Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 2. Berlin, Wien, 1912.u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht. Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden. Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht. B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; depenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports. Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. - Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen. Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w. Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben. Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt: Persönliche Ausgaben. Besoldungen der Beamten ... Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ... Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ... Für Wohlfahrtszwecke ... Sachliche Ausgaben. Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ... Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ... Für Benützung fremder Fahrzeuge ... Verschiedene Ausgaben ... Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf: Ordentliche Betriebsausgaben. Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ... Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ... Stations- und Fahrdienst ... Zugförderungsdienst ... Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ... Hilfsanstalten für den Betrieb: Fahrkartenerzeugung ... Materialdepotdienst ... Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten: Gasanlagen ... Elektrische Licht- und Kraftanlagen ... Sonstige Betriebsausgaben ... Steuern und Umlagen ... Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ... u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht. Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden. Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht. B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; dépenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports. Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. – Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen. Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w. Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben. Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt: Persönliche Ausgaben. Besoldungen der Beamten ... Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ... Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ... Für Wohlfahrtszwecke ... Sachliche Ausgaben. Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ... Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ... Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ... Für Benützung fremder Fahrzeuge ... Verschiedene Ausgaben ... Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf: Ordentliche Betriebsausgaben. Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ... Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ... Stations- und Fahrdienst ... Zugförderungsdienst ... Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ... Hilfsanstalten für den Betrieb: Fahrkartenerzeugung ... Materialdepotdienst ... Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten: Gasanlagen ... Elektrische Licht- und Kraftanlagen ... Sonstige Betriebsausgaben ... Steuern und Umlagen ... Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ... <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div type="lexiconEntry" n="2"> <p><pb facs="#f0303" n="293"/> u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht.</p><lb/> <p>Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das <hi rendition="#i">km</hi> Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden.</p><lb/> <p>Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das <hi rendition="#i">km</hi> und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht.</p><lb/> <p><hi rendition="#i">B.</hi><hi rendition="#g">Die Betriebsausgaben</hi>, Betriebskosten <hi rendition="#i">(working expenses; dépenses d'exploitation; spese dell'esercizio),</hi> die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der <hi rendition="#g">Selbstkosten</hi> des Transports.</p><lb/> <p>Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in <hi rendition="#g">persönliche</hi> und <hi rendition="#g">sachliche</hi>; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. – Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen.</p><lb/> <p>Man unterscheidet ferner <hi rendition="#g">feste</hi> und <hi rendition="#g">veränderliche</hi> Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w.</p><lb/> <p>Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben.</p><lb/> <p>Nach dem <hi rendition="#g">Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands</hi> gliedern sich die Ausgaben, wie folgt:</p><lb/> <p rendition="#c">Persönliche Ausgaben.</p><lb/> <p>Besoldungen der Beamten ...</p><lb/> <p>Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ...</p><lb/> <p>Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ...</p><lb/> <p>Für Wohlfahrtszwecke ...</p><lb/> <p rendition="#c">Sachliche Ausgaben.</p><lb/> <p rendition="#et">Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ...</p><lb/> <p rendition="#et">Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ...</p><lb/> <p rendition="#et">Für Benützung fremder Fahrzeuge ...</p><lb/> <p rendition="#et">Verschiedene Ausgaben ...</p><lb/> <p>Das Kontierungsschema der <hi rendition="#g">österreichischen Staatsbahnen</hi> weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf:</p><lb/> <p rendition="#c">Ordentliche Betriebsausgaben.</p><lb/> <p rendition="#et">Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ...</p><lb/> <p rendition="#et">Stations- und Fahrdienst ...</p><lb/> <p rendition="#et">Zugförderungsdienst ...</p><lb/> <p rendition="#et">Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ...</p><lb/> <p rendition="#et">Hilfsanstalten für den Betrieb:</p><lb/> <p rendition="#et">Fahrkartenerzeugung ...</p><lb/> <p rendition="#et">Materialdepotdienst ...</p><lb/> <p rendition="#et">Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten:</p><lb/> <p rendition="#et">Gasanlagen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Elektrische Licht- und Kraftanlagen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Sonstige Betriebsausgaben ...</p><lb/> <p rendition="#et">Steuern und Umlagen ...</p><lb/> <p rendition="#et">Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ... </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [293/0303]
u. s. w. Außer diesen Monatsausweisen werden von einzelnen Bahnverwaltungen, deren Papiere an den Börsen stark gehandelt werden, in noch kürzeren Zeitabschnitten (Dekaden, Wochen) Nachweisungen über Einnahmen in der Tagespresse veröffentlicht.
Die Betriebseinnahmenausweise enthalten zumeist Angaben über die Betriebslängen der Eisenbahnen, die Anzahl der im Berichtsmonat beförderten Personen und Tonnen Güter, ferner eine vergleichende Gegenüberstellung zum gleichen Monat des Vorjahres, wobei gewöhnlich die gesamten Einnahmen, ferner die Einnahmen getrennt nach Personen- und Güterverkehr, mitunter auch auf das km Betriebslänge berechnet, besonders ausgewiesen werden.
Außerdem werden im Laufe des Jahres die Summen für die abgelaufenen Monate unter Gegenüberstellung der Ergebnisse der gleichen Periode des Vorjahres, u. zw. in gleicher Unterteilung wie die Monatsangaben ausgewiesen; auch die aus den Einnahmen der abgelaufenen Periode für das km und Jahr gerechneten Betriebseinnahmen den wirklich erzielten kilometrischen Roheinnahmen der gleichen Periode des Vorjahres gegenübergestellt. Mitunter werden auch die Ursachen etwaiger Mehr- oder Mindereinnahmen, besonders aus der Bewegung von Getreide und Kohlen ersichtlich gemacht.
B. Die Betriebsausgaben, Betriebskosten (working expenses; dépenses d'exploitation; spese dell'esercizio), die Summe der Ausgaben, die nach Fertigstellung und betriebsfähiger Ausrüstung einer Bahn, aus der Durchführung und Aufrechterhaltung des Verkehrs innerhalb eines bestimmten Zeitraums erwachsen, und die gewöhnlich für ein Geschäftsjahr in den Geschäftsberichten dargestellt werden. Während die Anlagekosten die Ausgaben umfassen, die zur Erbauung, Ausrüstung und Erweiterung einer Bahn notwendig sind, werden unter Betriebskosten die Aufwendungen verstanden, die dazu dienen, den durch die Anlagekosten beschafften Apparat in Gang zu erhalten. Das Erfordernis für die Verzinsung und Tilgung des Anlagekapitals gehört daher nicht zu den Betriebskosten, wohl aber bildet es einen Bestandteil der Selbstkosten des Transports.
Die Betriebskosten lassen sich vor allem unterscheiden in persönliche und sachliche; erstere umfassen die Gesamtsumme der Personalentlohnungskosten, die letzteren dagegen den Geldwert der während eines bestimmten Zeitraums verbrauchten Materialien, der Ersatzanschaffungen sowie der Kosten für Unterhaltung und Erneuerung der Bahnanlage und des Betriebsmaterials. – Die Auslagen für Neu-, Zu- und Umbauten sowie Beschaffung neuer Betriebsmittel, kurzum für alle die Herstellungen und Anschaffungen, die den Bahnwert erhöhen, gehören nicht zu den Betriebskosten, sondern sind den Anlagekosten (Anlagekonto) zuzuschlagen.
Man unterscheidet ferner feste und veränderliche Betriebsausgaben. Unter festen Betriebskosten versteht man die Ausgaben, die innerhalb gewisser Grenzen ziemlich unverändert bleiben, gleichgültig, ob der Verkehr schwächer oder stärker ist, wie z. B. die Kosten der obersten Leitung und der Erhaltung der baulichen Anlagen. Die veränderlichen Betriebskosten hingegen stehen in innigem Zusammenhang mit der Stärke des Verkehrs; sie steigen und fallen mit seiner Zu- und Abnahme. Dies gilt insbesondere von einem Teil der Arbeitslöhne, von den Kosten der Beförderung, den Ausgaben für die Abnutzung der Betriebsmittel u. s. w.
Die Einteilung der Betriebsausgaben erfolgt, wie die der Betriebseinnahmen, nach festgestellten Grundsätzen, u. zw. in der Regel unter Trennung der persönlichen von den sachlichen Ausgaben.
Nach dem Normalbuchungsformular für die Eisenbahnen Deutschlands gliedern sich die Ausgaben, wie folgt:
Persönliche Ausgaben.
Besoldungen der Beamten ...
Diätarische Besoldungen, Tag- und Stücklöhne ...
Reise- und Umzugskosten sowie andere Nebenbezüge ...
Für Wohlfahrtszwecke ...
Sachliche Ausgaben.
Für Unterhaltung und Ergänzung der Ausstattungsgegenstände sowie für Beschaffung von Betriebsmaterialien ...
Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der baulichen Anlagen ...
Für Unterhaltung, Erneuerung und Ergänzung der Fahrzeuge und der maschinellen Anlagen ...
Für Benützung fremder Bahnanlagen und für Dienstleistungen fremder Beamten ...
Für Benützung fremder Fahrzeuge ...
Verschiedene Ausgaben ...
Das Kontierungsschema der österreichischen Staatsbahnen weist bei kameralistischer Buchführung folgende Haupteinteilung auf:
Ordentliche Betriebsausgaben.
Zentraldienst der Staatsbahndirektionen ...
Bahnaufsicht und Bahnerhaltung ...
Stations- und Fahrdienst ...
Zugförderungsdienst ...
Werkstättendienst und Erhaltung der Fahrbetriebsmittel ...
Hilfsanstalten für den Betrieb:
Fahrkartenerzeugung ...
Materialdepotdienst ...
Beleuchtungs- und Kraftübertragungsanstalten:
Gasanlagen ...
Elektrische Licht- und Kraftanlagen ...
Sonstige Betriebsausgaben ...
Steuern und Umlagen ...
Sachliche Ausgaben des Salzgeschäftes ...
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG: Bereitstellung der Texttranskription.
(2020-06-17T17:32:49Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Andreas Nolda: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2020-06-17T17:32:49Z)
Weitere Informationen:Bogensignaturen: nicht übernommen; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): gekennzeichnet; Hervorhebungen I/J in Fraktur: keine Angabe; i/j in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: nicht übernommen; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): keine Angabe; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: keine Angabe; Zeichensetzung: keine Angabe; Zeilenumbrüche markiert: nein Spaltenumbrüche sind nicht markiert. Wiederholungszeichen (") wurden aufgelöst. Komplexe Formeln und Tabellen sind als Grafiken wiedergegeben. Die Abbildungen im Text stammen von zeno.org – Contumax GmbH & Co. KG.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |