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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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Zugrundelegung der übrigen Bezeichnungen in Abb. 247 die Grundfläche f. d. Stand wobei also

F wird am kleinsten für d. h. für h = x. Der Abstand R der Außenwand von dem Drehscheibenmittelpunkt (Halbmesser des dem Schuppenvieleck einbeschriebenen Kreises) wird


Abb. 247.
dann = 2 Bullet h und y = 2 Bullet b oder, wenn b allgemein zu 4·0 angenommen wird, 8·0 m. Bei dem hier zu betrachtenden Beispiel mit 19 m Lokomotivlänge wird R = 2 Bullet 20·35 = 40·7 und die auf den Stand entfallende Grundfläche

Bei solcher Anordnung erhält der Schuppen einen sehr großen Durchmesser (in dem betrachteten Beispiel 81·4 m), indem zwischen Drehscheibengrube und Beginn des Standes ein überflüssig großer Zwischenraum verbleibt. Als Mindestmaß dieses Zwischenraums, um sicher zu verhindern, daß eine mit den Butfern nach einem Ende überstehende Lokomotive beim Drehen nicht in die Stände hineinstreicht, kann man, entsprechend der Annahme wie bei Form II, 1·5 m annehmen. Der kleinste brauchbare Wert von R ergibt sich dann zu r + 1·5 + Standlänge. Obwohl dieses Maß stets erheblich kleiner ausfällt als der der kleinsten Grundfläche entsprechende Wert, so ist doch die sich hierbei ergebende Grundfläche f. d. Stand nicht so sehr viel größer. Für das gewählte Beispiel wird
R = 10 + 1·5 + 23 = 34·5,
x = 10 + 1·5 + 2·0 + 0·65 = 14·15


Also ist die Grundfläche, obwohl der Halbmesser R nur rd. 5/6 desjenigen für die kleinste Grundfläche beträgt, nur um etwa 3·3% größer als diese kleinste Grundfläche. Man kann also (und dies gilt auch für andere Lokomotivlängen und entsprechende Drehscheibendurchmesser) die Größe von R zwischen seinem kleinsten brauchbaren Werte und seinem hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Werte beliebig wählen, ohne eine ins Gewicht fallende Erhöhung der Baukosten befürchten zu müssen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei kleinerem Durchmesser des Schuppens der Preis f. d. m2 überbauten Raum im allgemeinen billiger ausfallen wird. Man kann sich demnach bei Wahl des Durchmessers (abgesehen von der Rücksicht auf die Größe des Bauplatzes) nach dem Bedürfnis an Lokomotivständen richten. Die Ständezahl im Vollkreis ergibt sich natürlich in allen Fällen um so größer, je größer die Lokomotivlänge und damit auch der Drehscheibendurchmesser. In dem hier betrachteten Beispiel mit 19·0 m Lokomotivlänge und 20·0 m Drehscheibendurchmesser wird bei R = 40·7

und bei R = 34·5, n = 22·3, rd. 22 Stände oder, wenn man sich an der knappsten Stelle mit 3·87 m statt 4·0 m begnügen wollte, 23 Stände. Dabei ist indessen noch zu beachten, daß für die Zufahrt stets ein Stand freigelassen werden muß und daß man bei größerer Ständezahl zweckmäßig 2 Stände, einen für Ausfahrt und einen für Einfahrt freiläßt. Die nutzbare Ständezahl würde sich hiernach in einem Falle auf 21, im andern auf 30 stellen. Innerhalb dieser Grenzzahlen kann man die Abmessungen des Schuppens beliebig wählen und kommt mit der Zahl 30 etwa an die Grenze dessen, was man einer Drehscheibe zumuten kann. Bei kürzeren Lokomotiven stellen sich die Zahlen entsprechend kleiner. In diesem Falle kann dann in Frage kommen, den hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Halbmesser zur Erhöhung der Ständezahl sogar zu überschreiten, was, wenn es in geringem Maße geschieht, zunächst noch keine erhebliche Erhöhung der Baukosten zu bedingen braucht.

