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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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B. Betriebsanlagen; sie umfassen folgende Gruppen: 1. Anlagen für den Zugbildungsdienst, u. zw. a) Abstellanlagen für Züge, die der Personenbeförderung dienen (Abstellbahnhöfe s. d.), b) Verschiebeanlagen für Güterzüge (Rangierbahnhöfe, Verschiebebahnhöfe s. d.).

2. Anlagen für den Lokomotivdienst (Lokomotivschuppen, Bekohlungsanlagen, Wasserwerke); diese Anlagen pflegen in der Regel anderen Bahnhofsteilen angegliedert zu sein.

3. Werkstattanlagen (Betriebswerkstätten, Werkstättenbahnhöfe) für Ausbesserungen und Umbauten der Betriebsmittel.

4. Materialgewinnungsstationen bei Kiesgruben, Kiesbaggereien, Steinbrüchen u. s. w.

II. Einteilung der B. nach der Lage zum Bahnnetz und im Verhältnis zu anschließenden oder kreuzenden Bahnlinien.

A. Endbahnhöfe: Ausgangs- und Endpunkte des regelmäßigen Zugbetriebes (vgl.


Abb. 203. Verschiedene Arten von Bahnhöfen.
Abb. 203, B. bei A und H) am Anfangs- oder Endpunkte einer Bahnlinie, eines regelmäßigen Zugbetriebs oder eines Verwaltungsbezirkes, auf denen alle Züge halten. Bildet der Endbahnhof einer Linie zugleich den Anfangspunkt für eine oder mehr Bahnlinien einer anderen Verwaltung, so wird er als Übergangsbahnhof bezeichnet.

B. Zwischenbahnhöfe: d. s. die zwischen den Endbahnhöfen gelegenen B. Sie bilden Aufenthaltspunkte im regelmäßigen Zugbetrieb, u. zw. bei kleineren B. nicht immer für alle Züge. Man unterscheidet:

1. einfache Zwischenbahnhöfe (B), ohne Zweig- und Anschlußlinien;

2. Anschluß oder Trennungsbahnhöfe (C) am Vereinigungspunkte zweier Bahnlinien;

3. Kreuzungsbahnhöfe am Schnittpunkt zweier Bahnlinien. Entweder werden (wie bei D) die Gleise der kreuzenden Bahn eine Strecke weit in gleicher Höhe neben der anderen entlang geführt, so daß ein Wagenübergang möglich ist, oder es liegen (wie bei E) die kreuzenden Bahnen auf dem Bahnhof in verschiedener Höhe; dann ist ein unmittelbarer Wagenübergang nicht möglich (es sei denn durch besondere Verbindungsstrecken).

4. Berührungsbahnhöfe (F).

5. Mehrfache Trennungsbahnhöfe, bzw. Kreuzungsbahnhöfe oder Knotenpunkte beim Zusammenlaufen mehrerer Bahnlinien (G).

Die unter 2-5 aufgeführten B. werden auch wohl unter dem Namen "Abzweigungsstationen" zusammengefaßt (vgl. z. B. die vom Reichs-Eis.-Amte) bearbeitete "Sammlung von Übersichtsplänen wichtiger Abzweigungsstationen


Abb. 204. Keilbahnhof.
der Eisenbahnen Deutschlands", die alljährlich in Berlin bei Max Pasch erscheint.

III. Einteilung der B. nach der Form, hauptsächlich üblich bei Personenbahnhöfen.

A. Kopfform: die Hauptgleise endigen stumpf. Vielfach kommt diese Form durch ein quergestelltes Vorgebäude oder durch eine Querwand zwischen den Seitengebäuden einer Bahnhofshalle auch im Äußeren zum Ausdruck.

B. Durchgangsform. Die Hauptgleise setzen sich am anderen Ende des Bahnhofes fort.

C. Treppenform. Zwei Bahnlinien kreuzen in verschiedener Höhe; am Schnittpunkt erhalten beide Linien Bahnsteiganlagen, die durch


Abb. 205. Inselbahnhof.
Treppen mit einander verbunden sind. (Abb. 203, Bhf. bei E).

In der Regel dienen B. in Kopfform dem endigenden Verkehr, solche in Durchgangsform dem durchgehenden Verkehr. Doch gibt es auch B. in Kopfform für durchgehenden Verkehr (Zwischenbahnhöfe in Kopfform), ebenso B. in Durchgangsform für endigenden Verkehr, z. B. an Bahnlinien, die später fortgesetzt werden sollen. Zu den Endbahnhöfen in Durchgangsform kann man auch die Schleifenbahnhöfe (s. d.) rechnen. Bei den B. in Durchgangsform liegt in der Regel das Empfangsgebäude seitwärts der Hauptgleise. Eine Abart bildet die Keilform (Abb. 204), bei der das Empfangsgebäude in dem durch die zusammenlaufenden

B. Betriebsanlagen; sie umfassen folgende Gruppen: 1. Anlagen für den Zugbildungsdienst, u. zw. a) Abstellanlagen für Züge, die der Personenbeförderung dienen (Abstellbahnhöfe s. d.), b) Verschiebeanlagen für Güterzüge (Rangierbahnhöfe, Verschiebebahnhöfe s. d.).

