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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben)


Abb. 371.

Abb. 372.
kann man zwischen den Bindern nur Tore von etwa 2·0 m weiten Öffnungen sich bewegen lassen. Diese gegenseitige Abhängigkeit fällt fort, wenn man nach Cornelius' Vorschlag (a. a. O., S. 280 ff.) die aus Amerika gekommene Einrichtung der Rolladenverschlüsse anwendet (Abb. 372), deren Öffnen und Schließen zwar etwas zeitraubend ist, gegen deren Verwendung aber bei G., wo mehrere Tore zur Verfügung stehen, nicht die gleichen Bedenken wie bei Lokomotivschuppentoren bestehen.

Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden.

Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern.

d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm "Annahmebuden" genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere "Lademeisterbuden"

2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben)


Abb. 371.

Abb. 372.
kann man zwischen den Bindern nur Tore von etwa 2·0 m weiten Öffnungen sich bewegen lassen. Diese gegenseitige Abhängigkeit fällt fort, wenn man nach Cornelius' Vorschlag (a. a. O., S. 280 ff.) die aus Amerika gekommene Einrichtung der Rolladenverschlüsse anwendet (Abb. 372), deren Öffnen und Schließen zwar etwas zeitraubend ist, gegen deren Verwendung aber bei G., wo mehrere Tore zur Verfügung stehen, nicht die gleichen Bedenken wie bei Lokomotivschuppentoren bestehen.

Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden.

Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern.

d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm „Annahmebuden“ genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere „Lademeisterbuden“

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[446/0458] 2·25 m weiten Toren aus. Bei 4·5 m Binderweite (Norm der preußischen StB., s. oben) [Abbildung Abb. 371. ] [Abbildung Abb. 372. ] kann man zwischen den Bindern nur Tore von etwa 2·0 m weiten Öffnungen sich bewegen lassen. Diese gegenseitige Abhängigkeit fällt fort, wenn man nach Cornelius' Vorschlag (a. a. O., S. 280 ff.) die aus Amerika gekommene Einrichtung der Rolladenverschlüsse anwendet (Abb. 372), deren Öffnen und Schließen zwar etwas zeitraubend ist, gegen deren Verwendung aber bei G., wo mehrere Tore zur Verfügung stehen, nicht die gleichen Bedenken wie bei Lokomotivschuppentoren bestehen. Statt der Rolläden, die immer leicht ungangbar werden, könnte man vielleicht auch Hubtore anderer Bauart, z. B. solche, die in sich zusammenklappen (vgl. unter III, b) oder solche aus mehreren sich schuppenartig übergreifenden Blechplatten verwenden. Cornelius empfiehlt die Hubtore namentlich deshalb, um für die Fenster größere Breite zur Verfügung zu haben, die in der Regel abwechselnd mit den Toren in jedem zweiten Binderfeld angebracht werden. Nach seiner Ansicht kommt man dann stets ohne Oberbeleuchtung aus. Auch die Fenster müssen einbruchsicher hergestellt werden, d. h. möglichst hochliegend und vergittert sein (bzw. aus starken eisernen Sprossen). Zum Öffnen brauchen sie nicht eingerichtet zu sein. Die hohe Lage ist auch deshalb erforderlich, um in der Aufstapelung der Güter an den Wänden nicht behindert zu sein. Die Kanten der Toröffnungen sind, wenn sie nicht ohnehin aus Eisen bestehen (Eisenfachwerk), durch Profileisen gegen Verletzungen zu sichern. d) Sonstige Ausstattung der Güterschuppen. Die G. werden, insbesondere soweit sie für Güterversand dienen, mit in den Fußboden eingelassenen Dezimalwagen ausgerüstet. Man verwendet bei lebhaftem Verkehr zweckmäßig nicht Wagen mit Einzelgewichten, sondern solche mit Laufgewichten oder Federwagen. Die Wagen finden ihren Platz an den zur Annahme der Güter dienenden straßenseitigen Toröffnungen. Daneben werden, abgesehen von Gegenden mit mildem Klima, für das Annahmepersonal (in Preußen Vorarbeiter) in der Regel die sog. Lademeisterbuden in den Schuppen eingebaut. Cornelius (a. a. O. S. 297/8) empfiehlt jedoch, auf diese von ihm „Annahmebuden“ genannten Buden zu verzichten, da sie das Vergleichen der Frachtbriefe mit den Gütern erschweren, und statt dessen größere „Lademeisterbuden“

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 446. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/458>, abgerufen am 22.07.2024.