Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen. VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis. Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen. IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen. VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis. Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen. IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0314" n="14"/> dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen.</p> <p>VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis.</p> <p>Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen.</p> <p>IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von </p> </div> </body> </text> </TEI> [14/0314]
dentino, zum rechtschaffenen Priester im Pabstthum als nohtwendig erfordert/ daß er zum Priester geweyhet werde von einem rechtmäßiger Weise geweyhetem Bischoff/ der auch bey Ertheilung der Priester-Weyhe gehabt habe die rechtschaffene Meinung die Priester-Weyhe zu ertheilen/ und auch selbsten von einem andern Bischoff mit einer aufrichtigen Meinung seye zum Bischoff geweyhet worden/ wie dann auch daß der Priester mit den Fingern anrühre das Brodt und den Kelch mit dem Wein: also daß wann eines dieser Stücken würde ermangeln/ und entweder die Anrührung nicht recht geschähe/ oder auch irgend durch einen Irrthum Wasser an statt des Weines im Kelch sich solte befinden/ oder auch die rechte Meinung entweder in dem Hertzen des Bischoffs / oder des Priesters würde abgehen/ so seye die gantze Weyhung nichtig und ungültig: so zeiget mir dann einen eintzigen päbstischen Bischoff oder Priester in der gantzen weiten Welt/ von welchem ihr vergewissert und versichert seyd/ daß er (nach dem Grund eurer eigenen Theologischen Lehr:) seye ein rechtmäßiger Bischoff/ oder rechtschaffener Priester: Odem nach eine elende Kirche der Papisten! in welcher man den Pfaffen in der Ohren-Beicht die Sünde offenbahren muß/ und nicht weiß ob er Gewalt habe darvon loß zu sprechen: da man dessen Meß-Opffer muß beywohnen/ und nicht weiß/ ob er die Wandlung verrichten/ und den Leib und Bluht CHristi darstellen könne: da man ihm im Todt-Bett seine Seele muß anvertrauen/ und nicht weiß/ ob er mehr Gewalt habe von den Sünden zu entbinden/ als ein ungeweyheter Leye. Summa da man immerhin so lange wancken muß/ biß man in der Höllen den groben Irrthum fühle! Schließlich dann/ weil Christus und seine Aposteln nicht erfordert haben/ daß die Priesterweyhe solle verrichtet werden von einem Bischoff/ will geschweigen einem Römischen Meßpfaffen/ so wöllen wir und könnens auch nicht erfordern. Trifft also die obangezogene Gleichnisse von einem rechtschaffenen Ritter und Edelmann in so weit ein/ daß gleich wie keiner für einen rechtschaffenen Ritter und Edelman kan gedüldet und durchgelassen werden/ es seye dann Sach/ daß er seine adeliche Wapen könne aufzeigen/ also auch man die päbstische Bischöffe und Meßpfaffen für keine rechtschaffene Bischöffe und Priester könne passiren und durchlauffen lassen/ dieweilen sie ihr Herkommen (wie die Evangelische Prediger das Ihrige) aus dem Wort GOttes unmöglich können behaupten und darstellen.
VIII. Wann schon keiner im Pabstthum für gewiß weiß/ welcher ein warhafftiger Bischoff oder Priester seye/ und ob die von ihnen geübte Sacramenten gültig seyen/ so kan man zwar von einem jeden ins besonder förchten/ daß dieser oder jener kein wahrer Bischoff oder Priester/ und folglich dessen Weyhung/ dessen Absolution/ dessen Meß-Opffer ungültig seyen möchten: aber dannoch muß man daran nicht zweifflen/ sondern ihn für einen wahren Bischoff und Priester halten. Gleich wie ein Sohn wohl förchten kan/ es seye dieser oder jener sein rechter Vatter nicht/ den die Mutter darfür ausgibt: dannoch muß er daran nicht zweifflen/ sondern ihm alle schuldigste Ehr beweisen/ weilen er nicht anders darfür hält/ als daß es sein rechter Vatter seye. Also reden die päbstische Theologi mit Hurtado, Lugone &c. in 2. 2. Thomae Aquinatis.
Antwort. Weilen ihr selbsten eure vermeinte Bischöffe und Priester vergleichet mit falschen Vätteren/ und folgens ihre geistliche Kinder mit Huren-Kindern/ so verwundere ich mich nicht/ warum andere auf eure Kirche/ die Römische Mutter/ deutenden Spruch des Propheten Oseae, cap. 2. Eure Mutter solt ihr straffen; dann sie ist nicht mein Weib/ sie hat gehuret sc. behüte uns GOtt für einer solchen Kirchen.
IX. Es zeiget doch der so lang hergebrachter Gebrauch der Römischen Kirchen gnugsam an / daß die Weyhung eines Priesters müsse nohtwendig geschehen von
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |