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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Gutachten des Ausschusses.
rannei evangelische Wahrheit unterdrücken und unchristliche
Mißbräuche behaupten, woraus denn nur Widerstand ge-
gen die Obrigkeit, Empörung und Abfall hervorgehn könne."
Man erinnerte den Papst, die Concordate zu halten, die
Beschwerden der deutschen Nation abzustellen, vor allem
die Annaten fallen zu lassen, doch war man nicht der Mei-
nung, daß die Irrung jetzt noch hiemit beizulegen sey.
Das könne auf keine andre Weise geschehen als durch ein
Concilium. Die Forderung eines Conciliums, welche ein
halbes Jahrhundert in Athem halten sollte, war zuerst in
einem Gespräch des Nuntius mit Planitz ernstlich zur
Sprache gekommen, [ - 5 Zeichen fehlen]ekam nun durch den Ausschuß
des Reichsregimentes[ - 3 Zeichen fehlen]licistisch gültige Anregung. Zu-
gleich gab er aber einige Bestimmungen dafür an: -- es
müsse von päpstlicher Heiligkeit mit Verwilligung kaiserli-
cher Majestät berufen werden, denn beiden Häuptern stehe
das zu: an eine bequeme Malstadt: unverzüglich: binnen
eines Jahres müsse es beginnen: und zwar wesentlich un-
ter andern Formen als die frühern. Einmal nemlich müsse
darin auch den Weltlichen Sitz und Stimme zustehen, so-
dann müsse jede Verpflichtung aufgehoben seyn, durch die
man abgehalten werde irgend etwas vorzutragen was "zu
göttlichen, evangelischen und andern gemeinnützigen Sa-
chen" nothwendig sey. Eine Versammlung welche der lu-
therischen Idee über die Kirche bereits entsprochen und al-
lerdings ganz eine andre Gestalt gehabt haben würde als
späterhin die Tridentiner. Fragte man nun, wie man sich
bis zu den Entscheidungen dieses Conciliums zu verhalten
habe, so war die Antwort des Ausschusses: man hoffe,

Gutachten des Ausſchuſſes.
rannei evangeliſche Wahrheit unterdrücken und unchriſtliche
Mißbräuche behaupten, woraus denn nur Widerſtand ge-
gen die Obrigkeit, Empörung und Abfall hervorgehn könne.“
Man erinnerte den Papſt, die Concordate zu halten, die
Beſchwerden der deutſchen Nation abzuſtellen, vor allem
die Annaten fallen zu laſſen, doch war man nicht der Mei-
nung, daß die Irrung jetzt noch hiemit beizulegen ſey.
Das könne auf keine andre Weiſe geſchehen als durch ein
Concilium. Die Forderung eines Conciliums, welche ein
halbes Jahrhundert in Athem halten ſollte, war zuerſt in
einem Geſpräch des Nuntius mit Planitz ernſtlich zur
Sprache gekommen, [ – 5 Zeichen fehlen]ekam nun durch den Ausſchuß
des Reichsregimentes[ – 3 Zeichen fehlen]liciſtiſch gültige Anregung. Zu-
gleich gab er aber einige Beſtimmungen dafür an: — es
müſſe von päpſtlicher Heiligkeit mit Verwilligung kaiſerli-
cher Majeſtät berufen werden, denn beiden Häuptern ſtehe
das zu: an eine bequeme Malſtadt: unverzüglich: binnen
eines Jahres müſſe es beginnen: und zwar weſentlich un-
ter andern Formen als die frühern. Einmal nemlich müſſe
darin auch den Weltlichen Sitz und Stimme zuſtehen, ſo-
dann müſſe jede Verpflichtung aufgehoben ſeyn, durch die
man abgehalten werde irgend etwas vorzutragen was „zu
göttlichen, evangeliſchen und andern gemeinnützigen Sa-
chen“ nothwendig ſey. Eine Verſammlung welche der lu-
theriſchen Idee über die Kirche bereits entſprochen und al-
lerdings ganz eine andre Geſtalt gehabt haben würde als
ſpäterhin die Tridentiner. Fragte man nun, wie man ſich
bis zu den Entſcheidungen dieſes Conciliums zu verhalten
habe, ſo war die Antwort des Ausſchuſſes: man hoffe,

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[57/0067] Gutachten des Ausſchuſſes. rannei evangeliſche Wahrheit unterdrücken und unchriſtliche Mißbräuche behaupten, woraus denn nur Widerſtand ge- gen die Obrigkeit, Empörung und Abfall hervorgehn könne.“ Man erinnerte den Papſt, die Concordate zu halten, die Beſchwerden der deutſchen Nation abzuſtellen, vor allem die Annaten fallen zu laſſen, doch war man nicht der Mei- nung, daß die Irrung jetzt noch hiemit beizulegen ſey. Das könne auf keine andre Weiſe geſchehen als durch ein Concilium. Die Forderung eines Conciliums, welche ein halbes Jahrhundert in Athem halten ſollte, war zuerſt in einem Geſpräch des Nuntius mit Planitz ernſtlich zur Sprache gekommen, _____ekam nun durch den Ausſchuß des Reichsregimentes___liciſtiſch gültige Anregung. Zu- gleich gab er aber einige Beſtimmungen dafür an: — es müſſe von päpſtlicher Heiligkeit mit Verwilligung kaiſerli- cher Majeſtät berufen werden, denn beiden Häuptern ſtehe das zu: an eine bequeme Malſtadt: unverzüglich: binnen eines Jahres müſſe es beginnen: und zwar weſentlich un- ter andern Formen als die frühern. Einmal nemlich müſſe darin auch den Weltlichen Sitz und Stimme zuſtehen, ſo- dann müſſe jede Verpflichtung aufgehoben ſeyn, durch die man abgehalten werde irgend etwas vorzutragen was „zu göttlichen, evangeliſchen und andern gemeinnützigen Sa- chen“ nothwendig ſey. Eine Verſammlung welche der lu- theriſchen Idee über die Kirche bereits entſprochen und al- lerdings ganz eine andre Geſtalt gehabt haben würde als ſpäterhin die Tridentiner. Fragte man nun, wie man ſich bis zu den Entſcheidungen dieſes Conciliums zu verhalten habe, ſo war die Antwort des Ausſchuſſes: man hoffe,

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 57. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/67>, abgerufen am 07.05.2024.