2. Anlagen für den Lokomotivdienst (Lokomotivschuppen, Bekohlungsanlagen, Wasserwerke); diese Anlagen pflegen in der Regel anderen Bahnhofsteilen angegliedert zu sein.

3. Werkstattanlagen (Betriebswerkstätten, Werkstättenbahnhöfe) für Ausbesserungen und Umbauten der Betriebsmittel.

4. Materialgewinnungsstationen bei Kiesgruben, Kiesbaggereien, Steinbrüchen u. s. w.

II. Einteilung der B. nach der Lage zum Bahnnetz und im Verhältnis zu anschließenden oder kreuzenden Bahnlinien.

A. Endbahnhöfe: Ausgangs- und Endpunkte des regelmäßigen Zugbetriebes (vgl.


Abb. 203. Verschiedene Arten von Bahnhöfen.
Abb. 203, B. bei A und H) am Anfangs- oder Endpunkte einer Bahnlinie, eines regelmäßigen Zugbetriebs oder eines Verwaltungsbezirkes, auf denen alle Züge halten. Bildet der Endbahnhof einer Linie zugleich den Anfangspunkt für eine oder mehr Bahnlinien einer anderen Verwaltung, so wird er als Übergangsbahnhof bezeichnet.

B. Zwischenbahnhöfe: d. s. die zwischen den Endbahnhöfen gelegenen B. Sie bilden Aufenthaltspunkte im regelmäßigen Zugbetrieb, u. zw. bei kleineren B. nicht immer für alle Züge. Man unterscheidet:

1. einfache Zwischenbahnhöfe (B), ohne Zweig- und Anschlußlinien;

2. Anschluß oder Trennungsbahnhöfe (C) am Vereinigungspunkte zweier Bahnlinien;

3. Kreuzungsbahnhöfe am Schnittpunkt zweier Bahnlinien. Entweder werden (wie bei D) die Gleise der kreuzenden Bahn eine Strecke weit in gleicher Höhe neben der anderen entlang geführt, so daß ein Wagenübergang möglich ist, oder es liegen (wie bei E) die kreuzenden Bahnen auf dem Bahnhof in verschiedener Höhe; dann ist ein unmittelbarer Wagenübergang nicht möglich (es sei denn durch besondere Verbindungsstrecken).

4. Berührungsbahnhöfe (F).

5. Mehrfache Trennungsbahnhöfe, bzw. Kreuzungsbahnhöfe oder Knotenpunkte beim Zusammenlaufen mehrerer Bahnlinien (G).

Die unter 2–5 aufgeführten B. werden auch wohl unter dem Namen „Abzweigungsstationen“ zusammengefaßt (vgl. z. B. die vom Reichs-Eis.-Amte) bearbeitete „Sammlung von Übersichtsplänen wichtiger Abzweigungsstationen


Abb. 204. Keilbahnhof.
der Eisenbahnen Deutschlands“, die alljährlich in Berlin bei Max Pasch erscheint.

III. Einteilung der B. nach der Form, hauptsächlich üblich bei Personenbahnhöfen.

A. Kopfform: die Hauptgleise endigen stumpf. Vielfach kommt diese Form durch ein quergestelltes Vorgebäude oder durch eine Querwand zwischen den Seitengebäuden einer Bahnhofshalle auch im Äußeren zum Ausdruck.

B. Durchgangsform. Die Hauptgleise setzen sich am anderen Ende des Bahnhofes fort.

C. Treppenform. Zwei Bahnlinien kreuzen in verschiedener Höhe; am Schnittpunkt erhalten beide Linien Bahnsteiganlagen, die durch


Abb. 205. Inselbahnhof.
Treppen mit einander verbunden sind. (Abb. 203, Bhf. bei E).

In der Regel dienen B. in Kopfform dem endigenden Verkehr, solche in Durchgangsform dem durchgehenden Verkehr. Doch gibt es auch B. in Kopfform für durchgehenden Verkehr (Zwischenbahnhöfe in Kopfform), ebenso B. in Durchgangsform für endigenden Verkehr, z. B. an Bahnlinien, die später fortgesetzt werden sollen. Zu den Endbahnhöfen in Durchgangsform kann man auch die Schleifenbahnhöfe (s. d.) rechnen. Bei den B. in Durchgangsform liegt in der Regel das Empfangsgebäude seitwärts der Hauptgleise. Eine Abart bildet die Keilform (Abb. 204), bei der das Empfangsgebäude in dem durch die zusammenlaufenden

