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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

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Sechstes Buch. Achtes Capitel.
richter Grafen von Beichlingen, ob S. Gnaden seinen ohne
Zweifel mit gutem Bedacht gegebenen Bescheid jetzt so un-
billigerweise wolle anfechten lassen. Richter und Gericht
erklärten nach kurzem Verzug, wenn sich binnen 14 Tage
Niemand von Seiten der Stadt Strasburg einlassen wolle,
so werde auf das Begehren des bischöflichen Anwalts er-
gehen, was recht sey.

In denselben Tagen wurden dem protestantischen Pro-
curator Helfmann widerwärtige Schwierigkeiten gemacht,
weil er den Eid für Gefährde nur zu Gott, nicht auch
zu den Heiligen schwören wollte.

Die Protestanten sahen, daß das im Vertrag zu Nürn-
berg erworbene Zugeständniß ihnen unter diesen Umstän-
den nichts mehr helfen werde. Indessen waren sie weit
entfernt, ihren Anspruch fallen zu lassen. Am 30. Januar
1534 schritten sie zu einer förmlichen Recusation des Kam-
mergerichts.

Das Regiment war aufgehoben; der Kaiser entfernt;
König Ferdinand damals noch nicht zu voller Obedienz ge-
langt; und man weigerte sich, die Administration, die ihm
der Kaiser übertragen, anzuerkennen. Da kam es nun auch
dahin, daß das Gericht, das noch allein die Einheit des
Reichs repräsentirte, von einem großen Theil der Stände
verworfen ward.

Es liegt am Tage, wie sehr diese Irrungen zu der
Verstimmung beitrugen, welche den raschen Erfolg des
Landgrafen Philipp in dem Wirtemberger Kriegszug so we-
sentlich beförderte.

So gehörten sie denn auch zu den wichtigsten Gegen-
ständen, über die man in Annaberg und Kadan verhandelte.


Sechstes Buch. Achtes Capitel.
richter Grafen von Beichlingen, ob S. Gnaden ſeinen ohne
Zweifel mit gutem Bedacht gegebenen Beſcheid jetzt ſo un-
billigerweiſe wolle anfechten laſſen. Richter und Gericht
erklärten nach kurzem Verzug, wenn ſich binnen 14 Tage
Niemand von Seiten der Stadt Strasburg einlaſſen wolle,
ſo werde auf das Begehren des biſchöflichen Anwalts er-
gehen, was recht ſey.

In denſelben Tagen wurden dem proteſtantiſchen Pro-
curator Helfmann widerwärtige Schwierigkeiten gemacht,
weil er den Eid für Gefährde nur zu Gott, nicht auch
zu den Heiligen ſchwören wollte.

Die Proteſtanten ſahen, daß das im Vertrag zu Nürn-
berg erworbene Zugeſtändniß ihnen unter dieſen Umſtän-
den nichts mehr helfen werde. Indeſſen waren ſie weit
entfernt, ihren Anſpruch fallen zu laſſen. Am 30. Januar
1534 ſchritten ſie zu einer förmlichen Recuſation des Kam-
mergerichts.

Das Regiment war aufgehoben; der Kaiſer entfernt;
König Ferdinand damals noch nicht zu voller Obedienz ge-
langt; und man weigerte ſich, die Adminiſtration, die ihm
der Kaiſer übertragen, anzuerkennen. Da kam es nun auch
dahin, daß das Gericht, das noch allein die Einheit des
Reichs repräſentirte, von einem großen Theil der Stände
verworfen ward.

Es liegt am Tage, wie ſehr dieſe Irrungen zu der
Verſtimmung beitrugen, welche den raſchen Erfolg des
Landgrafen Philipp in dem Wirtemberger Kriegszug ſo we-
ſentlich beförderte.

So gehörten ſie denn auch zu den wichtigſten Gegen-
ſtänden, über die man in Annaberg und Kadan verhandelte.


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[480/0496] Sechstes Buch. Achtes Capitel. richter Grafen von Beichlingen, ob S. Gnaden ſeinen ohne Zweifel mit gutem Bedacht gegebenen Beſcheid jetzt ſo un- billigerweiſe wolle anfechten laſſen. Richter und Gericht erklärten nach kurzem Verzug, wenn ſich binnen 14 Tage Niemand von Seiten der Stadt Strasburg einlaſſen wolle, ſo werde auf das Begehren des biſchöflichen Anwalts er- gehen, was recht ſey. In denſelben Tagen wurden dem proteſtantiſchen Pro- curator Helfmann widerwärtige Schwierigkeiten gemacht, weil er den Eid für Gefährde nur zu Gott, nicht auch zu den Heiligen ſchwören wollte. Die Proteſtanten ſahen, daß das im Vertrag zu Nürn- berg erworbene Zugeſtändniß ihnen unter dieſen Umſtän- den nichts mehr helfen werde. Indeſſen waren ſie weit entfernt, ihren Anſpruch fallen zu laſſen. Am 30. Januar 1534 ſchritten ſie zu einer förmlichen Recuſation des Kam- mergerichts. Das Regiment war aufgehoben; der Kaiſer entfernt; König Ferdinand damals noch nicht zu voller Obedienz ge- langt; und man weigerte ſich, die Adminiſtration, die ihm der Kaiſer übertragen, anzuerkennen. Da kam es nun auch dahin, daß das Gericht, das noch allein die Einheit des Reichs repräſentirte, von einem großen Theil der Stände verworfen ward. Es liegt am Tage, wie ſehr dieſe Irrungen zu der Verſtimmung beitrugen, welche den raſchen Erfolg des Landgrafen Philipp in dem Wirtemberger Kriegszug ſo we- ſentlich beförderte. So gehörten ſie denn auch zu den wichtigſten Gegen- ſtänden, über die man in Annaberg und Kadan verhandelte.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/496>, abgerufen am 25.11.2024.