Bei dem größten in den vorstehenden Betrachtungen erreichten Werte von x, nämlich x = 20·35, wird der Winkel der Strahlengleise 4·0/20·35, also 1/5·1. Hiernach kommt eine Gleisdurchschneidung nicht in Frage, deren Grenzwert, wie oben ermittelt, bei dem hier vorhandenen Drehscheibendurchmesser von 20·0 m bei dem Winkel 1/6·67 liegt. Bei kürzeren Lokomotiven wird zwar mit dem kleineren Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel größer, zugleich aber ungefähr im gleichen Verhältnis der Winkel der Strahlengleise für den der kleinsten Grundfläche entsprechenden Schuppendurchmesser. (Bei etwa noch größeren Lokomotiven ist es entsprechend.) Also braucht man bei Anordnung der Schuppen der Form III auf die Vermeidung von Gleisdurchschneidungen nicht besonders Rücksicht zu nehmen.

Nur, falls man nach Abb. 248 entgegen den bisherigen Annahmen auf den Strahlengleisen abwechselnd 1 und 2 Lokomotiven


Abb. 248.
aufstellt, wird der Winkel der Strahlengleise so viel kleiner, daß Gleisdurchschneidungen in Betracht kommen. Diese Anordnung bedingt aber, abgesehen davon, daß übermäßig viele Lokomotiven auf eine Drehscheibe angewiesen werden, daß die eine alleinstehende Lokomotive durch 2 andere auf den Nachbarständen stehende eingesperrt ist, und dürfte daher für die Anwendung kaum in Frage kommen.

Form IV: Auch in Ringschuppen stellt man auf jedem Standgleis (wegen der Zugänglichkeit und wegen der Beleuchtung) zweckmäßig nur eine Lokomotive auf. Sofern man nicht den Grenzwinkel für eine Durchschneidung anwendet, pflegt man kleinere Winkel anzuwenden, deren Tangente 1/7, 1/8, 1/9, 1/10 u. s. w. ist. Es sei hier als Beispiel wieder lediglich der Fall behandelt, wo die Lokomotive 19 m lang ist, wo bei 20 m Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel 1/6·67 ist und wo bei der Unausführbarkeit des Winkels 1/7 noch ferner die Winkel 1/8, 1/9, 1/10 in Betracht gezogen

Zugrundelegung der übrigen Bezeichnungen in Abb. 247 die Grundfläche f. d. Stand wobei also

F wird am kleinsten für d. h. für h = x. Der Abstand R der Außenwand von dem Drehscheibenmittelpunkt (Halbmesser des dem Schuppenvieleck einbeschriebenen Kreises) wird


Abb. 247.
dann = 2 ∙ h und y = 2 ∙ b oder, wenn b allgemein zu 4·0 angenommen wird, 8·0 m. Bei dem hier zu betrachtenden Beispiel mit 19 m Lokomotivlänge wird R = 2 ∙ 20·35 = 40·7 und die auf den Stand entfallende Grundfläche

Bei solcher Anordnung erhält der Schuppen einen sehr großen Durchmesser (in dem betrachteten Beispiel 81·4 m), indem zwischen Drehscheibengrube und Beginn des Standes ein überflüssig großer Zwischenraum verbleibt. Als Mindestmaß dieses Zwischenraums, um sicher zu verhindern, daß eine mit den Butfern nach einem Ende überstehende Lokomotive beim Drehen nicht in die Stände hineinstreicht, kann man, entsprechend der Annahme wie bei Form II, 1·5 m annehmen. Der kleinste brauchbare Wert von R ergibt sich dann zu ρ + 1·5 + Standlänge. Obwohl dieses Maß stets erheblich kleiner ausfällt als der der kleinsten Grundfläche entsprechende Wert, so ist doch die sich hierbei ergebende Grundfläche f. d. Stand nicht so sehr viel größer. Für das gewählte Beispiel wird
R = 10 + 1·5 + 23 = 34·5,
x = 10 + 1·5 + 2·0 + 0·65 = 14·15


