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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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che Zuversicht auf Christum / dardurch der Sünder wird gerechtfertiget. Und gleich wie die eingegossene Gnade ist ein lauter Gedicht der Papisten/ also ist der rechtfertigender Glaube eine lautere in GOttes Wort gegründete Wahrheit.

XX. Wann aber einer einem Krancken nur anzeigen und verkündigen würde/ daß er genesen und gesund worden seye/ so könte man doch nicht sagen/ daß ein solcher habe den Krancken gesund gemacht: so kan man auch von einem Evangelischen Priester nicht sagen/ daß er die Sünde habe nachgelassen/ da er nur die Nachlassung der Sünden dem Sünder verkündiget.

Antwort. Die Gleichnüß ziehet nicht/ und ist gar läppisch: dann die Verkündigung der Gesundheit hat keine Krafft einige Medicin für die Kranckheit zu wircken: hingegen aber die von einem rechtschaffenen Priester verrichtete Verkündigung der Verdiensten und Gnugthuung Christi wircket in dem Sünder den rechtfertigenden Glauben oder vertrauliche Hertzens-Bewegung auf Christum/ und machet also die krancke Seele des Sünders warhafftig gesund.

XXI. Es treiben aber viele gelehrte Männer hefftig auf die Päbstische Ohren-Beicht: so ist ja selbige nicht ein ohne Grund erfundenes Gedicht.

Antwort. Gratianus selbsten in decret. de poenit. dist. I. stellet die Ohren-Beicht in eines jeden freyen Wilkuhr: also daß einer solche verrichten oder unterlassen könne nach belieben: und gibt er dessen diese Ursach/ dieweilen nemlich viele hochgelehrte Männer von der Ohren-Beicht nichts wissen wöllen. Und ist gnug das wir in GOttes Wort/ der Ohren-Beicht weder Befehl noch Exempel haben: wöllens also lassen bey dem Raht des H. Chrysostomi, hom. 4. de Lazaro: Cave homini dixeris, ne tibi exprobret, sed Domino, quitui curam geret. Hüte dich/ daß du deine Sünde nicht offenbahrest einem Menschen: damit er dieselbe dir mit einem Verweiß nicht vorrücke: sondern sage und offenbahre sie dem HErrn / der deiner wird Sorge tragen. Und wiedrum hom. 2. in Ps. 50. Si confunderis alicuidicere, dicito quotidie in anima tua. Wann du Scham und Scheu trägest deine Sünde einem Menschen zu offenbahren/ so offenbahre sie GOtt heimlich in deiner Seelen.

XXII. Spricht doch austrücklich das Concilium zu Trident. Ses. 14. c. 5. und 7. Man müsse alle und jede Sünden die man nach empfangenem Tauff begangen/ und deren man sich erinneren kan/ dem Beicht-Vatter offenbahren.

Antwort. Diß sagt freylich das Concilium, und dannoch zancken sich die Päbstische Pfaffen in ihrer Theologie, welche Sünde man zu beichten schüldig und verbunden seye: ob man auch die zweiffelhafftige Sünden/ daran man zweiffelt/ ob man sie begangen/ oder auch die / so man zwar gewiß begangen/ aber dannoch zweiffelt ob man sie gebeichtet sc. dem Beicht-Vatter solle offenbahren: und reiten hier Tamburinus, Cardinalis Lugo, Moja, Fagundez Caramuel &c. in unterschiedliche Parteyen nach ihrem eigenen Gutdünckel. Im übrigen weil das Concilium zu Trident nur allein sagt/ aber aus GOttes Wort nicht beweiset/ daß man dergestalt alle und jede Sünden beichten müsse/ so stört man sich weiter daran nicht/ sondern last es bey dem blossen Sagen bewenden.

che Zuversicht auf Christum / dardurch der Sünder wird gerechtfertiget. Und gleich wie die eingegossene Gnade ist ein lauter Gedicht der Papisten/ also ist der rechtfertigender Glaube eine lautere in GOttes Wort gegründete Wahrheit.

XX. Wann aber einer einem Krancken nur anzeigen und verkündigen würde/ daß er genesen und gesund worden seye/ so könte man doch nicht sagen/ daß ein solcher habe den Krancken gesund gemacht: so kan man auch von einem Evangelischen Priester nicht sagen/ daß er die Sünde habe nachgelassen/ da er nur die Nachlassung der Sünden dem Sünder verkündiget.

