Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.für die mit der Überwachung des Annahmegeschäfts betrauten Lademeister, auf je 60-70 m Schuppenlänge eine, herzustellen. In größeren Schuppen teilt man in der Regel durch Verschlag einen besonderen Raum für überzählige Güter ab. Bisweilen sind eigene Räume für besonders wertvolle oder für vor Angriffen von Nagetieren zu schützende Güter vorgesehen. Ferner finden sich in großen Schuppen zuweilen Einrichtungen für das Trocknen von Wagendecken sowie ein Raum für das Aufbewahren solcher Decken. Aufenthaltsräume für die Schuppenarbeiter werden entweder in den Schuppen eingebaut, oder mit dem Gebäude der Güterabfertigung verbunden, (z. B. in dessen Kellergeschoß) oder außerhalb hergestellt. Von Aborten für die Schuppenarbeiter gilt dasselbe. Heizung ist in G. im allgemeinen nicht erforderlich. Nur die Lademeisterbuden sind bei rauhem Klima heizbar einzurichten. Für die künstliche Beleuchtung empfiehlt sich die Verwendung von elektrischem Licht, jedenfalls nicht die von Petroleum. Als Hauptbeleuchtung des Schuppens verwendet man Bogenlampen, für die Beleuchtung der Wagen und auf den Ladebühnen und etwaigen Zwischenbühnen Glühlampen, desgleichen für die etwa erforderliche Innenbeleuchtung der Eisenbahnwagen solche, die mittels Steckdosen angeschlossen werden. Zu Feuerlöschzwecken sind in größeren G. Hydranten vorzusehen. Die hierfür erforderliche Wasserleitung kann zweckmäßig zur Anlage von Wascheinrichtungen für die Arbeiter benutzt werden. Wenn häufig schwere Gegenstände zu heben sind, empfiehlt es sich nach den preußischen Grundsätzen, neben den Ladetoren Drehkrane anzubringen. (In England pflegen die G. durchweg mit Drehkranen ausgerüstet zu sein.) 3. Größenbemessung und Raumeinteilung der G. nebst Abfertigungsgebäuden. a) Güterschuppen. Über die erforderliche Gesamtgrundfläche eines G. geben die Grundsätze der preußischen Staatsbahnen folgendes an: "Als Durchschnittsatz hat sich bei einer größeren Anzahl von G. der preußischen Staatsbahnen der Satz von 10-20 m2 Schuppenfläche für je 1 t des täglich zu bearbeitenden gewöhnlichen Stückgutes und einschließlich des Platzes für Gänge, Karrbahnen, Wagen, Lademeisterbuden u. dgl. ergeben. Dabei ist der gesamte Jahresverkehr an Versand-, Empfangs- und Umladungsstückgut in Rechnung gezogen und gleichmäßig auf 300 Arbeitstage verteilt. Es wird jedoch bemerkt, daß einerseits viele größere Schuppen mit 10 m2 und weniger Grundfläche für die t täglichen Durchschnittsverkehrs eine befriedigende Erledigung der Güterbodenarbeiten aufweisen, anderseits aber unter besonderen Verhältnissen auch G. mit 20 und mehr m2 Grundfläche für die t einer Erweiterung bedurft haben." Wie schon hieraus hervorgeht, wird man für Erbauung eines neuen G. zweckmäßig nicht von dem Durchschnittsverkehr, sondern von dem größten Tagesverkehr auszugehen haben. Die erforderliche Grundfläche wird man für einen zur Ausführung gemeinten Entwurf nicht nach solchem Bruttoverfahren, sondern unter besonderer Ermittlung der für Lagerflächen, Karrbahnen, Wagen, eingebaute Buden u. s. w. notwendigen Teilflächen ermitteln. Man muß hierfür also von einem Entwurf auch für die Schuppeneinteilung ausgehen, und ferner den f. d. t Gut verschieden großen Flächenbedarf der einzelnen Güterarten, deren Umfang in dem Gesamtverkehr des betreffenden Bahnhofs und die verschiedene Lagerdauer in Versand- und Empfangschuppen berücksichtigen. Bei den Versandschuppen kommt hier in Betracht, ob alle Güter im Schuppen gelagert werden, oder ob der größere Teil der Güter unmittelbar von der Annahmestelle weg zur Verladung gelangt. Auch in diesem Falle muß in der Regel im Schuppen für jede Versandnummer eine Lagerstelle vorgesehen werden (s. unter I, 2), wenn auch von geringerer Größe. Für die Einteilung von Versandschuppen ist ferner von besonderer Wichtigkeit die Frage, ob die Annahme an allen Toren bunt oder richtungsweise erfolgt. Die richtungsweise Annahme bedeutet beträchtliche Ersparnisse an Karrweglängen, Platz und Zeit, wird aber von den Versendern in der Regel bekämpft (vgl. Remy, s. Lit.) und ist daher verhältnismäßig selten zur Anwendung gekommen. In den Empfangsschuppen hat man nur in seltenen Fällen, bei sehr knappem Raum, zwangsweise Abfuhr durch den Rollbestätter vorgeschrieben. In der Regel wird die Schuppenfläche eingeteilt nach Selbstabholern, beauftragten Spediteuren und Rollbestättern. Die wagenweise Lagerung, bei der das Gut, das aus einem Eisenbahnwagen herausgekommen ist, je für sich gelagert wird, gestattet zwar bei der Entladung sehr kurze Karrwege, erschwert aber das Heraussuchen der Güter bei für die mit der Überwachung des Annahmegeschäfts betrauten Lademeister, auf je 60–70 m Schuppenlänge eine, herzustellen. In größeren Schuppen teilt man in der Regel durch Verschlag einen besonderen Raum für überzählige Güter ab. Bisweilen sind eigene Räume für besonders wertvolle oder für vor Angriffen von Nagetieren zu schützende Güter vorgesehen. Ferner finden sich in großen Schuppen zuweilen Einrichtungen für das Trocknen von Wagendecken sowie ein Raum für das Aufbewahren solcher Decken. Aufenthaltsräume für die Schuppenarbeiter werden entweder in den Schuppen eingebaut, oder mit dem Gebäude der Güterabfertigung verbunden, (z. B. in dessen Kellergeschoß) oder außerhalb hergestellt. Von Aborten für die Schuppenarbeiter gilt dasselbe. Heizung ist in G. im allgemeinen nicht erforderlich. Nur die Lademeisterbuden sind bei rauhem Klima heizbar einzurichten. Für die künstliche Beleuchtung empfiehlt sich die Verwendung von elektrischem Licht, jedenfalls nicht die von Petroleum. Als Hauptbeleuchtung des Schuppens verwendet man Bogenlampen, für die Beleuchtung der Wagen und auf den Ladebühnen und etwaigen Zwischenbühnen Glühlampen, desgleichen für die etwa erforderliche Innenbeleuchtung der Eisenbahnwagen solche, die mittels Steckdosen angeschlossen werden. Zu Feuerlöschzwecken sind in größeren G. Hydranten vorzusehen. Die hierfür erforderliche Wasserleitung kann zweckmäßig zur Anlage von Wascheinrichtungen für die Arbeiter benutzt werden. Wenn häufig schwere Gegenstände zu heben sind, empfiehlt es sich nach den preußischen Grundsätzen, neben den Ladetoren Drehkrane anzubringen. (In England pflegen die G. durchweg mit Drehkranen ausgerüstet zu sein.) 3. Größenbemessung und Raumeinteilung der G. nebst Abfertigungsgebäuden. a) Güterschuppen. Über die erforderliche Gesamtgrundfläche eines G. geben die Grundsätze der preußischen Staatsbahnen folgendes an: „Als Durchschnittsatz hat sich bei einer größeren Anzahl von G. der preußischen Staatsbahnen der Satz von 10–20 m2 Schuppenfläche für je 1 t des täglich zu bearbeitenden gewöhnlichen Stückgutes und einschließlich des Platzes für Gänge, Karrbahnen, Wagen, Lademeisterbuden u. dgl. ergeben. Dabei ist der gesamte Jahresverkehr an Versand-, Empfangs- und Umladungsstückgut in Rechnung gezogen und gleichmäßig auf 300 Arbeitstage verteilt. Es wird jedoch bemerkt, daß einerseits viele größere Schuppen mit 10 m2 und weniger Grundfläche für die t täglichen Durchschnittsverkehrs eine befriedigende Erledigung der Güterbodenarbeiten aufweisen, anderseits aber unter besonderen Verhältnissen auch G. mit 20 und mehr m2 Grundfläche für die t einer Erweiterung bedurft haben.