am Empfangsgebäude liegen, damit die Reisenden gefahrlos ein- und aussteigen können. Bei der Anordnung nach Abb. 213 würden sie durch einen durchfahrenden Zug gefährdet werden. Die Endweichen, die den
Abb. 210-213. Bahnhöfe eingleisiger Bahnen.
Übergang aus der eingleisigen Strecke in das Doppelgleis des Bahnhofs vermitteln, nennt man (nach Goering) "Teilungsweichen".
Abb. 214. Kleiner Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
2. Kleinere Zwischenbahnhöfe für Personen- und Güterverkehr mit Nebengleisen. Sollen die B. auch dem Güterverkehr
Abb. 215. Kleinerer Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
dienen, so werden sie mit Nebengleisen zum Aufstellen der für den Ort bestimmten Güterwagen ausgestattet. Von den üblichen Anordnungen sind in Abb. 214 u. 215 zwei Beispiele gegeben. Sie sind für sehr geringen Verkehr bestimmt; daher ist der Güterschuppen an das Empfangsgebäude angebaut. Bei beiden B. werden die Weichen in den Hauptgleisen nicht gegen die Spitze befahren; es sind also "Spitzweichen" vermieden. Bei Abb. 214 setzt die Zuglokomotive eines Zuges von Osten nach Westen die Wagen über Weiche 1 und 2 in den östlichen Teil des Ladegleises. Bei Zügen von Westen nach Osten werden die Weichen 3 und 4 und der westliche Teil des Ladegleises benutzt. Die Bahnsteige werden bei Rangierbewegungen nicht berührt, die Weichen 2 und 3 stehen gewöhnlich auf geraden Strang; es können also niemals Wagen unbeabsichtigterweise in die Hauptgleise gelangen. Die Anordnung ist sehr übersichtlich. Die Weichen liegen nahe beieinander und können daher leicht bedient werden. Dagegen ist das Rangieren in den Stumpfgleisen zuweilen mit Unbequemlichkeiten verknüpft. Schließt man nach Abb. 215 das Nebengleis an beiden Enden an, so wird das Rangieren wesentlich bequemer; indes können beim Rangieren am Ostende Personen auf dem Bahnsteig gefährdet werden; die Weichen liegen weiter auseinander als bei Abb. 214. Sicherheit gegen das Ablaufen von Wagen in die Hauptgleise erreicht man durch die punktierten Schutzweichen oder durch Gleissperren. Auch beim Verkehren von gemischten Zügen hat die Anordnung nach Abb. 215 gewisse Vorteile (vgl. H. d. I. V, 4, 1, S. 18). Bei eingleisigen Bahnen werden die Anlagen ähnlich ausgebildet (vgl. Seyberth, Zentralblatt der Bauverw. 1910, S. 434).
3. Anordnung von Güterüberholungsgleisen. Sollen auf einer Station langsam fahrende Züge durch schneller fahrende überholt werden, so ordnet man ein oder mehrere Überholungsgleise an. Dabei sind verschiedene Lösungen möglich, von denen die wichtigsten in Abb. 216 bis 221 dargestellt sind. Diese Abbildungen zeigen B., die nur zur Überholung dienen. Für die Zwecke des Verkehrs müssen sie, soweit erforderlich, noch durch Nebengleise ergänzt werden. Bei den Anordnungen nach Abb. 217 u. 218 sind Hauptgleiskreuzungen vermieden. Liegen beide Überholungsgleise auf derselben Seite, so ist das nicht möglich. Bei der Anordnung mit einfacher Weichenstraße nach Abb. 220 wird die Einfahrt in ein Überholungsgleis durch die
am Empfangsgebäude liegen, damit die Reisenden gefahrlos ein- und aussteigen können. Bei der Anordnung nach Abb. 213 würden sie durch einen durchfahrenden Zug gefährdet werden. Die Endweichen, die den
Abb. 210–213. Bahnhöfe eingleisiger Bahnen.
Übergang aus der eingleisigen Strecke in das Doppelgleis des Bahnhofs vermitteln, nennt man (nach Goering) „Teilungsweichen“.
Abb. 214. Kleiner Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
2. Kleinere Zwischenbahnhöfe für Personen- und Güterverkehr mit Nebengleisen. Sollen die B. auch dem Güterverkehr
Abb. 215. Kleinerer Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
dienen, so werden sie mit Nebengleisen zum Aufstellen der für den Ort bestimmten Güterwagen ausgestattet. Von den üblichen Anordnungen sind in Abb. 214 u. 215 zwei Beispiele gegeben. Sie sind für sehr geringen Verkehr bestimmt; daher ist der Güterschuppen an das Empfangsgebäude angebaut. Bei beiden B. werden die Weichen in den Hauptgleisen nicht gegen die Spitze befahren; es sind also „Spitzweichen“ vermieden. Bei Abb. 214 setzt die Zuglokomotive eines Zuges von Osten nach Westen die Wagen über Weiche 1 und 2 in den östlichen Teil des Ladegleises. Bei Zügen von Westen nach Osten werden die Weichen 3 und 4 und der westliche Teil des Ladegleises benutzt. Die Bahnsteige werden bei Rangierbewegungen nicht berührt, die Weichen 2 und 3 stehen gewöhnlich auf geraden Strang; es können also niemals Wagen unbeabsichtigterweise in die Hauptgleise gelangen. Die Anordnung ist sehr übersichtlich. Die Weichen liegen nahe beieinander und können daher leicht bedient werden. Dagegen ist das Rangieren in den Stumpfgleisen zuweilen mit Unbequemlichkeiten verknüpft. Schließt man nach Abb. 215 das Nebengleis an beiden Enden an, so wird das Rangieren wesentlich bequemer; indes können beim Rangieren am Ostende Personen auf dem Bahnsteig gefährdet werden; die Weichen liegen weiter auseinander als bei Abb. 214. Sicherheit gegen das Ablaufen von Wagen in die Hauptgleise erreicht man durch die punktierten Schutzweichen oder durch Gleissperren. Auch beim Verkehren von gemischten Zügen hat die Anordnung nach Abb. 215 gewisse Vorteile (vgl. H. d. I. V, 4, 1, S. 18). Bei eingleisigen Bahnen werden die Anlagen ähnlich ausgebildet (vgl. Seyberth, Zentralblatt der Bauverw. 1910, S. 434).
