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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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Bahnen gebildeten keilförmigen Raum Platz findet, gleichviel ob derselbe die dreieckige Gestalt beibehält oder diejenige eines schlanken, einerseits zugespitzten Rechteckes annimmt. Treten dagegen an beiden Enden Schienenverbindungen zwischen den Hauptgleisen in solcher Weise hinzu, daß das Empfangsgebäude oder wenigstens wichtige Teile (Wartesäle u. s. w.) allseitig von Schienen umschlossen erscheinen (Abb. 205), so entsteht die "Inselform".

In einzelnen Fällen liegt auch wohl das Empfangsgebäude unter den Gleisen (Berliner Stadtbahn) oder darüber (Hauptbahnhof Hamburg). Endlich kommen gemischte Anordnungen vor.

Die Bezeichnung "Kopfform" und "Durchgangsform" läßt sich sinngemäß auch auf Güterbahnhöfe und Verschiebebahnhöfe anwenden: bei diesen letzteren kommen außerdem noch nach der Ausbildung der Gleisgruppen andere Einteilungen in Frage, die in dem Artikel "Verschiebebahnhöfe" näher behandelt werden.

IV. Einteilung der B. nach dem Verkehrsumfang. Hierfür sind bei den einzelnen Verwaltungen verschiedene Einteilungen gebräuchlich, z. B. in Klassen u. dgl. Wichtige B. pflegt man als "Hauptbahnhöfe" oder "Zentralbahnhöfe" zu bezeichnen. Die deutsche Eisenbahnbau- und -betriebsordnung unterscheidet "B." und "Haltepunkte" im betriebstechnischen Sinne danach, daß unter letzteren Anlagen ohne Weichen für den öffentlichen Verkehr verständen werden. Doch wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch vom Publikum die Bezeichnung "Bahnhof" auch für Haltepunkte angewandt.

B. Grundzüge der Gleisanordnungen: I. B. in Durchgangsform für eine Bahnlinie (Zwischenbahnhöfe).

1. Haltepunkte zweigleisiger Bahnen; kleinere Zwischenbahnhöfe eingleisiger Bahnen nur für Personenverkehr ohne Nebengleise.

Für Haltepunkte zweigleisiger Bahnen sind drei verschiedene Bahnhofsanordnungen üblich:

a) mit Gegenbahnsteigen (Abb. 206);

b) mit Inselbahnsteig (Abb. 207);

c) mit Haupt- und Zwischenbahnsteig (Abb. 208).

Gegenbahnsteige finden sich sowohl bei sehr lebhaftem Verkehr (Stadtbahnen) als auch bei geringem Verkehr. Um das Aussteigen nach der falschen Seite zu verhindern, errichtet man ein Gitter zwischen den Gleisen (Abb. 206), die zu diesem Zwecke auseinander gezogen werden müssen, oder man verschiebt nach Abb. 209 die Bahnsteige in der Längsrichtung gegeneinander. Inselbahnsteige (Abb. 207) werden besonders auf Stadtbahnen angewendet. Die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteig, die früher vielfach in Deutschland ausgeführt wurde, ist für Bahnen mit zahlreichen Schnellzügen nicht geeignet (s. Bahnsteige).

Auf den kleineren B. eingleisiger Bahnen wird dagegen die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteigen vielfach ausgeführt. Die Einfahrten an den Bahnhofsenden können dabei in verschiedener Weise ausgebildet werden. Bei der Anordnung nach Abb. 211 müssen, sofern


Abb. 206. Gegenbahnsteige.

Abb. 207. Inselbahnsteig.

Abb. 208. Haupt- und Zwischenbahnsteig.

Abb. 209. Verschränkte Gegenbahnsteige.
der Grundsatz des Rechtsfahrens befolgt wird, die einfahrenden Züge durch den krummen Strang der Weiche fahren. Besser ist die Anordnung nach Abb. 210, bei der die Züge erst bei der Ausfahrt, also mit geringer Geschwindigkeit, die Weichenkrümmungen durchfahren. Bei beiden Anordnungen verschiebt sich die Mittellinie der Bahn um den Gleisabstand (Achsensprung). Sollen Züge den Bahnhof ohne Aufenthalt durchfahren, so führt man ein Hauptgleis gerade durch (Abb. 212 u. 213). Es wird von dem durchfahrenden Zuge benutzt. Züge, die auf der Station anhalten und mit einem durchfahrenden Zuge kreuzen oder von ihm überholt werden, fahren durch den krummen Strang. Das Gleis für den haltenden Zug soll (nach Abb. 212) unmittelbar

Bahnen gebildeten keilförmigen Raum Platz findet, gleichviel ob derselbe die dreieckige Gestalt beibehält oder diejenige eines schlanken, einerseits zugespitzten Rechteckes annimmt. Treten dagegen an beiden Enden Schienenverbindungen zwischen den Hauptgleisen in solcher Weise hinzu, daß das Empfangsgebäude oder wenigstens wichtige Teile (Wartesäle u. s. w.) allseitig von Schienen umschlossen erscheinen (Abb. 205), so entsteht die „Inselform“.

