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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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der Ausgabe und ist namentlich für die Rollgüter ungeeignet. Lagerung nach Art der Güter pflegt nicht als allgemeiner Grundsatz, wohl aber für gewisse, in größeren Mengen auftretende Güterarten in Verbindung mit der erstgenannten Lagerungsweise verwendet zu werden (vgl. auch hier Remy, s. Lit.).

Bei jedem größeren Güterschuppenbau oder Güterschuppenumbau hat man die für die hierbei in Frage kommenden Ermittlungen erforderlichen statistischen Unterlagen zur Verfügung. Wenn man, wie oben empfohlen wurde, die Karrbahnen nicht durch besondere Art der Fußbodenbefestigung festlegt, so braucht die dem Entwurf zu grunde liegende


Abb. 373.
Schuppeneinteilung nicht unabänderlich zu sein. Sie kann im Entwurfe schon nach den Verkehrsschwankungen wechselnd vorgesehen werden, kann aber ferner im Laufe der Zeit nach Bedarf geändert werden durch Vermehrung oder Verminderung der Anzahl der Karrbahnen und damit zusammenhängend Abänderung der Abmessungen der einzelnen zwischen den Karrbahnen und zwisschen diesen und der Wand verbleibenden Lagerflächen. Für Partiewaren und größere Stückgüter sind größere Stapel zweckmäßiger als für viele kleine Einzelstückgüter (näheres vgl. bei Remy). Zu Zeiten besonders starken Verkehrs pflegt man, um mit dem Platz auszukommen, die Güter höher zu stapeln oder einzelne Querkarrbahnen aufzulassen, oder, wenn angängig, sie zu verschieben, ungeachtet der in der Vergrößerung der Güterstapel für Zu- und Abführung der Güter liegenden Erschwernis.

Für den für Güterarten und Karrbahnen erforderlichen Raumbedarf lassen sich keine allgemein gültigen Zahlen angeben.

Die folgenden aus der Praxis übernommenen Zahlen sollen daher nur als Beispiele dienen:


Frei zu haltende Breite der
Längskarrbahnen1·5-2·0 m
Desgl. der Querkarrbahnen1·0-1·5 m

Nettoraumbedarf für 1 t Gut in üblicher Lagerungsweise:


Grobe Eisenwaren, Maschinenteile,
Kupfer, Blei in Blöcken1·0-1·5 m2
Papier in Päcken, nebeneinander,
1·0 m hoch1·4-2·3 m2
Leder in Ballen, hochkant gestellt,
Tapeten übereinandergestapelt2·0 m2
Getreide in Säcken nebeneinandergestellt2·5-3·0 m2
Eier, in Kisten, vierfach
aufeinander gestellt3·5 m2
Ballen mit Gewebe, Blechwaren
in Kisten4·0 m2
Flüssigkeiten in Fässern4·0-4·5 m2
Gemischtes Kaufmannsgut,
Kolonialwaren4·0-5·0 m2
Chem. Produkte in Kisten,
Flüssigkeiten in Korbkannen5·0-6·0 m2
Eier in Kisten, zweifach
aufeinandergestellt, Tabaksballen
zu 70-80 kg6·0-6·5 m2
Umzugsgut, leere Säcke, hochgestapelt8·0 m2
Nähmaschinen, Futter- und
Häckselschneidmaschinen10·0 m2
Möbel als Kommoden, Rohrstühle,
Waschtische aufeinandergestellt,
Kleiderschränke nebeneinandergestellt15-20 m2
Kunstwolle in Ballen, leere
Kisten aufeinander20 m2
Sofas, Sessel, gepolstert,
nebeneinandergestellt25 m2
Pflanzendaunen in Ballen,
aufeinander35 m2

Ähnliche Angaben bringt Remy, empfiehlt dann aber, was nicht zu billigen, für die Anwendung Durchschnittswerte.

Ein Beispiel der Einteilung eines größeren Schuppens gibt Abb. 373.

b) Abfertigungsgebäude. Für Versand und Empfang ist entweder ein gemeinschaftliches Abfertigungsgebäude vorhanden, oder es sind die für beide Zwecke dienenden Räume in zwei Gebäuden untergebracht. Ersteres ist die Regel bei allen kleinen und mittleren Schuppen, die zugleich dem Versand und Empfang dienen, mit angebautem Abfertigungsgebäude. Aber auch bei großen G. findet man die Bureauräume für Versand und Empfang dann in einem Gebäude vereinigt, wenn entweder für diese Zwecke ein alleinstehendes Gebäude, gewöhnlich gegenüber der Güterschuppenanlage,

der Ausgabe und ist namentlich für die Rollgüter ungeeignet. Lagerung nach Art der Güter pflegt nicht als allgemeiner Grundsatz, wohl aber für gewisse, in größeren Mengen auftretende Güterarten in Verbindung mit der erstgenannten Lagerungsweise verwendet zu werden (vgl. auch hier Remy, s. Lit.).