3. Anordnung von Güterüberholungsgleisen. Sollen auf einer Station langsam fahrende Züge durch schneller fahrende überholt werden, so ordnet man ein oder mehrere Überholungsgleise an. Dabei sind verschiedene Lösungen möglich, von denen die wichtigsten in Abb. 216 bis 221 dargestellt sind. Diese Abbildungen zeigen B., die nur zur Überholung dienen. Für die Zwecke des Verkehrs müssen sie, soweit erforderlich, noch durch Nebengleise ergänzt werden. Bei den Anordnungen nach Abb. 217 u. 218 sind Hauptgleiskreuzungen vermieden. Liegen beide Überholungsgleise auf derselben Seite, so ist das nicht möglich. Bei der Anordnung mit einfacher Weichenstraße nach Abb. 220 wird die Einfahrt in ein Überholungsgleis durch die
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am Empfangsgebäude liegen, damit die Reisenden gefahrlos ein- und aussteigen können. Bei der Anordnung nach Abb. 213 würden sie durch einen durchfahrenden Zug gefährdet werden. Die Endweichen, die den
[Abbildung Abb. 210–213. Bahnhöfe eingleisiger Bahnen.
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Übergang aus der eingleisigen Strecke in das Doppelgleis des Bahnhofs vermitteln, nennt man (nach Goering) „Teilungsweichen“.
[Abbildung Abb. 214. Kleiner Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
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2. Kleinere Zwischenbahnhöfe für Personen- und Güterverkehr mit Nebengleisen. Sollen die B. auch dem Güterverkehr
[Abbildung Abb. 215. Kleinerer Bahnhof einer zweigleisigen Bahn.
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dienen, so werden sie mit Nebengleisen zum Aufstellen der für den Ort bestimmten Güterwagen ausgestattet. Von den üblichen Anordnungen sind in Abb. 214 u. 215 zwei Beispiele gegeben. Sie sind für sehr geringen Verkehr bestimmt; daher ist der Güterschuppen an das Empfangsgebäude angebaut. Bei beiden B. werden die Weichen in den Hauptgleisen nicht gegen die Spitze befahren; es sind also „Spitzweichen“ vermieden. Bei Abb. 214 setzt die Zuglokomotive eines Zuges von Osten nach Westen die Wagen über Weiche 1 und 2 in den östlichen Teil des Ladegleises. Bei Zügen von Westen nach Osten werden die Weichen 3 und 4 und der westliche Teil des Ladegleises benutzt. Die Bahnsteige werden bei Rangierbewegungen nicht berührt, die Weichen 2 und 3 stehen gewöhnlich auf geraden Strang; es können also niemals Wagen unbeabsichtigterweise in die Hauptgleise gelangen. Die Anordnung ist sehr übersichtlich. Die Weichen liegen nahe beieinander und können daher leicht bedient werden. Dagegen ist das Rangieren in den Stumpfgleisen zuweilen mit Unbequemlichkeiten verknüpft. Schließt man nach Abb. 215 das Nebengleis an beiden Enden an, so wird das Rangieren wesentlich bequemer; indes können beim Rangieren am Ostende Personen auf dem Bahnsteig gefährdet werden; die Weichen liegen weiter auseinander als bei Abb. 214. Sicherheit gegen das Ablaufen von Wagen in die Hauptgleise erreicht man durch die punktierten Schutzweichen oder durch Gleissperren. Auch beim Verkehren von gemischten Zügen hat die Anordnung nach Abb. 215 gewisse Vorteile (vgl. H. d. I. V, 4, 1, S. 18). Bei eingleisigen Bahnen werden die Anlagen ähnlich ausgebildet (vgl. Seyberth, Zentralblatt der Bauverw. 1910, S. 434).
3. Anordnung von Güterüberholungsgleisen. Sollen auf einer Station langsam fahrende Züge durch schneller fahrende überholt werden, so ordnet man ein oder mehrere Überholungsgleise an. Dabei sind verschiedene Lösungen möglich, von denen die wichtigsten in Abb. 216 bis 221 dargestellt sind. Diese Abbildungen zeigen B., die nur zur Überholung dienen. Für die Zwecke des Verkehrs müssen sie, soweit erforderlich, noch durch Nebengleise ergänzt werden. Bei den Anordnungen nach Abb. 217 u. 218 sind Hauptgleiskreuzungen vermieden. Liegen beide Überholungsgleise auf derselben Seite, so ist das nicht möglich. Bei der Anordnung mit einfacher Weichenstraße nach Abb. 220 wird die Einfahrt in ein Überholungsgleis durch die
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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 386. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/398>, abgerufen am 16.02.2025.
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