Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.6) Bairischer Krieg etc. 1778. 1779. theils schon zu Teschen, theils seitdem noch zu Re-gensburg mit Ansprüchen, die sich auf den Ab- gang des Hauses Baiern bezogen, sich gemeldet hatten, ohne daß derselben im Frieden Erweh- nung geschehen war. In einem Reichsgutachten vom 28. Febr. 1780. ward endlich des Reichs Beytritt und Einwilligung zum Frieden und zu den dazu gehörigen dem Reiche mit vorgelegten Acten und Conventionen erkläret; jedoch unter der bedinglichen Voraussetzung, daß dieser Teschner Friedensschluß, wie es sich von selbsten verstehe, den Rechten des Reichs, dem Westphälischen Frie- den und übrigen Reichsgrundgesetzen, oder je- mand andern an seinem erweislichen und gehöri- ger Orten gebührend auszutragenden Rechte für jetzt und künftig in keinem Falle zum Nachtheile gereichen solle. Unter andern hatte sich das Erzstift Salz-XV. berg (f) Dieser Vergleich ist hernach durch ein Reichs- gutachten vom 17. Jan. 1785. und dessen kaiser- liche Genehmigung vom 12. Febr. 1785. bestäti- get worden. Reuß Staatscanzley Th. 10. S. 1-83. N 3
6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779. theils ſchon zu Teſchen, theils ſeitdem noch zu Re-gensburg mit Anſpruͤchen, die ſich auf den Ab- gang des Hauſes Baiern bezogen, ſich gemeldet hatten, ohne daß derſelben im Frieden Erweh- nung geſchehen war. In einem Reichsgutachten vom 28. Febr. 1780. ward endlich des Reichs Beytritt und Einwilligung zum Frieden und zu den dazu gehoͤrigen dem Reiche mit vorgelegten Acten und Conventionen erklaͤret; jedoch unter der bedinglichen Vorausſetzung, daß dieſer Teſchner Friedensſchluß, wie es ſich von ſelbſten verſtehe, den Rechten des Reichs, dem Weſtphaͤliſchen Frie- den und uͤbrigen Reichsgrundgeſetzen, oder je- mand andern an ſeinem erweislichen und gehoͤri- ger Orten gebuͤhrend auszutragenden Rechte fuͤr jetzt und kuͤnftig in keinem Falle zum Nachtheile gereichen ſolle. Unter andern hatte ſich das Erzſtift Salz-XV. berg (f) Dieſer Vergleich iſt hernach durch ein Reichs- gutachten vom 17. Jan. 1785. und deſſen kaiſer- liche Genehmigung vom 12. Febr. 1785. beſtaͤti- get worden. Reuß Staatscanzley Th. 10. S. 1-83. N 3
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6) Bairiſcher Krieg ꝛc. 1778. 1779.
theils ſchon zu Teſchen, theils ſeitdem noch zu Re-
gensburg mit Anſpruͤchen, die ſich auf den Ab-
gang des Hauſes Baiern bezogen, ſich gemeldet
hatten, ohne daß derſelben im Frieden Erweh-
nung geſchehen war. In einem Reichsgutachten
vom 28. Febr. 1780. ward endlich des Reichs
Beytritt und Einwilligung zum Frieden und zu
den dazu gehoͤrigen dem Reiche mit vorgelegten
Acten und Conventionen erklaͤret; jedoch unter der
bedinglichen Vorausſetzung, daß dieſer Teſchner
Friedensſchluß, wie es ſich von ſelbſten verſtehe,
den Rechten des Reichs, dem Weſtphaͤliſchen Frie-
den und uͤbrigen Reichsgrundgeſetzen, oder je-
mand andern an ſeinem erweislichen und gehoͤri-
ger Orten gebuͤhrend auszutragenden Rechte fuͤr
jetzt und kuͤnftig in keinem Falle zum Nachtheile
gereichen ſolle.
Unter andern hatte ſich das Erzſtift Salz-
burg mit verſchiedenen Forderungen gemeldet,
die es auf elf Millionen anſchlug; die jedoch noch
im Jahre 1780. auf 430. tauſend Reichsthaler
verglichen ſind. Wegen der Stadt Donawerth
meldete ſich der Schwaͤbiſche Kreis, der aber eben-
falls in einem nachherigen Vergleiche (1782. Jun.
18.) ſeinen Anſpruͤchen entſaget hat (f). Ande-
re Anſpruͤche von der Art, die meines Wiſſens
nicht verglichen ſind, waren vom Hauſe Wuͤrten-
berg
XV.
(f) Dieſer Vergleich iſt hernach durch ein Reichs-
gutachten vom 17. Jan. 1785. und deſſen kaiſer-
liche Genehmigung vom 12. Febr. 1785. beſtaͤti-
get worden. Reuß Staatscanzley Th. 10. S.
1-83.
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