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Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661.

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hierinnen der Sohn und die Tochter/ als sein Eheweib/ entschuldiget/ weil sie dessen unwissend/ und hat die Ehe auch nicht mocht zerrissen werden. Diß ist zu unser Zeit geschehen (sagt der Herr Lutherus) und hat es die Mutter an ihrem letzten Ende in der Beichte offenbahret. Ex Colloq. D. Mart. Lutheri.

XLI.

Schreckliche Straf des Geitzes und der Unbarmhertzigkeit.

ES hat sich in der Marck zugetragen/ daß ein armer Bauer zu seiner Edel-Frauen im Dorffe kommen/ und seine grosse Noht angezeiget/ wie er nehmlcih ein kranckes Weib und viel kleine Kinder hätte/ die hätten nichts zu essen / derowegen hefftig gebeten/ sie wolte ihm einen Scheffel Korn vorstrecken/ hat aber solches nicht erhalten können: Endlich ist sie erbötig gewesen/ ihm einen Scheffel zu lassen/ so fern er es baar bezahlen würde.

Der arme Mann bemühete sich sehr/ ob er solch Geld könte zu wegen bringen: Und wie er mit grosser Mühe Geld aufgeborget/ fehlete ihm noch ein Groschen.

hierinnen der Sohn und die Tochter/ als sein Eheweib/ entschuldiget/ weil sie dessen unwissend/ und hat die Ehe auch nicht mocht zerrissen werden. Diß ist zu unser Zeit geschehen (sagt der Herr Lutherus) und hat es die Mutter an ihrem letzten Ende in der Beichte offenbahret. Ex Colloq. D. Mart. Lutheri.

XLI.

Schreckliche Straf des Geitzes und der Unbarmhertzigkeit.

ES hat sich in der Marck zugetragen/ daß ein armer Bauer zu seiner Edel-Frauen im Dorffe kommen/ und seine grosse Noht angezeiget/ wie er nehmlcih ein kranckes Weib und viel kleine Kinder hätte/ die hätten nichts zu essen / derowegen hefftig gebeten/ sie wolte ihm einen Scheffel Korn vorstrecken/ hat aber solches nicht erhalten können: Endlich ist sie erbötig gewesen/ ihm einen Scheffel zu lassen/ so fern er es baar bezahlen würde.

Der arme Mann bemühete sich sehr/ ob er solch Geld könte zu wegen bringen: Und wie er mit grosser Mühe Geld aufgeborget/ fehlete ihm noch ein Groschen.

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[657/0681] hierinnen der Sohn und die Tochter/ als sein Eheweib/ entschuldiget/ weil sie dessen unwissend/ und hat die Ehe auch nicht mocht zerrissen werden. Diß ist zu unser Zeit geschehen (sagt der Herr Lutherus) und hat es die Mutter an ihrem letzten Ende in der Beichte offenbahret. Ex Colloq. D. Mart. Lutheri. XLI. Schreckliche Straf des Geitzes und der Unbarmhertzigkeit. ES hat sich in der Marck zugetragen/ daß ein armer Bauer zu seiner Edel-Frauen im Dorffe kommen/ und seine grosse Noht angezeiget/ wie er nehmlcih ein kranckes Weib und viel kleine Kinder hätte/ die hätten nichts zu essen / derowegen hefftig gebeten/ sie wolte ihm einen Scheffel Korn vorstrecken/ hat aber solches nicht erhalten können: Endlich ist sie erbötig gewesen/ ihm einen Scheffel zu lassen/ so fern er es baar bezahlen würde. Der arme Mann bemühete sich sehr/ ob er solch Geld könte zu wegen bringen: Und wie er mit grosser Mühe Geld aufgeborget/ fehlete ihm noch ein Groschen.

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Zitationshilfe: Richter, Christoph Philipp: Spectaculum Historicum. Historisches Schauspiel. Jena, 1661, S. 657. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/richter_spectaculum_1661/681>, abgerufen am 25.11.2024.