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[384/0396] B. Betriebsanlagen; sie umfassen folgende Gruppen: 1. Anlagen für den Zugbildungsdienst, u. zw. a) Abstellanlagen für Züge, die der Personenbeförderung dienen (Abstellbahnhöfe s. d.), b) Verschiebeanlagen für Güterzüge (Rangierbahnhöfe, Verschiebebahnhöfe s. d.). 2. Anlagen für den Lokomotivdienst (Lokomotivschuppen, Bekohlungsanlagen, Wasserwerke); diese Anlagen pflegen in der Regel anderen Bahnhofsteilen angegliedert zu sein. 3. Werkstattanlagen (Betriebswerkstätten, Werkstättenbahnhöfe) für Ausbesserungen und Umbauten der Betriebsmittel. 4. Materialgewinnungsstationen bei Kiesgruben, Kiesbaggereien, Steinbrüchen u. s. w. II. Einteilung der B. nach der Lage zum Bahnnetz und im Verhältnis zu anschließenden oder kreuzenden Bahnlinien. A. Endbahnhöfe: Ausgangs- und Endpunkte des regelmäßigen Zugbetriebes (vgl. [Abbildung Abb. 203. Verschiedene Arten von Bahnhöfen. ] Abb. 203, B. bei A und H) am Anfangs- oder Endpunkte einer Bahnlinie, eines regelmäßigen Zugbetriebs oder eines Verwaltungsbezirkes, auf denen alle Züge halten. Bildet der Endbahnhof einer Linie zugleich den Anfangspunkt für eine oder mehr Bahnlinien einer anderen Verwaltung, so wird er als Übergangsbahnhof bezeichnet. B. Zwischenbahnhöfe: d. s. die zwischen den Endbahnhöfen gelegenen B. Sie bilden Aufenthaltspunkte im regelmäßigen Zugbetrieb, u. zw. bei kleineren B. nicht immer für alle Züge. Man unterscheidet: 1. einfache Zwischenbahnhöfe (B), ohne Zweig- und Anschlußlinien; 2. Anschluß oder Trennungsbahnhöfe (C) am Vereinigungspunkte zweier Bahnlinien; 3. Kreuzungsbahnhöfe am Schnittpunkt zweier Bahnlinien. Entweder werden (wie bei D) die Gleise der kreuzenden Bahn eine Strecke weit in gleicher Höhe neben der anderen entlang geführt, so daß ein Wagenübergang möglich ist, oder es liegen (wie bei E) die kreuzenden Bahnen auf dem Bahnhof in verschiedener Höhe; dann ist ein unmittelbarer Wagenübergang nicht möglich (es sei denn durch besondere Verbindungsstrecken). 4. Berührungsbahnhöfe (F). 5. Mehrfache Trennungsbahnhöfe, bzw. Kreuzungsbahnhöfe oder Knotenpunkte beim Zusammenlaufen mehrerer Bahnlinien (G). Die unter 2–5 aufgeführten B. werden auch wohl unter dem Namen „Abzweigungsstationen“ zusammengefaßt (vgl. z. B. die vom Reichs-Eis.-Amte) bearbeitete „Sammlung von Übersichtsplänen wichtiger Abzweigungsstationen [Abbildung Abb. 204. Keilbahnhof. ] der Eisenbahnen Deutschlands“, die alljährlich in Berlin bei Max Pasch erscheint. III. Einteilung der B. nach der Form, hauptsächlich üblich bei Personenbahnhöfen. A. Kopfform: die Hauptgleise endigen stumpf. Vielfach kommt diese Form durch ein quergestelltes Vorgebäude oder durch eine Querwand zwischen den Seitengebäuden einer Bahnhofshalle auch im Äußeren zum Ausdruck. B. Durchgangsform. Die Hauptgleise setzen sich am anderen Ende des Bahnhofes fort. C. Treppenform. Zwei Bahnlinien kreuzen in verschiedener Höhe; am Schnittpunkt erhalten beide Linien Bahnsteiganlagen, die durch [Abbildung Abb. 205. Inselbahnhof. ] Treppen mit einander verbunden sind. (Abb. 203, Bhf. bei E). In der Regel dienen B. in Kopfform dem endigenden Verkehr, solche in Durchgangsform dem durchgehenden Verkehr. Doch gibt es auch B. in Kopfform für durchgehenden Verkehr (Zwischenbahnhöfe in Kopfform), ebenso B. in Durchgangsform für endigenden Verkehr, z. B. an Bahnlinien, die später fortgesetzt werden sollen. Zu den Endbahnhöfen in Durchgangsform kann man auch die Schleifenbahnhöfe (s. d.) rechnen. Bei den B. in Durchgangsform liegt in der Regel das Empfangsgebäude seitwärts der Hauptgleise. Eine Abart bildet die Keilform (Abb. 204), bei der das Empfangsgebäude in dem durch die zusammenlaufenden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/396>, abgerufen am 25.11.2024.