Also ist die Grundfläche, obwohl der Halbmesser R nur rd. 5/6 desjenigen für die kleinste Grundfläche beträgt, nur um etwa 3·3% größer als diese kleinste Grundfläche. Man kann also (und dies gilt auch für andere Lokomotivlängen und entsprechende Drehscheibendurchmesser) die Größe von R zwischen seinem kleinsten brauchbaren Werte und seinem hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Werte beliebig wählen, ohne eine ins Gewicht fallende Erhöhung der Baukosten befürchten zu müssen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei kleinerem Durchmesser des Schuppens der Preis f. d. m2 überbauten Raum im allgemeinen billiger ausfallen wird. Man kann sich demnach bei Wahl des Durchmessers (abgesehen von der Rücksicht auf die Größe des Bauplatzes) nach dem Bedürfnis an Lokomotivständen richten. Die Ständezahl im Vollkreis ergibt sich natürlich in allen Fällen um so größer, je größer die Lokomotivlänge und damit auch der Drehscheibendurchmesser. In dem hier betrachteten Beispiel mit 19·0 m Lokomotivlänge und 20·0 m Drehscheibendurchmesser wird bei R = 40·7

und bei R = 34·5, n = 22·3, rd. 22 Stände oder, wenn man sich an der knappsten Stelle mit 3·87 m statt 4·0 m begnügen wollte, 23 Stände. Dabei ist indessen noch zu beachten, daß für die Zufahrt stets ein Stand freigelassen werden muß und daß man bei größerer Ständezahl zweckmäßig 2 Stände, einen für Ausfahrt und einen für Einfahrt freiläßt. Die nutzbare Ständezahl würde sich hiernach in einem Falle auf 21, im andern auf 30 stellen. Innerhalb dieser Grenzzahlen kann man die Abmessungen des Schuppens beliebig wählen und kommt mit der Zahl 30 etwa an die Grenze dessen, was man einer Drehscheibe zumuten kann. Bei kürzeren Lokomotiven stellen sich die Zahlen entsprechend kleiner. In diesem Falle kann dann in Frage kommen, den hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Halbmesser zur Erhöhung der Ständezahl sogar zu überschreiten, was, wenn es in geringem Maße geschieht, zunächst noch keine erhebliche Erhöhung der Baukosten zu bedingen braucht.

Bei dem größten in den vorstehenden Betrachtungen erreichten Werte von x, nämlich x = 20·35, wird der Winkel der Strahlengleise 4·0/20·35, also 1/5·1. Hiernach kommt eine Gleisdurchschneidung nicht in Frage, deren Grenzwert, wie oben ermittelt, bei dem hier vorhandenen Drehscheibendurchmesser von 20·0 m bei dem Winkel 1/6·67 liegt. Bei kürzeren Lokomotiven wird zwar mit dem kleineren Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel größer, zugleich aber ungefähr im gleichen Verhältnis der Winkel der Strahlengleise für den der kleinsten Grundfläche entsprechenden Schuppendurchmesser. (Bei etwa noch größeren Lokomotiven ist es entsprechend.) Also braucht man bei Anordnung der Schuppen der Form III auf die Vermeidung von Gleisdurchschneidungen nicht besonders Rücksicht zu nehmen.

Nur, falls man nach Abb. 248 entgegen den bisherigen Annahmen auf den Strahlengleisen abwechselnd 1 und 2 Lokomotiven


Abb. 248.
aufstellt, wird der Winkel der Strahlengleise so viel kleiner, daß Gleisdurchschneidungen in Betracht kommen. Diese Anordnung bedingt aber, abgesehen davon, daß übermäßig viele Lokomotiven auf eine Drehscheibe angewiesen werden, daß die eine alleinstehende Lokomotive durch 2 andere auf den Nachbarständen stehende eingesperrt ist, und dürfte daher für die Anwendung kaum in Frage kommen.

