Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.hierdurch die Sünder in den Himmel zu beforderen: Dann wann ein sündiger Mensch nur hat eine unvollkommene Reu über seine Sünde/ also daß er nur zittert für den Zorn des ergrimmeten GOttes/ und den höllischen Feuerflammen/ nicht aber seine Sünde bereuet/ weilen er den gütigen GOtt dardurch beleydiget hat/ so müste ein solcher unvollkommener Sünder mit seiner unvollkommenen Reu zum Abgrund der Höllen fahren: aber wann ein Catholischer Priester diese Wort über ihn ausspricht: Ich spreche dich loß von deine Sünden/ dann fährt er zum Himmel/ und ist ein Erbe der ewigen Freuden. Hat wohl dergleichen Priester die Evangelische Kirche? Antwort. Nein die Evangelische Kirch hat nicht solche Seelen-Betrieger/ welche die Armen Leut von der Gütigkeit Gottes abwendig machen/ und dem Teuffel in die Klauen spielen. Dann von solchem Priesterthum weiß das Evangeltum nichts: sondern solche Priester hat die Evangelische Kirch/ welche aus Auctorität Christi und seiner Kirchen durch Verkündigung des Evangelii in Krafft und Wirckung GOttes in dem reumühtigen Sünder die verträuliche Zuversicht auf das Verdienst Christi oder den rechtfertigenden Glauben erwecken/ und also den Sünder durch ein unfehlbares Mittel zum Himmel beforderen. Zudem wann schon ein päbstischer Pfaffe über einen solchen Sünder ausspricht diese Wort: Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ und aber im Hertzen die Meinung nicht hat ihn darvon loß zusprechen: so fahret doch der Sünder/ gemäß der Papistischen Lehr/ zum Teuffel. Hat er also wegen der Ungewißheit der wahren Absolution/ da der Sünder dem Pfaffen ins Hertz nicht sehen kan/ in steten Wanckelmuth wenig Trost seiner Seelen bey solchem Gauckel-Werck der päbstischen Pfaffen zu hoffen. XXXIX. Seynd doch die päbstische Priester so gar nicht unterworffen dem Gewalt / Jurisdiction, und Bothmäßigkeit der weltlichen Obrigkeit und des Magistrats, wie die Evangelische Priester: so bringt doch zum wenigsten der priesterliche Stand bey den Papisten etwas besonders mit sich/ und folgens ist bey den Papisten das rechtschaffene Priesterthum. Antwort. Daß diese angemassete Freyheit der päbstischen Pfaffen keinen festen Grund habe in dem göttlichen Recht/ gestehen die päbstischen Theologi selbsten: Victoria. relect. I. de potest. Eccles. q. 6. Medina cod. de restit. q. 25. Sotus I. 4. Sentent. d. 25. q. 2. a. 2. &c. und geben sie dessen die klare Ursach/ die weilen der H. Paulus Rom. 13. v. I. und Petrus Epist. I. c. 2. v. 13. wöllen/ daß alle Menschen (unter welchen auch ohne Zweiffel wann sie Menschliche Vernunft haben/ sich auch rechnen werden die päbstische Meß-Priester) sollen unterthänig seyen dem höheren Gewalt. Wie dann auch S. Paulus selbsten sich beruffen hat/ und appellirt auf den Kayser Actor. 25. v. 12. Summa weilen man nirgend in göttlicher Schrift antrift die Freysprechung der Römischen Clerisey von der Bothmäßigkeit der Weltlichen Obrigkeit/ als nur/ weil Christus zu Petro gesagt hat: Weyde meine Schaaffe Joh. 21. So muß dieser Schaaf-Stall dem Verbrechen der Römischen Priester sicheren Unterschleif und Ober-Tag dargeben. XL. Wann aber einer nur einem päbstischen Priester einen Schlag oder Ohrfeige versetzen würde auf einrahten des Teuffels/ ja wie Bonacina d. 2. q. 4. Laymann cap. 5. n. 5. schreibt/ einem solchen Priester zum Schimpf/ nur würde den Hut vom Hauptrücken/ der wäre schon in die Excommunication und geistlichen Bann verfallen. Antwort. Wann aber auch einer aus Einrahten GOttes/ im fall/ daß ein päbstischer Pfaffe in unehrbaren