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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914.

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ohne Schwierigkeit darüber hingerollt werden können. Bei Holzfußboden hat man in der Regel deshalb die Hauptkarrbahnen mit Eisenblechplatten von etwa 6 mm Stärke bedeckt, was nicht nur die Anlage wesentlich verteuert, sondern auch infolge Glattwerdens dieser Karrbahnen und des großen Unterschiedes im Karrwiderstand auf den Bahnen und auf dem übrigen Schuppenfußboden nachteilig ist. Auch legt man damit die Karrbahnen ein für allemal fest, kann sich also in der Lagerplatzeinteilung des Schuppens dem wechselnden Bedürfnis nicht anpassen. Dieser Nachteil gilt auch von den in Bremen mit gutem Erfolge dadurch erzielten Karrbahnen, daß man die betreffenden Fußbodenflächen aus besonders hartem Holz (amerikanischem Ahornholz) hergestellt hat. Stampfasphalt ist ausreichend widerstandsfähig, ebenso sind dies Asphaltplatten.1 Gewöhnlicher Zementfußboden dagegen nutzt sich durch das Bekarren stark ab. Eine Beimischung von Basaltgrus oder Eisenfeilspänen (vgl. Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 293) beseitigt diesen Übelstand. Ein so hergestellter Fußboden ist in bezug auf Haltbarkeit und gleichmäßige Bekarrbarkeit als besonders günstig zu betrachten.

Bei Balkenfußböden wird man es so einzurichten suchen, daß zu den Fundamenten etwaiger Dachzwischenstützen möglichst einzelne der Pfeiler benutzt werden können, die als Unterbau der Balkenunterzüge erforderlich sind (Abb. 364). Bei auf Schüttung unmittelbar verlegten Fußböden muß man etwaige Stützenfundamente besonders herstellen. Hieraus folgt, daß man beim Kostenvergleich die Fußbodenfrage mit der Frage der Dachunterstützung zusammen behandeln muß. Wird der Schuppen unterkellert, so sollte man den Keller stets massiv (oder in Eisenbeton) überdecken und über dieser Überdeckung einen massiven Fußboden herstellen (Abb. 365, 366). Die etwaigen Dachstützen finden auf den Pfeilern, die die Kellerdecke tragen, ohne weiteres ihren Unterbau.

Die Fußböden der Ladebühnen pflegt man bei Balkenfußboden im Schuppen in gleicher Weise herzustellen, indem man die Balken nach außen verlängert und bei geringer Breite der Ladebühnen frei vorkragen läßt, bei größerer Breite auf Unterzügen lagert, die von besonderen Pfeilern gestützt sind (Abb. 364) Wird im Schuppen Holzfußboden auf Lagerhölzern verlegt, so müssen für einen Holzfußboden der Ladebühnen besondere kurze Balken verwendet werden. Doch steht nichts im Wege, bei Holzfußboden im Schuppen den Fußboden der Ladebühnen massiv herzustellen, wie man dies bei massivem Schuppenfußboden zweckmäßig immer tun wird (anders allerdings Abb. 370). Man setzt dann entweder die Bodenausfüllung bis zu einer außen die Ladebühne begrenzenden Futtermauer fort (Abb. 367, 368) oder man unterstützt die Ladebühne durch eine besondere Unterwölbung (Abb. 369) oder durch eine Eisenbetonkonstruktion (Abb. 366), die bei tiefliegendem Baugrund auch konsolartig vorgekragt werden kann, oder man setzt den Kellerunterbau des Schuppenfußbodens unter der Ladebühne in gleicher Weise fort (Abb. 365). Bei tiefliegendem Baugrund kann es sich empfehlen, den Unterbau der Schuppenwände in einzelne Pfeiler aufzulösen, und die Bodenunterschüttung des Schuppenfußbodens bis an die die Ladebühne begrenzende Futtermauer durchreichen zu lassen (Abb. 368), oder die Unterkellerung bis an die Vorderkante der Ladebühne vorzuziehen (Abb. 365). Die Ladebühnenkanten bedürfen, mögen sie aus Holz oder massiv hergestellt sein, einer Einfassung aus Profileisen.

