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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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Seel-Messen der Reichen als der Armen. Im übrigen können ja die Papisten selbsten zu dieser ihrer Mißgebuhrt keinen Vatter finden / und dem Rahmen der Messe keinen eigentlichen Ursprung aussinnen; inmassen zwar der mehreste Theil dessen Ursprung von dem Lateinischen Wörtlein mittere hinweg-senden herleitet: aberwegen der Weise und Ursach dieser Benennung/ können sie sich nicht allerdings vereinigen/ dann einige/ so dem Hugo a S. Victore l. 2. de Sacram. beypflichten/ dafür halten/ es werde dieses heiliges Wesen die Meß oder eine Sendung genennet/ dieweilen darinn das Opffer und Gebeth zu GOtt gesendet werde. Andere/ welche beystimmen Lombardo l. 4. distinct. und Bonaventurae, halten dafür/ es werde diß Geheimnüß mit dem Nahmen der Meß bezeichnet/ dieweilen bey währendem Meß-Amt ein Engel von GOtt gesandt werde/ welcher dem Meß-Opffer beywohne/ und selbiges zu GOtt überbringe. Andere/ welche dem Volusio Catechism. biblic. p. 3. Beyfall geben/ vermeynen / es führe die Meß diesen Nahmen daher/ dieweilen Christi Leib und Bluht / Geheimnüß-weise/ durch die Göttliche Wandlung gleichsam vom Himmel herab auf den Altar gesandt werde; Bellarminus aber mit seinem Gefolg am aller glaubwürdigsten hält dafür / daß die Meß ihren Nahmen Führe a missione oder dimissione populi, von der Hinweg-Sendung oder Hinweg-Lassung des Volcks: also daß Missa so viel heisse als Missio oder Dimissio eine Hinweglassung oder Beurlaubung. Diesem nach ist dann zu wissen/ daß bey den alten ist gebräuchlich gewesen eine zweyfache Meß oder Hinweglassung/ als erstlich: die Hinweglassung oder Beurlaubung der im Christenthum anwachsenden Catechismus-Schülern / welchen/ weilen sie noch nicht getaufft waren/ nicht erlaubt ware der Bedienung der Hl. Sacramenten/ und Göttlichen Geheimnüssen beyzuwohnen; dessenthalben selbige also bald nach gehaltener Predigt wurden hinweg gelassen/ und zu ihnen gesagt: ite missa est gehet hin/ ihr seyd nun entlassen. Die zweyte Meß aber oder Erlassung ware der Gläubigen / welche der gantzen Handlung der Göttlichen Geheimnissen musten beywohnen/ nach deren Vollziehung ebenfals zu ihnen von dem Diener oder Diacken gesagt wurde/ ite missa est, gehet hin ihr seyd entlassen: von welcher Entlassung Meldung thut Augustiuus Serm. 237. de temp. Ambrosius l. 2. Epist. 14. ad Marcell. Sororem. Nachgehends seynd mit dem Nahmen der Meß die Gebehter so vor und nach Entlassung der Catechisinus-Schüler verrichtet wurden / bedeutet/ biß daß nachmahls die gantze Handlung des Hl. Abendmahls/ ja der gantze öffentliche Gottesdienst [welcher von den Griechen genennet wird liturgia) den Nahmen der Meß hat überkommen/ nach Zeugnüß Augustini Serm. 91. de temp. Endlichaber haben auch die Papisten den Nahmen der Meß zugewendet ihrem Gauckel-Spiel/ und wollen dadurch bedeuten ein eigentliches Versöhn-Opffer des Leibs und Bluhts Christi unter den Gestalten Brodts und Weins für die Lebendigen und die Todten/ und machen sie von der Meß nur einen Miß-Verstand/ daran von den alten wahren Christen keiner jemahls das geringste weder hat gedacht/ noch gehöret.

II. Wir seynd von Natur alle miteinander gar schwach-gläubig/ ist derowegen vonnöhten / daß wir ein solch sichtbarlich Meß-Opffer haben/ damit unser Glaube gestärcket und erhalten werde.

Antwort. Es muß bewiesen werden/ daß GOtt/ welcher es allein thun kan/ solche Stärckung durch das Meß-Opffer bestimmet und verordnet habe; Hingegen sagen wir/ daß solche eusserliche Beforderung und Stärckung unsers Glaubens GOtt uns gegeben und bestimmet habe in dem H. Sacrament des Abendmahls /

Seel-Messen der Reichen als der Armen. Im übrigen können ja die Papisten selbsten zu dieser ihrer Mißgebuhrt keinen Vatter finden / und dem Rahmen der Messe keinen eigentlichen Ursprung aussinnen; inmassen zwar der mehreste Theil dessen Ursprung von dem Lateinischen Wörtlein mittere hinweg-senden herleitet: aberwegen der Weise und Ursach dieser Benennung/ können sie sich nicht allerdings vereinigen/ dann einige/ so dem Hugo â S. Victore l. 2. de Sacram. beypflichten/ dafür halten/ es werde dieses heiliges Wesen die Meß oder eine Sendung genennet/ dieweilen darinn das Opffer und Gebeth zu GOtt gesendet werde. Andere/ welche beystimmen Lombardo l. 4. distinct. und Bonaventurae, halten dafür/ es werde diß Geheimnüß mit dem Nahmen der Meß bezeichnet/ dieweilen bey währendem Meß-Amt ein Engel von GOtt gesandt werde/ welcher dem Meß-Opffer beywohne/ und selbiges zu GOtt überbringe. Andere/ welche dem Volusio Catechism. biblic. p. 3. Beyfall geben/ vermeynen / es führe die Meß diesen Nahmen daher/ dieweilen Christi Leib und Bluht / Geheimnüß-weise/ durch die Göttliche Wandlung gleichsam vom Himmel herab auf den Altar gesandt werde; Bellarminus aber mit seinem Gefolg am aller glaubwürdigsten hält dafür / daß die Meß ihren Nahmen Führe â missione oder dimissione populi, von der Hinweg-Sendung oder Hinweg-Lassung des Volcks: also daß Missa so viel heisse als Missio oder Dimissio eine Hinweglassung oder Beurlaubung. Diesem nach ist dann zu wissen/ daß bey den alten ist gebräuchlich gewesen eine zweyfache Meß oder Hinweglassung/ als erstlich: die Hinweglassung oder Beurlaubung der im Christenthum anwachsenden Catechismus-Schülern / welchen/ weilen sie noch nicht getaufft waren/ nicht erlaubt ware der Bedienung der Hl. Sacramenten/ und Göttlichen Geheimnüssen beyzuwohnen; dessenthalben selbige also bald nach gehaltener Predigt wurden hinweg gelassen/ und zu ihnen gesagt: ite missa est gehet hin/ ihr seyd nun entlassen. Die zweyte Meß aber oder Erlassung ware der Gläubigen / welche der gantzen Handlung der Göttlichen Geheimnissen musten beywohnen/ nach deren Vollziehung ebenfals zu ihnen von dem Diener oder Diacken gesagt wurde/ ite missa est, gehet hin ihr seyd entlassen: von welcher Entlassung Meldung thut Augustiuus Serm. 237. de temp. Ambrosius l. 2. Epist. 14. ad Marcell. Sororem. Nachgehends seynd mit dem Nahmen der Meß die Gebehter so vor und nach Entlassung der Catechisinus-Schüler verrichtet wurden / bedeutet/ biß daß nachmahls die gantze Handlung des Hl. Abendmahls/ ja der gantze öffentliche Gottesdienst [welcher von den Griechen genennet wird liturgia) den Nahmen der Meß hat überkommen/ nach Zeugnüß Augustini Serm. 91. de temp. Endlichaber haben auch die Papisten den Nahmen der Meß zugewendet ihrem Gauckel-Spiel/ und wollen dadurch bedeuten ein eigentliches Versöhn-Opffer des Leibs und Bluhts Christi unter den Gestalten Brodts und Weins für die Lebendigen und die Todten/ und machen sie von der Meß nur einen Miß-Verstand/ daran von den alten wahren Christen keiner jemahls das geringste weder hat gedacht/ noch gehöret.

II. Wir seynd von Natur alle miteinander gar schwach-gläubig/ ist derowegen vonnöhten / daß wir ein solch sichtbarlich Meß-Opffer haben/ damit unser Glaube gestärcket und erhalten werde.

