Pütter, Johann Stephan: Historische Entwickelung der heutigen Staatsverfassung des Teutschen Reichs. Bd. 3: Von 1740 bis 1786. Göttingen, 1787.XIII. Joseph II. 1764-1786. I. Von politischen Begebenheiten, die unter Jo- II. Jedoch zu der Zeit, als Ludewig von Baiern Thei-
XIII. Joſeph II. 1764-1786. I. Von politiſchen Begebenheiten, die unter Jo- II. Jedoch zu der Zeit, als Ludewig von Baiern Thei-
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XIII. Joſeph II. 1764-1786.
Von politiſchen Begebenheiten, die unter Jo-
ſeph dem II. vorfielen, war fuͤr das Teut-
ſche Reich bisher keine wichtiger, als der Todes-
fall des Churfuͤrſten Max Joſephs von Baiern
(† 1777. Dec. 30.), mit dem der Mannsſtamm
ſeines Hauſes voͤllig ausgieng. Auf dieſen Fall
hatte von jeher das Haus Pfalz ein ſtammsvetter-
liches Erbfolgsrecht behauptet, weil es an Herzog
Ludewig dem Strengen († 1294.) mit dem Hauſe
Baiern einen gemeinſamen Stammvater hatte.
Das war auch nicht nur in dem Hausvertrage von
Pavia vom Jahre 1329. gegruͤndet, ſondern noch
durch ganz neue gegenſeitige Vertraͤge in den Jah-
ren 1766. 1771. 1774. von neuem bekraͤftiget
worden. Selbſt dazu, daß unmittelbar nach dem
Tode des Churfuͤrſten von Baiern im Namen des
Churfuͤrſten von der Pfalz Beſitz ergriffen werden
koͤnnte, war ſchon die noͤthige Ausfertigung zum
voraus beſorgt, die auch gleich nach dem Todes-
fall am 30. December 1777. zu Muͤnchen voll-
zogen wurde.
Jedoch zu der Zeit, als Ludewig von Baiern
im Jahre 1329. mit ſeines Bruders Soͤhnen,
den Pfalzgrafen am Rheine, den Vertrag zu Pa-
via geſchloſſen hatte, war Ludewig nur noch im
Beſitz von Oberbaiern geweſen. Eine Seitenli-
nie, die von ſeines Vaters, Ludewigs des Stren-
gen, Bruder abſtammte, beſaß damals noch Nie-
derbaiern, das erſt 1340. nach Abgang dieſer
Linie mit Oberbaiern vereiniget wurde, und alſo
freylich unter jenem Vertrage von Pavia nicht mit
begriffen war. Seitdem war nun unter Ludewigs
von Baiern Soͤhnen im Jahre 1353. eine neue
Thei-
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