c) Tore und Fenster. Die Toröffnungen werden in der Regel durch Schiebetore aus Holz oder (häufiger) aus Eisen, letztere meist mit Wellblechbekleidung, verschlossen. Um den Platz für das Lagern der Güter nicht zu beschränken, bringt man die Tore besser außen als innen an, obwohl sie außen leichter durch Gegenkarren beschädigt werden, auch der Einbruchgefahr bei außen angebrachten Toren sich weniger leicht begegnen läßt. Die Tore in Mauerschlitze sich zurückziehen zu lassen, empfiehlt sich nicht. Die Tore (vgl. Abb. 371 nach Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 279) werden in der Regel mittels Laufrollen (neuerdings auch mittels Kugeln) auf einer Laufschiene aufgehängt, unten in einem Fußbodenschlitz geführt und müssen einbruchsicher verschließbar sowie gegen Ausheben geschützt sein. Es empfiehlt sich, die Torweite mit dem Binderabstand so in Einklang zu bringen, daß die geöffneten Tore zwischen den etwa vortretenden Teilen der Binder (Klappstiele, Mauerverstärkungen) Platz finden, da man sonst diese Teile unnötig hoch rücken, also den Schuppen überflüssig hoch machen muß. Für 2·5 m lichte Toröffnung (für die preußischen StB. als Regel vorgeschrieben) bedarf man hiernach einer Binderweite von rd. 5·5 m. Bei der für Holzdächer üblichen Binderweite von 5·0 m kommt man noch mit

1 Doch hat Asphalt den Nachteil, bei mancher Witterung feucht zu beschlagen.

ohne Schwierigkeit darüber hingerollt werden können. Bei Holzfußboden hat man in der Regel deshalb die Hauptkarrbahnen mit Eisenblechplatten von etwa 6 mm Stärke bedeckt, was nicht nur die Anlage wesentlich verteuert, sondern auch infolge Glattwerdens dieser Karrbahnen und des großen Unterschiedes im Karrwiderstand auf den Bahnen und auf dem übrigen Schuppenfußboden nachteilig ist. Auch legt man damit die Karrbahnen ein für allemal fest, kann sich also in der Lagerplatzeinteilung des Schuppens dem wechselnden Bedürfnis nicht anpassen. Dieser Nachteil gilt auch von den in Bremen mit gutem Erfolge dadurch erzielten Karrbahnen, daß man die betreffenden Fußbodenflächen aus besonders hartem Holz (amerikanischem Ahornholz) hergestellt hat. Stampfasphalt ist ausreichend widerstandsfähig, ebenso sind dies Asphaltplatten.1 Gewöhnlicher Zementfußboden dagegen nutzt sich durch das Bekarren stark ab. Eine Beimischung von Basaltgrus oder Eisenfeilspänen (vgl. Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 293) beseitigt diesen Übelstand. Ein so hergestellter Fußboden ist in bezug auf Haltbarkeit und gleichmäßige Bekarrbarkeit als besonders günstig zu betrachten.

Bei Balkenfußböden wird man es so einzurichten suchen, daß zu den Fundamenten etwaiger Dachzwischenstützen möglichst einzelne der Pfeiler benutzt werden können, die als Unterbau der Balkenunterzüge erforderlich sind (Abb. 364). Bei auf Schüttung unmittelbar verlegten Fußböden muß man etwaige Stützenfundamente besonders herstellen. Hieraus folgt, daß man beim Kostenvergleich die Fußbodenfrage mit der Frage der Dachunterstützung zusammen behandeln muß. Wird der Schuppen unterkellert, so sollte man den Keller stets massiv (oder in Eisenbeton) überdecken und über dieser Überdeckung einen massiven Fußboden herstellen (Abb. 365, 366). Die etwaigen Dachstützen finden auf den Pfeilern, die die Kellerdecke tragen, ohne weiteres ihren Unterbau.