und seinem Stand unanständigen Wercken hierdurch die Sünder in den Himmel zu beforderen: Dann wann ein sündiger Mensch nur hat eine unvollkommene Reu über seine Sünde/ also daß er nur zittert für den Zorn des ergrimmeten GOttes/ und den höllischen Feuerflammen/ nicht aber seine Sünde bereuet/ weilen er den gütigen GOtt dardurch beleydiget hat/ so müste ein solcher unvollkommener Sünder mit seiner unvollkommenen Reu zum Abgrund der Höllen fahren: aber wann ein Catholischer Priester diese Wort über ihn ausspricht: Ich spreche dich loß von deine Sünden/ dann fährt er zum Himmel/ und ist ein Erbe der ewigen Freuden. Hat wohl dergleichen Priester die Evangelische Kirche? Antwort. Nein die Evangelische Kirch hat nicht solche Seelen-Betrieger/ welche die Armen Leut von der Gütigkeit Gottes abwendig machen/ und dem Teuffel in die Klauen spielen. Dann von solchem Priesterthum weiß das Evangeltum nichts: sondern solche Priester hat die Evangelische Kirch/ welche aus Auctorität Christi und seiner Kirchen durch Verkündigung des Evangelii in Krafft und Wirckung GOttes in dem reumühtigen Sünder die verträuliche Zuversicht auf das Verdienst Christi oder den rechtfertigenden Glauben erwecken/ und also den Sünder durch ein unfehlbares Mittel zum Himmel beforderen. Zudem wann schon ein päbstischer Pfaffe über einen solchen Sünder ausspricht diese Wort: Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ und aber im Hertzen die Meinung nicht hat ihn darvon loß zusprechen: so fahret doch der Sünder/ gemäß der Papistischen Lehr/ zum Teuffel. Hat er also wegen der Ungewißheit der wahren Absolution/ da der Sünder dem Pfaffen ins Hertz nicht sehen kan/ in steten Wanckelmuth wenig Trost seiner Seelen bey solchem Gauckel-Werck der päbstischen Pfaffen zu hoffen. XXXIX. Seynd doch die päbstische Priester so gar nicht unterworffen dem Gewalt / Jurisdiction, und Bothmäßigkeit der weltlichen Obrigkeit und des Magistrats, wie die Evangelische Priester: so bringt doch zum wenigsten der priesterliche Stand bey den Papisten etwas besonders mit sich/ und folgens ist bey den Papisten das rechtschaffene Priesterthum. Antwort. Daß diese angemassete Freyheit der päbstischen Pfaffen keinen festen Grund habe in dem göttlichen Recht/ gestehen die päbstischen Theologi selbsten: Victoria. relect. I. de potest. Eccles. q. 6. Medina cod. de restit. q. 25. Sotus I. 4. Sentent. d. 25. q. 2. a. 2. &c. und geben sie dessen die klare Ursach/ die weilen der H. Paulus Rom. 13. v. I. und Petrus Epist. I. c. 2. v. 13. wöllen/ daß alle Menschen (unter welchen auch ohne Zweiffel wann sie Menschliche Vernunft haben/ sich auch rechnen werden die päbstische Meß-Priester) sollen unterthänig seyen dem höheren Gewalt. Wie dann auch S. Paulus selbsten sich beruffen hat/ und appellirt auf den Kayser Actor. 25. v. 12. Summa weilen man nirgend in göttlicher Schrift antrift die Freysprechung der Römischen Clerisey von der Bothmäßigkeit der Weltlichen Obrigkeit/ als nur/ weil Christus zu Petro gesagt hat: Weyde meine Schaaffe Joh. 21. So muß dieser Schaaf-Stall dem Verbrechen der Römischen Priester sicheren Unterschleif und Ober-Tag dargeben. XL. Wann aber einer nur einem päbstischen Priester einen Schlag oder Ohrfeige versetzen würde auf einrahten des Teuffels/ ja wie Bonacina d. 2. q. 4. Laymann cap. 5. n. 5. schreibt/ einem solchen Priester zum Schimpf/ nur würde den Hut vom Hauptrücken/ der wäre schon in die Excommunication und geistlichen Bann verfallen. Antwort. 