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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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verwendet werden (Hanganschnitte, Gräben am Dammfuße) (Abb. 332);

außerdem unter Umständen noch:

d) Massen, die vielleicht zur Beschleunigung der Ausführung aus irgendwelchen Gründen besser nicht einer Längsförderung unterzogen, sondern seitwärts abgelagert werden.

b) Ausführung der Massenverteilung im Massenprofil.

1. Die günstigste Verteilungslinie ist die, bei der eine Verschiebung sowohl nach oben als nach unten eine Kostenerhöhung


Abb. 332.

Abb. 333.
herbeiführen würde, denn wenn bei einer solchen Verschiebung nach der einen Richtung eine Erhöhung der gesamten Förderkosten eintreten sollte, so müßte nach der anderen Seite verschoben werden, um ein günstigeres Ergebnis zu erhalten, und wenn eine Erniedrigung sich ergeben sollte, so wäre in derselben Richtung weiter zu verschieben, um diese Verminderung so weit wie möglich zu treiben, d. h. so weit, bis wieder eine Kostenerhöhung einsetzt. Für die günstigste Verteilungslinie muß demnach (vgl. Abb. 333) die Gleichung bestehen:
Dk = (t1 + t2 + ...) - (b1 + b2 + ...) - a - e = 0,
also (t1 + t2 + ...) = a + e + b1 + b2 + ... ist, wenn t1, t2 ... und b1, b2 usf. die Förderpreise - einschließlich etwaiger Steigungszuschläge - eines m3 für jene Förderweiten bezeichnen, die in den einzelnen Förderabschnitten bei einer geringen Verschiebung der Verteilungslinie eine Änderung erfahren und a sowie e die Kosten der auftretenden Seitenablagerungen und Seitenentnahmen (vgl. Abschnitt 3, a. 1) angeben, die je nach der Form der Massenlinie bald auf der einen, bald auf der anderen, bald auch auf beiden Seiten der aufzustellenden Bedingungsgleichung vorhanden sein können. Maßgebend hierfür, wie überhaupt für die Aufstellung der Gleichung, ist stets die Feststellung, in welchem Sinne das betreffende Transportmoment bei einer Verschiebung der Verteilungslinie verändert (vergrößert oder verkleinert) wird.

2. Bei dem Aufsuchen der günstigsten Massengleiche wird zunächst eine beliebige Verteilungslinie nach Schätzung versuchsweise durch das Massenprofil unter Berücksichtigung der durch praktische Gründe vielleicht gegebenen oder sonst vorhandenen natürlichen Förderscheiden (große Flüsse, Tunnel, Viadukte, sehr lange und tiefe Einschnitte u. dgl.) gelegt, dann werden für diese Linie die beiden Seiten der vorstehend entwickelten Gleichung aufgestellt und hierauf die Verteilungslinie derart verschoben, daß die zu große Gleichungsseite vermindert, die zu kleine vergrößert wird. Dies geschieht so lange, bis die volle Gleichheit erreicht oder eine Verschiebung in der günstigsten Richtung nicht mehr möglich ist. Das letztere kann eintreten, wenn die Verteilungslinie einen Endpunkt der Massenlinie oder eine Förderscheide erreicht, dann und wann auch, wenn sie einen Scheitelpunkt berührt.

Besteht ein Zweifel darüber, ob eine gemeinsame oder mehrere getrennte Verteilungslinien - in letzterem Falle mit zwischenliegenden Seitenablagerungen und Seitenentnahmen - zweckmäßiger und günstiger sind, so ist zunächst für jede der getrennten Linien die Bedingungsgleichung aufzustellen. Die weitere Behandlung ergibt ohne weiteres, ob eine der Verteilungslinien zur Erreichung der günstigsten Lage so weit verschoben werden muß, daß sie mit der Richtung einer der anderen zusammenfällt, also als selbständige Verteilungslinie verschwindet.

verwendet werden (Hanganschnitte, Gräben am Dammfuße) (Abb. 332);

außerdem unter Umständen noch:

δ) Massen, die vielleicht zur Beschleunigung der Ausführung aus irgendwelchen Gründen besser nicht einer Längsförderung unterzogen, sondern seitwärts abgelagert werden.

b) Ausführung der Massenverteilung im Massenprofil.

1. Die günstigste Verteilungslinie ist die, bei der eine Verschiebung sowohl nach oben als nach unten eine Kostenerhöhung


Abb. 332.

Abb. 333.
herbeiführen würde, denn wenn bei einer solchen Verschiebung nach der einen Richtung eine Erhöhung der gesamten Förderkosten eintreten sollte, so müßte nach der anderen Seite verschoben werden, um ein günstigeres Ergebnis zu erhalten, und wenn eine Erniedrigung sich ergeben sollte, so wäre in derselben Richtung weiter zu verschieben, um diese Verminderung so weit wie möglich zu treiben, d. h. so weit, bis wieder eine Kostenerhöhung einsetzt. Für die günstigste Verteilungslinie muß demnach (vgl. Abb. 333) die Gleichung bestehen:
Δk = (t1 + t2 + ...) – (b1 + b2 + ...) – ae = 0,
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2. Bei dem Aufsuchen der günstigsten Massengleiche wird zunächst eine beliebige Verteilungslinie nach Schätzung versuchsweise durch das Massenprofil unter Berücksichtigung der durch praktische Gründe vielleicht gegebenen oder sonst vorhandenen natürlichen Förderscheiden (große Flüsse, Tunnel, Viadukte, sehr lange und tiefe Einschnitte u. dgl.) gelegt, dann werden für diese Linie die beiden Seiten der vorstehend entwickelten Gleichung aufgestellt und hierauf die Verteilungslinie derart verschoben, daß die zu große Gleichungsseite vermindert, die zu kleine vergrößert wird. Dies geschieht so lange, bis die volle Gleichheit erreicht oder eine Verschiebung in der günstigsten Richtung nicht mehr möglich ist. Das letztere kann eintreten, wenn die Verteilungslinie einen Endpunkt der Massenlinie oder eine Förderscheide erreicht, dann und wann auch, wenn sie einen Scheitelpunkt berührt.

