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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Ursprung der Spaltung. Verfolgungen.
ihnen nichts zu bedeuten haben. Hierauf verhehlte Tichtel
nicht, das Edict werde sich nicht durchsetzen lassen und den
Herzogen eher zum Schimpf gereichen: er erklärte sich selbst
etwas zweideutig über das Fegfeuer, die Fastengebote:
von blutigen Strafen wollte er nichts hören. In Burkhard,
der den Herzogen bisher die gehäßigsten Rathschläge gege-
ben, entbrannte hierüber die wilde Wuth eines Verfolgers,
er sagte grade heraus, Kopfabhauen sey die gerechte Strafe
der Lutherschen Böswichter: auch Tichtel nannte er einen
Lutheraner. Obwohl er sich beim Abschied versöhnt ange-
stellt, eilte er doch von dem entdeckten Verbrechen Anzeige
zu machen: Tichtel ward verhaftet, in den Falkenthurm
gesperrt, einer Inquisition unterworfen und zum Widerruf
genöthigt: nur mit großer Mühe und durch gute Fürsprache
entgieng er einer höchst entehrenden Strafe, die dem Her-
zog bereits vorgeschlagen worden. 1

Im Salzburgischen war ein wegen des Lutherthums
gefangener Priester, der nach Mittersill geführt wurde, wo
er lebenslänglich gefangen sitzen sollte, während seine Scher-
gen im Wirthhaus zechten, von ein paar Bauersöhnen be-
freit worden; dafür ließ der Erzbischof die armen jungen
Menschen, ohne daß sie in offenen Rechten verhört worden

1 Ein andrer aus jenem Bunde, der Canzler Leonhard v. Eck
hatte nemlich vorgeschlagen, der Herzog möge "den barmherzigen
Weg" einschlagen: daher solle Tichtel blos auf den Pranger gestellt,
seine Verbrechen dort abgelesen, nochmals durch ihn dort mündlich
bekannt und widerrufen und er darauf zum Zeichen seines ketzerischen
Abfalls in den beiden Backen gebrannt, dann wieder in den Fal-
kenthurm zurückgeführt und bis auf weitern herzoglichen Befehl
darin verwahret werden. S. die Auszüge aus den Acten bei Win-
ter I, p. 182 -- 199.

Urſprung der Spaltung. Verfolgungen.
ihnen nichts zu bedeuten haben. Hierauf verhehlte Tichtel
nicht, das Edict werde ſich nicht durchſetzen laſſen und den
Herzogen eher zum Schimpf gereichen: er erklärte ſich ſelbſt
etwas zweideutig über das Fegfeuer, die Faſtengebote:
von blutigen Strafen wollte er nichts hören. In Burkhard,
der den Herzogen bisher die gehäßigſten Rathſchläge gege-
ben, entbrannte hierüber die wilde Wuth eines Verfolgers,
er ſagte grade heraus, Kopfabhauen ſey die gerechte Strafe
der Lutherſchen Böswichter: auch Tichtel nannte er einen
Lutheraner. Obwohl er ſich beim Abſchied verſöhnt ange-
ſtellt, eilte er doch von dem entdeckten Verbrechen Anzeige
zu machen: Tichtel ward verhaftet, in den Falkenthurm
geſperrt, einer Inquiſition unterworfen und zum Widerruf
genöthigt: nur mit großer Mühe und durch gute Fürſprache
entgieng er einer höchſt entehrenden Strafe, die dem Her-
zog bereits vorgeſchlagen worden. 1

Im Salzburgiſchen war ein wegen des Lutherthums
gefangener Prieſter, der nach Mitterſill geführt wurde, wo
er lebenslänglich gefangen ſitzen ſollte, während ſeine Scher-
gen im Wirthhaus zechten, von ein paar Bauerſöhnen be-
freit worden; dafür ließ der Erzbiſchof die armen jungen
Menſchen, ohne daß ſie in offenen Rechten verhört worden

1 Ein andrer aus jenem Bunde, der Canzler Leonhard v. Eck
hatte nemlich vorgeſchlagen, der Herzog moͤge „den barmherzigen
Weg“ einſchlagen: daher ſolle Tichtel blos auf den Pranger geſtellt,
ſeine Verbrechen dort abgeleſen, nochmals durch ihn dort muͤndlich
bekannt und widerrufen und er darauf zum Zeichen ſeines ketzeriſchen
Abfalls in den beiden Backen gebrannt, dann wieder in den Fal-
kenthurm zuruͤckgefuͤhrt und bis auf weitern herzoglichen Befehl
darin verwahret werden. S. die Auszuͤge aus den Acten bei Win-
ter I, p. 182 — 199.
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[171/0181] Urſprung der Spaltung. Verfolgungen. ihnen nichts zu bedeuten haben. Hierauf verhehlte Tichtel nicht, das Edict werde ſich nicht durchſetzen laſſen und den Herzogen eher zum Schimpf gereichen: er erklärte ſich ſelbſt etwas zweideutig über das Fegfeuer, die Faſtengebote: von blutigen Strafen wollte er nichts hören. In Burkhard, der den Herzogen bisher die gehäßigſten Rathſchläge gege- ben, entbrannte hierüber die wilde Wuth eines Verfolgers, er ſagte grade heraus, Kopfabhauen ſey die gerechte Strafe der Lutherſchen Böswichter: auch Tichtel nannte er einen Lutheraner. Obwohl er ſich beim Abſchied verſöhnt ange- ſtellt, eilte er doch von dem entdeckten Verbrechen Anzeige zu machen: Tichtel ward verhaftet, in den Falkenthurm geſperrt, einer Inquiſition unterworfen und zum Widerruf genöthigt: nur mit großer Mühe und durch gute Fürſprache entgieng er einer höchſt entehrenden Strafe, die dem Her- zog bereits vorgeſchlagen worden. 1 Im Salzburgiſchen war ein wegen des Lutherthums gefangener Prieſter, der nach Mitterſill geführt wurde, wo er lebenslänglich gefangen ſitzen ſollte, während ſeine Scher- gen im Wirthhaus zechten, von ein paar Bauerſöhnen be- freit worden; dafür ließ der Erzbiſchof die armen jungen Menſchen, ohne daß ſie in offenen Rechten verhört worden 1 Ein andrer aus jenem Bunde, der Canzler Leonhard v. Eck hatte nemlich vorgeſchlagen, der Herzog moͤge „den barmherzigen Weg“ einſchlagen: daher ſolle Tichtel blos auf den Pranger geſtellt, ſeine Verbrechen dort abgeleſen, nochmals durch ihn dort muͤndlich bekannt und widerrufen und er darauf zum Zeichen ſeines ketzeriſchen Abfalls in den beiden Backen gebrannt, dann wieder in den Fal- kenthurm zuruͤckgefuͤhrt und bis auf weitern herzoglichen Befehl darin verwahret werden. S. die Auszuͤge aus den Acten bei Win- ter I, p. 182 — 199.

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/181>, abgerufen am 26.11.2024.