Die Fußböden der Ladebühnen pflegt man bei Balkenfußboden im Schuppen in gleicher Weise herzustellen, indem man die Balken nach außen verlängert und bei geringer Breite der Ladebühnen frei vorkragen läßt, bei größerer Breite auf Unterzügen lagert, die von besonderen Pfeilern gestützt sind (Abb. 364) Wird im Schuppen Holzfußboden auf Lagerhölzern verlegt, so müssen für einen Holzfußboden der Ladebühnen besondere kurze Balken verwendet werden. Doch steht nichts im Wege, bei Holzfußboden im Schuppen den Fußboden der Ladebühnen massiv herzustellen, wie man dies bei massivem Schuppenfußboden zweckmäßig immer tun wird (anders allerdings Abb. 370). Man setzt dann entweder die Bodenausfüllung bis zu einer außen die Ladebühne begrenzenden Futtermauer fort (Abb. 367, 368) oder man unterstützt die Ladebühne durch eine besondere Unterwölbung (Abb. 369) oder durch eine Eisenbetonkonstruktion (Abb. 366), die bei tiefliegendem Baugrund auch konsolartig vorgekragt werden kann, oder man setzt den Kellerunterbau des Schuppenfußbodens unter der Ladebühne in gleicher Weise fort (Abb. 365). Bei tiefliegendem Baugrund kann es sich empfehlen, den Unterbau der Schuppenwände in einzelne Pfeiler aufzulösen, und die Bodenunterschüttung des Schuppenfußbodens bis an die die Ladebühne begrenzende Futtermauer durchreichen zu lassen (Abb. 368), oder die Unterkellerung bis an die Vorderkante der Ladebühne vorzuziehen (Abb. 365). Die Ladebühnenkanten bedürfen, mögen sie aus Holz oder massiv hergestellt sein, einer Einfassung aus Profileisen.

c) Tore und Fenster. Die Toröffnungen werden in der Regel durch Schiebetore aus Holz oder (häufiger) aus Eisen, letztere meist mit Wellblechbekleidung, verschlossen. Um den Platz für das Lagern der Güter nicht zu beschränken, bringt man die Tore besser außen als innen an, obwohl sie außen leichter durch Gegenkarren beschädigt werden, auch der Einbruchgefahr bei außen angebrachten Toren sich weniger leicht begegnen läßt. Die Tore in Mauerschlitze sich zurückziehen zu lassen, empfiehlt sich nicht. Die Tore (vgl. Abb. 371 nach Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 279) werden in der Regel mittels Laufrollen (neuerdings auch mittels Kugeln) auf einer Laufschiene aufgehängt, unten in einem Fußbodenschlitz geführt und müssen einbruchsicher verschließbar sowie gegen Ausheben geschützt sein. Es empfiehlt sich, die Torweite mit dem Binderabstand so in Einklang zu bringen, daß die geöffneten Tore zwischen den etwa vortretenden Teilen der Binder (Klappstiele, Mauerverstärkungen) Platz finden, da man sonst diese Teile unnötig hoch rücken, also den Schuppen überflüssig hoch machen muß. Für 2·5 m lichte Toröffnung (für die preußischen StB. als Regel vorgeschrieben) bedarf man hiernach einer Binderweite von rd. 5·5 m. Bei der für Holzdächer üblichen Binderweite von 5·0 m kommt man noch mit