“ Wie schon hieraus hervorgeht, wird man für Erbauung eines neuen G. zweckmäßig nicht von dem Durchschnittsverkehr, sondern von dem größten Tagesverkehr auszugehen haben. Die erforderliche Grundfläche wird man für einen zur Ausführung gemeinten Entwurf nicht nach solchem Bruttoverfahren, sondern unter besonderer Ermittlung der für Lagerflächen, Karrbahnen, Wagen, eingebaute Buden u. s. w. notwendigen Teilflächen ermitteln. Man muß hierfür also von einem Entwurf auch für die Schuppeneinteilung ausgehen, und ferner den f. d. t Gut verschieden großen Flächenbedarf der einzelnen Güterarten, deren Umfang in dem Gesamtverkehr des betreffenden Bahnhofs und die verschiedene Lagerdauer in Versand- und Empfangschuppen berücksichtigen. Bei den Versandschuppen kommt hier in Betracht, ob alle Güter im Schuppen gelagert werden, oder ob der größere Teil der Güter unmittelbar von der Annahmestelle weg zur Verladung gelangt. Auch in diesem Falle muß in der Regel im Schuppen für jede Versandnummer eine Lagerstelle vorgesehen werden (s. unter I, 2), wenn auch von geringerer Größe. Für die Einteilung von Versandschuppen ist ferner von besonderer Wichtigkeit die Frage, ob die Annahme an allen Toren bunt oder richtungsweise erfolgt. Die richtungsweise Annahme bedeutet beträchtliche Ersparnisse an Karrweglängen, Platz und Zeit, wird aber von den Versendern in der Regel bekämpft (vgl. Remy, s. Lit.) und ist daher verhältnismäßig selten zur Anwendung gekommen. In den Empfangsschuppen hat man nur in seltenen Fällen, bei sehr knappem Raum, zwangsweise Abfuhr durch den Rollbestätter vorgeschrieben. In der Regel wird die Schuppenfläche eingeteilt nach Selbstabholern, beauftragten Spediteuren und Rollbestättern. Die wagenweise Lagerung, bei der das Gut, das aus einem Eisenbahnwagen herausgekommen ist, je für sich gelagert wird, gestattet zwar bei der Entladung sehr kurze Karrwege, erschwert aber das Heraussuchen der Güter bei <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0459" n="447"/> für die mit der Überwachung des Annahmegeschäfts betrauten Lademeister, auf je 60–70 <hi rendition="#i">m</hi> Schuppenlänge eine, herzustellen. In größeren Schuppen teilt man in der Regel durch Verschlag einen besonderen Raum für überzählige Güter ab. 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für die mit der Überwachung des Annahmegeschäfts betrauten Lademeister, auf je 60–70 m Schuppenlänge eine, herzustellen. In größeren Schuppen teilt man in der Regel durch Verschlag einen besonderen Raum für überzählige Güter ab. Bisweilen sind eigene Räume für besonders wertvolle oder für vor Angriffen von Nagetieren zu schützende Güter vorgesehen. Ferner finden sich in großen Schuppen zuweilen Einrichtungen für das Trocknen von Wagendecken sowie ein Raum für das Aufbewahren solcher Decken. Aufenthaltsräume für die Schuppenarbeiter werden entweder in den Schuppen eingebaut, oder mit dem Gebäude der Güterabfertigung verbunden, (z. B. in dessen Kellergeschoß) oder außerhalb hergestellt. Von Aborten für die Schuppenarbeiter gilt dasselbe.
Heizung ist in G. im allgemeinen nicht erforderlich. Nur die Lademeisterbuden sind bei rauhem Klima heizbar einzurichten. Für die künstliche Beleuchtung empfiehlt sich die Verwendung von elektrischem Licht, jedenfalls nicht die von Petroleum. Als Hauptbeleuchtung des Schuppens verwendet man Bogenlampen, für die Beleuchtung der Wagen und auf den Ladebühnen und etwaigen Zwischenbühnen Glühlampen, desgleichen für die etwa erforderliche Innenbeleuchtung der Eisenbahnwagen solche, die mittels Steckdosen angeschlossen werden.
