Röll, [Victor] von (Hrsg.): Enzyklopädie des Eisenbahnwesens. 2. Aufl. Bd. 1. Berlin, Wien, 1912.eine Steigerung der Wohnungsnot. Hierunter hatte insbesondere die Arbeiterklasse, die in den Städten 60% der Mieter bildet, zu leiden. Es entstand ein so großes Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen, daß die Arbeiter gezwungen waren, das Wohnungsbedürfnis möglichst einzuschränken. Wohnungen, die dem Arbeiter und seiner Familie selbst kaum genügend Raum boten, wurden zum Zweck der Erleichterung der Mietzinslast noch mit Aftermietern und Bettgehern besetzt. Hierdurch wurde nicht nur die Lebensfreude, das häusliche Behagen und die Erziehung der Kinder in empfindlicher Weise beeinträchtigt, sondern auch die Gesundheit, die Sittlichkeit und die Erhaltung der Arbeitskraft schwer bedroht. Soweit die Eisenbahnbediensteten in Betracht kommen, versuchten die Eisenbahnverwaltungen dem geschilderten Notstande durch wiederholte beträchtliche Erhöhungen des Lohnes (Gehaltes) und des Quartiergeldes zu steuern. Allein diese Besoldungserhöhungen waren nicht im stände, der Wohnungskalamität auch nur einigermaßen abzuhelfen; im Gegenteil, sie verschärften sie noch, denn auf jede Besoldungserhöhung folgte unmittelbar eine so große Steigerung der Mietzinse, daß dadurch nicht nur die ganze Besoldungserhöhung aufgezehrt, sondern auch noch das ursprüngliche Diensteinkommen in weiterem Maße belastet wurde. Die Eisenbahnverwaltungen sahen sich daher vor die Aufgabe gestellt, die Wohnungsfrage für ihr Personal auf einem anderen Wege zu lösen. Sie begannen Wohnungen weit über das dienstliche Bedürfnis hinaus zu errichten, und gegenwärtig steht die Wohnungsfrage im Vordergrunde ihrer Fürsorgetätigkeit. In dieser Beziehung verdienen die Leistungen der Staatseisenbahnverwaltungen im Deutschen Reiche und in Österreich besonders erwähnt zu werden. Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft hat aus den Mitteln des Etats bis Ende 1909 52.456 staatseigene Dienst- und Mietwohnungen bereitgestellt. Aus Staatsmitteln wurden auch Darlehen an Baugenossenschaften gewährt. Auf den belehnten Grundstücken wurden bis zum Schlüsse des Jahres 1909 11.246 Mietwohnungen hergestellt. Nach den neueren Bedingungen vom Jahre 1902 werden solche Darlehen nur an zweiter Stelle bewilligt, während bis zur Grenze der Mündelsicherheit die Gelder anderweitig zu beschaffen sind. Aus den Mitteln der Pensionskassa für die Arbeiter der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft sind an Baugenossenschaften zum Bau von Kleinwohnungen, die ausschließlich oder überwiegend an Pensionskassenmitglieder vermietet werden, Hypothekardarlehen gewährt worden - gegen 3 bis 31/2%ige Verzinsung neben mindestens 1/2%iger Tilgung - zum Teil über die Grenze der Mündelsicherheit hinaus bis zu 80%, ausnahmsweise bis zu 90% des Bauwertes oder bis zu 75% des Bau- und Bodenwertes. Seit dem Jahre 1892 bis zum Schlüsse des Jahres 1909 sind an 67 Baugenossenschaften insgesamt 18,900.000 M. Baudarlehen bewilligt worden. Mit Hilfe dieser Darlehen wurden 2397 Wohnungen hergestellt. Schließlich wurden aus Staatsmitteln auch an einzelne Eisenbahnbedienstete Baudarlehen zur Herstellung eigener Wohnhäuser (Ein- und Zweifamilienhäuser) gewährt. Der Höchstbetrag des einzelnen Darlehens ist auf 3/4 der Baukosten, höchstens aber auf 6000 M. für ein Zweifamilienhaus festgesetzt. Der Schuldner hat mindestens 6% des empfangenen Darlehens jährlich zu entrichten, u. zw. 31/2% zur Verzinsung und 21/2% unter Zuwachs der ersparten Zinsen zur Tilgung des Darlehens, für das eine Hypothek an erster Stelle im Grundbuche einzutragen ist. Bis Ende 1909 sind 85 Ein- und 194 Zweifamilienhäuser fertig gestellt und bezogen worden. An 279 niedere Eisenbahnbedienstete sind Staatsdarlehen von insgesamt 11,800.000 M. zugesagt. Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen waren bis Ende 1909 11.085 bahneigene Dienst- und Mietwohnungen und 2078 genossenschaftliche Wohnungen vorhanden. Bei den königl. sächsischen Staatseisenbahnen standen bis Ende 1909 5319 bahneigene Wohnungen zur Verfügung, von denen 2987 als Dienst- und 2332 als Mietwohnungen überwiesen wurden. Das Mieterträgnis beträgt ohne Rücksicht auf die Gebäudeerhaltungskosten rund 3·7% des Anlagekapitales. Aus den Mitteln der Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen wurden bis Ende 1909 mit einem Gesamtaufwande von 666.530 M. 128 Wohnungen errichtet. Durch das Mieterträgnis wurde eine Verzinsung der Anlagekosten zu 31/2 bis zu 33/4% erzielt. Außerdem gewährt die Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen allmählich tilgbare Hypotheken bis zu 2/3 des Grundstückwertes an solche gemeinnützige Baugenossenschaften, die billige und gesunde Wohnungen kleinen Umfanges beschaffen und diese vorzugsweise an Mitglieder oder Rentenempfänger der Arbeiterpensionskasse vermieten. Bei der österr. Staatseisenbahnverwaltung waren zu Ende des Jahres 1910 24.450 Dienstwohnungen eine Steigerung der Wohnungsnot. Hierunter hatte insbesondere die Arbeiterklasse, die in den Städten 60% der Mieter bildet, zu leiden. Es entstand ein so großes Mißverhältnis zwischen Miete und Einkommen, daß die Arbeiter gezwungen waren, das Wohnungsbedürfnis möglichst einzuschränken. 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Allein diese Besoldungserhöhungen waren nicht im stände, der Wohnungskalamität auch nur einigermaßen abzuhelfen; im Gegenteil, sie verschärften sie noch, denn auf jede Besoldungserhöhung folgte unmittelbar eine so große Steigerung der Mietzinse, daß dadurch nicht nur die ganze Besoldungserhöhung aufgezehrt, sondern auch noch das ursprüngliche Diensteinkommen in weiterem Maße belastet wurde. Die Eisenbahnverwaltungen sahen sich daher vor die Aufgabe gestellt, die Wohnungsfrage für ihr Personal auf einem anderen Wege zu lösen. Sie begannen Wohnungen weit über das dienstliche Bedürfnis hinaus zu errichten, und gegenwärtig steht die Wohnungsfrage im Vordergrunde ihrer Fürsorgetätigkeit. In dieser Beziehung verdienen die Leistungen der Staatseisenbahnverwaltungen im Deutschen Reiche und in Österreich besonders erwähnt zu werden. Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft hat aus den Mitteln des Etats bis Ende 1909 52.456 staatseigene Dienst- und Mietwohnungen bereitgestellt. Aus Staatsmitteln wurden auch Darlehen an Baugenossenschaften gewährt. Auf den belehnten Grundstücken wurden bis zum Schlüsse des Jahres 1909 11.246 Mietwohnungen hergestellt. Nach den neueren Bedingungen vom Jahre 1902 werden solche Darlehen nur an zweiter Stelle bewilligt, während bis zur Grenze der Mündelsicherheit die Gelder anderweitig zu beschaffen sind. Aus den Mitteln der Pensionskassa für die Arbeiter der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft sind an Baugenossenschaften zum Bau von Kleinwohnungen, die ausschließlich oder überwiegend an Pensionskassenmitglieder vermietet werden, Hypothekardarlehen gewährt worden – gegen 3 bis 31/2%ige Verzinsung neben mindestens 1/2%iger Tilgung – zum Teil über die Grenze der Mündelsicherheit hinaus bis zu 80%, ausnahmsweise bis zu 90% des Bauwertes oder bis zu 75% des Bau- und Bodenwertes. Seit dem Jahre 1892 bis zum Schlüsse des Jahres 1909 sind an 67 Baugenossenschaften insgesamt 18,900.000 M. Baudarlehen bewilligt worden. Mit Hilfe dieser Darlehen wurden 2397 Wohnungen hergestellt. Schließlich wurden aus Staatsmitteln auch an einzelne Eisenbahnbedienstete Baudarlehen zur Herstellung eigener Wohnhäuser (Ein- und Zweifamilienhäuser) gewährt. Der Höchstbetrag des einzelnen Darlehens ist auf 3/4 der Baukosten, höchstens aber auf 6000 M. für ein Zweifamilienhaus festgesetzt. Der Schuldner hat mindestens 6% des empfangenen Darlehens jährlich zu entrichten, u. zw. 31/2% zur Verzinsung und 21/2% unter Zuwachs der ersparten Zinsen zur Tilgung des Darlehens, für das eine Hypothek an erster Stelle im Grundbuche einzutragen ist. Bis Ende 1909 sind 85 Ein- und 194 Zweifamilienhäuser fertig gestellt und bezogen worden. An 279 niedere Eisenbahnbedienstete sind Staatsdarlehen von insgesamt 11,800.000 M. zugesagt. Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen waren bis Ende 1909 11.085 bahneigene Dienst- und Mietwohnungen und 2078 genossenschaftliche Wohnungen vorhanden. Bei den königl. sächsischen Staatseisenbahnen standen bis Ende 1909 5319 bahneigene Wohnungen zur Verfügung, von denen 2987 als Dienst- und 2332 als Mietwohnungen überwiesen wurden. Das Mieterträgnis beträgt ohne Rücksicht auf die Gebäudeerhaltungskosten rund 3·7% des Anlagekapitales. Aus den Mitteln der Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen wurden bis Ende 1909 mit einem Gesamtaufwande von 666.530 M. 128 Wohnungen errichtet. Durch das Mieterträgnis wurde eine Verzinsung der Anlagekosten zu 31/2 bis zu 33/4% erzielt. Außerdem gewährt die Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen allmählich tilgbare Hypotheken bis zu 2/3 des Grundstückwertes an solche gemeinnützige Baugenossenschaften, die billige und gesunde Wohnungen kleinen Umfanges beschaffen und diese vorzugsweise an Mitglieder oder Rentenempfänger der Arbeiterpensionskasse vermieten. Bei der österr. 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Soweit die Eisenbahnbediensteten in Betracht kommen, versuchten die Eisenbahnverwaltungen dem geschilderten Notstande durch wiederholte beträchtliche Erhöhungen des Lohnes (Gehaltes) und des Quartiergeldes zu steuern. Allein diese Besoldungserhöhungen waren nicht im stände, der Wohnungskalamität auch nur einigermaßen abzuhelfen; im Gegenteil, sie verschärften sie noch, denn auf jede Besoldungserhöhung folgte unmittelbar eine so große Steigerung der Mietzinse, daß dadurch nicht nur die ganze Besoldungserhöhung aufgezehrt, sondern auch noch das ursprüngliche Diensteinkommen in weiterem Maße belastet wurde. Die Eisenbahnverwaltungen sahen sich daher vor die Aufgabe gestellt, die Wohnungsfrage für ihr Personal auf einem anderen Wege zu lösen. Sie begannen Wohnungen weit über das dienstliche Bedürfnis hinaus zu errichten, und gegenwärtig steht die Wohnungsfrage im Vordergrunde ihrer Fürsorgetätigkeit. In dieser Beziehung verdienen die Leistungen der Staatseisenbahnverwaltungen im Deutschen Reiche und in Österreich besonders erwähnt zu werden.
Die preußisch-hessische Eisenbahngemeinschaft hat aus den Mitteln des Etats bis Ende 1909 52.456 staatseigene Dienst- und Mietwohnungen bereitgestellt.
Aus Staatsmitteln wurden auch Darlehen an Baugenossenschaften gewährt. Auf den belehnten Grundstücken wurden bis zum Schlüsse des Jahres 1909 11.246 Mietwohnungen hergestellt. Nach den neueren Bedingungen vom Jahre 1902 werden solche Darlehen nur an zweiter Stelle bewilligt, während bis zur Grenze der Mündelsicherheit die Gelder anderweitig zu beschaffen sind.
Aus den Mitteln der Pensionskassa für die Arbeiter der preußisch-hessischen Eisenbahngemeinschaft sind an Baugenossenschaften zum Bau von Kleinwohnungen, die ausschließlich oder überwiegend an Pensionskassenmitglieder vermietet werden, Hypothekardarlehen gewährt worden – gegen 3 bis 31/2%ige Verzinsung neben mindestens 1/2%iger Tilgung – zum Teil über die Grenze der Mündelsicherheit hinaus bis zu 80%, ausnahmsweise bis zu 90% des Bauwertes oder bis zu 75% des Bau- und Bodenwertes.
Seit dem Jahre 1892 bis zum Schlüsse des Jahres 1909 sind an 67 Baugenossenschaften insgesamt 18,900.000 M. Baudarlehen bewilligt worden. Mit Hilfe dieser Darlehen wurden 2397 Wohnungen hergestellt.
Schließlich wurden aus Staatsmitteln auch an einzelne Eisenbahnbedienstete Baudarlehen zur Herstellung eigener Wohnhäuser (Ein- und Zweifamilienhäuser) gewährt. Der Höchstbetrag des einzelnen Darlehens ist auf 3/4 der Baukosten, höchstens aber auf 6000 M. für ein Zweifamilienhaus festgesetzt. Der Schuldner hat mindestens 6% des empfangenen Darlehens jährlich zu entrichten, u. zw. 31/2% zur Verzinsung und 21/2% unter Zuwachs der ersparten Zinsen zur Tilgung des Darlehens, für das eine Hypothek an erster Stelle im Grundbuche einzutragen ist.
Bis Ende 1909 sind 85 Ein- und 194 Zweifamilienhäuser fertig gestellt und bezogen worden. An 279 niedere Eisenbahnbedienstete sind Staatsdarlehen von insgesamt 11,800.000 M. zugesagt.
Bei den königl. bayerischen Staatseisenbahnen waren bis Ende 1909 11.085 bahneigene Dienst- und Mietwohnungen und 2078 genossenschaftliche Wohnungen vorhanden.
Bei den königl. sächsischen Staatseisenbahnen standen bis Ende 1909 5319 bahneigene Wohnungen zur Verfügung, von denen 2987 als Dienst- und 2332 als Mietwohnungen überwiesen wurden. Das Mieterträgnis beträgt ohne Rücksicht auf die Gebäudeerhaltungskosten rund 3·7% des Anlagekapitales. Aus den Mitteln der Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen wurden bis Ende 1909 mit einem Gesamtaufwande von 666.530 M. 128 Wohnungen errichtet. Durch das Mieterträgnis wurde eine Verzinsung der Anlagekosten zu 31/2 bis zu 33/4% erzielt.
Außerdem gewährt die Arbeiterpensionskasse der sächsischen Staatseisenbahnen allmählich tilgbare Hypotheken bis zu 2/3 des Grundstückwertes an solche gemeinnützige Baugenossenschaften, die billige und gesunde Wohnungen kleinen Umfanges beschaffen und diese vorzugsweise an Mitglieder oder Rentenempfänger der Arbeiterpensionskasse vermieten.
Bei der österr. Staatseisenbahnverwaltung waren zu Ende des Jahres 1910 24.450 Dienstwohnungen
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