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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Verhandlungen zu Passau.

Die Katholischen, welche auch dort die Mehrzahl aus-
machten, gaben die Vortheile auf, welche ihnen aus der Idee
einer allgemeinen Vereinigung der Christenheit und ihrem
Übergewicht am Reichstag entspringen konnten.

Dagegen verzichtete man evangelischer Seits darauf,
sich der Übermacht die man in diesem Augenblicke besaß, zu
bedienen, die hohen Geistlichen, wie man anfangs gedacht,
geradezu zu verjagen, oder auch nur die ihnen schon entris-
senen Gebietsstrecken zu behalten.

Wurde der Rechtsstand der Protestanten erweitert und
einigermaßen fixirt, so hatte die andre Partei dagegen die Ge-
nugthuung, ihre bedrohten Besitzthümer gesichert zu sehen.

Und da man nun in der Hauptsache verglichen war, so
folgten die andern Puncte von selber nach. Man kam überein,
daß der Landgraf in einer bestimmten Frist zu Rheinfels auf
freien Fuß gesetzt werden solle. Für die Urtel die während der
Custodie in seinen Angelegenheiten gesprochen worden, ward
ihm Suspension und Revision verheißen. Alle Die welche
in dem letzten Kriege um Land und Leute gekommen oder
die Flucht ergreifen müssen, von den Kriegsanführern der
Rheingraf, Albrecht von Mansfeld und sein Sohn, Chri-
stoph von Oldenburg, Heideck, Reckerode und Schärtlin, un-
ter den Fürsten Wolfgang von Anhalt und Otto Heinrich
von der Pfalz, sollten wieder zu Gnaden angenommen wer-
den, und sich nur verpflichten, fernerhin nicht gegen den Kai-
ser zu dienen; die der jetzigen Kriegsübung Verwandten soll-
ten die Waffen niederlegen, ihre Eroberungen herausgeben
und dagegen einer Generalamnestie genießen.

Mit Freuden melden die brandenburgischen Gesandten

Verhandlungen zu Paſſau.

Die Katholiſchen, welche auch dort die Mehrzahl aus-
machten, gaben die Vortheile auf, welche ihnen aus der Idee
einer allgemeinen Vereinigung der Chriſtenheit und ihrem
Übergewicht am Reichstag entſpringen konnten.

Dagegen verzichtete man evangeliſcher Seits darauf,
ſich der Übermacht die man in dieſem Augenblicke beſaß, zu
bedienen, die hohen Geiſtlichen, wie man anfangs gedacht,
geradezu zu verjagen, oder auch nur die ihnen ſchon entriſ-
ſenen Gebietsſtrecken zu behalten.

Wurde der Rechtsſtand der Proteſtanten erweitert und
einigermaßen fixirt, ſo hatte die andre Partei dagegen die Ge-
nugthuung, ihre bedrohten Beſitzthümer geſichert zu ſehen.

Und da man nun in der Hauptſache verglichen war, ſo
folgten die andern Puncte von ſelber nach. Man kam überein,
daß der Landgraf in einer beſtimmten Friſt zu Rheinfels auf
freien Fuß geſetzt werden ſolle. Für die Urtel die während der
Cuſtodie in ſeinen Angelegenheiten geſprochen worden, ward
ihm Suſpenſion und Reviſion verheißen. Alle Die welche
in dem letzten Kriege um Land und Leute gekommen oder
die Flucht ergreifen müſſen, von den Kriegsanführern der
Rheingraf, Albrecht von Mansfeld und ſein Sohn, Chri-
ſtoph von Oldenburg, Heideck, Reckerode und Schärtlin, un-
ter den Fürſten Wolfgang von Anhalt und Otto Heinrich
von der Pfalz, ſollten wieder zu Gnaden angenommen wer-
den, und ſich nur verpflichten, fernerhin nicht gegen den Kai-
ſer zu dienen; die der jetzigen Kriegsübung Verwandten ſoll-
ten die Waffen niederlegen, ihre Eroberungen herausgeben
und dagegen einer Generalamneſtie genießen.

Mit Freuden melden die brandenburgiſchen Geſandten

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[267/0279] Verhandlungen zu Paſſau. Die Katholiſchen, welche auch dort die Mehrzahl aus- machten, gaben die Vortheile auf, welche ihnen aus der Idee einer allgemeinen Vereinigung der Chriſtenheit und ihrem Übergewicht am Reichstag entſpringen konnten. Dagegen verzichtete man evangeliſcher Seits darauf, ſich der Übermacht die man in dieſem Augenblicke beſaß, zu bedienen, die hohen Geiſtlichen, wie man anfangs gedacht, geradezu zu verjagen, oder auch nur die ihnen ſchon entriſ- ſenen Gebietsſtrecken zu behalten. Wurde der Rechtsſtand der Proteſtanten erweitert und einigermaßen fixirt, ſo hatte die andre Partei dagegen die Ge- nugthuung, ihre bedrohten Beſitzthümer geſichert zu ſehen. Und da man nun in der Hauptſache verglichen war, ſo folgten die andern Puncte von ſelber nach. Man kam überein, daß der Landgraf in einer beſtimmten Friſt zu Rheinfels auf freien Fuß geſetzt werden ſolle. Für die Urtel die während der Cuſtodie in ſeinen Angelegenheiten geſprochen worden, ward ihm Suſpenſion und Reviſion verheißen. Alle Die welche in dem letzten Kriege um Land und Leute gekommen oder die Flucht ergreifen müſſen, von den Kriegsanführern der Rheingraf, Albrecht von Mansfeld und ſein Sohn, Chri- ſtoph von Oldenburg, Heideck, Reckerode und Schärtlin, un- ter den Fürſten Wolfgang von Anhalt und Otto Heinrich von der Pfalz, ſollten wieder zu Gnaden angenommen wer- den, und ſich nur verpflichten, fernerhin nicht gegen den Kai- ſer zu dienen; die der jetzigen Kriegsübung Verwandten ſoll- ten die Waffen niederlegen, ihre Eroberungen herausgeben und dagegen einer Generalamneſtie genießen. Mit Freuden melden die brandenburgiſchen Geſandten

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/279>, abgerufen am 09.05.2024.