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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913.

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3. Wenn eine gemeinsame Verteilungslinie über oder unter mehreren kleineren Wellen des Massenprofiles sich erstreckt, so wird eine Verteilung 2. Ordnung nötig, d. h. es muß durch den Ausgleich der kleineren Wellen die Förderbahn für die Förderung der meist größeren Massen, über die die erstgenannte gemeinsame Verteilungslinie 1. Ordnung bestimmt, hergestellt werden. Bei der Ermittlung der günstigsten Lage dieser Verteilungslinie 2. Ordnung wird zunächst von dem Vorhandensein der Linie 1. Ordnung abgesehen und die Linie 2. Ordnung vorläufig als solche 1. Ordnung betrachtet. Dann folgt ihre Bestimmungsgleichung (vgl. Abb. 334) zu:
e + a + (t) = (b).

Da nun aber die Verteilungslinie 1. Ordnung vorhanden ist, so kann an den Enden der Verteilungslinie 2. Ordnung Seitenentnahme und Seitenablagerung nicht stattfinden, sondern an deren Stelle muß der durch die Verteilungslinie 1. Ordnung gegebenen Hauptverteilung wegen die Förderung auf die Weite B1 treten. Damit ändert sich die aufgestellte Gleichung um in:
B1 + (t) = (b).

4. Behandlung der Seitenentnahmen und Seitenablagerungen.

Die Massen der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen werden zweckmäßig im Flächenprofil an den ihrer Lage entsprechenden Stellen in gleichem Flächenmaßstab wie die übrigen Massen derart dargestellt, daß Verwendung unter, Gewinnung über der Neigungslinie (Gradiente) erscheint.

Im Massenprofil bleibt die Darstellung der Entnahme- oder Ablagerungsmassen nur dann eine Parallele zum Massenprofil, wenn die zugehörigen Förderweiten, wie z. B. bei Entnahmen aus vertieften Parallelgräben oder bei Ablagerungen zur Bildung von Schneedämmen neben dem Einschnitt, als im Durchschnitt gleich groß zu betrachten sind. Wo dies nicht angängig erscheint, z. B. bei Längsförderungen von oder nach einem seitlich gelegenen, nur durch Querförderung zu erreichenden Punkt, wo also die durch die wechselnde Entfernung bedingte Veränderlichkeit des Preises zu berücksichtigen ist, wird nach Maßgabe der Abb. 335 die Förderweite beziehentlich der Förderpreis für einige Punkte der Förderung, insbesondere für den Punkt P der geringsten


Abb. 334.

Abb. 335.

Abb. 336.
Förderweite, bestimmt und zunächst an den entsprechenden Punkten der Senkrechten durch P wagerecht angetragen. Durch geradlinige Verbindung der so erhaltenen Punkte werden die zwischenliegenden Längen ermittelt und dann, der besseren Anschauung wegen, die

3. Wenn eine gemeinsame Verteilungslinie über oder unter mehreren kleineren Wellen des Massenprofiles sich erstreckt, so wird eine Verteilung 2. Ordnung nötig, d. h. es muß durch den Ausgleich der kleineren Wellen die Förderbahn für die Förderung der meist größeren Massen, über die die erstgenannte gemeinsame Verteilungslinie 1. Ordnung bestimmt, hergestellt werden. Bei der Ermittlung der günstigsten Lage dieser Verteilungslinie 2. Ordnung wird zunächst von dem Vorhandensein der Linie 1. Ordnung abgesehen und die Linie 2. Ordnung vorläufig als solche 1. Ordnung betrachtet. Dann folgt ihre Bestimmungsgleichung (vgl. Abb. 334) zu:
e + a + ∑ (t) = ∑ (b).

Da nun aber die Verteilungslinie 1. Ordnung vorhanden ist, so kann an den Enden der Verteilungslinie 2. Ordnung Seitenentnahme und Seitenablagerung nicht stattfinden, sondern an deren Stelle muß der durch die Verteilungslinie 1. Ordnung gegebenen Hauptverteilung wegen die Förderung auf die Weite B1 treten. Damit ändert sich die aufgestellte Gleichung um in:
B1 + ∑ (t) = ∑ (b).

4. Behandlung der Seitenentnahmen und Seitenablagerungen.

Die Massen der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen werden zweckmäßig im Flächenprofil an den ihrer Lage entsprechenden Stellen in gleichem Flächenmaßstab wie die übrigen Massen derart dargestellt, daß Verwendung unter, Gewinnung über der Neigungslinie (Gradiente) erscheint.

