Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.da er die recht Canonische Bücher der H. Schrifft aus dero Zahl ausgemustert/ und hingegen frembde Schrifften als nemlich die Send-Schreiben Clementis und dessen Satzungen in die Zahl der göttlichen Bücher hinein rücket: daß also Pabst Gelasius diesem Buch der also genannten Apostolischen Satzungen auf dem Römischen Concilio alle Apostolische auctorität gäntzlich hat abgesprochen. Kan man demnach auf der Concilien und also genannten Apostolischen Satzungen schlipffrichem Grund nicht sicher ein festes Glaubens-Gebäu auff führen. Einrede der Papisten. I. Seynd doch alle Gläubigen an das Concilium so zu Jerusalem von den Aposteln gehalten worden/ verbunden gewesen/ daß sie desselben Satzungen nachkommen musten/ act. 15. Warum solte man dan nicht auch an die Concilien so von den Päbsten gehalten werden / verbunden seyn? Antwort. O! es ist ein grosser Unterscheid zwischen den Concilien der Aposteln und der Päbsten: dan in den Concilien der Aposteln seynd gantz unverwerffliche beglaubte Zeugen gewesen: aber von den Concilien der Päbsten kan solches mit Warheit nicht gesagt werden: dan da finden sich unter anderen viele in Gottes Wort wenig bewanderte/ und zum Dienst des Pabstes verpflichtete und gewidmete Leute/ die nichts anders pfeiffen dörffen oder können/ als nur wie der Pabst tantzen will. II. Cs hat doch Caiphas der Hohe-priester/ ob er schon für sich selbst gottloß war / jedoch aus Eingeben des H. Geistes in dem versammleten Concilio der Hohen-priester und Schrifftgelehrten den Ausspruch gethan/ und geweissaget/ es seye besser daß einer sterbe für das Volck/ als daß das gantze Volck verderbe Joh. II. v. 50. Daraus sihet man ja / daß die angehörige Personen der Concilien, wan sie schon mit geringer Gottsforcht ausgerüstet seyn: dannoch aus Eingeben des H. Geistes die Warheit reden und schliessen / und demnach der Concilien Satzungen ohne Wieder-Rede sollen angenommen werden. Antwort. Obschon Caiphas unwissend die Warheit gesagt hat/ daß es nemlich besser seye / daß ein Mensch sterbe/ als daß das gantze Volck verderbe/ so ist doch dessen Meinung und Glaube mit nichten gewesen/ daß Christus durch seinen Tod das menschliche Geschlecht erlösen würde: sondern des Hohen-priesters und des gantzen Concilii endliche Meinung und Schluß-Rede ist gewesen/ Christus seye ein Ketzer/ ein Gottloser/ ein Verführer des Volcks/ welcher verdienet hätte mit dem Tod des Creutzes hingerichtet/ und aus dem Weg geräumet zu werden/ damit das gantze Volck durch die verführische Lehr nicht würde irr-gemacht. Ware also nur der Ausspruch und Haupt-Schluß dieses Concilii warhafft in einem gantz widrigen Verstand/ dahin des Concilii Meinung gantz und gar nicht zielte. Wöllen nun die Papisten auch zugeben/ daß ihre Concilia mit der Warheit übereinstimmen in einem gantz widrigen Verstand/ dan werden lauter Evangelische Warheiten heraus kommen. Wiedrum was ist das für eine artige Folgerey/ Gott gabe dem Caiphas ein/ und regierte dessen Zunge/ ihm selbst unwissend/ daß diese schöne Weissagungs-Worte von dem heilwärtigen Tod Christi durch ihn ausgesprochen würden/ damit also von dem Hohen-priesterlichen Stuel selbst/ der bey den Juden im grossen Ansehen war/ die Krafft des Tods Christi möchte bestätiget/ und dem ungläubischen Jüdischen Volck alle Entschüldigungen entnommen werden/ ergo so will der H. Geist immerhin sitzen auf der Zungen des Pabstes/ und seynd alle decreta und Satzungen der päbstischen Concilien vom H. Geist eingegeben. Thorheit! da er die recht Canonische Bücher der H. Schrifft aus dero Zahl ausgemustert/ und hingegen frembde Schrifften als nemlich die Send-Schreiben Clementis und dessen Satzungen in die Zahl der