In einzelnen Fällen liegt auch wohl das Empfangsgebäude unter den Gleisen (Berliner Stadtbahn) oder darüber (Hauptbahnhof Hamburg). Endlich kommen gemischte Anordnungen vor.

Die Bezeichnung „Kopfform“ und „Durchgangsform“ läßt sich sinngemäß auch auf Güterbahnhöfe und Verschiebebahnhöfe anwenden: bei diesen letzteren kommen außerdem noch nach der Ausbildung der Gleisgruppen andere Einteilungen in Frage, die in dem Artikel „Verschiebebahnhöfe“ näher behandelt werden.

IV. Einteilung der B. nach dem Verkehrsumfang. Hierfür sind bei den einzelnen Verwaltungen verschiedene Einteilungen gebräuchlich, z. B. in Klassen u. dgl. Wichtige B. pflegt man als „Hauptbahnhöfe“ oder „Zentralbahnhöfe“ zu bezeichnen. Die deutsche Eisenbahnbau- und -betriebsordnung unterscheidet „B.“ und „Haltepunkte“ im betriebstechnischen Sinne danach, daß unter letzteren Anlagen ohne Weichen für den öffentlichen Verkehr verständen werden. Doch wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch vom Publikum die Bezeichnung „Bahnhof“ auch für Haltepunkte angewandt.

B. Grundzüge der Gleisanordnungen: I. B. in Durchgangsform für eine Bahnlinie (Zwischenbahnhöfe).

1. Haltepunkte zweigleisiger Bahnen; kleinere Zwischenbahnhöfe eingleisiger Bahnen nur für Personenverkehr ohne Nebengleise.

Für Haltepunkte zweigleisiger Bahnen sind drei verschiedene Bahnhofsanordnungen üblich:

a) mit Gegenbahnsteigen (Abb. 206);

b) mit Inselbahnsteig (Abb. 207);

c) mit Haupt- und Zwischenbahnsteig (Abb. 208).

Gegenbahnsteige finden sich sowohl bei sehr lebhaftem Verkehr (Stadtbahnen) als auch bei geringem Verkehr. Um das Aussteigen nach der falschen Seite zu verhindern, errichtet man ein Gitter zwischen den Gleisen (Abb. 206), die zu diesem Zwecke auseinander gezogen werden müssen, oder man verschiebt nach Abb. 209 die Bahnsteige in der Längsrichtung gegeneinander. Inselbahnsteige (Abb. 207) werden besonders auf Stadtbahnen angewendet. Die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteig, die früher vielfach in Deutschland ausgeführt wurde, ist für Bahnen mit zahlreichen Schnellzügen nicht geeignet (s. Bahnsteige).

Auf den kleineren B. eingleisiger Bahnen wird dagegen die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteigen vielfach ausgeführt. Die Einfahrten an den Bahnhofsenden können dabei in verschiedener Weise ausgebildet werden. Bei der Anordnung nach Abb. 211 müssen, sofern


Abb. 206. Gegenbahnsteige.

Abb. 207. Inselbahnsteig.

Abb. 208. Haupt- und Zwischenbahnsteig.

Abb. 209. Verschränkte Gegenbahnsteige.
der Grundsatz des Rechtsfahrens befolgt wird, die einfahrenden Züge durch den krummen Strang der Weiche fahren. Besser ist die Anordnung nach Abb. 210, bei der die Züge erst bei der Ausfahrt, also mit geringer Geschwindigkeit, die Weichenkrümmungen durchfahren. Bei beiden Anordnungen verschiebt sich die Mittellinie der Bahn um den Gleisabstand (Achsensprung). Sollen Züge den Bahnhof ohne Aufenthalt durchfahren, so führt man ein Hauptgleis gerade durch (Abb. 212 u. 213). Es wird von dem durchfahrenden Zuge benutzt. Züge, die auf der Station anhalten und mit einem durchfahrenden Zuge kreuzen oder von ihm überholt werden, fahren durch den krummen Strang. Das Gleis für den haltenden Zug soll (nach Abb. 212) unmittelbar

