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Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721.

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I. Auf dem Concilio zu Antiochia an. 341. alwo der H. Athanasius unschüldig ist verdammet worden/ ist ein grober Irrthum begangen wegen des Geheimnüß der H. Dreyfaltigkeit/ und der Arianischen Ketzerey beygepflichtet worden.

Eben dieser Irrthum ist bestätiget worden auf dem Concilio zu Meyland an. 364. in Gegenwart drey hundert Bischöffen.

Wiedrum hat der Arianischen Ketzerey beygestimmet das Concilium zu Arimino bey Versammlung sechshundert Bischöffen an. 359. also daß Hieronymus adversus Luciterianos schreibt: Die gantze Welt habe sich verwundert/ wie sie so bald wäre Arianisch worden / und in die Ketzerey gesuncken.

Ja so gar hat Pabst Liberius selbsten auf dem Concilio zu Sirmio an. 356. den ketzerischen decreten der Arianer und schändlichem Urtheil zur Verdammung des H. Athanasii beygestimmet/ und unterschrieben: wie dis gestehet Cassabutio in notit. concil. f. 125.

2. Auf dem anderen Concilio zu Ephesus ist gegen das Geheimnüß der Menschwerdung Christi die Ketzerey des Eutyches gebilliget worden.

3. Auf dem Concilio Milevitano ist beschlossen worden/ daß wan ein Ehe-Genoß an dem anderen brüchig/ und also eine Ehescheidung zwischen ihnen für genommen würde/ so solte auch dem unschüldigen Theil verboten seyn sich anderwärts zu verheyrahten/ so lang der schüldige Theilnoch bey Leben seye/ zuwider dem Ausspruch Christi Matt. 5. v. 32.

4. Es haben auch viele Concilia den Kirchen-Dieneren die Ehe zuwider dem austrücklichen Wort GOttes verbotten/ und hierdurch die Hurerey der päbstischen Pfaffen eingeführt.

5. Das Concilium zu Costnitz hat gebilliget und bestättiget die Stümmelung des H. Abendmahls.

6. Das Concilium zu Trident hat einen gantzen Schwarm hand-greifflicher verführischer Lehren bestätiget/ so dem Wort GOttes gerad zuwieder lauffen.

III. So seynd doch nur pur lautere Menschen auf den Corcilien versammlet/ welche in Irrthum gerahten können/ und wie die Schrifft redet/ Lügner seyn/ ps. 116. v. II. Was ist dan Wunder/ daß/ wan sie sich an GOttes Wort nicht binden lassen/ offtmahls gröblich irr-gehen/ und vielfältig mehrmahls geirret haben? dan es hat sich der H. Geist nirgend an solche Personen verbunden.

IV. So ist es ja eine lautere Babylonische Verwirrung wegen der decreten und Satzungen der Concilien: indem so gar nicht die canones (so da unter dem Nahmen/ als ob sie von den Aposteln selbst herkämen/ von den Papisten gerühmt werden) bey ihnen allerdings gelten noch statt haben wollen: dan Bartholomaeus Caranza in Summa Conciliorum, wie auch das sechste General-Concilium can. 2. zehlet der Apostolischen Canonen fünffund achtzig. Andere mit Gratiano dist. 16. nehmen deren nur sechszig für gültig auff und an/ welche Anzahl auch gut-heisset Pabst Zephyrinus. Wiedrum andere insgemein mit Bellarmino de Script: Eccles. tit. Clemens Romanus geben nur funffzig aus für Apostolisch: aus Ursachen / weilen in den übrigen Satzungen lauter handgreiffliche Irrthümer seynd enthalten; Zum Exempel da der sieben und sechszigste canon befiehlt/ man solle die von den Ketzeren getauffte wieder tauffen. So irret auch nicht weniger der fünff und achzigste Canon /

I. Auf dem Concilio zu Antiochia an. 341. alwo der H. Athanasius unschüldig ist verdammet worden/ ist ein grober Irrthum begangen wegen des Geheimnüß der H. Dreyfaltigkeit/ und der Arianischen Ketzerey beygepflichtet worden.

Eben dieser Irrthum ist bestätiget worden auf dem Concilio zu Meyland an. 364. in Gegenwart drey hundert Bischöffen.

Wiedrum hat der Arianischen Ketzerey beygestimmet das Concilium zu Arimino bey Versammlung sechshundert Bischöffen an. 359. also daß Hieronymus adversus Luciterianos schreibt: Die gantze Welt habe sich verwundert/ wie sie so bald wäre Arianisch worden / und in die Ketzerey gesuncken.