Antwort. Die Gleichnüß ziehet nicht/ und ist gar läppisch: dann die Verkündigung der Gesundheit hat keine Krafft einige Medicin für die Kranckheit zu wircken: hingegen aber die von einem rechtschaffenen Priester verrichtete Verkündigung der Verdiensten und Gnugthuung Christi wircket in dem Sünder den rechtfertigenden Glauben oder vertrauliche Hertzens-Bewegung auf Christum/ und machet also die krancke Seele des Sünders warhafftig gesund.

XXI. Es treiben aber viele gelehrte Männer hefftig auf die Päbstische Ohren-Beicht: so ist ja selbige nicht ein ohne Grund erfundenes Gedicht.

Antwort. Gratianus selbsten in decret. de poenit. dist. I. stellet die Ohren-Beicht in eines jeden freyen Wilkuhr: also daß einer solche verrichten oder unterlassen könne nach belieben: und gibt er dessen diese Ursach/ dieweilen nemlich viele hochgelehrte Männer von der Ohren-Beicht nichts wissen wöllen. Und ist gnug das wir in GOttes Wort/ der Ohren-Beicht weder Befehl noch Exempel haben: wöllens also lassen bey dem Raht des H. Chrysostomi, hom. 4. de Lazaro: Cave homini dixeris, ne tibi exprobret, sed Domino, quitui curam geret. Hüte dich/ daß du deine Sünde nicht offenbahrest einem Menschen: damit er dieselbe dir mit einem Verweiß nicht vorrücke: sondern sage und offenbahre sie dem HErrn / der deiner wird Sorge tragen. Und wiedrum hom. 2. in Ps. 50. Si confunderis alicuidicere, dicito quotidie in anima tua. Wann du Scham und Scheu trägest deine Sünde einem Menschen zu offenbahren/ so offenbahre sie GOtt heimlich in deiner Seelen.

XXII. Spricht doch austrücklich das Concilium zu Trident. Ses. 14. c. 5. und 7. Man müsse alle und jede Sünden die man nach empfangenem Tauff begangen/ und deren man sich erinneren kan/ dem Beicht-Vatter offenbahren.

Antwort. Diß sagt freylich das Concilium, und dannoch zancken sich die Päbstische Pfaffen in ihrer Theologie, welche Sünde man zu beichten schüldig und verbunden seye: ob man auch die zweiffelhafftige Sünden/ daran man zweiffelt/ ob man sie begangen/ oder auch die / so man zwar gewiß begangen/ aber dannoch zweiffelt ob man sie gebeichtet sc. dem Beicht-Vatter solle offenbahren: und reiten hier Tamburinus, Cardinalis Lugo, Moja, Fagundez Caramuel &c. in unterschiedliche Parteyen nach ihrem eigenen Gutdünckel. Im übrigen weil das Concilium zu Trident nur allein sagt/ aber aus GOttes Wort nicht beweiset/ daß man dergestalt alle und jede Sünden beichten müsse/ so stört man sich weiter daran nicht/ sondern last es bey dem blossen Sagen bewenden.

