Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.ment des neuen Testaments/ als welches biß zum End der Welt in der Kirchen Christi verharren muß/ erzwungen werden. V. Es hat doch der Heil. Augustinus, da er schreibt wider die Donatisten die Priesterweyhe ein Sacrament genennet/ wie dann auch mehr Väter desgleichen gethan. Warum wöllen dann die Evangelischen Klüger seyen/ als die Heil. Vätter/ und der Priesterweyhe den Nahmen eines Sacraments nicht gestatten? Antwort. Weilen die Donatisten das Predig-Ampt lästerten/ so hat auch Augustinus, wie auch andere H. Vätter selbiges mit einem hohen Titel eines Sacraments beehren wollen/ zu dem Ende/ auf daß sie die Würdigkeit und Ansehen dieses Ampts wieder solche Lästerungen retten/ und schützen möchten. Haben also die H. Vätter das Wörtlein Sacrament genommen in einem weitläuffigen Sinn und Verstand/ in welchem eine jede von GOttes Ansehen in eine hohe Würdigkeit erhebte Sache/ wodurch nicht zwar die Gnade der Rechtfertigunge ins Hertze versiegelt/ sondern die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden/ kan und mag mit dem Nahmen eines Sacraments gewürdiget werden. Haben demnach die H. Vätter geredet in dem wahren Sinn der Evangelischen Kirchen. VI. Wann die Priester-Weyhe bey den Evangelischen kein Sacrament ist/ so haben sie ja gar schlechte Priester oder wohl gar keine/ als welche nicht seynd im Stand des Sacraments. Antwort. Es hat die Evangelische Kirch solche Priester/ wie es das Evangelium/ CHristus / und seine Aposteln erfordern: nemlich solche/ die durch die Predigt des Evangelii die Sünde lösen und binden: von eingeschmierten Meß-Pfaffen aber weiß das Evangelium nicht das geringste. VII. Wann die Evangelische Kirche rechtschaffene Priester hätte/ so müsten ja selbige von einem Bischoff hierzu ordinirt/ geweyhet/ und gesalbet seyen: weilen aber dis nicht geschicht/ so seynd sie keine rechtschaffene Priester; gleich wie der kein rechtschaffener Ritter und Edelmann ist/ der nicht mit gebühren der und rechtmäßiger Weise zum ritterlichen und adlichen Stand ist gelanget/ und erhoben. Antwort. Die päbstische Policey-Ordnung macht zwar in Ubung des geistlichen Gewalts einen Unterscheid zwischen dem Bischoff und anderen Priestern/ und gestattet auch einem Bischoff am Platz des Evangelii ein Schwerdt in der Hand: aber GOttes Wortweiß zwischen dem Bischoff und andern Priestern keinen Unterscheid: dann Act. 20. [unleserliches Material]. 17. und 28. nennet S. Paulus alle die ältesten von Ephesus Bischöffe/ so der Heilige Geist gesetzet hat zu weiden die Gemeine GOttes. So verfasset er auch unter dem Nahmen des Bischoffs alle Priester ins gemein/ da er sagt: So jemand eines Bischoffs Ampt begehret/ der begehrt ein köstliches Werck I. Tim. 3. v. I. Es erkennet auch S. Paulus keine Bischöffe/ als nur die/ so das Wort GOttes predigen/ in dem er zum Bischoff Timotheo schreibet: Thue das Werck eines Evangelischen Predigers 2. Tim. 4. [unleserliches Material]. 5. und zu dem Tito. Stelle dich selbst zum Fürbilde guter Wercke mit unverfälschter Lehre Tit. 2. v. 7. dannoch gesetzet/ es müste ein Priester nohtwendig von einem Bischoff geweyhet werden/ so müste es dannoch nicht von einem päbstischen Bischoff/ der ein abgöttischer Meß-Priester ist/ geschehen: dann von solchen Bischöffen/ weiß GOtt und sein H. Evangelium nicht das geringste. Zu dem / weilen eure Theologie mit dem Concilio Florentino und Tri- ment des neuen Testaments/ als welches biß zum End der Welt in der Kirchen Christi verharren muß/ erzwungen werden. V. Es hat doch der Heil. Augustinus, da er schreibt wider die Donatisten die Priesterweyhe ein Sacrament genennet/ wie dann auch mehr Väter desgleichen gethan. Warum wöllen dann die Evangelischen Klüger seyen/ als die Heil. Vätter/ und der Priesterweyhe den Nahmen eines Sacraments nicht gestatten? Antwort. Weilen die Donatisten das Predig-Ampt lästerten/ so hat auch Augustinus, wie auch andere H. Vätter selbiges mit einem hohen Titel eines Sacraments beehren wollen/ zu dem Ende/ auf daß sie die Würdigkeit und Ansehen dieses Ampts wieder solche Lästerungen retten/ und schützen möchten. Haben also die H. Vätter das Wörtlein Sacrament genommen in einem weitläuffigen Sinn und Verstand/ in welchem eine jede von GOttes Ansehen in eine hohe Würdigkeit erhebte Sache/ wodurch nicht zwar die Gnade der Rechtfertigunge ins Hertze versiegelt/ sondern die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden/ kan und mag mit dem Nahmen eines Sacraments gewürdiget werden. Haben demnach die H. Vätter geredet in dem wahren Sinn der Evangelischen Kirchen. VI. Wann die Priester-Weyhe bey den Evangelischen kein Sacrament ist/ so haben sie ja gar schlechte Priester oder wohl gar keine/ als welche nicht seynd im Stand des Sacraments. Antwort. Es hat die Evangelische Kirch solche Priester/ wie es das Evangelium/ CHristus / und seine Aposteln erfordern: nemlich solche/ die durch die Predigt des Evangelii die Sünde lösen und binden: von eingeschmierten Meß-Pfaffen aber weiß das Evangelium nicht das geringste. VII. Wann die Evangelische Kirche rechtschaffene Priester hätte/ so müsten ja selbige von einem Bischoff hierzu ordinirt/ geweyhet/ und gesalbet seyen: weilen aber dis nicht geschicht/ so seynd sie keine rechtschaffene Priester; gleich wie der kein rechtschaffener Ritter und Edelmann ist/ der nicht mit gebühren der und rechtmäßiger Weise zum ritterlichen und adlichen Stand ist gelanget/ und erhoben. Antwort. Die päbstische Policey-Ordnung macht zwar in Ubung des geistlichen Gewalts einen Unterscheid zwischen dem Bischoff und anderen Priestern/ und gestattet auch einem Bischoff am Platz des Evangelii ein Schwerdt in der Hand: aber GOttes Wortweiß zwischen dem Bischoff und andern Priestern keinen Unterscheid: dann Act. 20. [unleserliches Material]. 17. und 28. nennet S. Paulus alle die ältesten von Ephesus Bischöffe/ so der Heilige Geist gesetzet hat zu weiden die Gemeine GOttes. So verfasset er auch unter dem Nahmen des Bischoffs alle Priester ins gemein/ da er sagt: So jemand eines Bischoffs Ampt begehret/ der begehrt ein köstliches Werck I. Tim. 3. v. I. Es erkennet auch S. Paulus keine Bischöffe/ als nur die/ so das Wort GOttes predigen/ in dem er zum Bischoff Timotheo schreibet: Thue das Werck eines Evangelischen Predigers 2. Tim. 4. [unleserliches Material]. 5. und zu dem Tito. Stelle dich selbst zum Fürbilde guter Wercke mit unverfälschter Lehre Tit. 2. v. 7. dannoch gesetzet/ es müste ein Priester nohtwendig von einem Bischoff geweyhet werden/ so müste es dannoch nicht von einem päbstischen Bischoff/ der ein abgöttischer Meß-Priester ist/ geschehen: dann von solchen Bischöffen/ weiß GOtt und sein H. Evangelium nicht das geringste. Zu dem / weilen eure Theologie mit dem Concilio Florentino und Tri- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0313" n="13"/> ment des neuen Testaments/ als welches biß zum End der Welt in der Kirchen Christi verharren muß/ erzwungen werden.</p> <p>V. Es hat doch der Heil. Augustinus, da er schreibt wider die Donatisten die Priesterweyhe ein Sacrament genennet/ wie dann auch mehr Väter desgleichen gethan. Warum wöllen dann die Evangelischen Klüger seyen/ als die Heil. Vätter/ und der Priesterweyhe den Nahmen eines Sacraments nicht gestatten?</p> <p>Antwort. Weilen die Donatisten das Predig-Ampt lästerten/ so hat auch Augustinus, wie auch andere H. Vätter selbiges mit einem hohen Titel eines Sacraments beehren wollen/ zu dem Ende/ auf daß sie die Würdigkeit und Ansehen dieses Ampts wieder solche Lästerungen retten/ und schützen möchten. Haben also die H. Vätter das Wörtlein Sacrament genommen in einem weitläuffigen Sinn und Verstand/ in welchem eine jede von GOttes Ansehen in eine hohe Würdigkeit erhebte Sache/ wodurch nicht zwar die Gnade der Rechtfertigunge ins Hertze versiegelt/ sondern die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden/ kan und mag mit dem Nahmen eines Sacraments gewürdiget werden. Haben demnach die H. Vätter geredet in dem wahren Sinn der Evangelischen Kirchen.</p> <p>VI. Wann die Priester-Weyhe bey den Evangelischen kein Sacrament ist/ so haben sie ja gar schlechte Priester oder wohl gar keine/ als welche nicht seynd im Stand des Sacraments.</p> <p>Antwort. Es hat die Evangelische Kirch solche Priester/ wie es das Evangelium/ CHristus / und seine Aposteln erfordern: nemlich solche/ die durch die Predigt des Evangelii die Sünde lösen und binden: von eingeschmierten Meß-Pfaffen aber weiß das Evangelium nicht das geringste.</p> <p>VII. Wann die Evangelische Kirche rechtschaffene Priester hätte/ so müsten ja selbige von einem Bischoff hierzu ordinirt/ geweyhet/ und gesalbet seyen: weilen aber dis nicht geschicht/ so seynd sie keine rechtschaffene Priester; gleich wie der kein rechtschaffener Ritter und Edelmann ist/ der nicht mit gebühren der und rechtmäßiger Weise zum ritterlichen und adlichen Stand ist gelanget/ und erhoben.</p> <p>Antwort. Die päbstische Policey-Ordnung macht zwar in Ubung des geistlichen Gewalts einen Unterscheid zwischen dem Bischoff und anderen Priestern/ und gestattet auch einem Bischoff am Platz des Evangelii ein Schwerdt in der Hand: aber GOttes Wortweiß zwischen dem Bischoff und andern Priestern keinen Unterscheid: dann Act. 20. <gap reason="illegible"/>. 17. und 28. nennet S. Paulus alle die ältesten von Ephesus Bischöffe/ so der Heilige Geist gesetzet hat zu weiden die Gemeine GOttes. So verfasset er auch unter dem Nahmen des Bischoffs alle Priester ins gemein/ da er sagt: So jemand eines Bischoffs Ampt begehret/ der begehrt ein köstliches Werck I. Tim. 3. v. I. Es erkennet auch S. Paulus keine Bischöffe/ als nur die/ so das Wort GOttes predigen/ in dem er zum Bischoff Timotheo schreibet: Thue das Werck eines Evangelischen Predigers 2. Tim. 4. <gap reason="illegible"/>. 5. und zu dem Tito. Stelle dich selbst zum Fürbilde guter Wercke mit unverfälschter Lehre Tit. 2. v. 7. dannoch gesetzet/ es müste ein Priester nohtwendig von einem Bischoff geweyhet werden/ so müste es dannoch nicht von einem päbstischen Bischoff/ der ein abgöttischer Meß-Priester ist/ geschehen: dann von solchen Bischöffen/ weiß GOtt und sein H. Evangelium nicht das geringste. Zu dem / weilen eure Theologie mit dem Concilio Florentino und Tri- </p> </div> </body> </text> </TEI> [13/0313]
ment des neuen Testaments/ als welches biß zum End der Welt in der Kirchen Christi verharren muß/ erzwungen werden.
