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Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839.

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Sickingen.
des Jahres 1523 konnten sie dieß auswirken: wäre die
Acht nicht schon ausgesprochen gewesen, so wäre sie jetzt
wohl unterblieben. 1 Einige Mitglieder des schwäbischen
Bundes trugen auf ein Verbot der ritterschaftlichen Zu-
sammenkünfte und Verbindungen an: das Regiment war
jetzt nicht mehr dahin zu bringen: es kündigte vielmehr
den Rittern an, es werde sie mit Ausnahme deren welche
gegen den Landfrieden gehandelt in seinen Schutz nehmen.

Meines Erachtens bekam nun erst die Sache der Rit-
terschaft ein wahres Interesse für die Reichsentwickelung.
Mit jenem wilden Vorhaben eine unabhängige Macht zu
gründen, war es vorüber. Ihr einziger Rückhalt war das
Regiment: und mit diesem mußten sie sich verbinden. Da-
durch nun daß sowohl die Ritter als das Regiment sich
für die evangelischen Doctrinen erklärten, bekamen die ge-
trennten Elemente einen engern Zusammenhang. Auch der
Churfürst von Sachsen, die Hauptstütze des Regimentes,
trat jetzt in eine gewisse Verbindung mit den Rittern. In
dem zweiten Quartal des Jahres 1523, wo die Pflicht
persönlicher Anwesenheit auf den Churfürsten von Mainz
traf, vertrat dessen Vetter, der Hochmeister Albrecht von
Preußen seine Stelle: der damals noch keine andre Idee
hatte, als die Herrschaft des Ordens, d. i. der deutschen
namentlich der fränkischen und schwäbischen Ritterschaft in
jenem Lande aufrecht zu erhalten, und die Kräfte des Reichs
dafür in Bewegung zu setzen.


1 Planitz meint schon am 24 Nov. jetzt würde man Sickin-
gen nicht in die Acht erklären, "man hätte ihn denn citiert, -- aber
geschehn ist geschehn."
8*

Sickingen.
des Jahres 1523 konnten ſie dieß auswirken: wäre die
Acht nicht ſchon ausgeſprochen geweſen, ſo wäre ſie jetzt
wohl unterblieben. 1 Einige Mitglieder des ſchwäbiſchen
Bundes trugen auf ein Verbot der ritterſchaftlichen Zu-
ſammenkünfte und Verbindungen an: das Regiment war
jetzt nicht mehr dahin zu bringen: es kündigte vielmehr
den Rittern an, es werde ſie mit Ausnahme deren welche
gegen den Landfrieden gehandelt in ſeinen Schutz nehmen.

Meines Erachtens bekam nun erſt die Sache der Rit-
terſchaft ein wahres Intereſſe für die Reichsentwickelung.
Mit jenem wilden Vorhaben eine unabhängige Macht zu
gründen, war es vorüber. Ihr einziger Rückhalt war das
Regiment: und mit dieſem mußten ſie ſich verbinden. Da-
durch nun daß ſowohl die Ritter als das Regiment ſich
für die evangeliſchen Doctrinen erklärten, bekamen die ge-
trennten Elemente einen engern Zuſammenhang. Auch der
Churfürſt von Sachſen, die Hauptſtütze des Regimentes,
trat jetzt in eine gewiſſe Verbindung mit den Rittern. In
dem zweiten Quartal des Jahres 1523, wo die Pflicht
perſönlicher Anweſenheit auf den Churfürſten von Mainz
traf, vertrat deſſen Vetter, der Hochmeiſter Albrecht von
Preußen ſeine Stelle: der damals noch keine andre Idee
hatte, als die Herrſchaft des Ordens, d. i. der deutſchen
namentlich der fränkiſchen und ſchwäbiſchen Ritterſchaft in
jenem Lande aufrecht zu erhalten, und die Kräfte des Reichs
dafür in Bewegung zu ſetzen.


1 Planitz meint ſchon am 24 Nov. jetzt wuͤrde man Sickin-
gen nicht in die Acht erklaͤren, „man haͤtte ihn denn citiert, — aber
geſchehn iſt geſchehn.“
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[115/0125] Sickingen. des Jahres 1523 konnten ſie dieß auswirken: wäre die Acht nicht ſchon ausgeſprochen geweſen, ſo wäre ſie jetzt wohl unterblieben. 1 Einige Mitglieder des ſchwäbiſchen Bundes trugen auf ein Verbot der ritterſchaftlichen Zu- ſammenkünfte und Verbindungen an: das Regiment war jetzt nicht mehr dahin zu bringen: es kündigte vielmehr den Rittern an, es werde ſie mit Ausnahme deren welche gegen den Landfrieden gehandelt in ſeinen Schutz nehmen. Meines Erachtens bekam nun erſt die Sache der Rit- terſchaft ein wahres Intereſſe für die Reichsentwickelung. Mit jenem wilden Vorhaben eine unabhängige Macht zu gründen, war es vorüber. Ihr einziger Rückhalt war das Regiment: und mit dieſem mußten ſie ſich verbinden. Da- durch nun daß ſowohl die Ritter als das Regiment ſich für die evangeliſchen Doctrinen erklärten, bekamen die ge- trennten Elemente einen engern Zuſammenhang. Auch der Churfürſt von Sachſen, die Hauptſtütze des Regimentes, trat jetzt in eine gewiſſe Verbindung mit den Rittern. In dem zweiten Quartal des Jahres 1523, wo die Pflicht perſönlicher Anweſenheit auf den Churfürſten von Mainz traf, vertrat deſſen Vetter, der Hochmeiſter Albrecht von Preußen ſeine Stelle: der damals noch keine andre Idee hatte, als die Herrſchaft des Ordens, d. i. der deutſchen namentlich der fränkiſchen und ſchwäbiſchen Ritterſchaft in jenem Lande aufrecht zu erhalten, und die Kräfte des Reichs dafür in Bewegung zu ſetzen. 1 Planitz meint ſchon am 24 Nov. jetzt wuͤrde man Sickin- gen nicht in die Acht erklaͤren, „man haͤtte ihn denn citiert, — aber geſchehn iſt geſchehn.“ 8*

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Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 2. Berlin, 1839, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation02_1839/125>, abgerufen am 27.11.2024.