göttlichen Bücher hinein rücket: daß also Pabst Gelasius diesem Buch der also genannten Apostolischen Satzungen auf dem Römischen Concilio alle Apostolische auctorität gäntzlich hat abgesprochen. Kan man demnach auf der Concilien und also genannten Apostolischen Satzungen schlipffrichem Grund nicht sicher ein festes Glaubens-Gebäu auff führen. Einrede der Papisten. I. Seynd doch alle Gläubigen an das Concilium so zu Jerusalem von den Aposteln gehalten worden/ verbunden gewesen/ daß sie desselben Satzungen nachkommen musten/ act. 15. Warum solte man dan nicht auch an die Concilien so von den Päbsten gehalten werden / verbunden seyn? Antwort. O! es ist ein grosser Unterscheid zwischen den Concilien der Aposteln und der Päbsten: dan in den Concilien der Aposteln seynd gantz unverwerffliche beglaubte Zeugen gewesen: aber von den Concilien der Päbsten kan solches mit Warheit nicht gesagt werden: dan da finden sich unter anderen viele in Gottes Wort wenig bewanderte/ und zum Dienst des Pabstes verpflichtete und gewidmete Leute/ die nichts anders pfeiffen dörffen oder können/ als nur wie der Pabst tantzen will. II. Cs hat doch Caiphas der Hohe-priester/ ob er schon für sich selbst gottloß war / jedoch aus Eingeben des H. Geistes in dem versammleten Concilio der Hohen-priester und Schrifftgelehrten den Ausspruch gethan/ und geweissaget/ es seye besser daß einer sterbe für das Volck/ als daß das gantze Volck verderbe Joh. II. v. 50. Daraus sihet man ja / daß die angehörige Personen der Concilien, wan sie schon mit geringer Gottsforcht ausgerüstet seyn: dannoch aus Eingeben des H. Geistes die Warheit reden und schliessen / und demnach der Concilien Satzungen ohne Wieder-Rede sollen angenommen werden. Antwort. Obschon Caiphas unwissend die Warheit gesagt hat/ daß es nemlich besser seye / daß ein Mensch sterbe/ als daß das gantze Volck verderbe/ so ist doch dessen Meinung und Glaube mit nichten gewesen/ daß Christus durch seinen Tod das menschliche Geschlecht erlösen würde: sondern des Hohen-priesters und des gantzen Concilii endliche Meinung und Schluß-Rede ist gewesen/ Christus seye ein Ketzer/ ein Gottloser/ ein Verführer des Volcks/ welcher verdienet hätte mit dem Tod des Creutzes hingerichtet/ und aus dem Weg geräumet zu werden/ damit das gantze Volck durch die verführische Lehr nicht würde irr-gemacht. Ware also nur der Ausspruch und Haupt-Schluß dieses Concilii warhafft in einem gantz widrigen Verstand/ dahin des Concilii Meinung gantz und gar nicht zielte. Wöllen nun die Papisten auch zugeben/ daß ihre Concilia mit der Warheit übereinstimmen in einem gantz widrigen Verstand/ dan werden lauter Evangelische Warheiten heraus kommen. Wiedrum was ist das für eine artige Folgerey/ Gott gabe dem Caiphas ein/ und regierte dessen Zunge/ ihm selbst unwissend/ daß diese schöne Weissagungs-Worte von dem heilwärtigen Tod Christi durch ihn ausgesprochen würden/ damit also von dem Hohen-priesterlichen Stuel selbst/ der bey den Juden im grossen Ansehen war/ die Krafft des Tods Christi möchte bestätiget/ und dem ungläubischen Jüdischen Volck alle Entschüldigungen entnommen werden/ ergo so will der H. Geist immerhin sitzen auf der Zungen des Pabstes/ und seynd alle decreta und Satzungen der päbstischen Concilien vom H. Geist eingegeben. Thorheit! <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0143" n="123"/> da er die recht Canonische Bücher der H. Schrifft aus dero Zahl ausgemustert/ und hingegen frembde Schrifften als nemlich die Send-Schreiben Clementis und dessen Satzungen in die Zahl der göttlichen Bücher hinein rücket: daß also Pabst Gelasius diesem Buch der also genannten Apostolischen Satzungen auf dem Römischen Concilio alle Apostolische auctorität gäntzlich hat abgesprochen. Kan man demnach auf der Concilien und also genannten Apostolischen Satzungen schlipffrichem Grund nicht sicher ein festes Glaubens-Gebäu auff führen.