Antwort. Es muß bewiesen werden/ daß GOtt/ welcher es allein thun kan/ solche Stärckung durch das Meß-Opffer bestimmet und verordnet habe; Hingegen sagen wir/ daß solche eusserliche Beforderung und Stärckung unsers Glaubens GOtt uns gegeben und bestimmet habe in dem H. Sacrament des Abendmahls /

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Seel-Messen der Reichen als der Armen.            Im übrigen können ja die Papisten selbsten zu dieser ihrer Mißgebuhrt keinen Vatter finden           / und dem Rahmen der Messe keinen eigentlichen Ursprung aussinnen; inmassen zwar der            mehreste Theil dessen Ursprung von dem Lateinischen Wörtlein mittere hinweg-senden            herleitet: aberwegen der Weise und Ursach dieser Benennung/ können sie sich nicht            allerdings vereinigen/ dann einige/ so dem Hugo â S. Victore l. 2. de Sacram.            beypflichten/ dafür halten/ es werde dieses heiliges Wesen die Meß oder eine Sendung            genennet/ dieweilen darinn das Opffer und Gebeth zu GOtt gesendet werde. Andere/ welche            beystimmen Lombardo l. 4. distinct. und Bonaventurae, halten dafür/ es werde diß            Geheimnüß mit dem Nahmen der Meß bezeichnet/ dieweilen bey währendem Meß-Amt ein Engel            von GOtt gesandt werde/ welcher dem Meß-Opffer beywohne/ und selbiges zu GOtt            überbringe. Andere/ welche dem Volusio Catechism. biblic. p. 3. Beyfall geben/ vermeynen           / es führe die Meß diesen Nahmen daher/ dieweilen Christi Leib und Bluht /            Geheimnüß-weise/ durch die Göttliche Wandlung gleichsam vom Himmel herab auf den Altar            gesandt werde; Bellarminus aber mit seinem Gefolg am aller glaubwürdigsten hält dafür /            daß die Meß ihren Nahmen Führe â missione oder dimissione populi, von der Hinweg-Sendung            oder Hinweg-Lassung des Volcks: also daß Missa so viel heisse als Missio oder Dimissio            eine Hinweglassung oder Beurlaubung. Diesem nach ist dann zu wissen/ daß bey den alten            ist gebräuchlich gewesen eine zweyfache Meß oder Hinweglassung/ als erstlich: die            Hinweglassung oder Beurlaubung der im Christenthum anwachsenden Catechismus-Schülern /            welchen/ weilen sie noch nicht getaufft waren/ nicht erlaubt ware der Bedienung der Hl.            Sacramenten/ und Göttlichen Geheimnüssen beyzuwohnen; dessenthalben selbige also bald            nach gehaltener Predigt wurden hinweg gelassen/ und zu ihnen gesagt: ite missa est gehet            hin/ ihr seyd nun entlassen. Die zweyte Meß aber oder Erlassung ware der Gläubigen /            welche der gantzen Handlung der Göttlichen Geheimnissen musten beywohnen/ nach deren            Vollziehung ebenfals zu ihnen von dem Diener oder Diacken gesagt wurde/ ite missa est,            gehet hin ihr seyd entlassen: von welcher Entlassung Meldung thut Augustiuus Serm. 237. de            temp. Ambrosius l. 2. Epist. 14. ad Marcell. Sororem. Nachgehends seynd mit dem Nahmen der            Meß die Gebehter so vor und nach Entlassung der Catechisinus-Schüler verrichtet wurden /            bedeutet/ biß daß nachmahls die gantze Handlung des Hl. Abendmahls/ ja der gantze            öffentliche Gottesdienst [welcher von den Griechen genennet wird liturgia) den Nahmen der            Meß hat überkommen/ nach Zeugnüß Augustini Serm. 91. de temp. Endlichaber haben auch die            Papisten den Nahmen der Meß zugewendet ihrem Gauckel-Spiel/ und wollen dadurch bedeuten            ein eigentliches Versöhn-Opffer des Leibs und Bluhts Christi unter den Gestalten Brodts            und Weins für die Lebendigen und die Todten/ und machen sie von der Meß nur einen            Miß-Verstand/ daran von den alten wahren Christen keiner jemahls das geringste weder hat            gedacht/ noch gehöret.</p>