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Nein die Evangelische Kirch hat nicht solche Seelen-Betrieger/ welche die Armen Leut von der Gütigkeit Gottes abwendig machen/ und dem Teuffel in die Klauen spielen. Dann von solchem Priesterthum weiß das Evangeltum nichts: sondern solche Priester hat die Evangelische Kirch/ welche aus Auctorität Christi und seiner Kirchen durch Verkündigung des Evangelii in Krafft und Wirckung GOttes in dem reumühtigen Sünder die verträuliche Zuversicht auf das Verdienst Christi oder den rechtfertigenden Glauben erwecken/ und also den Sünder durch ein unfehlbares Mittel zum Himmel beforderen. Zudem wann schon ein päbstischer Pfaffe über einen solchen Sünder ausspricht diese Wort: Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ und aber im Hertzen die Meinung nicht hat ihn darvon loß zusprechen: so fahret doch der Sünder/ gemäß der Papistischen Lehr/ zum Teuffel. Hat er also wegen der Ungewißheit der wahren Absolution/ da der Sünder dem Pfaffen ins Hertz nicht sehen kan/ in steten Wanckelmuth wenig Trost seiner Seelen bey solchem Gauckel-Werck der päbstischen Pfaffen zu hoffen.</p> <p>XXXIX. Seynd doch die päbstische Priester so gar nicht unterworffen dem Gewalt / Jurisdiction, und Bothmäßigkeit der weltlichen Obrigkeit und des Magistrats, wie die Evangelische Priester: so bringt doch zum wenigsten der priesterliche Stand bey den Papisten etwas besonders mit sich/ und folgens ist bey den Papisten das rechtschaffene Priesterthum.</p> <p>Antwort. Daß diese angemassete Freyheit der päbstischen Pfaffen keinen festen Grund habe in dem göttlichen Recht/ gestehen die päbstischen Theologi selbsten: Victoria. relect. I. de potest. Eccles. q. 6. Medina cod. de restit. q. 25. Sotus I. 4. Sentent. d. 25. q. 2. a. 2. &c. und geben sie dessen die klare Ursach/ die weilen der H. Paulus Rom. 13. v. I. und Petrus Epist. I. c. 2. v. 13. wöllen/ daß alle Menschen (unter welchen auch ohne Zweiffel wann sie Menschliche Vernunft haben/ sich auch rechnen werden die päbstische Meß-Priester) sollen unterthänig seyen dem höheren Gewalt. Wie dann auch S. Paulus selbsten sich beruffen hat/ und appellirt auf den Kayser Actor. 25. v. 12. Summa weilen man nirgend in göttlicher Schrift antrift die Freysprechung der Römischen Clerisey von der Bothmäßigkeit der Weltlichen Obrigkeit/ als nur/ weil Christus zu Petro gesagt hat: Weyde meine Schaaffe Joh. 21. So muß dieser Schaaf-Stall dem Verbrechen der Römischen Priester sicheren Unterschleif und Ober-Tag dargeben.</p> <p>XL. Wann aber einer nur einem päbstischen Priester einen Schlag oder Ohrfeige versetzen würde auf einrahten des Teuffels/ ja wie Bonacina d. 2. q. 4. Laymann cap. 5. n. 5. schreibt/ einem solchen Priester zum Schimpf/ nur würde den Hut vom Hauptrücken/ der wäre schon in die Excommunication und geistlichen Bann verfallen.</p> <p>Antwort. Wann aber auch einer aus Einrahten GOttes/ im fall/ daß ein päbstischer Pfaffe in unehrbaren und seinem Stand unanständigen Wercken </p> </div> </body> </text> </TEI> [26/0326]
hierdurch die Sünder in den Himmel zu beforderen: Dann wann ein sündiger Mensch nur hat eine unvollkommene Reu über seine Sünde/ also daß er nur zittert für den Zorn des ergrimmeten GOttes/ und den höllischen Feuerflammen/ nicht aber seine Sünde bereuet/ weilen er den gütigen GOtt dardurch beleydiget hat/ so müste ein solcher unvollkommener Sünder mit seiner unvollkommenen Reu zum Abgrund der Höllen fahren: aber wann ein Catholischer Priester diese Wort über ihn ausspricht: Ich spreche dich loß von deine Sünden/ dann fährt er zum Himmel/ und ist ein Erbe der ewigen Freuden. Hat wohl dergleichen Priester die Evangelische Kirche?