Form IV: Auch in Ringschuppen stellt man auf jedem Standgleis (wegen der Zugänglichkeit und wegen der Beleuchtung) zweckmäßig nur eine Lokomotive auf. Sofern man nicht den Grenzwinkel für eine Durchschneidung anwendet, pflegt man kleinere Winkel anzuwenden, deren Tangente 1/7, 1/8, 1/9, 1/10 u. s. w. ist. Es sei hier als Beispiel wieder lediglich der Fall behandelt, wo die Lokomotive 19 m lang ist, wo bei 20 m Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel 1/6·67 ist und wo bei der Unausführbarkeit des Winkels 1/7 noch ferner die Winkel 1/8, 1/9, 1/10 in Betracht gezogen

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Zugrundelegung der übrigen Bezeichnungen in Abb. 247 die Grundfläche f. d. Stand <formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0335.jpg"/> wobei <formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0337.jpg"/> also<lb/><formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0338.jpg" rendition="#c"/><lb/><hi rendition="#i">F</hi> wird am kleinsten für <formula facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0339.jpg"/> d. h. für <hi rendition="#i">h</hi> = <hi rendition="#i">x.</hi> Der Abstand <hi rendition="#i">R</hi> der Außenwand von dem Drehscheibenmittelpunkt (Halbmesser des dem Schuppenvieleck einbeschriebenen Kreises) wird<lb/><figure facs="https://media.dwds.de/dta/images/roell_eisenbahnwesen07_1915/figures/roell_eisenbahnwesen07_1915_figure-0634.jpg" rendition="#c"><head>Abb. 247.</head><lb/></figure><lb/>
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[207/0221] Zugrundelegung der übrigen Bezeichnungen in Abb. 247 die Grundfläche f. d. Stand [FORMEL] wobei [FORMEL] also [FORMEL] F wird am kleinsten für [FORMEL] d. h. für h = x. Der Abstand R der Außenwand von dem Drehscheibenmittelpunkt (Halbmesser des dem Schuppenvieleck einbeschriebenen Kreises) wird [Abbildung Abb. 247. ] dann = 2 ∙ h und y = 2 ∙ b oder, wenn b allgemein zu 4·0 angenommen wird, 8·0 m. Bei dem hier zu betrachtenden Beispiel mit 19 m Lokomotivlänge wird R = 2 ∙ 20·35 = 40·7 und die auf den Stand entfallende Grundfläche [FORMEL] Bei solcher Anordnung erhält der Schuppen einen sehr großen Durchmesser (in dem betrachteten Beispiel 81·4 m), indem zwischen Drehscheibengrube und Beginn des Standes ein überflüssig großer Zwischenraum verbleibt. Als Mindestmaß dieses Zwischenraums, um sicher zu verhindern, daß eine mit den Butfern nach einem Ende überstehende Lokomotive beim Drehen nicht in die Stände hineinstreicht, kann man, entsprechend der Annahme wie bei Form II, 1·5 m annehmen. Der kleinste brauchbare Wert von R ergibt sich dann zu ρ + 1·5 + Standlänge. Obwohl dieses Maß stets erheblich kleiner ausfällt als der der kleinsten Grundfläche entsprechende Wert, so ist doch die sich hierbei ergebende Grundfläche f. d. Stand nicht so sehr viel größer. Für das gewählte Beispiel wird R = 10 + 1·5 + 23 = 34·5, x = 10 + 1·5 + 2·0 + 0·65 = 14·15 [FORMEL] Also ist die Grundfläche, obwohl der Halbmesser R nur rd. 5/6 desjenigen für die kleinste Grundfläche beträgt, nur um etwa 3·3% größer als diese kleinste Grundfläche. Man kann also (und dies gilt auch für andere Lokomotivlängen und entsprechende Drehscheibendurchmesser) die Größe von R zwischen seinem kleinsten brauchbaren Werte und seinem hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Werte beliebig wählen, ohne eine ins Gewicht fallende Erhöhung der Baukosten befürchten zu müssen. Dies gilt insbesondere deshalb, weil bei kleinerem Durchmesser des Schuppens