Ja so gar hat Pabst Liberius selbsten auf dem Concilio zu Sirmio an. 356. den ketzerischen decreten der Arianer und schändlichem Urtheil zur Verdammung des H. Athanasii beygestimmet/ und unterschrieben: wie dis gestehet Cassabutio in notit. concil. f. 125.

2. Auf dem anderen Concilio zu Ephesus ist gegen das Geheimnüß der Menschwerdung Christi die Ketzerey des Eutyches gebilliget worden.

3. Auf dem Concilio Milevitano ist beschlossen worden/ daß wan ein Ehe-Genoß an dem anderen brüchig/ und also eine Ehescheidung zwischen ihnen für genommen würde/ so solte auch dem unschüldigen Theil verboten seyn sich anderwärts zu verheyrahten/ so lang der schüldige Theilnoch bey Leben seye/ zuwider dem Ausspruch Christi Matt. 5. v. 32.

4. Es haben auch viele Concilia den Kirchen-Dieneren die Ehe zuwider dem austrücklichen Wort GOttes verbotten/ und hierdurch die Hurerey der päbstischen Pfaffen eingeführt.

5. Das Concilium zu Costnitz hat gebilliget und bestättiget die Stümmelung des H. Abendmahls.

6. Das Concilium zu Trident hat einen gantzen Schwarm hand-greifflicher verführischer Lehren bestätiget/ so dem Wort GOttes gerad zuwieder lauffen.

III. So seynd doch nur pur lautere Menschen auf den Corcilien versam̃let/ welche in Irrthum gerahten können/ und wie die Schrifft redet/ Lügner seyn/ ps. 116. v. II. Was ist dan Wunder/ daß/ wan sie sich an GOttes Wort nicht binden lassen/ offtmahls gröblich irr-gehen/ und vielfältig mehrmahls geirret haben? dan es hat sich der H. Geist nirgend an solche Personen verbunden.

IV. So ist es ja eine lautere Babylonische Verwirrung wegen der decreten und Satzungen der Concilien: indem so gar nicht die canones (so da unter dem Nahmen/ als ob sie von den Aposteln selbst herkämen/ von den Papisten gerühmt werden) bey ihnen allerdings gelten noch statt haben wollen: dan Bartholomaeus Caranza in Summa Conciliorum, wie auch das sechste General-Concilium can. 2. zehlet der Apostolischen Canonen fünffund achtzig. Andere mit Gratiano dist. 16. nehmen deren nur sechszig für gültig auff und an/ welche Anzahl auch gut-heisset Pabst Zephyrinus. Wiedrum andere insgemein mit Bellarmino de Script: Eccles. tit. Clemens Romanus geben nur funffzig aus für Apostolisch: aus Ursachen / weilen in den übrigen Satzungen lauter handgreiffliche Irrthümer seynd enthalten; Zum Exempel da der sieben und sechszigste canon befiehlt/ man solle die von den Ketzeren getauffte wieder tauffen. So irret auch nicht weniger der fünff und achzigste Canon /