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[385/0397] Bahnen gebildeten keilförmigen Raum Platz findet, gleichviel ob derselbe die dreieckige Gestalt beibehält oder diejenige eines schlanken, einerseits zugespitzten Rechteckes annimmt. Treten dagegen an beiden Enden Schienenverbindungen zwischen den Hauptgleisen in solcher Weise hinzu, daß das Empfangsgebäude oder wenigstens wichtige Teile (Wartesäle u. s. w.) allseitig von Schienen umschlossen erscheinen (Abb. 205), so entsteht die „Inselform“. In einzelnen Fällen liegt auch wohl das Empfangsgebäude unter den Gleisen (Berliner Stadtbahn) oder darüber (Hauptbahnhof Hamburg). Endlich kommen gemischte Anordnungen vor. Die Bezeichnung „Kopfform“ und „Durchgangsform“ läßt sich sinngemäß auch auf Güterbahnhöfe und Verschiebebahnhöfe anwenden: bei diesen letzteren kommen außerdem noch nach der Ausbildung der Gleisgruppen andere Einteilungen in Frage, die in dem Artikel „Verschiebebahnhöfe“ näher behandelt werden. IV. Einteilung der B. nach dem Verkehrsumfang. Hierfür sind bei den einzelnen Verwaltungen verschiedene Einteilungen gebräuchlich, z. B. in Klassen u. dgl. Wichtige B. pflegt man als „Hauptbahnhöfe“ oder „Zentralbahnhöfe“ zu bezeichnen. Die deutsche Eisenbahnbau- und -betriebsordnung unterscheidet „B.“ und „Haltepunkte“ im betriebstechnischen Sinne danach, daß unter letzteren Anlagen ohne Weichen für den öffentlichen Verkehr verständen werden. Doch wird im gewöhnlichen Sprachgebrauch vom Publikum die Bezeichnung „Bahnhof“ auch für Haltepunkte angewandt. B. Grundzüge der Gleisanordnungen: I. B. in Durchgangsform für eine Bahnlinie (Zwischenbahnhöfe). 1. Haltepunkte zweigleisiger Bahnen; kleinere Zwischenbahnhöfe eingleisiger Bahnen nur für Personenverkehr ohne Nebengleise. Für Haltepunkte zweigleisiger Bahnen sind drei verschiedene Bahnhofsanordnungen üblich: a) mit Gegenbahnsteigen (Abb. 206); b) mit Inselbahnsteig (Abb. 207); c) mit Haupt- und Zwischenbahnsteig (Abb. 208). Gegenbahnsteige finden sich sowohl bei sehr lebhaftem Verkehr (Stadtbahnen) als auch bei geringem Verkehr. Um das Aussteigen nach der falschen Seite zu verhindern, errichtet man ein Gitter zwischen den Gleisen (Abb. 206), die zu diesem Zwecke auseinander gezogen werden müssen, oder man verschiebt nach Abb. 209 die Bahnsteige in der Längsrichtung gegeneinander. Inselbahnsteige (Abb. 207) werden besonders auf Stadtbahnen angewendet. Die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteig, die früher vielfach in Deutschland ausgeführt wurde, ist für Bahnen mit zahlreichen Schnellzügen nicht geeignet (s. Bahnsteige). Auf den kleineren B. eingleisiger Bahnen wird dagegen die Anordnung mit Haupt- und Zwischenbahnsteigen vielfach ausgeführt. Die Einfahrten an den Bahnhofsenden können dabei in verschiedener Weise ausgebildet werden. Bei der Anordnung nach Abb. 211 müssen, sofern [Abbildung Abb. 206. Gegenbahnsteige. ] [Abbildung Abb. 207. Inselbahnsteig. ] [Abbildung Abb. 208. Haupt- und Zwischenbahnsteig. ] [Abbildung Abb. 209. Verschränkte Gegenbahnsteige. ] der Grundsatz des Rechtsfahrens befolgt wird, die einfahrenden Züge durch den krummen Strang der Weiche fahren. Besser ist die Anordnung nach Abb. 210, bei der die Züge erst bei der Ausfahrt, also mit geringer Geschwindigkeit, die Weichenkrümmungen durchfahren. Bei beiden Anordnungen verschiebt sich die Mittellinie der Bahn um den Gleisabstand (Achsensprung). Sollen Züge den Bahnhof ohne Aufenthalt durchfahren, so führt man ein Hauptgleis gerade durch (Abb. 212 u. 213). Es wird von dem durchfahrenden Zuge benutzt. Züge, die auf der Station anhalten und mit einem durchfahrenden Zuge kreuzen oder von ihm überholt werden, fahren durch den krummen Strang. Das Gleis für den haltenden Zug soll (nach Abb. 212) unmittelbar

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 385. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/397>, abgerufen am 25.11.2024.