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[106/0406] Seel-Messen der Reichen als der Armen. Im übrigen können ja die Papisten selbsten zu dieser ihrer Mißgebuhrt keinen Vatter finden / und dem Rahmen der Messe keinen eigentlichen Ursprung aussinnen; inmassen zwar der mehreste Theil dessen Ursprung von dem Lateinischen Wörtlein mittere hinweg-senden herleitet: aberwegen der Weise und Ursach dieser Benennung/ können sie sich nicht allerdings vereinigen/ dann einige/ so dem Hugo â S. Victore l. 2. de Sacram. beypflichten/ dafür halten/ es werde dieses heiliges Wesen die Meß oder eine Sendung genennet/ dieweilen darinn das Opffer und Gebeth zu GOtt gesendet werde. Andere/ welche beystimmen Lombardo l. 4. distinct. und Bonaventurae, halten dafür/ es werde diß Geheimnüß mit dem Nahmen der Meß bezeichnet/ dieweilen bey währendem Meß-Amt ein Engel von GOtt gesandt werde/ welcher dem Meß-Opffer beywohne/ und selbiges zu GOtt überbringe. Andere/ welche dem Volusio Catechism. biblic. p. 3. Beyfall geben/ vermeynen / es führe die Meß diesen Nahmen daher/ dieweilen Christi Leib und Bluht / Geheimnüß-weise/ durch die Göttliche Wandlung gleichsam vom Himmel herab auf den Altar gesandt werde; Bellarminus aber mit seinem Gefolg am aller glaubwürdigsten hält dafür / daß die Meß ihren Nahmen Führe â missione oder dimissione populi, von der Hinweg-Sendung oder Hinweg-Lassung des Volcks: also daß Missa so viel heisse als Missio oder Dimissio eine Hinweglassung oder Beurlaubung. Diesem nach ist dann zu wissen/ daß bey den alten ist gebräuchlich gewesen eine zweyfache Meß oder Hinweglassung/ als erstlich: die Hinweglassung oder Beurlaubung der im Christenthum anwachsenden Catechismus-Schülern / welchen/ weilen sie noch nicht getaufft waren/ nicht erlaubt ware der Bedienung der Hl. Sacramenten/ und Göttlichen Geheimnüssen beyzuwohnen; dessenthalben selbige also bald nach gehaltener Predigt wurden hinweg gelassen/ und zu ihnen gesagt: ite missa est gehet hin/ ihr seyd nun entlassen. Die zweyte Meß aber oder Erlassung ware der Gläubigen / welche der gantzen Handlung der Göttlichen Geheimnissen musten beywohnen/ nach deren Vollziehung ebenfals zu ihnen von dem Diener oder Diacken gesagt wurde/ ite missa est, gehet hin ihr seyd entlassen: von welcher Entlassung Meldung thut Augustiuus Serm. 237. de temp. Ambrosius l. 2. Epist. 14. ad Marcell. Sororem. Nachgehends seynd mit dem Nahmen der Meß die Gebehter so vor und nach Entlassung der Catechisinus-Schüler verrichtet wurden / bedeutet/ biß daß nachmahls die gantze Handlung des Hl. Abendmahls/ ja der gantze öffentliche Gottesdienst [welcher von den Griechen genennet wird liturgia) den Nahmen der Meß hat überkommen/ nach Zeugnüß Augustini Serm. 91. de temp. Endlichaber haben auch die Papisten den Nahmen der Meß zugewendet ihrem Gauckel-Spiel/ und wollen dadurch bedeuten ein eigentliches Versöhn-Opffer des Leibs und Bluhts Christi unter den Gestalten Brodts und Weins für die Lebendigen und die Todten/ und machen sie von der Meß nur einen Miß-Verstand/ daran von den alten wahren Christen keiner jemahls das geringste weder hat gedacht/ noch gehöret. II. Wir seynd von Natur alle miteinander gar schwach-gläubig/ ist derowegen vonnöhten / daß wir ein solch sichtbarlich Meß-Opffer haben/ damit unser Glaube gestärcket und erhalten werde. Antwort. Es muß bewiesen werden/ daß GOtt/ welcher es allein thun kan/ solche Stärckung durch das Meß-Opffer bestimmet und verordnet habe; Hingegen sagen wir/ daß solche eusserliche Beforderung und Stärckung unsers Glaubens GOtt uns gegeben und bestimmet habe in dem H. Sacrament des Abendmahls /

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/406>, abgerufen am 22.11.2024.