1 Doch hat Asphalt den Nachteil, bei mancher Witterung feucht zu beschlagen.
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[445/0457] ohne Schwierigkeit darüber hingerollt werden können. Bei Holzfußboden hat man in der Regel deshalb die Hauptkarrbahnen mit Eisenblechplatten von etwa 6 mm Stärke bedeckt, was nicht nur die Anlage wesentlich verteuert, sondern auch infolge Glattwerdens dieser Karrbahnen und des großen Unterschiedes im Karrwiderstand auf den Bahnen und auf dem übrigen Schuppenfußboden nachteilig ist. Auch legt man damit die Karrbahnen ein für allemal fest, kann sich also in der Lagerplatzeinteilung des Schuppens dem wechselnden Bedürfnis nicht anpassen. Dieser Nachteil gilt auch von den in Bremen mit gutem Erfolge dadurch erzielten Karrbahnen, daß man die betreffenden Fußbodenflächen aus besonders hartem Holz (amerikanischem Ahornholz) hergestellt hat. Stampfasphalt ist ausreichend widerstandsfähig, ebenso sind dies Asphaltplatten. 1 Gewöhnlicher Zementfußboden dagegen nutzt sich durch das Bekarren stark ab. Eine Beimischung von Basaltgrus oder Eisenfeilspänen (vgl. Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 293) beseitigt diesen Übelstand. Ein so hergestellter Fußboden ist in bezug auf Haltbarkeit und gleichmäßige Bekarrbarkeit als besonders günstig zu betrachten. Bei Balkenfußböden wird man es so einzurichten suchen, daß zu den Fundamenten etwaiger Dachzwischenstützen möglichst einzelne der Pfeiler benutzt werden können, die als Unterbau der Balkenunterzüge erforderlich sind (Abb. 364). Bei auf Schüttung unmittelbar verlegten Fußböden muß man etwaige Stützenfundamente besonders herstellen. Hieraus folgt, daß man beim Kostenvergleich die Fußbodenfrage mit der Frage der Dachunterstützung zusammen behandeln muß. Wird der Schuppen unterkellert, so sollte man den Keller stets massiv (oder in Eisenbeton) überdecken und über dieser Überdeckung einen massiven Fußboden herstellen (Abb. 365, 366). Die etwaigen Dachstützen finden auf den Pfeilern, die die Kellerdecke tragen, ohne weiteres ihren Unterbau. Die Fußböden der Ladebühnen pflegt man bei Balkenfußboden im Schuppen in gleicher Weise herzustellen, indem man die Balken nach außen verlängert und bei geringer Breite der Ladebühnen frei vorkragen läßt, bei größerer Breite auf Unterzügen lagert, die von besonderen Pfeilern gestützt sind (Abb. 364) Wird im Schuppen Holzfußboden auf Lagerhölzern verlegt, so müssen für einen Holzfußboden der Ladebühnen besondere kurze Balken verwendet werden. Doch steht nichts im Wege, bei Holzfußboden im Schuppen den Fußboden der Ladebühnen massiv herzustellen, wie man dies bei massivem Schuppenfußboden zweckmäßig immer tun wird (anders allerdings Abb. 370). Man setzt dann entweder die Bodenausfüllung bis zu einer außen die Ladebühne begrenzenden Futtermauer fort (Abb. 367, 368) oder man unterstützt die Ladebühne durch eine besondere Unterwölbung (Abb. 369) oder durch eine Eisenbetonkonstruktion (Abb. 366), die bei tiefliegendem Baugrund auch konsolartig vorgekragt werden kann, oder man setzt den Kellerunterbau des Schuppenfußbodens unter der Ladebühne in gleicher Weise fort (Abb. 365). Bei tiefliegendem Baugrund kann es sich empfehlen, den Unterbau der Schuppenwände in einzelne Pfeiler aufzulösen, und die Bodenunterschüttung des Schuppenfußbodens bis an die die Ladebühne begrenzende Futtermauer durchreichen zu lassen (Abb. 368), oder die Unterkellerung bis an die Vorderkante der Ladebühne vorzuziehen (Abb. 365). Die Ladebühnenkanten bedürfen, mögen sie aus Holz oder massiv hergestellt sein, einer Einfassung aus Profileisen. c) Tore und Fenster. Die Toröffnungen werden in der Regel durch Schiebetore aus Holz oder (häufiger) aus Eisen, letztere meist mit Wellblechbekleidung, verschlossen. Um den Platz für das Lagern der Güter nicht zu beschränken, bringt man die Tore besser außen als innen an, obwohl sie außen leichter durch Gegenkarren beschädigt werden, auch der Einbruchgefahr bei außen angebrachten Toren sich weniger leicht begegnen läßt. Die Tore in Mauerschlitze sich zurückziehen zu lassen, empfiehlt sich nicht. Die Tore (vgl. Abb. 371 nach Cornelius, Ztschr. f. Bw. 1910, S. 279) werden in der Regel mittels Laufrollen (neuerdings auch mittels Kugeln) auf einer Laufschiene aufgehängt, unten in einem Fußbodenschlitz geführt und müssen einbruchsicher verschließbar sowie gegen Ausheben geschützt sein. Es empfiehlt sich, die Torweite mit dem Binderabstand so in Einklang zu bringen, daß die geöffneten Tore zwischen den etwa vortretenden Teilen der Binder (Klappstiele, Mauerverstärkungen) Platz finden, da man sonst diese Teile unnötig hoch rücken, also den Schuppen überflüssig hoch machen muß. Für 2·5 m lichte Toröffnung (für die preußischen StB. als Regel vorgeschrieben) bedarf man hiernach einer Binderweite von rd. 5·5 m. Bei der für Holzdächer üblichen Binderweite von 5·0 m kommt man noch mit 1 Doch hat Asphalt den Nachteil, bei mancher Witterung feucht zu beschlagen.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 5. Berlin, Wien, 1914, S. 445. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen05_1914/457>, abgerufen am 22.07.2024.