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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843.

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Siebentes Buch. Neuntes Capitel.
sich: er schlug die Stellen nach, welche citirt wurden, um
sich selbst von der Zweckmäßigkeit der Anführung zu über-
zeugen: bei jedem Satz, über den ihm Zweifel aufstiegen,
hielt er inne, hörte die Anwesenden, verbesserte wohl auch
selbst eins und das andere: er zeigte durch sein ganzes
Verhalten, daß ihm die Sache nicht allein am Herzen lag,
sondern daß er lange darüber nachgedacht und sie begriffen
hatte. 1 Er selbst soll darüber gehalten haben daß des Pap-
stes nicht namentlich gedacht wurde; wie denn die Fassung
der Formel auch sonst sehr gemäßigt war. Dem Domcapi-
tel wurden seine Privilegien und Rechte ausdrücklich gewähr-
leistet; der Orden der Czepler und Begarden ward in beson-
dern Schutz genommen, weil er dem alten wahren Mönchs-
beruf am nächsten geblieben.

Am 26sten Juli ward dieser Entwurf, -- denn einen
andern, von Groppers Hand, der nur eine Beschönigung der
alten Mißbräuche zu enthalten schien, hatte man ohne Wei-
teres beseitigt, -- den Ständen vorgelegt.

Die weltlichen Stände waren vollkommen damit ein-
verstanden. Sie hielten nicht für nöthig ihn erst durch ei-
nen Ausschuß prüfen zu lassen: zu einer so wichtigen Sache,
die das Seelenheil betreffe, möchten doch sie selbst nicht ein-
mal recht tüchtig seyn: da sie aber die Wohlmeinung ihres
gnädigen Herrn erkennen, so solle diesem auch die ganze Sache
heimgestellt seyn. 2


1 Mel.: Miratus sum non solum diligentiam ejus sed etiam
judicium: quod fortassis illi qui eum non norunt, ei non tribuunt.
2 Nach Melanchthons Versicherung (17 Aug.) fanden Deli-
berationen über die Religionssache "inter praecipuos" Statt. Tan-
dem comites, equester ordo et legati civitatum magno consensu

Siebentes Buch. Neuntes Capitel.
ſich: er ſchlug die Stellen nach, welche citirt wurden, um
ſich ſelbſt von der Zweckmäßigkeit der Anführung zu über-
zeugen: bei jedem Satz, über den ihm Zweifel aufſtiegen,
hielt er inne, hörte die Anweſenden, verbeſſerte wohl auch
ſelbſt eins und das andere: er zeigte durch ſein ganzes
Verhalten, daß ihm die Sache nicht allein am Herzen lag,
ſondern daß er lange darüber nachgedacht und ſie begriffen
hatte. 1 Er ſelbſt ſoll darüber gehalten haben daß des Pap-
ſtes nicht namentlich gedacht wurde; wie denn die Faſſung
der Formel auch ſonſt ſehr gemäßigt war. Dem Domcapi-
tel wurden ſeine Privilegien und Rechte ausdrücklich gewähr-
leiſtet; der Orden der Czepler und Begarden ward in beſon-
dern Schutz genommen, weil er dem alten wahren Mönchs-
beruf am nächſten geblieben.

Am 26ſten Juli ward dieſer Entwurf, — denn einen
andern, von Groppers Hand, der nur eine Beſchönigung der
alten Mißbräuche zu enthalten ſchien, hatte man ohne Wei-
teres beſeitigt, — den Ständen vorgelegt.

Die weltlichen Stände waren vollkommen damit ein-
verſtanden. Sie hielten nicht für nöthig ihn erſt durch ei-
nen Ausſchuß prüfen zu laſſen: zu einer ſo wichtigen Sache,
die das Seelenheil betreffe, möchten doch ſie ſelbſt nicht ein-
mal recht tüchtig ſeyn: da ſie aber die Wohlmeinung ihres
gnädigen Herrn erkennen, ſo ſolle dieſem auch die ganze Sache
heimgeſtellt ſeyn. 2


1 Mel.: Miratus sum non solum diligentiam ejus sed etiam
judicium: quod fortassis illi qui eum non norunt, ei non tribuunt.
2 Nach Melanchthons Verſicherung (17 Aug.) fanden Deli-
berationen uͤber die Religionsſache „inter praecipuos“ Statt. Tan-
dem comites, equester ordo et legati civitatum magno consensu
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[338/0350] Siebentes Buch. Neuntes Capitel. ſich: er ſchlug die Stellen nach, welche citirt wurden, um ſich ſelbſt von der Zweckmäßigkeit der Anführung zu über- zeugen: bei jedem Satz, über den ihm Zweifel aufſtiegen, hielt er inne, hörte die Anweſenden, verbeſſerte wohl auch ſelbſt eins und das andere: er zeigte durch ſein ganzes Verhalten, daß ihm die Sache nicht allein am Herzen lag, ſondern daß er lange darüber nachgedacht und ſie begriffen hatte. 1 Er ſelbſt ſoll darüber gehalten haben daß des Pap- ſtes nicht namentlich gedacht wurde; wie denn die Faſſung der Formel auch ſonſt ſehr gemäßigt war. Dem Domcapi- tel wurden ſeine Privilegien und Rechte ausdrücklich gewähr- leiſtet; der Orden der Czepler und Begarden ward in beſon- dern Schutz genommen, weil er dem alten wahren Mönchs- beruf am nächſten geblieben. Am 26ſten Juli ward dieſer Entwurf, — denn einen andern, von Groppers Hand, der nur eine Beſchönigung der alten Mißbräuche zu enthalten ſchien, hatte man ohne Wei- teres beſeitigt, — den Ständen vorgelegt. Die weltlichen Stände waren vollkommen damit ein- verſtanden. Sie hielten nicht für nöthig ihn erſt durch ei- nen Ausſchuß prüfen zu laſſen: zu einer ſo wichtigen Sache, die das Seelenheil betreffe, möchten doch ſie ſelbſt nicht ein- mal recht tüchtig ſeyn: da ſie aber die Wohlmeinung ihres gnädigen Herrn erkennen, ſo ſolle dieſem auch die ganze Sache heimgeſtellt ſeyn. 2 1 Mel.: Miratus sum non solum diligentiam ejus sed etiam judicium: quod fortassis illi qui eum non norunt, ei non tribuunt. 2 Nach Melanchthons Verſicherung (17 Aug.) fanden Deli- berationen uͤber die Religionsſache „inter praecipuos“ Statt. Tan- dem comites, equester ordo et legati civitatum magno consensu

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 4. Berlin, 1843, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation04_1843/350>, abgerufen am 22.11.2024.