Pufendorf, Samuel von: Einleitung zur Sitten- und Staats-Lehre. Leipzig, 1691.drittes Capitel. gen/ die ihnen von denen Elternselbst zugefüget werden. Ja es wil sich nicht einmal thun lassen/ daß man ihnen durch diese Gewalt das Recht über derer Kinder Leben und Tod auch nur auf die Begebenheit gröblicher Verbrechen einräume; sondern es bestehet dieselbe vielmehr blos in einer mässigen Züchtigung/ indem sie solche nur gegen das zarte Alter der Kinder auszuüben und zu- gebrauchen haben/ in welchen der- gleichen schändliche Laster/ welche mit dem Tode verbüsset werden mü- sten/ kaum iemals vorzukommen pflegen. Allenfalls aber ein Kind ja die geringste Hoffnung zur Besse- rung nicht von sich geben/ sondern der angewandten Zucht immerzu Hals- starrig widerstreben solte/ so haben Eltern die Freyheit/ dasselbe aus ihrem Hause zustossen/ und vor dero Kind nicht mehr zu achten. §. 5. T 2
drittes Capitel. gen/ die ihnen von denen Elternſelbſt zugefuͤget werden. Ja es wil ſich nicht einmal thun laſſen/ daß man ihnen durch dieſe Gewalt das Recht uͤber derer Kinder Leben und Tod auch nur auf die Begebenheit groͤblicher Verbrechen einraͤume; ſondern es beſtehet dieſelbe vielmehr blos in einer maͤſſigen Züchtigung/ indem ſie ſolche nur gegen das zarte Alter der Kinder auszuuͤben und zu- gebrauchen haben/ in welchen der- gleichen ſchaͤndliche Laſter/ welche mit dem Tode verbuͤſſet werden muͤ- ſten/ kaum iemals vorzukommen pflegen. Allenfalls aber ein Kind ja die geringſte Hoffnung zur Beſſe- rung nicht von ſich geben/ ſondern der angewandten Zucht immerzu Hals- ſtarrig widerſtreben ſolte/ ſo haben Eltern die Freyheit/ daſſelbe aus ihrem Hauſe zuſtoſſen/ und vor dero Kind nicht mehr zu achten. §. 5. T 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0487" n="423"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">drittes Capitel.</hi></fw><lb/> gen/ die ihnen von denen Eltern<lb/> ſelbſt zugefuͤget werden. Ja es wil<lb/> ſich nicht einmal thun laſſen/ daß<lb/> man ihnen durch dieſe Gewalt das<lb/> Recht uͤber derer Kinder Leben und<lb/> Tod auch nur auf die Begebenheit<lb/> groͤblicher Verbrechen einraͤume;<lb/> ſondern es beſtehet dieſelbe vielmehr<lb/> blos in einer maͤſſigen Züchtigung/<lb/> indem ſie ſolche nur gegen das zarte<lb/> Alter der Kinder auszuuͤben und zu-<lb/> gebrauchen haben/ in welchen der-<lb/> gleichen ſchaͤndliche Laſter/ welche<lb/> mit dem Tode verbuͤſſet werden muͤ-<lb/> ſten/ kaum iemals vorzukommen<lb/> pflegen. Allenfalls aber ein Kind ja<lb/> die geringſte Hoffnung zur Beſſe-<lb/> rung nicht von ſich geben/ ſondern der<lb/> angewandten Zucht immerzu Hals-<lb/> ſtarrig widerſtreben ſolte/ ſo haben<lb/> Eltern die Freyheit/ daſſelbe aus<lb/> ihrem Hauſe zuſtoſſen/ und vor dero<lb/> Kind nicht mehr zu achten.</p> </div><lb/> <fw place="bottom" type="sig">T 2</fw> <fw place="bottom" type="catch">§. 5.</fw><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [423/0487]
drittes Capitel.
gen/ die ihnen von denen Eltern
ſelbſt zugefuͤget werden. Ja es wil
ſich nicht einmal thun laſſen/ daß
man ihnen durch dieſe Gewalt das
Recht uͤber derer Kinder Leben und
Tod auch nur auf die Begebenheit
groͤblicher Verbrechen einraͤume;
ſondern es beſtehet dieſelbe vielmehr
blos in einer maͤſſigen Züchtigung/
indem ſie ſolche nur gegen das zarte
Alter der Kinder auszuuͤben und zu-
gebrauchen haben/ in welchen der-
gleichen ſchaͤndliche Laſter/ welche
mit dem Tode verbuͤſſet werden muͤ-
ſten/ kaum iemals vorzukommen
pflegen. Allenfalls aber ein Kind ja
die geringſte Hoffnung zur Beſſe-
rung nicht von ſich geben/ ſondern der
angewandten Zucht immerzu Hals-
ſtarrig widerſtreben ſolte/ ſo haben
Eltern die Freyheit/ daſſelbe aus
ihrem Hauſe zuſtoſſen/ und vor dero
Kind nicht mehr zu achten.
§. 5.
T 2
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |