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Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.

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mit einer Gesamtfläche von 1,098.367 m2 vorhanden. Auf eine Wohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 45 m2. Für diese Wohnungen wurde aus Staatsmitteln ein Anlagekapital von rund 129,600.000 K aufgewendet.

Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden bis Ende 1910 329 Gebäude mit 2978 Mietwohnungen im Gesamtflächenausmaße von 122.100 m2 geschaffen. Auf eine Mietwohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 41 m2. Das für diese Wohnungen zur Aufwendung gelangte Kapital beträgt 16,350.000 K.

Bei der Vereinbarung des Mietzinses für Mietwohnungen geht die österr. Staatseisenbahn Verwaltung im allgemeinen von dem Grundsatze aus, daß eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals erzielt werden solle, daß aber der Mietzins stets unter dem ortsüblichen Mietzinse für gleichwertige Wohnungen zu halten sei. Nur in jenen Fällen, in welchen sich eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals nicht erzielen läßt, wird von dem Grundsatze der 4%igen Verzinsung ausnahmsweise abgegangen und der Mietzins auf Grundlage einer 3%igen Verzinsung des Anlagekapitals festgesetzt. Der auf die 4%ige Verzinsung fehlende Betrag wird den Fonds aus Staatsmitteln ersetzt. Bei der Errichtung der Wohngebäude wird vor allem auf die richtige Auswahl des Baugrundes Gewicht gelegt. Im Interesse der ökonomischen Verwendung der verfügbaren Fondsmittel und um eine Bauweise und Ausstattung der Wohnungen zu ermöglichen, die nicht nur den Anforderungen der Gesundheit, sondern auch jenen der Behaglichkeit Rechnung trägt, wird für die tunlichst billige Erwerbung der Bauplätze Sorge getragen, hierbei wird aber darauf Bedacht genommen, daß die Bauplätze sowohl für den Verkehr zur Arbeitsstätte als auch für jenen zur Schule und zu den Lebensmitteleinkaufstellen günstig gelegen sind. Wo bahneigene, jedoch für Betriebszwecke entbehrliche Grundflächen vorhanden sind, werden diese Grundflächen von der Staatseisenbahnverwaltung den bauführenden Fonds zu mäßigen Verkaufspreisen überlassen. Sind solche bahneigene Gründe nicht verfügbar, so versucht die Staatseisenbahnverwaltung zunächst in den Gemeinden, in deren Gebieten Fondsgebäude errichtet werden sollen, die unentgeltliche oder doch zum mindesten billige Überlassung von Gemeindegründen zu erlangen. Die Gemeindeverwaltungen zeigen sich in den meisten Fällen entgegenkommend, in der Erkenntnis, daß auch ihre Interessen durch die Wohnungsfürsorgetätigkeit der Staatseisenbahnverwaltung eine wesentliche Förderung erfahren.

Gegenwärtig sind bei den österr. Staatsbahnen 27.428 Dienst- und Mietwohnungen vorhanden.

Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden auch an Baugenossenschaften Baudarlehen im Gesamtbetrage von 2,040.000 K gegen 4% Verzinsung neben 1% Tilgung, unter Zuwachs der ersparten Zinsen, bis zur mündelsicheren Grenze gewährt.

Die von den Eisenbahnverwaltungen errichteten Wohnungen sind in der weitaus überwiegenden Mehrzahl Familienwohnungen. Der Typus der Wohngebäude ist entweder derjenige des Bürgerhauses oder derjenige des Ein- und Zweifamilienhauses. Der erstere Typus wird in Orten mit teuren, der letztere Typus in Orten mit billigen Boden- und Baupreisen gewählt. Von der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft wurden in 77 Stationen auch Ledigenheime geschaffen. Diese bestehen aus mit einfachen Möbeln ausgestatteten Räumen, die an unverheiratete Bedienstete als Wohn- und Schlafstätte gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernimmt die Eisenbahnverwaltung. Den Mietern wird auch zum Teil gegen mäßigen Preis völlige Beköstigung geboten. Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen sind 608 Einzelzimmer an ledige Bedienstete vermietet.

In Österreich ist schon vor 18 Jahren der allerdings nur schüchterne Versuch gemacht worden, das Arbeiterwohnungsproblem im gesetzlichen Wege zu regeln.

Am 9. Februar 1892 ist ein Gesetz, betreffend Begünstigung für Neubauten mit A. erschienen.

Nach diesem Gesetze sind jene Wohngebäude, die zu dem Zweck errichtet werden, um ausschließlich an Arbeiter vermietet zu werden und diesen gesunde und billige Wohnungen zu bieten, von der Hauszinssteuer und von der von steuerfreien Gebäuden zu entrichtenden 5%igen Steuer für die Dauer von 24 Jahren vom Zeitpunkte der Vollendung des Gebäudes gerechnet unter folgenden Bedingungen befreit:

1. wenn die Gebäude a) von Gemeinden, gemeinnützigen Vereinen und Anstalten für Arbeiter, b) von aus Arbeitern gebildeten Genossenschaften für ihre Mitglieder und c) von Arbeitgebern für ihre Arbeiter errichtet werden;

2. wenn der bewohnbare Raum einer einzelnen nur aus einem einzigen Gelasse bestehenden

mit einer Gesamtfläche von 1,098.367 m2 vorhanden. Auf eine Wohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 45 m2. Für diese Wohnungen wurde aus Staatsmitteln ein Anlagekapital von rund 129,600.000 K aufgewendet.

Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden bis Ende 1910 329 Gebäude mit 2978 Mietwohnungen im Gesamtflächenausmaße von 122.100 m2 geschaffen. Auf eine Mietwohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 41 m2. Das für diese Wohnungen zur Aufwendung gelangte Kapital beträgt 16,350.000 K.

Bei der Vereinbarung des Mietzinses für Mietwohnungen geht die österr. Staatseisenbahn Verwaltung im allgemeinen von dem Grundsatze aus, daß eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals erzielt werden solle, daß aber der Mietzins stets unter dem ortsüblichen Mietzinse für gleichwertige Wohnungen zu halten sei. Nur in jenen Fällen, in welchen sich eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals nicht erzielen läßt, wird von dem Grundsatze der 4%igen Verzinsung ausnahmsweise abgegangen und der Mietzins auf Grundlage einer 3%igen Verzinsung des Anlagekapitals festgesetzt. Der auf die 4%ige Verzinsung fehlende Betrag wird den Fonds aus Staatsmitteln ersetzt. Bei der Errichtung der Wohngebäude wird vor allem auf die richtige Auswahl des Baugrundes Gewicht gelegt. Im Interesse der ökonomischen Verwendung der verfügbaren Fondsmittel und um eine Bauweise und Ausstattung der Wohnungen zu ermöglichen, die nicht nur den Anforderungen der Gesundheit, sondern auch jenen der Behaglichkeit Rechnung trägt, wird für die tunlichst billige Erwerbung der Bauplätze Sorge getragen, hierbei wird aber darauf Bedacht genommen, daß die Bauplätze sowohl für den Verkehr zur Arbeitsstätte als auch für jenen zur Schule und zu den Lebensmitteleinkaufstellen günstig gelegen sind. Wo bahneigene, jedoch für Betriebszwecke entbehrliche Grundflächen vorhanden sind, werden diese Grundflächen von der Staatseisenbahnverwaltung den bauführenden Fonds zu mäßigen Verkaufspreisen überlassen. Sind solche bahneigene Gründe nicht verfügbar, so versucht die Staatseisenbahnverwaltung zunächst in den Gemeinden, in deren Gebieten Fondsgebäude errichtet werden sollen, die unentgeltliche oder doch zum mindesten billige Überlassung von Gemeindegründen zu erlangen. Die Gemeindeverwaltungen zeigen sich in den meisten Fällen entgegenkommend, in der Erkenntnis, daß auch ihre Interessen durch die Wohnungsfürsorgetätigkeit der Staatseisenbahnverwaltung eine wesentliche Förderung erfahren.

Gegenwärtig sind bei den österr. Staatsbahnen 27.428 Dienst- und Mietwohnungen vorhanden.

Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden auch an Baugenossenschaften Baudarlehen im Gesamtbetrage von 2,040.000 K gegen 4% Verzinsung neben 1% Tilgung, unter Zuwachs der ersparten Zinsen, bis zur mündelsicheren Grenze gewährt.

Die von den Eisenbahnverwaltungen errichteten Wohnungen sind in der weitaus überwiegenden Mehrzahl Familienwohnungen. Der Typus der Wohngebäude ist entweder derjenige des Bürgerhauses oder derjenige des Ein- und Zweifamilienhauses. Der erstere Typus wird in Orten mit teuren, der letztere Typus in Orten mit billigen Boden- und Baupreisen gewählt. Von der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft wurden in 77 Stationen auch Ledigenheime geschaffen. Diese bestehen aus mit einfachen Möbeln ausgestatteten Räumen, die an unverheiratete Bedienstete als Wohn- und Schlafstätte gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernimmt die Eisenbahnverwaltung. Den Mietern wird auch zum Teil gegen mäßigen Preis völlige Beköstigung geboten. Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen sind 608 Einzelzimmer an ledige Bedienstete vermietet.

In Österreich ist schon vor 18 Jahren der allerdings nur schüchterne Versuch gemacht worden, das Arbeiterwohnungsproblem im gesetzlichen Wege zu regeln.

Am 9. Februar 1892 ist ein Gesetz, betreffend Begünstigung für Neubauten mit A. erschienen.

Nach diesem Gesetze sind jene Wohngebäude, die zu dem Zweck errichtet werden, um ausschließlich an Arbeiter vermietet zu werden und diesen gesunde und billige Wohnungen zu bieten, von der Hauszinssteuer und von der von steuerfreien Gebäuden zu entrichtenden 5%igen Steuer für die Dauer von 24 Jahren vom Zeitpunkte der Vollendung des Gebäudes gerechnet unter folgenden Bedingungen befreit:

1. wenn die Gebäude a) von Gemeinden, gemeinnützigen Vereinen und Anstalten für Arbeiter, b) von aus Arbeitern gebildeten Genossenschaften für ihre Mitglieder und c) von Arbeitgebern für ihre Arbeiter errichtet werden;

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[220/0229] mit einer Gesamtfläche von 1,098.367 m2 vorhanden. Auf eine Wohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 45 m2. Für diese Wohnungen wurde aus Staatsmitteln ein Anlagekapital von rund 129,600.000 K aufgewendet. Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden bis Ende 1910 329 Gebäude mit 2978 Mietwohnungen im Gesamtflächenausmaße von 122.100 m2 geschaffen. Auf eine Mietwohnung entfällt daher im Durchschnitte ein Flächenausmaß von 41 m2. Das für diese Wohnungen zur Aufwendung gelangte Kapital beträgt 16,350.000 K. Bei der Vereinbarung des Mietzinses für Mietwohnungen geht die österr. Staatseisenbahn Verwaltung im allgemeinen von dem Grundsatze aus, daß eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals erzielt werden solle, daß aber der Mietzins stets unter dem ortsüblichen Mietzinse für gleichwertige Wohnungen zu halten sei. Nur in jenen Fällen, in welchen sich eine 4%ige Verzinsung des Anlagekapitals nicht erzielen läßt, wird von dem Grundsatze der 4%igen Verzinsung ausnahmsweise abgegangen und der Mietzins auf Grundlage einer 3%igen Verzinsung des Anlagekapitals festgesetzt. Der auf die 4%ige Verzinsung fehlende Betrag wird den Fonds aus Staatsmitteln ersetzt. Bei der Errichtung der Wohngebäude wird vor allem auf die richtige Auswahl des Baugrundes Gewicht gelegt. Im Interesse der ökonomischen Verwendung der verfügbaren Fondsmittel und um eine Bauweise und Ausstattung der Wohnungen zu ermöglichen, die nicht nur den Anforderungen der Gesundheit, sondern auch jenen der Behaglichkeit Rechnung trägt, wird für die tunlichst billige Erwerbung der Bauplätze Sorge getragen, hierbei wird aber darauf Bedacht genommen, daß die Bauplätze sowohl für den Verkehr zur Arbeitsstätte als auch für jenen zur Schule und zu den Lebensmitteleinkaufstellen günstig gelegen sind. Wo bahneigene, jedoch für Betriebszwecke entbehrliche Grundflächen vorhanden sind, werden diese Grundflächen von der Staatseisenbahnverwaltung den bauführenden Fonds zu mäßigen Verkaufspreisen überlassen. Sind solche bahneigene Gründe nicht verfügbar, so versucht die Staatseisenbahnverwaltung zunächst in den Gemeinden, in deren Gebieten Fondsgebäude errichtet werden sollen, die unentgeltliche oder doch zum mindesten billige Überlassung von Gemeindegründen zu erlangen. Die Gemeindeverwaltungen zeigen sich in den meisten Fällen entgegenkommend, in der Erkenntnis, daß auch ihre Interessen durch die Wohnungsfürsorgetätigkeit der Staatseisenbahnverwaltung eine wesentliche Förderung erfahren. Gegenwärtig sind bei den österr. Staatsbahnen 27.428 Dienst- und Mietwohnungen vorhanden. Aus den Mitteln der bei den österr. Staatsbahnen bestehenden Invaliden- und Altersversorgungsfonds wurden auch an Baugenossenschaften Baudarlehen im Gesamtbetrage von 2,040.000 K gegen 4% Verzinsung neben 1% Tilgung, unter Zuwachs der ersparten Zinsen, bis zur mündelsicheren Grenze gewährt. Die von den Eisenbahnverwaltungen errichteten Wohnungen sind in der weitaus überwiegenden Mehrzahl Familienwohnungen. Der Typus der Wohngebäude ist entweder derjenige des Bürgerhauses oder derjenige des Ein- und Zweifamilienhauses. Der erstere Typus wird in Orten mit teuren, der letztere Typus in Orten mit billigen Boden- und Baupreisen gewählt. Von der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft wurden in 77 Stationen auch Ledigenheime geschaffen. Diese bestehen aus mit einfachen Möbeln ausgestatteten Räumen, die an unverheiratete Bedienstete als Wohn- und Schlafstätte gegen angemessene Miete zur Verfügung gestellt werden. Reinigung, Beleuchtung und Heizung übernimmt die Eisenbahnverwaltung. Den Mietern wird auch zum Teil gegen mäßigen Preis völlige Beköstigung geboten. Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen sind 608 Einzelzimmer an ledige Bedienstete vermietet. In Österreich ist schon vor 18 Jahren der allerdings nur schüchterne Versuch gemacht worden, das Arbeiterwohnungsproblem im gesetzlichen Wege zu regeln. Am 9. Februar 1892 ist ein Gesetz, betreffend Begünstigung für Neubauten mit A. erschienen. Nach diesem Gesetze sind jene Wohngebäude, die zu dem Zweck errichtet werden, um ausschließlich an Arbeiter vermietet zu werden und diesen gesunde und billige Wohnungen zu bieten, von der Hauszinssteuer und von der von steuerfreien Gebäuden zu entrichtenden 5%igen Steuer für die Dauer von 24 Jahren vom Zeitpunkte der Vollendung des Gebäudes gerechnet unter folgenden Bedingungen befreit: 1. wenn die Gebäude a) von Gemeinden, gemeinnützigen Vereinen und Anstalten für Arbeiter, b) von aus Arbeitern gebildeten Genossenschaften für ihre Mitglieder und c) von Arbeitgebern für ihre Arbeiter errichtet werden; 2. wenn der bewohnbare Raum einer einzelnen nur aus einem einzigen Gelasse bestehenden

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Zitationshilfe: Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912, S. 220. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roell_eisenbahnwesen01_1912/229>, abgerufen am 18.07.2024.