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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915.

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von 19 m passenden Drehscheibendurchmessers von 20·0 m. Die Rechnung soll nur überschlagsweise durchgeführt werden, indem Sinus, Tangente und Bogen der hier in Betracht kommenden Winkel einander gleichgesetzt werden.

Nach Abb. 244 liegt der Grenzfall vor, wenn 2 benachbarte Gleise sich soweit nähern,


Abb. 244.
daß am Drehscheibenrande die einander zugekehrten Schienen mit den Köpfen ineinanderfallen, so daß von jedem Kopf etwa die halbe Breite fortgeschnitten werden muß. Der Gleisabstand am Drehscheibenrande ist dann 1·435 + Kopfbreite, also rd. 1·5 m. Bei 10·0 m Drehscheibenhalbmesser ergibt sich dann der Winkel zu 1·5/10·0 = 0·15 oder 1/6,67. Bei allen größeren Winkeln ergibt sich keine Kreuzung. Wird dagegen der Winkel zwischen je 2 benachbarten Gleisen kleiner als 1/6,67, so entsteht am Grubenrande der Drehscheibe zunächst ein so spitzer Auslauf, daß die Schienenenden nicht haltbar sind, weiterhin eine gleichfalls nicht haltbare Überschneidung. Brauchbar wird die Anordnung erst wieder, wenn die Schienen sich soweit überschneiden, daß ein Herzstück ausführbar wird. Das ist im vorliegenden Beispiel etwa beim Winkel 1/7·4 (Abb. 245) der Fall. Eine Durchschneidung ist

Abb. 245.
dann vorhanden bis zum Grenzfall für die zweite, der annähernd bei dem Winkel eintritt. Dieser Grenzfall wird indessen bei Lokomotivschuppen für Lokomotiven mit Tender, auch wenn sie geringere Länge haben, als in diesem Beispiel angenommen, in der Regel nicht erreicht. Wenn man dagegen, was im allgemeinen nicht zweckmäßig ist, für Tenderlokomotiven Drehscheibenzugang anwendet, so können, um die Standgleise nicht zu stark divergieren zu lassen, sehr wohl 2 oder auch 3 Durchschneidungen erforderlich werden.

Für die Schuppen der Formen III und IV ist ferner allgemein die Frage der Standbreite zu erörtern. Wollte man die bei Schuppen mit parallelen Standgleisen für notwendig erachtete Standbreite (je nach Vorschrift der Bahnverwaltungen 5·0 bis 6·0 m Gleisabstand) bei strahlenförmig verlaufenden Standgleisen als Mindestmaß annehmen, so würden an dem der Drehscheibe abgekehrten Ende der Stände übermäßig große Standbreiten entstehen. Man begnügt sich daher regelmäßig an dem der Drehscheibe zugekehrten Ende, soweit nicht aus anderen Gründen sich ein größerer Gleisabstand ergibt, mit dem geringsten möglichen Gleisabstand und stellt deshalb (auch aus anderen Gründen, s. u.) die Lokomotiven zweckmäßig so auf, daß der Tender, an dem weniger Untersuchungs- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich sind, der Drehscheibe zugekehrt ist. Es Abb. 246.

empfiehlt sich dann, daß (Abb. 246) an der knappsten Stelle, d. h. 0·65 m von der Vorderfläche der Buffer, zu der größten Tenderbreite von 3·10 m, noch ein Spielraum von etwa 0·9 m vorhanden ist, damit ein Mann mit einer Last auf dem Rücken bequem durchgehen kann. An dieser Stelle wird dann der Gleisabstand 4·0 m. Diese Erwägung kommt jedoch im allgemeinen nur bei Schuppen der Form III in Betracht, da bei Schuppen der Form IV sich mit Rücksicht auf die Toranordnung ein größerer Gleisabstand an der fraglichen Stelle ergibt.

Es folgt nun die eigentliche Behandlung der Grundmaße und der bebauten Fläche für die Formen III und IV.

Form III: Die geringste bebaute Grundfläche f. d. Stand erhält man nach Goering durch folgende Betrachtung: Wenn (vgl. Abb. 247) an der Stelle, wo die Lokomotivtender sich mit ihren hinteren Ecken einander am meisten nähern, die Standbreite = b sein soll (oben als zweckmäßig zu 4·0 m ermittelt) und wenn ferner die Entfernung der Außenwand des Schuppens von dieser Stelle = h ist (bei 19·0 m Lokomotivlänge und 2·0 m an jedem Ende überschießender Standlänge wird h = 20·35), so ist unter

von 19 m passenden Drehscheibendurchmessers von 20·0 m. Die Rechnung soll nur überschlagsweise durchgeführt werden, indem Sinus, Tangente und Bogen der hier in Betracht kommenden Winkel einander gleichgesetzt werden.

