Ramdohr, Basilius von: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredlung und Verschönerung. Dritten Theils zweyte Abtheilung: Neuere Geschichte der Geschlechtsverbindung und Liebe. Leipzig, 1798.Werken der Troubadours, daß sich Freunde und Freundinnen zuweilen als Vermittler der Sache entzweyter Liebenden annehmen, oder daß diese in ihren Streitigkeiten einen Schiedsrichter wählen. Sehr leicht können sie auch auf eine Gesellschaft von Freunden und Bekannten, allenfalls unter gehöriger Beobachtung der Verschwiegenheit, compromittiert haben. Es ist auch möglich, daß die Resultate der Verhandlungen verliebter Materien in diesen Cours in der Folge unter den Liebenden im gemeinen Leben ein gewisses Ansehn erhielten, und daß man sich zur Vertheidigung seines Betragens in einzelnen Fällen gegen den Verbündeten und gegen die Gesellschaft darauf berief. Aber das liegt nicht in jenen Fragen! Es kommt vielmehr darauf an: hatten jene Cours d'amours eine Autorität, welche von der ganzen guten Gesellschaft anerkannt wurde? Haben sie eine beständige und anhaltende Gerichtsbarkeit ausgeübt, und hat man der Regel nach in Sachen, welche die Sicherheit und den angenehmen Genuß des geselligen Lebens betrafen, vor ihnen plaidiert, ihre Erkenntnisse abgewartet und befolgt: Kurz! sind es wahre Sittengerichte gewesen? Dieß läßt sich nicht allein gar nicht beweisen, sondern widerspricht vielmehr allen Nachrichten, die wir von den Sitten der damahligen Zeit übrig behalten haben. Zuerst ist es unbegreiflich, daß die gleichzeitigen Geschichtschreiber von diesen Cours d'amours entweder gar nicht, oder nur im Vorbeygehn, und als von einem Spiele sprechen. Die Troubadours erwähnen ihrer gar nicht. Der Roman von der Rose Werken der Troubadours, daß sich Freunde und Freundinnen zuweilen als Vermittler der Sache entzweyter Liebenden annehmen, oder daß diese in ihren Streitigkeiten einen Schiedsrichter wählen. Sehr leicht können sie auch auf eine Gesellschaft von Freunden und Bekannten, allenfalls unter gehöriger Beobachtung der Verschwiegenheit, compromittiert haben. Es ist auch möglich, daß die Resultate der Verhandlungen verliebter Materien in diesen Cours in der Folge unter den Liebenden im gemeinen Leben ein gewisses Ansehn erhielten, und daß man sich zur Vertheidigung seines Betragens in einzelnen Fällen gegen den Verbündeten und gegen die Gesellschaft darauf berief. Aber das liegt nicht in jenen Fragen! Es kommt vielmehr darauf an: hatten jene Cours d’amours eine Autorität, welche von der ganzen guten Gesellschaft anerkannt wurde? Haben sie eine beständige und anhaltende Gerichtsbarkeit ausgeübt, und hat man der Regel nach in Sachen, welche die Sicherheit und den angenehmen Genuß des geselligen Lebens betrafen, vor ihnen plaidiert, ihre Erkenntnisse abgewartet und befolgt: Kurz! sind es wahre Sittengerichte gewesen? Dieß läßt sich nicht allein gar nicht beweisen, sondern widerspricht vielmehr allen Nachrichten, die wir von den Sitten der damahligen Zeit übrig behalten haben. Zuerst ist es unbegreiflich, daß die gleichzeitigen Geschichtschreiber von diesen Cours d’amours entweder gar nicht, oder nur im Vorbeygehn, und als von einem Spiele sprechen. Die Troubadours erwähnen ihrer gar nicht. Der Roman von der Rose <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0241" n="241"/> Werken der Troubadours, daß sich Freunde und Freundinnen zuweilen als Vermittler der Sache entzweyter Liebenden annehmen, oder daß diese in ihren Streitigkeiten einen Schiedsrichter wählen. 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Werken der Troubadours, daß sich Freunde und Freundinnen zuweilen als Vermittler der Sache entzweyter Liebenden annehmen, oder daß diese in ihren Streitigkeiten einen Schiedsrichter wählen. Sehr leicht können sie auch auf eine Gesellschaft von Freunden und Bekannten, allenfalls unter gehöriger Beobachtung der Verschwiegenheit, compromittiert haben. Es ist auch möglich, daß die Resultate der Verhandlungen verliebter Materien in diesen Cours in der Folge unter den Liebenden im gemeinen Leben ein gewisses Ansehn erhielten, und daß man sich zur Vertheidigung seines Betragens in einzelnen Fällen gegen den Verbündeten und gegen die Gesellschaft darauf berief. Aber das liegt nicht in jenen Fragen! Es kommt vielmehr darauf an: hatten jene Cours d’amours eine Autorität, welche von der ganzen guten Gesellschaft anerkannt wurde? Haben sie eine beständige und anhaltende Gerichtsbarkeit ausgeübt, und hat man der Regel nach in Sachen, welche die Sicherheit und den angenehmen Genuß des geselligen Lebens betrafen, vor ihnen plaidiert, ihre Erkenntnisse abgewartet und befolgt: Kurz! sind es wahre Sittengerichte gewesen?
Dieß läßt sich nicht allein gar nicht beweisen, sondern widerspricht vielmehr allen Nachrichten, die wir von den Sitten der damahligen Zeit übrig behalten haben.
Zuerst ist es unbegreiflich, daß die gleichzeitigen Geschichtschreiber von diesen Cours d’amours entweder gar nicht, oder nur im Vorbeygehn, und als von einem Spiele sprechen. Die Troubadours erwähnen ihrer gar nicht. Der Roman von der Rose
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