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        <p>Antwort. Gratianus selbsten in decret. de poenit. dist. I. stellet die Ohren-Beicht in            eines jeden freyen Wilkuhr: also daß einer solche verrichten oder unterlassen könne nach            belieben: und gibt er dessen diese Ursach/ dieweilen nemlich viele hochgelehrte Männer            von der Ohren-Beicht nichts wissen wöllen. Und ist gnug das wir in GOttes Wort/ der            Ohren-Beicht weder Befehl noch Exempel haben: wöllens also lassen bey dem Raht des H.            Chrysostomi, hom. 4. de Lazaro: Cave homini dixeris, ne tibi exprobret, sed Domino, quitui            curam geret. Hüte dich/ daß du deine Sünde nicht offenbahrest einem Menschen: damit er            dieselbe dir mit einem Verweiß nicht vorrücke: sondern sage und offenbahre sie dem HErrn /            der deiner wird Sorge tragen. Und wiedrum hom. 2. in Ps. 50. Si confunderis alicuidicere,            dicito quotidie in anima tua. Wann du Scham und Scheu trägest deine Sünde einem Menschen            zu offenbahren/ so offenbahre sie GOtt heimlich in deiner Seelen.</p>
        <p>XXII. Spricht doch austrücklich das Concilium zu Trident. Ses. 14. c. 5. und 7. Man müsse            alle und jede Sünden die man nach empfangenem Tauff begangen/ und deren man sich            erinneren kan/ dem Beicht-Vatter offenbahren.</p>
        <p>Antwort. Diß sagt freylich das Concilium, und dannoch zancken sich die Päbstische Pfaffen            in ihrer Theologie, welche Sünde man zu beichten schüldig und verbunden seye: ob man auch            die zweiffelhafftige Sünden/ daran man zweiffelt/ ob man sie begangen/ oder auch die /            so man zwar gewiß begangen/ aber dannoch zweiffelt ob man sie gebeichtet sc. dem            Beicht-Vatter solle offenbahren: und reiten hier Tamburinus, Cardinalis Lugo, Moja,            Fagundez Caramuel &amp;c. in unterschiedliche Parteyen nach ihrem eigenen Gutdünckel. Im            übrigen weil das Concilium zu Trident nur allein sagt/ aber aus GOttes Wort nicht            beweiset/ daß man dergestalt alle und jede Sünden beichten müsse/ so stört man sich            weiter daran nicht/ sondern last es bey dem blossen Sagen bewenden.</p>
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[53/0353] che Zuversicht auf Christum / dardurch der Sünder wird gerechtfertiget. Und gleich wie die eingegossene Gnade ist ein lauter Gedicht der Papisten/ also ist der rechtfertigender Glaube eine lautere in GOttes Wort gegründete Wahrheit. XX. Wann aber einer einem Krancken nur anzeigen und verkündigen würde/ daß er genesen und gesund worden seye/ so könte man doch nicht sagen/ daß ein solcher habe den Krancken gesund gemacht: so kan man auch von einem Evangelischen Priester nicht sagen/ daß er die Sünde habe nachgelassen/ da er nur die Nachlassung der Sünden dem Sünder verkündiget. Antwort. Die Gleichnüß ziehet nicht/ und ist gar läppisch: dann die Verkündigung der Gesundheit hat keine Krafft einige Medicin für die Kranckheit zu wircken: hingegen aber die von einem rechtschaffenen Priester verrichtete Verkündigung der Verdiensten und Gnugthuung Christi wircket in dem Sünder den rechtfertigenden Glauben oder vertrauliche Hertzens-Bewegung auf Christum/ und machet also die krancke Seele des Sünders warhafftig gesund. XXI. Es treiben aber viele gelehrte Männer hefftig auf die Päbstische Ohren-Beicht: so ist ja selbige nicht ein ohne Grund erfundenes Gedicht. Antwort. Gratianus selbsten in decret. de poenit. dist. I. stellet die Ohren-Beicht in eines jeden freyen Wilkuhr: also daß einer solche verrichten oder unterlassen könne nach belieben: und gibt er dessen diese Ursach/ dieweilen nemlich viele hochgelehrte Männer von der Ohren-Beicht nichts wissen wöllen. Und ist gnug das wir in GOttes Wort/ der Ohren-Beicht weder Befehl noch Exempel haben: wöllens also lassen bey dem Raht des H. Chrysostomi, hom. 4. de Lazaro: Cave homini dixeris, ne tibi exprobret, sed Domino, quitui curam geret. Hüte dich/ daß du deine Sünde nicht offenbahrest einem Menschen: damit er dieselbe dir mit einem Verweiß nicht vorrücke: sondern sage und offenbahre sie dem HErrn / der deiner wird Sorge tragen. Und wiedrum hom. 2. in Ps. 50. Si confunderis alicuidicere, dicito quotidie in anima tua. Wann du Scham und Scheu trägest deine Sünde einem Menschen zu offenbahren/ so offenbahre sie GOtt heimlich in deiner Seelen. XXII. Spricht doch austrücklich das Concilium zu Trident. Ses. 14. c. 5. und 7. Man müsse alle und jede Sünden die man nach empfangenem Tauff begangen/ und deren man sich erinneren kan/ dem Beicht-Vatter offenbahren. Antwort. Diß sagt freylich das Concilium, und dannoch zancken sich die Päbstische Pfaffen in ihrer Theologie, welche Sünde man zu beichten schüldig und verbunden seye: ob man auch die zweiffelhafftige Sünden/ daran man zweiffelt/ ob man sie begangen/ oder auch die / so man zwar gewiß begangen/ aber dannoch zweiffelt ob man sie gebeichtet sc. dem Beicht-Vatter solle offenbahren: und reiten hier Tamburinus, Cardinalis Lugo, Moja, Fagundez Caramuel &c. in unterschiedliche Parteyen nach ihrem eigenen Gutdünckel. Im übrigen weil das Concilium zu Trident nur allein sagt/ aber aus GOttes Wort nicht beweiset/ daß man dergestalt alle und jede Sünden beichten müsse/ so stört man sich weiter daran nicht/ sondern last es bey dem blossen Sagen bewenden.

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 53. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/353>, abgerufen am 10.06.2024.