V. Es hat doch der Heil. Augustinus, da er schreibt wider die Donatisten die Priesterweyhe ein Sacrament genennet/ wie dann auch mehr Väter desgleichen gethan. Warum wöllen dann die Evangelischen Klüger seyen/ als die Heil. Vätter/ und der Priesterweyhe den Nahmen eines Sacraments nicht gestatten?
Antwort. Weilen die Donatisten das Predig-Ampt lästerten/ so hat auch Augustinus, wie auch andere H. Vätter selbiges mit einem hohen Titel eines Sacraments beehren wollen/ zu dem Ende/ auf daß sie die Würdigkeit und Ansehen dieses Ampts wieder solche Lästerungen retten/ und schützen möchten. Haben also die H. Vätter das Wörtlein Sacrament genommen in einem weitläuffigen Sinn und Verstand/ in welchem eine jede von GOttes Ansehen in eine hohe Würdigkeit erhebte Sache/ wodurch nicht zwar die Gnade der Rechtfertigunge ins Hertze versiegelt/ sondern die allgemeine Verheissungen GOttes einem jeden insonderheit zugeeignet werden/ kan und mag mit dem Nahmen eines Sacraments gewürdiget werden. Haben demnach die H. Vätter geredet in dem wahren Sinn der Evangelischen Kirchen.
VI. Wann die Priester-Weyhe bey den Evangelischen kein Sacrament ist/ so haben sie ja gar schlechte Priester oder wohl gar keine/ als welche nicht seynd im Stand des Sacraments.
Antwort. Es hat die Evangelische Kirch solche Priester/ wie es das Evangelium/ CHristus / und seine Aposteln erfordern: nemlich solche/ die durch die Predigt des Evangelii die Sünde lösen und binden: von eingeschmierten Meß-Pfaffen aber weiß das Evangelium nicht das geringste.
VII. Wann die Evangelische Kirche rechtschaffene Priester hätte/ so müsten ja selbige von einem Bischoff hierzu ordinirt/ geweyhet/ und gesalbet seyen: weilen aber dis nicht geschicht/ so seynd sie keine rechtschaffene Priester; gleich wie der kein rechtschaffener Ritter und Edelmann ist/ der nicht mit gebühren der und rechtmäßiger Weise zum ritterlichen und adlichen Stand ist gelanget/ und erhoben.
Antwort. Die päbstische Policey-Ordnung macht zwar in Ubung des geistlichen Gewalts einen Unterscheid zwischen dem Bischoff und anderen Priestern/ und gestattet auch einem Bischoff am Platz des Evangelii ein Schwerdt in der Hand: aber GOttes Wortweiß zwischen dem Bischoff und andern Priestern keinen Unterscheid: dann Act. 20. _ . 17. und 28. nennet S. Paulus alle die ältesten von Ephesus Bischöffe/ so der Heilige Geist gesetzet hat zu weiden die Gemeine GOttes. So verfasset er auch unter dem Nahmen des Bischoffs alle Priester ins gemein/ da er sagt: So jemand eines Bischoffs Ampt begehret/ der begehrt ein köstliches Werck I. Tim. 3. v. I. Es erkennet auch S. Paulus keine Bischöffe/ als nur die/ so das Wort GOttes predigen/ in dem er zum Bischoff Timotheo schreibet: Thue das Werck eines Evangelischen Predigers 2. Tim. 4. _ . 5. und zu dem Tito. Stelle dich selbst zum Fürbilde guter Wercke mit unverfälschter Lehre Tit. 2. v. 7. dannoch gesetzet/ es müste ein Priester nohtwendig von einem Bischoff geweyhet werden/ so müste es dannoch nicht von einem päbstischen Bischoff/ der ein abgöttischer Meß-Priester ist/ geschehen: dann von solchen Bischöffen/ weiß GOtt und sein H. Evangelium nicht das geringste. Zu dem / weilen eure Theologie mit dem Concilio Florentino und Tri-
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