Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

Bild:
<< vorherige Seite

halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen.

Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod.

VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset.

Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset.

VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht.

Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben.

IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können?

Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig.

IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden.

Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen

halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen.

Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod.

VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset.

Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset.

VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht.

Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben.

IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können?

Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig.

IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden.

Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0275" n="255"/>
halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber            freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea            necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen.</p>
        <p>Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin            sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis            bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die            Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und            nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den            Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres            thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser            einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der            Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll            ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod.</p>
        <p>VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus            den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des            Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des            Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So            ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen /            willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit            verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels            erwachset.</p>
        <p>Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes            an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich            können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im            Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm            das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod            einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus            den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset.</p>
        <p>VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr            seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder            nicht.</p>
        <p>Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im            sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde            das Fieber haben.</p>
        <p>IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das            Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen            Kirchen sich also verbinden können?</p>
        <p>Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus            irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und            verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise /            entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber /            wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und            dis ist vernünfftig.</p>
        <p>IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und            Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand            angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl            vergnüget/ und zu frieden.</p>
        <p>Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht            vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[255/0275] halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen. Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod. VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset. Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset. VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht. Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben. IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können? Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig. IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden. Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/275
Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 255. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/275>, abgerufen am 10.06.2024.