Bei jedem größeren Güterschuppenbau oder Güterschuppenumbau hat man die für die hierbei in Frage kommenden Ermittlungen erforderlichen statistischen Unterlagen zur Verfügung. Wenn man, wie oben empfohlen wurde, die Karrbahnen nicht durch besondere Art der Fußbodenbefestigung festlegt, so braucht die dem Entwurf zu grunde liegende


Abb. 373.
Schuppeneinteilung nicht unabänderlich zu sein. Sie kann im Entwurfe schon nach den Verkehrsschwankungen wechselnd vorgesehen werden, kann aber ferner im Laufe der Zeit nach Bedarf geändert werden durch Vermehrung oder Verminderung der Anzahl der Karrbahnen und damit zusammenhängend Abänderung der Abmessungen der einzelnen zwischen den Karrbahnen und zwisschen diesen und der Wand verbleibenden Lagerflächen. Für Partiewaren und größere Stückgüter sind größere Stapel zweckmäßiger als für viele kleine Einzelstückgüter (näheres vgl. bei Remy). Zu Zeiten besonders starken Verkehrs pflegt man, um mit dem Platz auszukommen, die Güter höher zu stapeln oder einzelne Querkarrbahnen aufzulassen, oder, wenn angängig, sie zu verschieben, ungeachtet der in der Vergrößerung der Güterstapel für Zu- und Abführung der Güter liegenden Erschwernis.

Für den für Güterarten und Karrbahnen erforderlichen Raumbedarf lassen sich keine allgemein gültigen Zahlen angeben.

Die folgenden aus der Praxis übernommenen Zahlen sollen daher nur als Beispiele dienen:


Frei zu haltende Breite der
Längskarrbahnen1·5–2·0 m
Desgl. der Querkarrbahnen1·0–1·5 m

Nettoraumbedarf für 1 t Gut in üblicher Lagerungsweise:


Grobe Eisenwaren, Maschinenteile,
Kupfer, Blei in Blöcken1·0–1·5 m2
Papier in Päcken, nebeneinander,
1·0 m hoch1·4–2·3 m2
Leder in Ballen, hochkant gestellt,
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Gemischtes Kaufmannsgut,
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Flüssigkeiten in Korbkannen5·0–6·0 m2
Eier in Kisten, zweifach
aufeinandergestellt, Tabaksballen
zu 70–80 kg6·0–6·5 m2
Umzugsgut, leere Säcke, hochgestapelt8·0 m2
Nähmaschinen, Futter- und
Häckselschneidmaschinen10·0 m2
Möbel als Kommoden, Rohrstühle,
Waschtische aufeinandergestellt,
Kleiderschränke nebeneinandergestellt15–20 m2
Kunstwolle in Ballen, leere
Kisten aufeinander20 m2
Sofas, Sessel, gepolstert,
nebeneinandergestellt25 m2
Pflanzendaunen in Ballen,
aufeinander35 m2

Ähnliche Angaben bringt Remy, empfiehlt dann aber, was nicht zu billigen, für die Anwendung Durchschnittswerte.

Ein Beispiel der Einteilung eines größeren Schuppens gibt Abb. 373.

b) Abfertigungsgebäude. Für Versand und Empfang ist entweder ein gemeinschaftliches Abfertigungsgebäude vorhanden, oder es sind die für beide Zwecke dienenden Räume in zwei Gebäuden untergebracht. Ersteres ist die Regel bei allen kleinen und mittleren Schuppen, die zugleich dem Versand und Empfang dienen, mit angebautem Abfertigungsgebäude. Aber auch bei großen G. findet man die Bureauräume für Versand und Empfang dann in einem Gebäude vereinigt, wenn entweder für diese Zwecke ein alleinstehendes Gebäude, gewöhnlich gegenüber der Güterschuppenanlage,

