Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.6) Bairischer Krieg etc. 1778. 1779. 1780. (Das reichsstädtische Collegium warzwar der Meynung gewesen, daß auch diese Ein- willigung, da von einer im Frieden selbst enthal- tenen Verfügung die Rede sey, von gesammten Reichs wegen hätte ertheilt werden können. Al- lein die Wahlcapitulation erfordert bey Disposi- tionen über churfürstliche und fürstliche Lehne nur der beiden höheren Collegien Einwilligung. Da- bey blieb es also.) Unterm 8. März 1780. er- folgte hernach die kaiserliche Genehmigung sowohl dieses letztern Gutachtens, als jenes Reichsgutach- tens über den ganzen Teschner Frieden. Wegen der Sprache, worin der Teschner Frie-XVII. kannt (h) In vorigen Zeiten wurden sonst unter Mäch- ten, die nicht einerley Sprache hatten, die Frie- densschlüsse Lateinisch abgefasset, wie noch in die- sem Jahrhundert die Friedensschlüsse zu Baden 1714., und zu Wien 1725. und 1738. in dieser Sprache errichtet sind. Doch bediente man sich auch schon zu Rastadt 1714., zu Wien 1735. und zu Belgrad 1739. in den damaligen Friedens- handlungen der Französischen Sprache, die nun- mehr in der Eigenschaft einer gemeinschaftlichen Staatssprache die Lateinische einmal verdrängt zu haben scheint. N 4
6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779. 1780. (Das reichsſtaͤdtiſche Collegium warzwar der Meynung geweſen, daß auch dieſe Ein- willigung, da von einer im Frieden ſelbſt enthal- tenen Verfuͤgung die Rede ſey, von geſammten Reichs wegen haͤtte ertheilt werden koͤnnen. Al- lein die Wahlcapitulation erfordert bey Dispoſi- tionen uͤber churfuͤrſtliche und fuͤrſtliche Lehne nur der beiden hoͤheren Collegien Einwilligung. Da- bey blieb es alſo.) Unterm 8. Maͤrz 1780. er- folgte hernach die kaiſerliche Genehmigung ſowohl dieſes letztern Gutachtens, als jenes Reichsgutach- tens uͤber den ganzen Teſchner Frieden. Wegen der Sprache, worin der Teſchner Frie-XVII. kannt (h) In vorigen Zeiten wurden ſonſt unter Maͤch- ten, die nicht einerley Sprache hatten, die Frie- densſchluͤſſe Lateiniſch abgefaſſet, wie noch in die- ſem Jahrhundert die Friedensſchluͤſſe zu Baden 1714., und zu Wien 1725. und 1738. in dieſer Sprache errichtet ſind. Doch bediente man ſich auch ſchon zu Raſtadt 1714., zu Wien 1735. und zu Belgrad 1739. in den damaligen Friedens- handlungen der Franzoͤſiſchen Sprache, die nun- mehr in der Eigenſchaft einer gemeinſchaftlichen Staatsſprache die Lateiniſche einmal verdraͤngt zu haben ſcheint. N 4
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6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779.
1780. (Das reichsſtaͤdtiſche Collegium war
zwar der Meynung geweſen, daß auch dieſe Ein-
willigung, da von einer im Frieden ſelbſt enthal-
tenen Verfuͤgung die Rede ſey, von geſammten
Reichs wegen haͤtte ertheilt werden koͤnnen. Al-
lein die Wahlcapitulation erfordert bey Dispoſi-
tionen uͤber churfuͤrſtliche und fuͤrſtliche Lehne nur
der beiden hoͤheren Collegien Einwilligung. Da-
bey blieb es alſo.) Unterm 8. Maͤrz 1780. er-
folgte hernach die kaiſerliche Genehmigung ſowohl
dieſes letztern Gutachtens, als jenes Reichsgutach-
tens uͤber den ganzen Teſchner Frieden.
Wegen der Sprache, worin der Teſchner Frie-
de abgefaſſet worden, iſt endlich zu bemerken, daß
man ſo, wie es ſchon in den 1742. zu Breslau,
1745. zu Dresden und 1763. zu Hubertsburg er-
richteten Friedensſchluͤſſen geſchehen war, ſich der
Franzoͤſiſchen Sprache darin bedienet hat (h).
In ſolchen Faͤllen pflegte aber ſonſt zugleich eine
Teutſche Ueberſetzung beygefuͤget zu werden, die man
fuͤr gleich authentiſch halten konnte, ſofern ſie von
den dabey intereſſirten Theilen gemeinſchaftlich be-
kannt
XVII.
(h) In vorigen Zeiten wurden ſonſt unter Maͤch-
ten, die nicht einerley Sprache hatten, die Frie-
densſchluͤſſe Lateiniſch abgefaſſet, wie noch in die-
ſem Jahrhundert die Friedensſchluͤſſe zu Baden
1714., und zu Wien 1725. und 1738. in dieſer
Sprache errichtet ſind. Doch bediente man ſich
auch ſchon zu Raſtadt 1714., zu Wien 1735. und
zu Belgrad 1739. in den damaligen Friedens-
handlungen der Franzoͤſiſchen Sprache, die nun-
mehr in der Eigenſchaft einer gemeinſchaftlichen
Staatsſprache die Lateiniſche einmal verdraͤngt zu
haben ſcheint.
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