Im Massenprofil bleibt die Darstellung der Entnahme- oder Ablagerungsmassen nur dann eine Parallele zum Massenprofil, wenn die zugehörigen Förderweiten, wie z. B. bei Entnahmen aus vertieften Parallelgräben oder bei Ablagerungen zur Bildung von Schneedämmen neben dem Einschnitt, als im Durchschnitt gleich groß zu betrachten sind. Wo dies nicht angängig erscheint, z. B. bei Längsförderungen von oder nach einem seitlich gelegenen, nur durch Querförderung zu erreichenden Punkt, wo also die durch die wechselnde Entfernung bedingte Veränderlichkeit des Preises zu berücksichtigen ist, wird nach Maßgabe der Abb. 335 die Förderweite beziehentlich der Förderpreis für einige Punkte der Förderung, insbesondere für den Punkt P der geringsten


Abb. 334.

Abb. 335.

Abb. 336.
Förderweite, bestimmt und zunächst an den entsprechenden Punkten der Senkrechten durch P wagerecht angetragen. Durch geradlinige Verbindung der so erhaltenen Punkte werden die zwischenliegenden Längen ermittelt und dann, der besseren Anschauung wegen, die

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[393/0409] 3. Wenn eine gemeinsame Verteilungslinie über oder unter mehreren kleineren Wellen des Massenprofiles sich erstreckt, so wird eine Verteilung 2. Ordnung nötig, d. h. es muß durch den Ausgleich der kleineren Wellen die Förderbahn für die Förderung der meist größeren Massen, über die die erstgenannte gemeinsame Verteilungslinie 1. Ordnung bestimmt, hergestellt werden. Bei der Ermittlung der günstigsten Lage dieser Verteilungslinie 2. Ordnung wird zunächst von dem Vorhandensein der Linie 1. Ordnung abgesehen und die Linie 2. Ordnung vorläufig als solche 1. Ordnung betrachtet. Dann folgt ihre Bestimmungsgleichung (vgl. Abb. 334) zu: e + a + ∑ (t) = ∑ (b). Da nun aber die Verteilungslinie 1. Ordnung vorhanden ist, so kann an den Enden der Verteilungslinie 2. Ordnung Seitenentnahme und Seitenablagerung nicht stattfinden, sondern an deren Stelle muß der durch die Verteilungslinie 1. Ordnung gegebenen Hauptverteilung wegen die Förderung auf die Weite B1 treten. Damit ändert sich die aufgestellte Gleichung um in: B1 + ∑ (t) = ∑ (b). 4. Behandlung der Seitenentnahmen und Seitenablagerungen. Die Massen der Seitenablagerungen und Seitenentnahmen werden zweckmäßig im Flächenprofil an den ihrer Lage entsprechenden Stellen in gleichem Flächenmaßstab wie die übrigen Massen derart dargestellt, daß Verwendung unter, Gewinnung über der Neigungslinie (Gradiente) erscheint. Im Massenprofil bleibt die Darstellung der Entnahme- oder Ablagerungsmassen nur dann eine Parallele zum Massenprofil, wenn die zugehörigen Förderweiten, wie z. B. bei Entnahmen aus vertieften Parallelgräben oder bei Ablagerungen zur Bildung von Schneedämmen neben dem Einschnitt, als im Durchschnitt gleich groß zu betrachten sind. Wo dies nicht angängig erscheint, z. B. bei Längsförderungen von oder nach einem seitlich gelegenen, nur durch Querförderung zu erreichenden Punkt, wo also die durch die wechselnde Entfernung bedingte Veränderlichkeit des Preises zu berücksichtigen ist, wird nach Maßgabe der Abb. 335 die Förderweite beziehentlich der Förderpreis für einige Punkte der Förderung, insbesondere für den Punkt P der geringsten [Abbildung Abb. 334. ] [Abbildung Abb. 335. ] [Abbildung Abb. 336. ] Förderweite, bestimmt und zunächst an den entsprechenden Punkten der Senkrechten durch P wagerecht angetragen. Durch geradlinige Verbindung der so erhaltenen Punkte werden die zwischenliegenden Längen ermittelt und dann, der besseren Anschauung wegen, die

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 4. Berlin, Wien, 1913, S. 393. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen04_1913/409>, abgerufen am 27.08.2024.