</p> <p>Einrede der Papisten.</p> <p>I. Seynd doch alle Gläubigen an das Concilium so zu Jerusalem von den Aposteln gehalten worden/ verbunden gewesen/ daß sie desselben Satzungen nachkommen musten/ act. 15. Warum solte man dan nicht auch an die Concilien so von den Päbsten gehalten werden / verbunden seyn?</p> <p>Antwort. O! es ist ein grosser Unterscheid zwischen den Concilien der Aposteln und der Päbsten: dan in den Concilien der Aposteln seynd gantz unverwerffliche beglaubte Zeugen gewesen: aber von den Concilien der Päbsten kan solches mit Warheit nicht gesagt werden: dan da finden sich unter anderen viele in Gottes Wort wenig bewanderte/ und zum Dienst des Pabstes verpflichtete und gewidmete Leute/ die nichts anders pfeiffen dörffen oder können/ als nur wie der Pabst tantzen will.</p> <p>II. Cs hat doch Caiphas der Hohe-priester/ ob er schon für sich selbst gottloß war / jedoch aus Eingeben des H. Geistes in dem versammleten Concilio der Hohen-priester und Schrifftgelehrten den Ausspruch gethan/ und geweissaget/ es seye besser daß einer sterbe für das Volck/ als daß das gantze Volck verderbe Joh. II. v. 50. Daraus sihet man ja / daß die angehörige Personen der Concilien, wan sie schon mit geringer Gottsforcht ausgerüstet seyn: dannoch aus Eingeben des H. Geistes die Warheit reden und schliessen / und demnach der Concilien Satzungen ohne Wieder-Rede sollen angenommen werden.</p> <p>Antwort. Obschon Caiphas unwissend die Warheit gesagt hat/ daß es nemlich besser seye / daß ein Mensch sterbe/ als daß das gantze Volck verderbe/ so ist doch dessen Meinung und Glaube mit nichten gewesen/ daß Christus durch seinen Tod das menschliche Geschlecht erlösen würde: sondern des Hohen-priesters und des gantzen Concilii endliche Meinung und Schluß-Rede ist gewesen/ Christus seye ein Ketzer/ ein Gottloser/ ein Verführer des Volcks/ welcher verdienet hätte mit dem Tod des Creutzes hingerichtet/ und aus dem Weg geräumet zu werden/ damit das gantze Volck durch die verführische Lehr nicht würde irr-gemacht. Ware also nur der Ausspruch und Haupt-Schluß dieses Concilii warhafft in einem gantz widrigen Verstand/ dahin des Concilii Meinung gantz und gar nicht zielte. Wöllen nun die Papisten auch zugeben/ daß ihre Concilia mit der Warheit übereinstimmen in einem gantz widrigen Verstand/ dan werden lauter Evangelische Warheiten heraus kommen. Wiedrum was ist das für eine artige Folgerey/ Gott gabe dem Caiphas ein/ und regierte dessen Zunge/ ihm selbst unwissend/ daß diese schöne Weissagungs-Worte von dem heilwärtigen Tod Christi durch ihn ausgesprochen würden/ damit also von dem Hohen-priesterlichen Stuel selbst/ der bey den Juden im grossen Ansehen war/ die Krafft des Tods Christi möchte bestätiget/ und dem ungläubischen Jüdischen Volck alle Entschüldigungen entnommen werden/ ergo so will der H. Geist immerhin sitzen auf der Zungen des Pabstes/ und seynd alle decreta und Satzungen der päbstischen Concilien vom H. Geist eingegeben. Thorheit!</p> </div> </body> </text> </TEI> [123/0143]
da er die recht Canonische Bücher der H. Schrifft aus dero Zahl ausgemustert/ und hingegen frembde Schrifften als nemlich die Send-Schreiben Clementis und dessen Satzungen in die Zahl der göttlichen Bücher hinein rücket: daß also Pabst Gelasius diesem Buch der also genannten Apostolischen Satzungen auf dem Römischen Concilio alle Apostolische auctorität gäntzlich hat abgesprochen. Kan man demnach auf der Concilien und also genannten Apostolischen Satzungen schlipffrichem Grund nicht sicher ein festes Glaubens-Gebäu auff führen.
