ausführungsform wird im allgemeinen bevorzugt, da der auf der schrägen Böschung laufende Kran nur wenige Eisenbahngleise bestreichen kann, wenn die Ausladung nicht zu groß werden soll, und da der durch die schräge Böschung bedingte Platzverbrauch in der Regel die größeren Kosten einer senkrechten Kaimauer aufwiegt. Die Drehkrane werden als Vollportalkrane ausgebildet, wie in Abb. 91 für eine größere Hafenanlage angegeben oder auch als Halbportalkrane

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/58>, abgerufen am 05.07.2024.