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[448/0460] der Ausgabe und ist namentlich für die Rollgüter ungeeignet. Lagerung nach Art der Güter pflegt nicht als allgemeiner Grundsatz, wohl aber für gewisse, in größeren Mengen auftretende Güterarten in Verbindung mit der erstgenannten Lagerungsweise verwendet zu werden (vgl. auch hier Remy, s. Lit.). Bei jedem größeren Güterschuppenbau oder Güterschuppenumbau hat man die für die hierbei in Frage kommenden Ermittlungen erforderlichen statistischen Unterlagen zur Verfügung. Wenn man, wie oben empfohlen wurde, die Karrbahnen nicht durch besondere Art der Fußbodenbefestigung festlegt, so braucht die dem Entwurf zu grunde liegende [Abbildung Abb. 373. ] Schuppeneinteilung nicht unabänderlich zu sein. Sie kann im Entwurfe schon nach den Verkehrsschwankungen wechselnd vorgesehen werden, kann aber ferner im Laufe der Zeit nach Bedarf geändert werden durch Vermehrung oder Verminderung der Anzahl der Karrbahnen und damit zusammenhängend Abänderung der Abmessungen der einzelnen zwischen den Karrbahnen und zwisschen diesen und der Wand verbleibenden Lagerflächen. Für Partiewaren und größere Stückgüter sind größere Stapel zweckmäßiger als für viele kleine Einzelstückgüter (näheres vgl. bei Remy). Zu Zeiten besonders starken Verkehrs pflegt man, um mit dem Platz auszukommen, die Güter höher zu stapeln oder einzelne Querkarrbahnen aufzulassen, oder, wenn angängig, sie zu verschieben, ungeachtet der in der Vergrößerung der Güterstapel für Zu- und Abführung der Güter liegenden Erschwernis. Für den für Güterarten und Karrbahnen erforderlichen Raumbedarf lassen sich keine allgemein gültigen Zahlen angeben. Die folgenden aus der Praxis übernommenen Zahlen sollen daher nur als Beispiele dienen: Frei zu haltende Breite der Längskarrbahnen 1·5–2·0 m Desgl. der Querkarrbahnen 1·0–1·5 m Nettoraumbedarf für 1 t Gut in üblicher Lagerungsweise: Grobe Eisenwaren, Maschinenteile, Kupfer, Blei in Blöcken 1·0–1·5 m2 Papier in Päcken, nebeneinander, 1·0 m hoch 1·4–2·3 m2 Leder in Ballen, hochkant gestellt, Tapeten übereinandergestapelt 2·0 m2 Getreide in Säcken nebeneinandergestellt 2·5–3·0 m2 Eier, in Kisten, vierfach aufeinander gestellt 3·5 m2 Ballen mit Gewebe, Blechwaren in Kisten 4·0 m2 Flüssigkeiten in Fässern 4·0–4·5 m2 Gemischtes Kaufmannsgut, Kolonialwaren 4·0–5·0 m2 Chem. Produkte in Kisten, Flüssigkeiten in Korbkannen 5·0–6·0 m2 Eier in Kisten, zweifach aufeinandergestellt, Tabaksballen zu 70–80 kg 6·0–6·5 m2 Umzugsgut, leere Säcke, hochgestapelt 8·0 m2 Nähmaschinen, Futter- und Häckselschneidmaschinen 10·0 m2 Möbel als Kommoden, Rohrstühle, Waschtische aufeinandergestellt, Kleiderschränke nebeneinandergestellt 15–20 m2 Kunstwolle in Ballen, leere Kisten aufeinander 20 m2 Sofas, Sessel, gepolstert, nebeneinandergestellt 25 m2 Pflanzendaunen in Ballen, aufeinander 35 m2 Ähnliche Angaben bringt Remy, empfiehlt dann aber, was nicht zu billigen, für die Anwendung Durchschnittswerte. Ein Beispiel der Einteilung eines größeren Schuppens gibt Abb. 373. b) Abfertigungsgebäude. Für Versand und Empfang ist entweder ein gemeinschaftliches Abfertigungsgebäude vorhanden, oder es sind die für beide Zwecke dienenden Räume in zwei Gebäuden untergebracht. Ersteres ist die Regel bei allen kleinen und mittleren Schuppen, die zugleich dem Versand und Empfang dienen, mit angebautem Abfertigungsgebäude. Aber auch bei großen G. findet man die Bureauräume für Versand und Empfang dann in einem Gebäude vereinigt, wenn entweder für diese Zwecke ein alleinstehendes Gebäude, gewöhnlich gegenüber der Güterschuppenanlage,

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/460>, abgerufen am 25.08.2024.