Einrede der Papisten.
I. Seynd doch alle Gläubigen an das Concilium so zu Jerusalem von den Aposteln gehalten worden/ verbunden gewesen/ daß sie desselben Satzungen nachkommen musten/ act. 15. Warum solte man dan nicht auch an die Concilien so von den Päbsten gehalten werden / verbunden seyn?
Antwort. O! es ist ein grosser Unterscheid zwischen den Concilien der Aposteln und der Päbsten: dan in den Concilien der Aposteln seynd gantz unverwerffliche beglaubte Zeugen gewesen: aber von den Concilien der Päbsten kan solches mit Warheit nicht gesagt werden: dan da finden sich unter anderen viele in Gottes Wort wenig bewanderte/ und zum Dienst des Pabstes verpflichtete und gewidmete Leute/ die nichts anders pfeiffen dörffen oder können/ als nur wie der Pabst tantzen will.
II. Cs hat doch Caiphas der Hohe-priester/ ob er schon für sich selbst gottloß war / jedoch aus Eingeben des H. Geistes in dem versammleten Concilio der Hohen-priester und Schrifftgelehrten den Ausspruch gethan/ und geweissaget/ es seye besser daß einer sterbe für das Volck/ als daß das gantze Volck verderbe Joh. II. v. 50. Daraus sihet man ja / daß die angehörige Personen der Concilien, wan sie schon mit geringer Gottsforcht ausgerüstet seyn: dannoch aus Eingeben des H. Geistes die Warheit reden und schliessen / und demnach der Concilien Satzungen ohne Wieder-Rede sollen angenommen werden.
Antwort. Obschon Caiphas unwissend die Warheit gesagt hat/ daß es nemlich besser seye / daß ein Mensch sterbe/ als daß das gantze Volck verderbe/ so ist doch dessen Meinung und Glaube mit nichten gewesen/ daß Christus durch seinen Tod das menschliche Geschlecht erlösen würde: sondern des Hohen-priesters und des gantzen Concilii endliche Meinung und Schluß-Rede ist gewesen/ Christus seye ein Ketzer/ ein Gottloser/ ein Verführer des Volcks/ welcher verdienet hätte mit dem Tod des Creutzes hingerichtet/ und aus dem Weg geräumet zu werden/ damit das gantze Volck durch die verführische Lehr nicht würde irr-gemacht. Ware also nur der Ausspruch und Haupt-Schluß dieses Concilii warhafft in einem gantz widrigen Verstand/ dahin des Concilii Meinung gantz und gar nicht zielte. Wöllen nun die Papisten auch zugeben/ daß ihre Concilia mit der Warheit übereinstimmen in einem gantz widrigen Verstand/ dan werden lauter Evangelische Warheiten heraus kommen. Wiedrum was ist das für eine artige Folgerey/ Gott gabe dem Caiphas ein/ und regierte dessen Zunge/ ihm selbst unwissend/ daß diese schöne Weissagungs-Worte von dem heilwärtigen Tod Christi durch ihn ausgesprochen würden/ damit also von dem Hohen-priesterlichen Stuel selbst/ der bey den Juden im grossen Ansehen war/ die Krafft des Tods Christi möchte bestätiget/ und dem ungläubischen Jüdischen Volck alle Entschüldigungen entnommen werden/ ergo so will der H. Geist immerhin sitzen auf der Zungen des Pabstes/ und seynd alle decreta und Satzungen der päbstischen Concilien vom H. Geist eingegeben. Thorheit!
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Zitationshilfe: | Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/143>, abgerufen am 17.02.2025. |