Zu Feuerlöschzwecken sind in größeren G. Hydranten vorzusehen. Die hierfür erforderliche Wasserleitung kann zweckmäßig zur Anlage von Wascheinrichtungen für die Arbeiter benutzt werden.
Wenn häufig schwere Gegenstände zu heben sind, empfiehlt es sich nach den preußischen Grundsätzen, neben den Ladetoren Drehkrane anzubringen. (In England pflegen die G. durchweg mit Drehkranen ausgerüstet zu sein.)
3. Größenbemessung und Raumeinteilung der G. nebst Abfertigungsgebäuden.
a) Güterschuppen. Über die erforderliche Gesamtgrundfläche eines G. geben die Grundsätze der preußischen Staatsbahnen folgendes an: „Als Durchschnittsatz hat sich bei einer größeren Anzahl von G. der preußischen Staatsbahnen der Satz von 10–20 m2 Schuppenfläche für je 1 t des täglich zu bearbeitenden gewöhnlichen Stückgutes und einschließlich des Platzes für Gänge, Karrbahnen, Wagen, Lademeisterbuden u. dgl. ergeben. Dabei ist der gesamte Jahresverkehr an Versand-, Empfangs- und Umladungsstückgut in Rechnung gezogen und gleichmäßig auf 300 Arbeitstage verteilt. Es wird jedoch bemerkt, daß einerseits viele größere Schuppen mit 10 m2 und weniger Grundfläche für die t täglichen Durchschnittsverkehrs eine befriedigende Erledigung der Güterbodenarbeiten aufweisen, anderseits aber unter besonderen Verhältnissen auch G. mit 20 und mehr m2 Grundfläche für die t einer Erweiterung bedurft haben.“
Wie schon hieraus hervorgeht, wird man für Erbauung eines neuen G. zweckmäßig nicht von dem Durchschnittsverkehr, sondern von dem größten Tagesverkehr auszugehen haben. Die erforderliche Grundfläche wird man für einen zur Ausführung gemeinten Entwurf nicht nach solchem Bruttoverfahren, sondern unter besonderer Ermittlung der für Lagerflächen, Karrbahnen, Wagen, eingebaute Buden u. s. w. notwendigen Teilflächen ermitteln. Man muß hierfür also von einem Entwurf auch für die Schuppeneinteilung ausgehen, und ferner den f. d. t Gut verschieden großen Flächenbedarf der einzelnen Güterarten, deren Umfang in dem Gesamtverkehr des betreffenden Bahnhofs und die verschiedene Lagerdauer in Versand- und Empfangschuppen berücksichtigen.
Bei den Versandschuppen kommt hier in Betracht, ob alle Güter im Schuppen gelagert werden, oder ob der größere Teil der Güter unmittelbar von der Annahmestelle weg zur Verladung gelangt. Auch in diesem Falle muß in der Regel im Schuppen für jede Versandnummer eine Lagerstelle vorgesehen werden (s. unter I, 2), wenn auch von geringerer Größe. Für die Einteilung von Versandschuppen ist ferner von besonderer Wichtigkeit die Frage, ob die Annahme an allen Toren bunt oder richtungsweise erfolgt. Die richtungsweise Annahme bedeutet beträchtliche Ersparnisse an Karrweglängen, Platz und Zeit, wird aber von den Versendern in der Regel bekämpft (vgl. Remy, s. Lit.) und ist daher verhältnismäßig selten zur Anwendung gekommen.
In den Empfangsschuppen hat man nur in seltenen Fällen, bei sehr knappem Raum, zwangsweise Abfuhr durch den Rollbestätter vorgeschrieben. In der Regel wird die Schuppenfläche eingeteilt nach Selbstabholern, beauftragten Spediteuren und Rollbestättern. Die wagenweise Lagerung, bei der das Gut, das aus einem Eisenbahnwagen herausgekommen ist, je für sich gelagert wird, gestattet zwar bei der Entladung sehr kurze Karrwege, erschwert aber das Heraussuchen der Güter bei
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