Nach Abb. 244 liegt der Grenzfall vor, wenn 2 benachbarte Gleise sich soweit nähern,


Abb. 244.
daß am Drehscheibenrande die einander zugekehrten Schienen mit den Köpfen ineinanderfallen, so daß von jedem Kopf etwa die halbe Breite fortgeschnitten werden muß. Der Gleisabstand am Drehscheibenrande ist dann 1·435 + Kopfbreite, also rd. 1·5 m. Bei 10·0 m Drehscheibenhalbmesser ergibt sich dann der Winkel zu 1·5/10·0 = 0·15 oder 1/6,67. Bei allen größeren Winkeln ergibt sich keine Kreuzung. Wird dagegen der Winkel zwischen je 2 benachbarten Gleisen kleiner als 1/6,67, so entsteht am Grubenrande der Drehscheibe zunächst ein so spitzer Auslauf, daß die Schienenenden nicht haltbar sind, weiterhin eine gleichfalls nicht haltbare Überschneidung. Brauchbar wird die Anordnung erst wieder, wenn die Schienen sich soweit überschneiden, daß ein Herzstück ausführbar wird. Das ist im vorliegenden Beispiel etwa beim Winkel 1/7·4 (Abb. 245) der Fall. Eine Durchschneidung ist

Abb. 245.
dann vorhanden bis zum Grenzfall für die zweite, der annähernd bei dem Winkel eintritt. Dieser Grenzfall wird indessen bei Lokomotivschuppen für Lokomotiven mit Tender, auch wenn sie geringere Länge haben, als in diesem Beispiel angenommen, in der Regel nicht erreicht. Wenn man dagegen, was im allgemeinen nicht zweckmäßig ist, für Tenderlokomotiven Drehscheibenzugang anwendet, so können, um die Standgleise nicht zu stark divergieren zu lassen, sehr wohl 2 oder auch 3 Durchschneidungen erforderlich werden.

Für die Schuppen der Formen III und IV ist ferner allgemein die Frage der Standbreite zu erörtern. Wollte man die bei Schuppen mit parallelen Standgleisen für notwendig erachtete Standbreite (je nach Vorschrift der Bahnverwaltungen 5·0 bis 6·0 m Gleisabstand) bei strahlenförmig verlaufenden Standgleisen als Mindestmaß annehmen, so würden an dem der Drehscheibe abgekehrten Ende der Stände übermäßig große Standbreiten entstehen. Man begnügt sich daher regelmäßig an dem der Drehscheibe zugekehrten Ende, soweit nicht aus anderen Gründen sich ein größerer Gleisabstand ergibt, mit dem geringsten möglichen Gleisabstand und stellt deshalb (auch aus anderen Gründen, s. u.) die Lokomotiven zweckmäßig so auf, daß der Tender, an dem weniger Untersuchungs- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich sind, der Drehscheibe zugekehrt ist. Es Abb. 246.

empfiehlt sich dann, daß (Abb. 246) an der knappsten Stelle, d. h. 0·65 m von der Vorderfläche der Buffer, zu der größten Tenderbreite von 3·10 m, noch ein Spielraum von etwa 0·9 m vorhanden ist, damit ein Mann mit einer Last auf dem Rücken bequem durchgehen kann. An dieser Stelle wird dann der Gleisabstand 4·0 m. Diese Erwägung kommt jedoch im allgemeinen nur bei Schuppen der Form III in Betracht, da bei Schuppen der Form IV sich mit Rücksicht auf die Toranordnung ein größerer Gleisabstand an der fraglichen Stelle ergibt.

Es folgt nun die eigentliche Behandlung der Grundmaße und der bebauten Fläche für die Formen III und IV.

Form III: Die geringste bebaute Grundfläche f. d. Stand erhält man nach Goering durch folgende Betrachtung: Wenn (vgl. Abb. 247) an der Stelle, wo die Lokomotivtender sich mit ihren hinteren Ecken einander am meisten nähern, die Standbreite = b sein soll (oben als zweckmäßig zu 4·0 m ermittelt) und wenn ferner die Entfernung der Außenwand des Schuppens von dieser Stelle = h ist (bei 19·0 m Lokomotivlänge und 2·0 m an jedem Ende überschießender Standlänge wird h = 20·35), so ist unter

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[206/0220] von 19 m passenden Drehscheibendurchmessers von 20·0 m. Die Rechnung soll nur überschlagsweise durchgeführt werden, indem Sinus, Tangente und Bogen der hier in Betracht kommenden Winkel einander gleichgesetzt werden. Nach Abb. 244 liegt der Grenzfall vor, wenn 2 benachbarte Gleise sich soweit nähern, [Abbildung Abb. 244. ] daß am Drehscheibenrande die einander zugekehrten Schienen mit den Köpfen ineinanderfallen, so daß von jedem Kopf etwa die halbe Breite fortgeschnitten werden muß. Der Gleisabstand am Drehscheibenrande ist dann 1·435 + Kopfbreite, also rd. 1·5 m. Bei 10·0 m Drehscheibenhalbmesser ergibt sich dann der Winkel zu 1·5/10·0 = 0·15 oder 1/6,67. Bei allen größeren Winkeln ergibt sich keine Kreuzung. Wird dagegen der Winkel zwischen je 2 benachbarten Gleisen kleiner als 1/6,67, so entsteht am Grubenrande der Drehscheibe zunächst ein so spitzer Auslauf, daß die Schienenenden nicht haltbar sind, weiterhin eine gleichfalls nicht haltbare Überschneidung. Brauchbar wird die Anordnung erst wieder, wenn die Schienen sich soweit überschneiden, daß ein Herzstück ausführbar wird. Das ist im vorliegenden Beispiel etwa beim Winkel 1/7·4 (Abb. 245) der Fall. Eine Durchschneidung ist [Abbildung Abb. 245. ] dann vorhanden bis zum Grenzfall für die zweite, der annähernd bei dem Winkel [FORMEL] eintritt. Dieser Grenzfall wird indessen bei Lokomotivschuppen für Lokomotiven mit Tender, auch wenn sie geringere Länge haben, als in diesem Beispiel angenommen, in der Regel nicht erreicht. Wenn man dagegen, was im allgemeinen nicht zweckmäßig ist, für Tenderlokomotiven Drehscheibenzugang anwendet, so können, um die Standgleise nicht zu stark divergieren zu lassen, sehr wohl 2 oder auch 3 Durchschneidungen erforderlich werden. Für die Schuppen der Formen III und IV ist ferner allgemein die Frage der Standbreite zu erörtern. Wollte man die bei Schuppen mit parallelen Standgleisen für notwendig erachtete Standbreite (je nach Vorschrift der Bahnverwaltungen 5·0 bis 6·0 m Gleisabstand) bei strahlenförmig verlaufenden Standgleisen als Mindestmaß annehmen, so würden an dem der Drehscheibe abgekehrten Ende der Stände übermäßig große Standbreiten entstehen. Man begnügt sich daher regelmäßig an dem der Drehscheibe zugekehrten Ende, soweit nicht aus anderen Gründen sich ein größerer Gleisabstand ergibt, mit dem geringsten möglichen Gleisabstand und stellt deshalb (auch aus anderen Gründen, s. u.) die Lokomotiven zweckmäßig so auf, daß der Tender, an dem weniger Untersuchungs- und Ausbesserungsarbeiten erforderlich sind, der Drehscheibe zugekehrt ist. Es [Abbildung Abb. 246. ] empfiehlt sich dann, daß (Abb. 246) an der knappsten Stelle, d. h. 0·65 m von der Vorderfläche der Buffer, zu der größten Tenderbreite von 3·10 m, noch ein Spielraum von etwa 0·9 m vorhanden ist, damit ein Mann mit einer Last auf dem Rücken bequem durchgehen kann. An dieser Stelle wird dann der Gleisabstand 4·0 m. Diese Erwägung kommt jedoch im allgemeinen nur bei Schuppen der Form III in Betracht, da bei Schuppen der Form IV sich mit Rücksicht auf die Toranordnung ein größerer Gleisabstand an der fraglichen Stelle ergibt. Es folgt nun die eigentliche Behandlung der Grundmaße und der bebauten Fläche für die Formen III und IV. Form III: Die geringste bebaute Grundfläche f. d. Stand erhält man nach Goering durch folgende Betrachtung: Wenn (vgl. Abb. 247) an der Stelle, wo die Lokomotivtender sich mit ihren hinteren Ecken einander am meisten nähern, die Standbreite = b sein soll (oben als zweckmäßig zu 4·0 m ermittelt) und wenn ferner die Entfernung der Außenwand des Schuppens von dieser Stelle = h ist (bei 19·0 m Lokomotivlänge und 2·0 m an jedem Ende überschießender Standlänge wird h = 20·35), so ist unter

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 7. Berlin, Wien, 1915, S. 206. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen07_1915/220>, abgerufen am 23.11.2024.