Besteht ein Zweifel darüber, ob eine gemeinsame oder mehrere getrennte Verteilungslinien – in letzterem Falle mit zwischenliegenden Seitenablagerungen und Seitenentnahmen – zweckmäßiger und günstiger sind, so ist zunächst für jede der getrennten Linien die Bedingungsgleichung aufzustellen. Die weitere Behandlung ergibt ohne weiteres, ob eine der Verteilungslinien zur Erreichung der günstigsten Lage so weit verschoben werden muß, daß sie mit der Richtung einer der anderen zusammenfällt, also als selbständige Verteilungslinie verschwindet.

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[392/0408] verwendet werden (Hanganschnitte, Gräben am Dammfuße) (Abb. 332); außerdem unter Umständen noch: δ) Massen, die vielleicht zur Beschleunigung der Ausführung aus irgendwelchen Gründen besser nicht einer Längsförderung unterzogen, sondern seitwärts abgelagert werden. b) Ausführung der Massenverteilung im Massenprofil. 1. Die günstigste Verteilungslinie ist die, bei der eine Verschiebung sowohl nach oben als nach unten eine Kostenerhöhung [Abbildung Abb. 332. ] [Abbildung Abb. 333. ] herbeiführen würde, denn wenn bei einer solchen Verschiebung nach der einen Richtung eine Erhöhung der gesamten Förderkosten eintreten sollte, so müßte nach der anderen Seite verschoben werden, um ein günstigeres Ergebnis zu erhalten, und wenn eine Erniedrigung sich ergeben sollte, so wäre in derselben Richtung weiter zu verschieben, um diese Verminderung so weit wie möglich zu treiben, d. h. so weit, bis wieder eine Kostenerhöhung einsetzt. Für die günstigste Verteilungslinie muß demnach (vgl. Abb. 333) die Gleichung bestehen: Δk = (t1 + t2 + ...) – (b1 + b2 + ...) – a – e = 0, also (t1 + t2 + ...) = a + e + b1 + b2 + ... ist, wenn t1, t2 ... und b1, b2 usf. die Förderpreise – einschließlich etwaiger Steigungszuschläge – eines m3 für jene Förderweiten bezeichnen, die in den einzelnen Förderabschnitten bei einer geringen Verschiebung der Verteilungslinie eine Änderung erfahren und a sowie e die Kosten der auftretenden Seitenablagerungen und Seitenentnahmen (vgl. Abschnitt 3, a. 1) angeben, die je nach der Form der Massenlinie bald auf der einen, bald auf der anderen, bald auch auf beiden Seiten der aufzustellenden Bedingungsgleichung vorhanden sein können. Maßgebend hierfür, wie überhaupt für die Aufstellung der Gleichung, ist stets die Feststellung, in welchem Sinne das betreffende Transportmoment bei einer Verschiebung der Verteilungslinie verändert (vergrößert oder verkleinert) wird. 2. Bei dem Aufsuchen der günstigsten Massengleiche wird zunächst eine beliebige Verteilungslinie nach Schätzung versuchsweise durch das Massenprofil unter Berücksichtigung der durch praktische Gründe vielleicht gegebenen oder sonst vorhandenen natürlichen Förderscheiden (große Flüsse, Tunnel, Viadukte, sehr lange und tiefe Einschnitte u. dgl.) gelegt, dann werden für diese Linie die beiden Seiten der vorstehend entwickelten Gleichung aufgestellt und hierauf die Verteilungslinie derart verschoben, daß die zu große Gleichungsseite vermindert, die zu kleine vergrößert wird. Dies geschieht so lange, bis die volle Gleichheit erreicht oder eine Verschiebung in der günstigsten Richtung nicht mehr möglich ist. Das letztere kann eintreten, wenn die Verteilungslinie einen Endpunkt der Massenlinie oder eine Förderscheide erreicht, dann und wann auch, wenn sie einen Scheitelpunkt berührt. Besteht ein Zweifel darüber, ob eine gemeinsame oder mehrere getrennte Verteilungslinien – in letzterem Falle mit zwischenliegenden Seitenablagerungen und Seitenentnahmen – zweckmäßiger und günstiger sind, so ist zunächst für jede der getrennten Linien die Bedingungsgleichung aufzustellen. Die weitere Behandlung ergibt ohne weiteres, ob eine der Verteilungslinien zur Erreichung der günstigsten Lage so weit verschoben werden muß, daß sie mit der Richtung einer der anderen zusammenfällt, also als selbständige Verteilungslinie verschwindet.

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 392. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/408>, abgerufen am 27.08.2024.