der Preis f. d. m2 überbauten Raum im allgemeinen billiger ausfallen wird. Man kann sich demnach bei Wahl des Durchmessers (abgesehen von der Rücksicht auf die Größe des Bauplatzes) nach dem Bedürfnis an Lokomotivständen richten. Die Ständezahl im Vollkreis [FORMEL] ergibt sich natürlich in allen Fällen um so größer, je größer die Lokomotivlänge und damit auch der Drehscheibendurchmesser. In dem hier betrachteten Beispiel mit 19·0 m Lokomotivlänge und 20·0 m Drehscheibendurchmesser wird bei R = 40·7 [FORMEL] und bei R = 34·5, n = 22·3, rd. 22 Stände oder, wenn man sich an der knappsten Stelle mit 3·87 m statt 4·0 m begnügen wollte, 23 Stände. Dabei ist indessen noch zu beachten, daß für die Zufahrt stets ein Stand freigelassen werden muß und daß man bei größerer Ständezahl zweckmäßig 2 Stände, einen für Ausfahrt und einen für Einfahrt freiläßt. Die nutzbare Ständezahl würde sich hiernach in einem Falle auf 21, im andern auf 30 stellen. Innerhalb dieser Grenzzahlen kann man die Abmessungen des Schuppens beliebig wählen und kommt mit der Zahl 30 etwa an die Grenze dessen, was man einer Drehscheibe zumuten kann. Bei kürzeren Lokomotiven stellen sich die Zahlen entsprechend kleiner. In diesem Falle kann dann in Frage kommen, den hinsichtlich der Grundfläche günstigsten Halbmesser zur Erhöhung der Ständezahl sogar zu überschreiten, was, wenn es in geringem Maße geschieht, zunächst noch keine erhebliche Erhöhung der Baukosten zu bedingen braucht. Bei dem größten in den vorstehenden Betrachtungen erreichten Werte von x, nämlich x = 20·35, wird der Winkel der Strahlengleise 4·0/20·35, also 1/5·1. Hiernach kommt eine Gleisdurchschneidung nicht in Frage, deren Grenzwert, wie oben ermittelt, bei dem hier vorhandenen Drehscheibendurchmesser von 20·0 m bei dem Winkel 1/6·67 liegt. Bei kürzeren Lokomotiven wird zwar mit dem kleineren Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel größer, zugleich aber ungefähr im gleichen Verhältnis der Winkel der Strahlengleise für den der kleinsten Grundfläche entsprechenden Schuppendurchmesser. (Bei etwa noch größeren Lokomotiven ist es entsprechend.) Also braucht man bei Anordnung der Schuppen der Form III auf die Vermeidung von Gleisdurchschneidungen nicht besonders Rücksicht zu nehmen. Nur, falls man nach Abb. 248 entgegen den bisherigen Annahmen auf den Strahlengleisen abwechselnd 1 und 2 Lokomotiven [Abbildung Abb. 248. ] aufstellt, wird der Winkel der Strahlengleise so viel kleiner, daß Gleisdurchschneidungen in Betracht kommen. Diese Anordnung bedingt aber, abgesehen davon, daß übermäßig viele Lokomotiven auf eine Drehscheibe angewiesen werden, daß die eine alleinstehende Lokomotive durch 2 andere auf den Nachbarständen stehende eingesperrt ist, und dürfte daher für die Anwendung kaum in Frage kommen. Form IV: Auch in Ringschuppen stellt man auf jedem Standgleis (wegen der Zugänglichkeit und wegen der Beleuchtung) zweckmäßig nur eine Lokomotive auf. Sofern man nicht den Grenzwinkel für eine Durchschneidung anwendet, pflegt man kleinere Winkel anzuwenden, deren Tangente 1/7, 1/8, 1/9, 1/10 u. s. w. ist. Es sei hier als Beispiel wieder lediglich der Fall behandelt, wo die Lokomotive 19 m lang ist, wo bei 20 m Drehscheibendurchmesser der Grenzwinkel 1/6·67 ist und wo bei der Unausführbarkeit des Winkels 1/7 noch ferner die Winkel 1/8, 1/9, 1/10 in Betracht gezogen

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 207. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/221>, abgerufen am 23.11.2024.