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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Achtes Buch. Zweites Capitel.
er zu Regensburg in aller Ruhe und mit den gewohnten
Festlichkeiten die Vermählung zweier seiner Nichten mit dem
Erbfolger in Baiern und dem Herzog von Cleve vollziehen.
Noch war die ganze Gesellschaft beisammen, als er, am
20sten Juli, mit der Achtserklärung gegen Johann Friedrich
und Philipp hervortrat. Wir brauchen hier nicht die Gründe
zu erörtern, mit denen er sie rechtfertigte. Er führte noch
die packischen Händel, die würtenbergische, die braunschwei-
gische Sache an, über die er sich doch schon längst mit den
beiden Bundeshäuptern verständigt. Auch hatte er der Acht
nicht, wie er durch seine Capitulation verpflichtet gewesen
wäre, Urtheil und Recht vorhergehn lassen: sie kann nur als
ein Act der Politik betrachtet werden. Da nun einmal das
Schwert gezogen wurde, mochte es ihm an der Zeit schei-
nen, das ganze Gewicht seiner kaiserlichen Autorität einzu-
setzen. Die beiden Vorkämpfer der Feinde wurden als pflicht-
und eidbrüchige Rebellen, aufrührerische Verletzer kaiserlicher
Majestät von des h. Reichs Frieden ausgeschlossen; alle
Stände des Reiches, geistliche und weltliche, alle Herren,
Ritter, Knechte, Hauptleute, bei Verlust ihrer Regalien und
Freiheiten, aufgefordert, sich von ihnen abzusondern, ihre Un-
terthanen von der Erbhuldigung und den Pflichten die sie
ihnen geleistet, losgezählt.

An dem Tage, von welchem diese Achtserklärung datirt
ist, erschienen die ersten Truppen in Regensburg die dem
Kaiser zuzogen: es waren zwölf Fähnlein Spanier, die bis-
her in Ungarn gedient, und 500 Reiter, die Markgraf Al-
brecht
und der Deutschmeister in Niederdeutschland geworben
und durch Böhmen herbeiführten. Überhaupt gab die Nähe
der östreichischen Gebiete für die Unternehmungen des Kai-

Achtes Buch. Zweites Capitel.
er zu Regensburg in aller Ruhe und mit den gewohnten
Feſtlichkeiten die Vermählung zweier ſeiner Nichten mit dem
Erbfolger in Baiern und dem Herzog von Cleve vollziehen.
Noch war die ganze Geſellſchaft beiſammen, als er, am
20ſten Juli, mit der Achtserklärung gegen Johann Friedrich
und Philipp hervortrat. Wir brauchen hier nicht die Gründe
zu erörtern, mit denen er ſie rechtfertigte. Er führte noch
die packiſchen Händel, die würtenbergiſche, die braunſchwei-
giſche Sache an, über die er ſich doch ſchon längſt mit den
beiden Bundeshäuptern verſtändigt. Auch hatte er der Acht
nicht, wie er durch ſeine Capitulation verpflichtet geweſen
wäre, Urtheil und Recht vorhergehn laſſen: ſie kann nur als
ein Act der Politik betrachtet werden. Da nun einmal das
Schwert gezogen wurde, mochte es ihm an der Zeit ſchei-
nen, das ganze Gewicht ſeiner kaiſerlichen Autorität einzu-
ſetzen. Die beiden Vorkämpfer der Feinde wurden als pflicht-
und eidbrüchige Rebellen, aufrühreriſche Verletzer kaiſerlicher
Majeſtät von des h. Reichs Frieden ausgeſchloſſen; alle
Stände des Reiches, geiſtliche und weltliche, alle Herren,
Ritter, Knechte, Hauptleute, bei Verluſt ihrer Regalien und
Freiheiten, aufgefordert, ſich von ihnen abzuſondern, ihre Un-
terthanen von der Erbhuldigung und den Pflichten die ſie
ihnen geleiſtet, losgezählt.

An dem Tage, von welchem dieſe Achtserklärung datirt
iſt, erſchienen die erſten Truppen in Regensburg die dem
Kaiſer zuzogen: es waren zwölf Fähnlein Spanier, die bis-
her in Ungarn gedient, und 500 Reiter, die Markgraf Al-
brecht
und der Deutſchmeiſter in Niederdeutſchland geworben
und durch Böhmen herbeiführten. Überhaupt gab die Nähe
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[422/0434] Achtes Buch. Zweites Capitel. er zu Regensburg in aller Ruhe und mit den gewohnten Feſtlichkeiten die Vermählung zweier ſeiner Nichten mit dem Erbfolger in Baiern und dem Herzog von Cleve vollziehen. Noch war die ganze Geſellſchaft beiſammen, als er, am 20ſten Juli, mit der Achtserklärung gegen Johann Friedrich und Philipp hervortrat. Wir brauchen hier nicht die Gründe zu erörtern, mit denen er ſie rechtfertigte. Er führte noch die packiſchen Händel, die würtenbergiſche, die braunſchwei- giſche Sache an, über die er ſich doch ſchon längſt mit den beiden Bundeshäuptern verſtändigt. Auch hatte er der Acht nicht, wie er durch ſeine Capitulation verpflichtet geweſen wäre, Urtheil und Recht vorhergehn laſſen: ſie kann nur als ein Act der Politik betrachtet werden. Da nun einmal das Schwert gezogen wurde, mochte es ihm an der Zeit ſchei- nen, das ganze Gewicht ſeiner kaiſerlichen Autorität einzu- ſetzen. Die beiden Vorkämpfer der Feinde wurden als pflicht- und eidbrüchige Rebellen, aufrühreriſche Verletzer kaiſerlicher Majeſtät von des h. Reichs Frieden ausgeſchloſſen; alle Stände des Reiches, geiſtliche und weltliche, alle Herren, Ritter, Knechte, Hauptleute, bei Verluſt ihrer Regalien und Freiheiten, aufgefordert, ſich von ihnen abzuſondern, ihre Un- terthanen von der Erbhuldigung und den Pflichten die ſie ihnen geleiſtet, losgezählt. An dem Tage, von welchem dieſe Achtserklärung datirt iſt, erſchienen die erſten Truppen in Regensburg die dem Kaiſer zuzogen: es waren zwölf Fähnlein Spanier, die bis- her in Ungarn gedient, und 500 Reiter, die Markgraf Al- brecht und der Deutſchmeiſter in Niederdeutſchland geworben und durch Böhmen herbeiführten. Überhaupt gab die Nähe der öſtreichiſchen Gebiete für die Unternehmungen des Kai-

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 422. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/434>, abgerufen am 13.05.2024.