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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843.

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Verhandlungen zu Passau.
scheidung nicht ankommen lassen. Er forderte vielmehr ei-
nen Frieden welcher immer bestehe, möge nun die Verglei-
chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den
Mißbräuchen, sagte er, schreibe sich die Spaltung her; in
den Hauptartikeln christlichen Glaubens sey man Gottlob ein-
verstanden; der Kaiser müsse die Stände augsburgischer Con-
fession vor allem versichern, daß ihnen keine Ungnade noch
Beschwerung weiter bevorstehe. Zu dem unbedingten Frie-
den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entscheidung
des Reichstags wo die der Confession entgegengesetzte Par-
tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt
eingerichtet sey, befürchten dürfe: man müsse die Artikel über
Friede und Recht wiederherstellen und zur Ausführung brin-
gen, wie sie 1544 gegeben worden.

Zweierlei, wie wir sehen, forderte er: das Aufgeben je-
ner conciliaren auf die Wiederherstellung der Einheit, auch
im Wege der Gewalt, hinzielenden Ideen, und dagegen eine
den Frieden der Evangelischen sichernde Einrichtung im Reiche.
Es waren ganz die altprotestantischen Tendenzen: nicht zu
bekehren, noch zu vertilgen, sondern nur zu bestehn, kraft
der alten Berechtigungen der auf Reichsschlüsse sich stützenden
Minderheit. Im Jahr 1514 hatten die Protestanten ihre
Absicht noch durch den Einfluß der kaiserlichen Gewalt zu
erreichen gemeint: im Jahre 1552 hielten sie das Schwert
in der Hand um sie durchzusetzen. Der Kaiser war über-
rascht, in ferne Alpen zurückgescheucht; die geistlichen Für-
sten, die bisher die Majorität gebildet, in ihren Landschaf-
ten angegriffen, und schon zum Theil in die Hände der
Protestanten geliefert. Unter diesen Umständen bot ihnen

Verhandlungen zu Paſſau.
ſcheidung nicht ankommen laſſen. Er forderte vielmehr ei-
nen Frieden welcher immer beſtehe, möge nun die Verglei-
chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den
Mißbräuchen, ſagte er, ſchreibe ſich die Spaltung her; in
den Hauptartikeln chriſtlichen Glaubens ſey man Gottlob ein-
verſtanden; der Kaiſer müſſe die Stände augsburgiſcher Con-
feſſion vor allem verſichern, daß ihnen keine Ungnade noch
Beſchwerung weiter bevorſtehe. Zu dem unbedingten Frie-
den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entſcheidung
des Reichstags wo die der Confeſſion entgegengeſetzte Par-
tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt
eingerichtet ſey, befürchten dürfe: man müſſe die Artikel über
Friede und Recht wiederherſtellen und zur Ausführung brin-
gen, wie ſie 1544 gegeben worden.

Zweierlei, wie wir ſehen, forderte er: das Aufgeben je-
ner conciliaren auf die Wiederherſtellung der Einheit, auch
im Wege der Gewalt, hinzielenden Ideen, und dagegen eine
den Frieden der Evangeliſchen ſichernde Einrichtung im Reiche.
Es waren ganz die altproteſtantiſchen Tendenzen: nicht zu
bekehren, noch zu vertilgen, ſondern nur zu beſtehn, kraft
der alten Berechtigungen der auf Reichsſchlüſſe ſich ſtützenden
Minderheit. Im Jahr 1514 hatten die Proteſtanten ihre
Abſicht noch durch den Einfluß der kaiſerlichen Gewalt zu
erreichen gemeint: im Jahre 1552 hielten ſie das Schwert
in der Hand um ſie durchzuſetzen. Der Kaiſer war über-
raſcht, in ferne Alpen zurückgeſcheucht; die geiſtlichen Für-
ſten, die bisher die Majorität gebildet, in ihren Landſchaf-
ten angegriffen, und ſchon zum Theil in die Hände der
Proteſtanten geliefert. Unter dieſen Umſtänden bot ihnen

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[263/0275] Verhandlungen zu Paſſau. ſcheidung nicht ankommen laſſen. Er forderte vielmehr ei- nen Frieden welcher immer beſtehe, möge nun die Verglei- chung zu Stande kommen oder nicht. Denn nur von den Mißbräuchen, ſagte er, ſchreibe ſich die Spaltung her; in den Hauptartikeln chriſtlichen Glaubens ſey man Gottlob ein- verſtanden; der Kaiſer müſſe die Stände augsburgiſcher Con- feſſion vor allem verſichern, daß ihnen keine Ungnade noch Beſchwerung weiter bevorſtehe. Zu dem unbedingten Frie- den aber gehöre ferner, daß man auch keine Entſcheidung des Reichstags wo die der Confeſſion entgegengeſetzte Par- tei das Mehr habe, noch des Kammergerichts wie es jetzt eingerichtet ſey, befürchten dürfe: man müſſe die Artikel über Friede und Recht wiederherſtellen und zur Ausführung brin- gen, wie ſie 1544 gegeben worden. Zweierlei, wie wir ſehen, forderte er: das Aufgeben je- ner conciliaren auf die Wiederherſtellung der Einheit, auch im Wege der Gewalt, hinzielenden Ideen, und dagegen eine den Frieden der Evangeliſchen ſichernde Einrichtung im Reiche. Es waren ganz die altproteſtantiſchen Tendenzen: nicht zu bekehren, noch zu vertilgen, ſondern nur zu beſtehn, kraft der alten Berechtigungen der auf Reichsſchlüſſe ſich ſtützenden Minderheit. Im Jahr 1514 hatten die Proteſtanten ihre Abſicht noch durch den Einfluß der kaiſerlichen Gewalt zu erreichen gemeint: im Jahre 1552 hielten ſie das Schwert in der Hand um ſie durchzuſetzen. Der Kaiſer war über- raſcht, in ferne Alpen zurückgeſcheucht; die geiſtlichen Für- ſten, die bisher die Majorität gebildet, in ihren Landſchaf- ten angegriffen, und ſchon zum Theil in die Hände der Proteſtanten geliefert. Unter dieſen Umſtänden bot ihnen

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 5. Berlin, 1843, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation05_1843/275>, abgerufen am 09.05.2024.