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        <p>Eben dieser Irrthum ist bestätiget worden auf dem Concilio zu Meyland an. 364. in            Gegenwart drey hundert Bischöffen.</p>
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        <p>Ja so gar hat Pabst Liberius selbsten auf dem Concilio zu Sirmio an. 356. den            ketzerischen decreten der Arianer und schändlichem Urtheil zur Verdammung des H. Athanasii            beygestimmet/ und unterschrieben: wie dis gestehet Cassabutio in notit. concil. f.            125.</p>
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        <p>4. Es haben auch viele Concilia den Kirchen-Dieneren die Ehe zuwider dem austrücklichen            Wort GOttes verbotten/ und hierdurch die Hurerey der päbstischen Pfaffen eingeführt.</p>
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        <p>IV. So ist es ja eine lautere Babylonische Verwirrung wegen der decreten und Satzungen            der Concilien: indem so gar nicht die canones (so da unter dem Nahmen/ als ob sie von den            Aposteln selbst herkämen/ von den Papisten gerühmt werden) bey ihnen allerdings gelten            noch statt haben wollen: dan Bartholomaeus Caranza in Summa Conciliorum, wie auch das            sechste General-Concilium can. 2. zehlet der Apostolischen Canonen fünffund achtzig.            Andere mit Gratiano dist. 16. nehmen deren nur sechszig für gültig auff und an/ welche            Anzahl auch gut-heisset Pabst Zephyrinus. Wiedrum andere insgemein mit Bellarmino de            Script: Eccles. tit. Clemens Romanus geben nur funffzig aus für Apostolisch: aus Ursachen           / weilen in den übrigen Satzungen lauter handgreiffliche Irrthümer seynd enthalten; Zum            Exempel da der sieben und sechszigste canon befiehlt/ man solle die von den Ketzeren            getauffte wieder tauffen. So irret auch nicht weniger der fünff und achzigste Canon /
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[122/0142] I. Auf dem Concilio zu Antiochia an. 341. alwo der H. Athanasius unschüldig ist verdammet worden/ ist ein grober Irrthum begangen wegen des Geheimnüß der H. Dreyfaltigkeit/ und der Arianischen Ketzerey beygepflichtet worden. Eben dieser Irrthum ist bestätiget worden auf dem Concilio zu Meyland an. 364. in Gegenwart drey hundert Bischöffen. Wiedrum hat der Arianischen Ketzerey beygestimmet das Concilium zu Arimino bey Versammlung sechshundert Bischöffen an. 359. also daß Hieronymus adversus Luciterianos schreibt: Die gantze Welt habe sich verwundert/ wie sie so bald wäre Arianisch worden / und in die Ketzerey gesuncken. Ja so gar hat Pabst Liberius selbsten auf dem Concilio zu Sirmio an. 356. den ketzerischen decreten der Arianer und schändlichem Urtheil zur Verdammung des H. Athanasii beygestimmet/ und unterschrieben: wie dis gestehet Cassabutio in notit. concil. f. 125. 2. Auf dem anderen Concilio zu Ephesus ist gegen das Geheimnüß der Menschwerdung Christi die Ketzerey des Eutyches gebilliget worden. 3. Auf dem Concilio Milevitano ist beschlossen worden/ daß wan ein Ehe-Genoß an dem anderen brüchig/ und also eine Ehescheidung zwischen ihnen für genommen würde/ so solte auch dem unschüldigen Theil verboten seyn sich anderwärts zu verheyrahten/ so lang der schüldige Theilnoch bey Leben seye/ zuwider dem Ausspruch Christi Matt. 5. v. 32. 4. Es haben auch viele Concilia den Kirchen-Dieneren die Ehe zuwider dem austrücklichen Wort GOttes verbotten/ und hierdurch die Hurerey der päbstischen Pfaffen eingeführt. 5. Das Concilium zu Costnitz hat gebilliget und bestättiget die Stümmelung des H. Abendmahls. 6. Das Concilium zu Trident hat einen gantzen Schwarm hand-greifflicher verführischer Lehren bestätiget/ so dem Wort GOttes gerad zuwieder lauffen. III. So seynd doch nur pur lautere Menschen auf den Corcilien versam̃let/ welche in Irrthum gerahten können/ und wie die Schrifft redet/ Lügner seyn/ ps. 116. v. II. Was ist dan Wunder/ daß/ wan sie sich an GOttes Wort nicht binden lassen/ offtmahls gröblich irr-gehen/ und vielfältig mehrmahls geirret haben? dan es hat sich der H. Geist nirgend an solche Personen verbunden. IV. So ist es ja eine lautere Babylonische Verwirrung wegen der decreten und Satzungen der Concilien: indem so gar nicht die canones (so da unter dem Nahmen/ als ob sie von den Aposteln selbst herkämen/ von den Papisten gerühmt werden) bey ihnen allerdings gelten noch statt haben wollen: dan Bartholomaeus Caranza in Summa Conciliorum, wie auch das sechste General-Concilium can. 2. zehlet der Apostolischen Canonen fünffund achtzig. Andere mit Gratiano dist. 16. nehmen deren nur sechszig für gültig auff und an/ welche Anzahl auch gut-heisset Pabst Zephyrinus. Wiedrum andere insgemein mit Bellarmino de Script: Eccles. tit. Clemens Romanus geben nur funffzig aus für Apostolisch: aus Ursachen / weilen in den übrigen Satzungen lauter handgreiffliche Irrthümer seynd enthalten; Zum Exempel da der sieben und sechszigste canon befiehlt/ man solle die von den Ketzeren getauffte wieder tauffen. So irret auch nicht weniger der fünff und achzigste Canon /

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Zitationshilfe: Rempen, Johann: Schau-Bühne Der Evangelischen Warheit. Leipzig, 1721, S. 122. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rempen_schaubuehne_1721/142>, abgerufen am 23.11.2024.