Antwort. Nein die Evangelische Kirch hat nicht solche Seelen-Betrieger/ welche die Armen Leut von der Gütigkeit Gottes abwendig machen/ und dem Teuffel in die Klauen spielen. Dann von solchem Priesterthum weiß das Evangeltum nichts: sondern solche Priester hat die Evangelische Kirch/ welche aus Auctorität Christi und seiner Kirchen durch Verkündigung des Evangelii in Krafft und Wirckung GOttes in dem reumühtigen Sünder die verträuliche Zuversicht auf das Verdienst Christi oder den rechtfertigenden Glauben erwecken/ und also den Sünder durch ein unfehlbares Mittel zum Himmel beforderen. Zudem wann schon ein päbstischer Pfaffe über einen solchen Sünder ausspricht diese Wort: Ich spreche dich loß von deinen Sünden/ und aber im Hertzen die Meinung nicht hat ihn darvon loß zusprechen: so fahret doch der Sünder/ gemäß der Papistischen Lehr/ zum Teuffel. Hat er also wegen der Ungewißheit der wahren Absolution/ da der Sünder dem Pfaffen ins Hertz nicht sehen kan/ in steten Wanckelmuth wenig Trost seiner Seelen bey solchem Gauckel-Werck der päbstischen Pfaffen zu hoffen.
XXXIX. Seynd doch die päbstische Priester so gar nicht unterworffen dem Gewalt / Jurisdiction, und Bothmäßigkeit der weltlichen Obrigkeit und des Magistrats, wie die Evangelische Priester: so bringt doch zum wenigsten der priesterliche Stand bey den Papisten etwas besonders mit sich/ und folgens ist bey den Papisten das rechtschaffene Priesterthum.
Antwort. Daß diese angemassete Freyheit der päbstischen Pfaffen keinen festen Grund habe in dem göttlichen Recht/ gestehen die päbstischen Theologi selbsten: Victoria. relect. I. de potest. Eccles. q. 6. Medina cod. de restit. q. 25. Sotus I. 4. Sentent. d. 25. q. 2. a. 2. &c. und geben sie dessen die klare Ursach/ die weilen der H. Paulus Rom. 13. v. I. und Petrus Epist. I. c. 2. v. 13. wöllen/ daß alle Menschen (unter welchen auch ohne Zweiffel wann sie Menschliche Vernunft haben/ sich auch rechnen werden die päbstische Meß-Priester) sollen unterthänig seyen dem höheren Gewalt. Wie dann auch S. Paulus selbsten sich beruffen hat/ und appellirt auf den Kayser Actor. 25. v. 12. Summa weilen man nirgend in göttlicher Schrift antrift die Freysprechung der Römischen Clerisey von der Bothmäßigkeit der Weltlichen Obrigkeit/ als nur/ weil Christus zu Petro gesagt hat: Weyde meine Schaaffe Joh. 21. So muß dieser Schaaf-Stall dem Verbrechen der Römischen Priester sicheren Unterschleif und Ober-Tag dargeben.
XL. Wann aber einer nur einem päbstischen Priester einen Schlag oder Ohrfeige versetzen würde auf einrahten des Teuffels/ ja wie Bonacina d. 2. q. 4. Laymann cap. 5. n. 5. schreibt/ einem solchen Priester zum Schimpf/ nur würde den Hut vom Hauptrücken/ der wäre schon in die Excommunication und geistlichen Bann verfallen.
Antwort. Wann aber auch einer aus Einrahten GOttes/ im fall/ daß ein päbstischer Pfaffe in unehrbaren und seinem Stand unanständigen Wercken
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 26. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/326>, abgerufen am 31.07.2024. |