Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen. Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod. VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset. Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset. VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht. Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben. IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können? Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig. IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden. Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen. Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod. VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset. Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset. VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht. Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben. IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können? Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig. IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden. Antwort. 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Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod.</p> <p>VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset.</p> <p>Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset.</p> <p>VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht.</p> <p>Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben.</p> <p>IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können?</p> <p>Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig.</p> <p>IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden.</p> <p>Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen </p> </div> </body> </text> </TEI> [255/0275]
halten will/ oder nicht kan. Wann er sich aber freywillig verbunden hat/ so gilt das bekannte axioma: sub initium est voluntatis, postea necessitatis. Im Anfang heist es wollen/ darnach heisst es müssen und sollen.
Antwort: Heut wollen und können/ da das abergläubische Gelübd geschicht/ und immerhin sein lebenlang wöllen und können/ darzwischen ist ein grosser Unterscheid/ und hat dis bißhero GOtt den Päbstischen Pfaffen nicht versprochen. Ist demnach/ heut wollen die Keuschheit halten/ und nachmals sollen/ eben so viel/ als heut gehen wollen/ und nachmals/ wann die krafftlose Füsse hincken/ lauffen sollen. Wann man auch dißfalls den Pabst entschuldigen will/ als seye er keine Ursach daran/ daß die Pfaffen wegen ihres thörichten Gelübdes ewig verlohren gehen/ ist eben/ als wann man sägte: Dieser einfälltige Mensch bindet einen Strick um den Hals/ sich selbst zu erwürgen/ und der Pabst verbietet/ er solle den Hals aus dem Strick nicht loß wircken/ auch keiner soll ihn loßfesselen/ so ist der Pabst unschüldig an dessen Tod.
VI. Aus dem freyen Willen des Menschen geschiehet groß Ubel/ nemlich die Sünde/ und aus den Geboten Gottes enstehet auch ein greuliches Ubel/ nemlich die Ubertretung des Göttlichen Gesetzes: Und dannoch ist GOtt nicht zu tadlen/ daß er den freyen Willen des Menschen erschaffen/ oder auch dem Menschen seine Gebot zu halten fürgestellet hat: So ist auch der Pabst nicht zu schelten/ das er diejenige/ so durch freywilligen / willkührigen/ und wohlbedachten/ GOtt geleisteten Eydschwur sich zur Keuschheit verbunden haben/ zur Haltung derselbigen anstrenget/ obschon daraus viel Ubels erwachset.
Antwort: Der freye Wille an sich zwinget nicht den Menschen zur Sünde: Die Gebot Gottes an sich zwingen auch nicht den Menschen zur Sünde: Sondern daß sie nicht vollkommentlich können gehalten werden/ mus der Mensch zuschreiben seiner muhtwilligen Ubertretung im Paradeiß: Das Päbstische Verbot aber der Ehe zwinget den Menschen zur Sünde/ indem es ihm das von GOTT verordnete Mittel der Ehe entziehet: Gleichwie der jenige zwinget zum Tod einen Menschen so Gifft bey sich trägt/ welcher ihm das Heil-Mittel und gegen-Gifft aus den Händen reißet/ und von der Artzeney entblösset.
VII. Es wird doch keiner zu den Ordens-Gelübden zugelassen vor dem sechszehenten Jahr seines Alters: Alsdann kan er sich wohl prüfen/ ob er die Keuschheit halten könne oder nicht.
Antwort. Dis prüfen im sechszehenten Jahr des Alters/ ist eben so viel/ als im sechszehenten Jahr des Alters die Puls-Ader fühlen/ ob einer im dreyzigsten Jahr werde das Fieber haben.
IIX. Verbinden sich doch auch wohl die Abbte in den Evangelischen Clöstern durch das Gelübd der Keuschheit: Warum solten dann nicht auch die Ordens-Persohnen in der Römischen Kirchen sich also verbinden können?
Antwort. Sie verbinden sich nicht absolut zur Haltung der ewigen Keuschheit: Noch aus irriger Einbildung/ als ob der ledige Stand an sich für GOtt gefälliger und verdienstlicher seye als der Ehe-Stand: Sondern sie verbinden sich bedingnüß weise / entweder/ ihrem Ampt desto besser vorzustehen/ sich der Ehe zu entschlagen/ oder aber / wann sie sich in den Ehe-Stand begeben wollen/ ihr aufgetragenes Ampt zuverlassen. Und dis ist vernünfftig.
IX. Zum wenigsten das Gelübd der also genannten Welt-Geistlichen Priestern/ Diaken und Subdiaken/ (welches genennet wird votum implicitum oder ein heimlich an ihren Stand angeknüpfftes Gelübd der Keuschheit /) ist ohne Tadel: Dann darmit leben sie gar wohl vergnüget/ und zu frieden.
Antwort. Alle Personen will ich mit nichten tadelen/ obschon etliche von ihnen nicht vergnüget leben mit dem blossen Gelübd/ sondern mit den blossen
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